Deutschland

Schwarzarbeit: Finanzministerium weist Vorwurf aus anonymem Brandbrief zurück

Lesezeit: 2 min
22.07.2019 09:18
Einem anonymen Schreiben zufolge soll es bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit beim Zoll große Missstände geben. Das Bundesfinanzministerium weist den Vorwurf zurück.
Schwarzarbeit: Finanzministerium weist Vorwurf aus anonymem Brandbrief zurück
Bundesfinanzminister Olaf Scholz. (Foto: dpa)

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Im Büro des Bundestagsabgeordneten Fabio De Masi (Linke) ging kürzlich ein anonymer Brief von einem angeblichen Mitarbeiter der Zoll-Einheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ein. In dem anonymen Brief wurde behauptet, dass es einen Mangel an “qualifiziertem Fachpersonal” geben würde. Die Einheit sei unterbesetzt und die Stimmung unter den Mitarbeitern sei schlecht. Der Spiegel hatte zuerst über den anonymen Brief berichtet.

Das Bundesfinanzministerium weist die Vorwürfe nun zurück. In einem Schreiben an die Deutschen Wirtschaftsnachrichten führt das Ministerium aus: “Allein im Jahr 2018 hat die FKS über 53.000 Arbeitgeber überprüft. Die FKS leitete rund 111.000 Strafverfahren ein. Über 108.000 Strafverfahren wurden abgeschlossen. Die Gerichte verhängten dabei empfindliche Strafen. Allein in 2018 wurden aufgrund von Ermittlungen der FKS insgesamt Freiheitsstrafen von über 1.700 Jahren verhängt. In den vergangenen beiden Jahren hat die FKS im Bereich illegaler Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch Schäden von rund 1,8 Milliarden Euro aufgedeckt. Mit dem am 18. Juli in Kraft getretenen Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialmissbrauch wird die FKS noch erheblich gestärkt. Sie erhält zusätzliche Befugnisse unddeutlich mehr Personal. Damit wird der Zoll in die Lage versetzt, zukünftig noch besser für Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen.”

Die Zoll-Einheit FKS sei “personell gut aufgestellt und wird weiter gestärkt” und sie “verfügt über qualifizierte und motivierte Mitarbeiter.”

Zum Stichtag 30. Juni 2019 waren in der Zollverwaltung im operativen Bereich der FKS 6.725 Planstellen/Stellen besetzt. Zudem werden dem Ministerium zufolge zum 1. August die Nachwuchskräfte des mittleren und gehobenen Dienstes nach bestandener Laufbahnprüfung den Arbeitseinheiten des Zolls zugewiesen. Für die Zoll-Einheit FKS seien in diesem Jahr rund 400 Nachwuchskräfte vorgesehen.

 Darüber hinaus arbeite der Zoll intensiv daran, das erforderliche Personal zu gewinnen, unter anderem mit einer erfolgreichen Nachwuchswerbungskampagne. Der Zoll gehöre unter Schülern zu den Top 10-Arbeitgebern.

Das Ministerium wörtlich: “Das bei der FKS eingesetzte Personal ist sehr gut ausgebildet und verfügt über die erforderlichen Qualifikationen, um die Aufgaben der FKS gut und erfolgreich wahrnehmen zu können. Aufgrund der erforderlichen speziellen fachlichen Kenntnisse bildet der Zoll in erster Linie eigene Nachwuchskräfte aus (...) Es ist auch sichergestellt, dass waffentragende Einsatzkräfte der FKS den physischen Anforderungen ihrer Tätigkeit gerecht werden. Das gilt auch für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Quereinsteiger/innen, die nicht zuvor Waffenträger/innen waren und in den waffenführenden Bereich integriert werden sollen, müssen verpflichtend einen mehrwöchigen Lehrgang „Eigensicherung und Bewaffnung“ (ESB-Lehrgang) absolvieren. Um überhaupt an einem ESB-Lehrgang teilnehmen zu können, muss zuvor ein Fitnesstest erfolgreich absolviert werden. Auch bei Quereinsteiger/innen, die bereits Waffenträger/innen sind, wird vor dem Einsatz im Vollzugsdienst der FKS Eignung und Leistungsstand überprüft.”


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