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ARD droht: Verfassungsklage für höheren Rundfunkbeitrag

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29.12.2018 01:49
Die ARD könnte einen höheren Rundfunkbeitrag mit einer Verfassungsklage durchzusetzen versuchen.
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ARD und ZDF können sich ein neues Modell zur Erhebung des Rundfunkbeitrags vorstellen. Mehrere Bundesländer wollen ihn künftig an die Entwicklung der Inflationsrate koppeln, statt wie bisher alle vier Jahre neu darüber zu entscheiden. Dies könnte «am Ende ein gangbarer Weg sein», sagte der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm in einem Interview der Deutschen Presse-Agentur in München. Der Index decke allerdings nicht die tatsächlichen Kostensteigerungen ab, sondern wäre für ARD und ZDF «eine stetige Schrumpfung».

Denn: «Die rundfunkspezifische Teuerung, die beispielsweise die Entwicklung der Kosten für Musik-, Film- oder Sportrechte berücksichtigt, lag zwischen 2009 und 2017 bei rund 17 Prozent, während die Verbraucherpreise in diesem Zeitraum um 10,6 Prozent gestiegen sind», sagte Wilhelm.

ZDF-Intendant Thomas Bellut hält eine moderate Erhöhung des Rundfunkbeitrags für notwendig: «Ob es künftig ein Index-Modell geben wird, ist eine Entscheidung der Länder», sagte Bellut der dpa in einem am Donnerstag veröffentlichten Interview. «Wir sind offen und gesprächsbereit. Klar ist aber, ohne eine Beitragsanpassung ist das Qualitätsniveau auf keinen Fall zu halten.»

Der Rundfunkbeitrag ist bis 2020 auf 17,50 Euro pro Haushalt im Monat festgelegt. Im Frühjahr 2019 müssen die öffentlich-rechtlichen Sender der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) mitteilen, wie viel Geld sie für 2021 bis 2024 brauchen. Die KEF macht einen Vorschlag für die Beitragshöhe, die anschließende Entscheidung der Ministerpräsidenten müssen alle 16 Landtage ratifizieren.

Im Ringen um die künftige Höhe des Rundfunkbeitrags schließt die ARD eine Verfassungsklage nicht aus. Falls nicht alle Landtage zustimmen sollten, «bliebe als Ultima Ratio die Klärung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe», sagte der ARD-Vorsitzende Wilhelm. «Dies würde freilich eine jahrelange Hängepartie bedeuten. In dieser Zeit könnte nicht ordnungsgemäß gearbeitet werden.»

Aus einigen Ländern wurde in den vergangenen Monaten die Forderung erhoben, den Rundfunkbeitrag stabil zu halten, also nicht zu erhöhen. Dann müsse deutlich im Programm gekürzt werden, sagte Wilhelm. Nicht möglich sei, ganze Bereiche wie Unterhaltung und Sport aus dem Programmauftrag zu nehmen. «Das wäre so aus unserer Sicht mit der Rundfunkfreiheit nicht vereinbar. Zumal es auch keine trennscharfe Abgrenzung der Genres gibt.»

TV-Serien wie «Charité» und «Babylon Berlin» seien Unterhaltung, aber auch Bildung und Information. Der Bereich Sport bestehe nicht nur aus Spitzenfußball, sondern etwa auch aus Paralympics, jungen Sportarten und der Breite des Wintersports.

Die aktuelle Höhe des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro entspricht nach Angaben des ARD-Vorsitzenden und Intendanten des Bayerischen Rundfunks nicht mehr dem realen Aufwand: «Denn wir verwenden heute zusätzlich die Gelder der Beitragsrücklage, die zwischen 2013 und 2016 angespart wurde. Rechnet man diese angesparten Mittel auf die Höhe des monatlichen Beitrags um, dann liegen wir heute schon real bei 18,35 Euro.» Diese Rücklage werde bis 2020 aufgebraucht sein.

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), sagte der «Hannoverschen Allgemeinen Zeitung» (Wochenendausgabe), er sei im Zweifel, ob der Vorstoß für höhere Gebühren der Weisheit letzter Schluss sei. Die Rundfunkanstalten hätten zwar einen Verfassungsanspruch auf eine aufgabengerechte Finanzierung, «aber die Aufgaben werden durch die Länder festgelegt». Niedersachsen werde sich sehr dafür einsetzen, in den Gesprächen Anfang des Jahres zu einer Regelung zu kommen, die auf Dauer die Leistungsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherstelle und die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler nicht überlaste.

Der Chef der Staatskanzlei Schleswig-Holstein, Dirk Schrödter, wandte sich gegen Forderungen nach höheren Rundfunkbeiträgen. Die Gespräche über eine grundsätzliche Reform zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seien in vollem Gange. «Beide Sendeanstalten wären gut beraten, sich in diese Debatte konstruktiv einzubringen», erklärte er in einer Pressemitteilung am Freitag. Schleswig-Holstein setze sich dafür ein, den Auftrag flexibler zu gestalten. «Erst wenn diese Frage geklärt ist, werden wir die Finanzierungsgrundlagen klären und anpassen.»

Der AfD-Bundestagsabgeordnete und Justiziar der Bundestagsfraktion Stephan Brandner teilte am Freitag mit, der öffentliche Rundfunk in seinen jetzigen Ausmaßen müsse abgeschafft werden. Danach lasse sich über den Neuaufbau eines «kleinen öffentlichen Rundfunkangebotes» nachdenken. «Das wird in Angriff genommen und umgesetzt, sobald die AfD in einer Landesregierung ist. Die Erhöhung der Beiträge wird dann gewiss kein Thema mehr sein.»

Die stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Katja Suding wandte sich ebenfalls gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags: «Anstatt die Rundfunkgebühren zu erhöhen, sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk verschlankt werden», sagte die Medienpolitikerin der Berliner Tageszeitung «B.Z.» (Freitagsausgabe). «Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich auf Bildung, Kultur und Information konzentrieren. Dafür braucht es viel weniger als 20 Fernseh- und 60 Radiosender. Dann käme er auch mit niedrigeren Gebühren aus, ohne an Qualität einzubüßen.»

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