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EU-Gerichtshof: Deutsche Pkw-Maut verstößt gegen EU-Recht

Lesezeit: 2 min
18.06.2019 09:48
Die von der Bundesregierung geplante Pkw-Maut verstößt nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes gegen EU-Recht.
EU-Gerichtshof: Deutsche Pkw-Maut verstößt gegen EU-Recht
Der Mittelstand befürchtet, auf einem Teil der Maut-Kosten sitzen zu bleiben. (Foto: dpa)

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Die geplante Einführung der Pkw-Maut in Deutschland ist nach jahrelangem Streit geplatzt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte das Prestigeprojekt der CSU in der großen Koalition am Dienstag für rechtswidrig, weil es Autofahrer aus dem Ausland benachteilige. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und die SPD machten klar, dass das beschlossene Modell damit vom Tisch ist. Der Bund muss nun auch offene Finanzfragen lösen, da schon vor dem Urteil Maut-Vorbereitungen angelaufen sind. Die Opposition begrüßte das Aus für den eigentlich im Herbst 2020 geplanten Start der Gebühr.

Die obersten EU-Richter gaben einer Klage Österreichs statt. Die Ausgestaltung der Maut sei diskriminierend, da ihre wirtschaftliche Last praktisch allein auf Haltern und Fahrern von Autos liegen würde, die in anderen EU-Staaten zugelassen sind. Damit kippte der EuGH den umstrittenen Mechanismus für einen Ausgleich für Inländer - nur sie sollten für Mautzahlungen voll über eine geringere Kfz-Steuer entlastet werden. Dies sollte die Bedingung im Koalitionsvertrag von 2013 umsetzen, dass kein Inländer zusätzlich belastet werden darf.

Scheuer sagte in München, mit dem überraschenden Urteil sei die Pkw-Maut «in dieser Form leider vom Tisch». Eine Arbeitsgruppe des Ministeriums solle nun finanzielle und organisatorische Folgen klären. Hintergrund sind unter anderem vorgesehene Stellen beim Kraftfahrt-Bundesamt. Zudem sind schon Zuschläge für die privaten Betreiber erteilt worden, die sich um Erhebung und Kontrolle kümmern sollten - daraus dürften dem Bund Entschädigungsansprüche drohen. Die Maut-Gesetze sind seit 2015 in Kraft, wurden aber nicht angewandt.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ließ mögliche Konsequenzen vorerst offen. Das Urteil sei zu akzeptieren und zur Kenntnis zu nehmen. Scheuer werde die Situation analysieren. «Und dann werden wir sagen, wie wir weiter vorgehen.» Bundesinnenminister Horst Seehofer, der sich als damaliger CSU-Chef maßgeblich für die Maut eingesetzt hatte, sagte: «Man muss Gerichtsurteile akzeptieren, aber man muss sie nicht verstehen.» Nach seiner Einschätzung werde die Entscheidung die Zustimmung gegenüber europäischen Institutionen nicht erhöhen. Der kommissarische SPD-Chef Thorsten Schäfer-Gümbel sprach von einer «Schlappe» für die CSU. In dieser Form werde es keine Maut geben.

Das Bundesverkehrsministerium hatte aus der «Infrastrukturabgabe» nach Abzug der Systemkosten einen Ertrag von jährlich 500 Millionen Euro in Aussicht gestellt - zweckgebunden für Straßen-Investitionen. Daran gab es aber bis zuletzt Zweifel. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sagte: «Diese CSU-Maut hätte Ausländer diskriminiert und wäre nebenbei noch ein fettes Minusgeschäft.» Der Autofahrerclub ADAC forderte einen völligen Verzicht auf eine Pkw-Maut. Die Koalition habe eine Mehrbelastung heimischer Autofahrer ausgeschlossen. Dieses Versprechen müsse nun auch eingehalten werden.

Geplant war, dass alle inländischen Autobesitzer für Autobahnen und Bundesstraßen eine Jahresmaut zahlen, die vom Konto abgebucht wird und sich nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Motors richtet. Im Schnitt sollte sie 67 Euro kosten, maximal 130 Euro. Autofahrer aus dem Ausland sollten zum Schutz der Wirtschaft in den Grenzregionen nur für Autobahnen zahlen. Sie sollten neben der Jahresmaut auch zwei Kurzzeittarife für zehn Tage oder zwei Monate buchen können.

Die Luxemburger Richter führten weiter an, die Maut verstoße auch gegen die Grundsätze des ungehinderten Zugangs zum EU-Binnenmarkt. Sie könne den freien Dienstleistungs- und Warenverkehr aus anderen EU-Staaten etwa dadurch behindern, da sich Transportkosten für Lieferanten und damit Preise von Produkten erhöhten. Der EuGH monierte zudem, dass es für Inländer keine Möglichkeit geben sollte, eine Kurzzeitmaut zu wählen, die der tatsächlichen Nutzung der Straßen besser entspräche.

Österreichs Verkehrsminister Andreas Reichhardt begrüßte das Urteil. Die Richter hätten zum Glück Klarheit geschaffen. Die Regierung in Wien war bei der Klage von den Niederlanden unterstützt worden. Es war einer der seltenen Fälle, in dem ein EU-Staat gegen einen anderen ein Verfahren wegen der Verletzung von EU-Recht eingeleitet hat. Die EU-Kommission hatte Bedenken gegen die deutschen Maut-Pläne fallengelassen, nachdem Berlin einige Änderungen am Modell zugesagt hatte.


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