Der Bau von Flüssiggas-Terminals an der deutschen Küste soll durch Gesetzeserleichterungen und Zuschüsse gefördert werden. Der Bundesrat billigte am Freitag eine entsprechende Verordnung von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Sie sieht vor, dass die Kosten für die Anbindung der Terminals künftig größtenteils von den Gasnetzbetreibern zu tragen sind. Bislang mussten die Terminalbetreiber dafür aufkommen.
Die Gasnetzbetreiber können die Kosten für den Anschluss künftig auf die Nutzer umlegen. Das Bundeswirtschaftsministerium sieht dadurch aber keine spürbaren Auswirkungen auf die Verbraucherpreise. Ziel der Verordnung ist es, den Bau von Terminals für Flüssiggas - auch bekannt unter dem englischen Kürzel LNG - für Unternehmen wirtschaftlicher zu machen.
Der Verordnung zufolge sind Fernleitungsnetzbetreiber künftig verpflichtet, LNG-Anlagen an ihre Netze anzuschließen und die Anschlussleitung zu betreiben. 90 Prozent der Kosten trägt der Netzbetreiber, zehn Prozent der Anschlussnehmer.
"Als Kohlendioxid-ärmster fossiler Energieträger ist Erdgas ein wichtiger Partner in der nächsten Phase der Energiewende", heißt es in der Verordnung des Wirtschaftsministeriums. Wegen der sinkenden Gasförderung in Europa ergebe sich "ein zusätzlicher Bedarf an Gasimporten in die Europäische Union und damit auch nach Deutschland".
Somit sei es "strategisch bedeutend", die Anlandung von LNG auf deutschem Bundesgebiet zu ermöglichen. Vor allem die USA gelten als Quelle möglicher künftiger LNG-Importe. Dies stößt bei Umweltschützern auf Kritik: Sie fürchten, dass Deutschland künftig Gas importiert, das in den USA in dem sehr umstrittenen Fracking-Verfahren gewonnen wird. Überlegungen zum Bau von LNG-Terminals gibt es in Brunsbüttel, Stade und Wilhelmshaven.