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Siemens ruft wegen Gasturbinen russisches Höchstgericht an

Lesezeit: 1 min
01.09.2018 22:54
Siemens hat vor dem Obersten Gericht in Moskau eine Berufungsklage gegen zwei russische Unternehmen eingereicht. Der Konzern will weiter in Russland tätig bleiben.
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Das deutsche Unternehmen Siemens hat beim Obersten Gerichtshof Russlands einen Berufungsantrag eingereicht, mit dem die Entscheidung des Vorinstanzgerichts, wonach eine Siemens-Klage gegen zwei russische Unternehmen der Rostec Corporation verweigert wurde, angefochten werden soll, so die Tass. Dem Gerichtsregister zufolge wurde die Berufung von Siemens und Siemens Gas Turbines Technologies (SGTT), einem Gemeinschaftsunternehmen von Siemens und Russlands Power Machines, eingereicht. Die Klage wurde am 21. August beim Gericht eingereicht, doch das Datum des Verfahrens ist noch festzulegen.

Auf Nachfrage der Deutschen Wirtschaftsnachrichten, wie sich der Fall auf die Geschäftstätigkeit von Siemens in Russland auswirken wird, sagte ein Siemens-Sprecher: „Russland ist nach wie vor ein wichtiger Markt für Siemens. In der Industrie, im Verkehrswesen, im Energiesektor, aber auch im Gesundheitssektor bietet Russland Unternehmen wie Siemens sehr gute Perspektiven. Siemens hält sich immer und überall an sämtliche Exportkontrollvorschriften. Seit mehr als 165 Jahren ist Siemens ein verlässlicher Partner in Russland.“

Siemens hatte im Jahr 2016 Turbinen an Technopromexport geliefert. Diese waren für den Bau des Kraftwerks im südrussischen Taman bestimmt. Allerdings wurde im Juli 2016 enthüllt, dass die Turbinen auf der Krim eingesetzt wurden. Doch derartige Lieferungen auf die Halbinsel Krim verstoßen gegen die Russland-Sanktionen der USA und der EU, die im Jahr 2014 eingeführt wurden. Siemens vertritt den Standpunkt, dass eine gezielte Täuschung in Bezug auf die Verwendung der Turbinen vorliegt. Deshalb fordert der Konzern eine Beschlagnahmung der Turbinen. Im Dezember 2017 hatte ein Moskauer Schiedsgericht die Klage von Siemens zurückgewiesen, so dass eine Beschlagnahmung nicht in Betracht kommt. Aus diesem Grund blieb Siemens nur noch die Möglichkeit, vor das Oberste Gericht zu ziehen.

Rostec teilte mit, dass Technopromexport vier Sätze von Gasturbineneinheiten „auf dem Sekundärmarkt“ gekauft habe. Doch zum Hersteller macht das Unternehmen keine Angaben.

Im August 2017 erweiterte die EU die Sanktionen gegen Russland, indem sie drei Unternehmen und drei Personen, die an der Lieferung von Siemens-Turbinen auf die Krim beteiligt waren, auf die Sanktionsliste setzte: den stellvertretenden Energieminister Andrei Tcherezov, den Leiter einer Abteilung des Energieministeriums, Evgeny Grabchak, und den Generaldirektor von Technopromexport, Sergey Topor-Gilka. Restriktionen wurden auch gegen die russischen Siemens-Partnerunternehmen Technopromexport OJSC, Technopromexport LLC und Interautomatica CJSC verhängt.


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