Politik

Deutsche Steuerzahler müssen für Fußball-EM zahlen

Lesezeit: 1 min
04.10.2018 10:13
Die Bundesregierung hat der UEFA Steuerbefreiungen für die Fußball-EM 2024 eingeräumt.
Deutsche Steuerzahler müssen für Fußball-EM zahlen

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Die Bundesregierung hat dem Europäischen Fußballverband UEFA steuerliche Garantien für die EM 2024 gegeben. Das geht aus einer Anfrage der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag an das Bundesfinanzministerium hervor. Darin heißt es: "Der Deutsche Fußball-Bund e. V. (DFB) hat sich im April 2018 bei der Europäischen Fußball-Union (UEFA) für die Ausrichtung der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland beworben. Gemäß den Anforderungen der UEFA hat der DFB die Bundesregierung um die Abgabe von Regierungsgarantien gebeten. Die Bewerbung des DFB wird seitens der Bundesregierung unterstützt. Deshalb hat die Bundesregierung unter anderem auch steuerliche Garantien gegenüber der UEFA abgegeben."

Die Bundesregierung verhehlt nicht, dass die deutschen Steuerzahler in gewissem Umfang für die Durchführung der Fußball-EM zur Kasse gebeten werden - und zwar offenbar auf Druck der UEFA. In der Antwort heißt es: "Die Bundesregierung akzeptiert in gewissen Grenzen die Forderung internationaler Sportverbände nach Steuerbefreiungen." Eine Harmonisierung bei der Besteuerung solcher Sportgroßereignisse sei in Europa derzeit kaum durchzusetzen."

Die Bundesregierung gibt mit dem Verweis auf das Steuergeheimnis allerdings keine Auskunft über die Höhe der Steuerbegünstigungen, die sich durch die Sonderbehandlung des rein kommerziellen Fußballverbandes UEFA ergeben.

Die Frage, ob und in welchem Umfang Steuerzusagen gemacht wurden, blieb auf dpa-Anfrage mit Verweis auf das Steuergeheimnis unbeantwortet. Auch die Frage, wie hoch die Steuerausfälle durch die acht Großereignisse bisher waren, bei denen es zu Nachlässen kam, konnte das Haus von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) nicht beantworten: "Dazu haben wir keine Daten."

Voraussetzung für einen Steuererlass oder eine Pauschalregelung ist nach § 50 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes ein besonderes öffentliches Interesse. Die Bundesregierung gibt an, dass eine Fußball-EM "fraglos" eine solche Veranstaltung sei. Wesentlich sei, dass die Veranstaltung "im In- und

im Ausland massenhaft wahrgenommen werden und eine gewisse Publikums und Breitenwirkung entfalten" werde.

Die Bundesregierung hat bisher zwölf Mal bei der Bewerbung um sportliche Großereignisse einem Steuerrabatt zugestimmt. Welcher konkrete Nutzen dem deutschen Steuerzahler durch die steuerlichen Begünstigung entstanden ist, kann die Bundesregierung allerdings nicht angeben. Auf die Frage, welche Erlöse der steuerlichen Begünstigung gegenüberstehen antwortet das Finanzministerium: "Auch zur Schätzung der Höhe der Umwegrentabilität liegen der Bundesregierung keine Daten vor."

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