Finanzen

Scharfe Kritik der Wirtschaft an neuem Teilzeit-Gesetz

Lesezeit: 2 min
13.06.2018 13:48
Vertreter der Wirtschaft kritisieren einen Gesetzentwurf der Regierung zur Einführung einer Brückenteilzeit.
Scharfe Kritik der Wirtschaft an neuem Teilzeit-Gesetz

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Teilzeitbeschäftigte sollen künftig leichter zurück in einen Vollzeit-Arbeitsvertrag wechseln können. Das Bundeskabinett stimmte am Mittwoch dem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur Einführung einer Brückenteilzeit zu. Heil zufolge soll dieser vor allem Frauen aus der „Teilzeitfalle“ helfen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lobte dies als „wichtigen Schritt“, Wirtschaftsvertreter kritisierten eine Belastung für die Unternehmen.

Der Entwurf sieht vor, dass es künftig einen Rechtsanspruch auf eine zeitlich begrenzte Teilzeit geben soll. Dieser Anspruch soll dazu führen, dass Arbeitnehmer nach einer Teilzeitphase wieder zu ihrer vorherigen Arbeitszeit zurückkehren können.

„Arbeit, die zum Leben passt - das ist für immer mehr Menschen ein entscheidender Wert“, erklärte Heil. Der Rechtsanspruch auf Teilzeit „baut Brücken zu den eigenen Lebensplänen und Lebenslagen - eine Brücke ins Ehrenamt, in die Weiterbildung, in die Verwirklichung eigener Ziele und zurück“.

Besonders profitieren sollen davon nach Angaben des Ministers Frauen. Diese würden künftig nicht mehr in der „Teilzeitfalle“ hängengelassen, erklärte Heil. Damit sei die Brückenteilzeit auch ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und zur Vermeidung von Altersarmut. „Und sie sichert Fachkräfte, die wir dringend brauchen.“

Die extrem negative demografische Entwicklung Deutschlands wird in den kommenden Jahren zu einer schweren Belastung der sozialen Sicherungssysteme sowie des Wirtschaftswachstums führen. Dies ist problematisch, weil das gegenwärtig bestehende System des durch nichts gedeckten Geldes zusammen mit dem Zinseszinssystem ein fortdauerndes Wachstum der Wirtschaft erfordert.

Konkret sieht der Entwurf vor, dass Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate bei einem Unternehmen angestellt sind, einen Antrag auf eine Verringerung ihrer Arbeitszeit für einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren einreichen können. Bestimmte Gründe, wie etwa die Pflege von Angehörigen oder die Erziehung von Kindern, müssen dabei nicht angegeben werden. Gestellt werden muss der Antrag schriftlich mindestens drei Monate vor der gewünschten Verringerung der Arbeitszeit.

Da es jedoch vor allem für kleine Betriebe schwierig ist, Teilzeitbeschäftigten wieder einen Vollzeitjob zu geben, gilt die Regelung nur für Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten. Für Arbeitgeber, die zwischen 46 und 200 Arbeitnehmer beschäftigen, soll es zudem eine besondere Zumutbarkeitsgrenze geben. Hier müssen die Arbeitgeber je 15 Arbeitnehmern nur einem den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.

Aus der Wirtschaft kam nach dem Kabinettsbeschluss dennoch scharfe Kritik an dem Entwurf. Es drohten „schwerwiegende Folgewirkungen für die Personalplanung der Unternehmen“, warnte Reinhold von Eben-Worlée, Präsident des Verbands der Familienunternehmer. Eine Teilzeit-Garantiedauer bis zu fünf Jahren bedeute, dass die Vertretung zusätzlich fest eingestellt werden müsse. Ein solcher Zeitraum könne bei Fachkräften allerdings nicht mit befristeten Stellen überbrückt werden. Nach Ablauf der Brückenteilzeit „existiert also eine Stelle zu viel“, sagte von Eben-Worlée und warnte vor wirtschaftlichen Risiken für Unternehmen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks kritisierte, mit der Brückenteilzeit werde „tief in die Entscheidungsfreiheit der Unternehmen eingegriffen“. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) warnte, das Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit verschärfe den Fachkräftemangel.

Der DGB sprach hingegen von einem „wichtigen Schritt“, dem nun allerdings weitere folgen müssten. Nötig sei mehr Arbeitszeitsouveränität für alle Beschäftigten.

Mit dem Gesetzentwurf liege nun „endlich eine Diskussionsgrundlage für die parlamentarischen Beratungen vor“, erklärte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke. Er sei froh, dass auf den letzten Metern berechtigte Einwände der Arbeitgeber aufgegriffen worden seien.

In der Union war der Entwurf, der nach der Verabschiedung im Kabinett nun in die parlamentarischen Beratungen geht, lange umstritten: Noch am Dienstag hatte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt weiteren Nachbesserungsbedarf angemeldet. Heil kündigte schließlich aber an, nach harten Diskussionen sei eine Einigung erzielt worden. In Kraft treten soll das Gesetz zum 1. Januar 2019.

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