Die Bundesregierung hat eine zusätzliche steuerliche Förderung der Elektromobilität beschlossen. Das Kabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD). Demnach soll die Befreiung reiner Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer von fünf auf zehn Jahre verlängert werden - allerdings zunächst nur für Erstzulassungen bis Ende 2020. Anreize für Arbeitgeber gibt es zudem zum Ausbau der Ladeinfrastruktur.
So sollen Jobtickets des Arbeitgebers für Beschäftigte grundsätzlich komplett steuerfrei sein. Damit sollen mehr Menschen zum Umstieg auf Busse und Bahnen bewegt werden. Teil des Pakets sind ferner Sonderabschreibungen von 50 Prozent auf die Kaufkosten für Elektro-Lieferfahrzeuge. Dies solle ebenso bis 2030 gelten wie die derzeitige Halbierung der Dienstwagenbesteuerung für E-Autos auf 0,5 Prozent des geldwerten Vorteils, die 2021 ausgelaufen wäre.
Das Finanzministerium signalisierte Regierungskreisen zufolge in der Kabinettsvorlage zudem, dass man für eine weitere Senkung auf 0,25 Prozent des geldwerten Vorteils eines solchen Dienstautos im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens im Parlament offen sei. Benziner- oder Diesel müssen regulär mit einem Prozent des geldwerten Vorteils versteuert werden. Bis 2030 besser gestellt werden sollen auch Fahrer von E-Autos, die ihre Wagen beim Arbeitgeber aufladen können. Der Wert des Stroms soll für sie steuerfrei bleiben.
Bislang galt für reine Elektrofahrzeuge mit erstmaliger Zulassung zwischen dem Jahresbeginn 2016 und Ende 2020 eine fünfjährige Befreiung von der Kfz-Steuer. Dies soll nun rückwirkend zum 1. Januar 2016 auf zehn Jahre verlängert werden. Einbezogen werden Brennstoffzellenfahrzeuge sowie ursprünglich mit Verbrennungsmotor zugelassene Fahrzeuge, bei denen eine vollständige Elektro-Umrüstung erfolgte. Für vor 2016 zugelassene Elektrofahrzeuge gilt ohnehin schon die Zehnjahresfrist.
Neu einführen will die Regierung einen steuerlichen Anreiz für Leistungen von Arbeitgebern, die sich am Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligen. Nicht versteuert werden müssen demnach vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs im Betrieb. Auch die Überlassung von Ladevorrichtungen an Arbeitnehmer soll steuerlich begünstigt werden. Diese Regelung wird ebenfalls zunächst bis Ende 2020 befristet.
FDP-Vize-Fraktionschef Frank Sitta sprach von unkoordinierten Einzelmaßnahmen, die der E-Mobilität kaum zum Durchbruch verhelfen würden. "Denn für weniger wohlhabende Käufer werden Elektrofahrzeuge wohl auf absehbare Zeit auch weiterhin relativ kostspielig bleiben." Die Bundesregierung solle lieber die Rahmenbedingungen für die deutsche Industrie im Steuersystem insgesamt verbessern und an den Energiekosten arbeiten.
Trotz der seit Jahren von der Bundesregierung gewährten Kaufprämie sind Elektroautos von einem echten Durchbruch auf dem Markt noch weit entfernt. Zu den größten Problemen gehören die sehr hohen Preise, vergleichsweise kurze Reichweiten und der extrem teure Austausch der Batterien nach der Nutzungszeit.