Deutschland

Höchstgericht: Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß

Lesezeit: 2 min
18.07.2018 10:19
Der Rundfunkbeitrag ist nach Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts im Wesentlichen verfassungsgemäß.
Höchstgericht: Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  

Private Haushalte und Unternehmen müssen in Deutschland weiter den monatlichen Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro bezahlen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die bestehende Regelung am Mittwoch für vereinbar mit dem Grundgesetz. Nur die Doppelbelastung bei Zweitwohnungen wurde von den Karlsruher Richtern beanstandet. An dieser Stelle muss bis Juni 2020 eine Neuregelung geschaffen werden.

Vier Verfassungsbeschwerden, die Privatpersonen und der Autovermieter Sixt eingelegt hatten, blieben damit überwiegend erfolglos. Lediglich ein Kläger, der sich vor allem gegen den Beitrag für seine Zweitwohnung gewehrt hatte, gewann das Verfahren. Die Kläger hatten argumentiert, der Beitrag sei eine Steuer, welche von den Ländern gar nicht erhoben werden dürfe. Sie beanstandeten darüber hinaus, dass Single-Haushalte denselben Beitrag bezahlen müssen wie Großfamilien und eine Zahlungspflicht auch dann besteht, wenn sich kein Empfangsgerät in der Wohnung befindet.

Der Beitrag sei keine Steuer, sondern werde zweckgebunden für die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verwendet, entschied der Erste Senat in Karlsruhe. Der Auftrag für die Öffentlich-Rechtlichen bestehe darin, "ohne den Druck zu Marktgewinnen die Wirklichkeit unverzerrt darzustellen." Das Angebot von fast 90 Rundfunkprogrammen rund um die Uhr rechtfertige die zusätzliche finanzielle Belastung von Personen, die als Steuerzahler bereits die allgemeinen Staatsausgaben finanzierten, sagte Vizepräsident Ferdinand Kirchhof in seiner Urteilseinführung.

Die bundesweite Programmausstrahlung gebe jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit des Empfangs. Für diesen individuellen Vorteil dürfe ein Beitrag gefordert werden. Es komme nicht darauf an, ob der Einzelne ein Empfangsgerät besitze und das Programmangebot wahrnehme. Die konkrete Möglichkeit des Empfangs erlaube es den Landesgesetzgebern, Beiträge zu erheben. Auch die Höhe des monatlichen Beitrags von 17,50 Euro "ist offensichtlich zutreffend am angebotenen Vorteil ausgerichtet und nicht zu beanstanden", sagte Kirchhof weiter. Die Beitragserhebung unabhängig von der Haushaltsgröße sei ebenfalls rechtens. Häufig werde das Programm in Wohnungen gemeinsam angesehen. Die Verfassungsrichter verweisen hier auch auf den besonderen staatlichen Schutz, unter dem Ehe und Familie stehen. Die Ungleichbehandlung sei zudem in der Höhe hinnehmbar.

Eine doppelte Beitragspflicht für Zweitwohnungsinhaber sei dagegen nicht gerechtfertigt, denn das Programm könne nur einmal in entweder der einen oder der anderen Wohnung genutzt werden. Hier muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2020 eine Neuregelung treffen. Wer eine Zweitwohnung hat und mehrere Beiträge zahlt, kann jedoch ab sofort einen Befreiungsantrag stellen. Die Befreiung kann allerdings vom Nachweis der Anmeldung von Erst- und Zweitwohnung abhängig gemacht werden.

Die Verfassungsbeschwerde von Sixt wurde in allen Punkten zurückgewiesen. Der Autovermieter zahlt für jede Filiale, abhängig von der dortigen Beschäftigtenzahl, einen Rundfunkbeitrag. Zusätzlich wird eine Gebühr für seine Mietwagen mit Radio fällig. Nach Angaben des Unternehmens belief sich der Betrag innerhalb eines halben Jahres auf insgesamt 1,4 Millionen Euro. Die Belastung sei durch den Vorteil legitimiert, dass der Betrieb das Angebot zur Information und Unterhaltung von Beschäftigten und Kunden nutzen könne, so das Urteil. Die gesonderte Beitragspflicht für Fahrzeuge beruhe ebenfalls auf Vorteilen. Dass in Mietwagen Verkehrsmeldungen empfangen werden können, sei ein preisbildender Faktor im Mietwagengeschäft.

Das Urteil im Wortlaut finden Sie hier.

Inhalt wird nicht angezeigt, da Sie keine externen Cookies akzeptiert haben. Ändern..


Mehr zum Thema:  

DWN
Politik
Politik Nato-Staaten einig – Ukraine soll Mitglied werden
01.06.2023

Nato-Chef Stoltenberg gab am Donnerstag in Oslo bekannt, dass alle Mitgliedsstaaten sich darin einig seien, die Ukraine in das...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Neues Liefergesetz aus Brüssel stranguliert deutsche Wirtschaft
01.06.2023

Was die Wirtschaft in Deutschland und insbesondere der Mittelstand befürchtet hatte, ist nun eingetreten: Das Europäische Parlament hat...

DWN
Politik
Politik Selenskyj fordert Patriot-Raketen und Kampfjets vom Westen
01.06.2023

Der ukrainische Präsident Selenskyj fordert von seinen Verbündeten weitere militärische Unterstützung. Konkret benötige die Ukraine...

DWN
Technologie
Technologie Hollywood-Stars zittern – Macht KI sie bald arbeitslos?
01.06.2023

Der Umgang mit Künstlicher Intelligenz ist zentrales Thema bei Gagen-Verhandlungen in Hollywood. Denn Schauspieler könnten durch...

DWN
Deutschland
Deutschland Garmischer Zugunglück: Beschädigte Betonschwellen verursachten den Unfall
01.06.2023

Fünf Menschen starben im Juni 2022 beim Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen, 78 wurden verletzt. Kurz vor dem Jahrestag liegt nun der...

DWN
Deutschland
Deutschland Urteil im Fall Lina E.: Linksextremisten kündigen bundesweite Randale an
01.06.2023

Die Studentin Lina E. wurde vom Oberlandesgericht Dresden wegen linksextremistischer Gewalttaten zu einer Haftstrafe von mehr als 5 Jahren...

DWN
Unternehmen
Unternehmen DIHK: Arbeitsmarkt für Absolventen der Höheren Berufsbildung „komplett leergefegt“
01.06.2023

Der Fachkräftemangel in Deutschland verschärft sich laut Deutscher Industrie- und Handelskammer (DIHK). Absolventen der Höheren...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Afghanistan tritt Chinas Seidenstraße bei
31.05.2023

Afghanistan wird Teil der Seidenstraße. Das krisengeschüttelte Land birgt große wirtschaftliche und geostrategische Potenziale, aber...