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Die EU-Kommission versucht, die Bürger über die geplante Verordnung zur Regelung des Saatguts zu beruhigen. Offenbar aufgescheucht durch den massiven Protest der Leser auf einen Bericht der Deutschen Wirtschafts Nachrichten, veröffentlichte die Kommission am 24.4.2013 eine „Klarstellung“.
Sie lautet:
Die EU-Kommission weist Medienberichte über Regulierungspläne für den Obst- und Gemüseanbau in Hobbygärten zurück.
Privatgärtner können auch in Zukunft ihr Saatgut wie bisher verwenden. Sie sind von den neuen Regelungen zur Tier- und Pflanzengesundheit, die die Kommission Anfang Mai vorstellen wird, - entgegen anderslautenden Meldungen - nicht betroffen.
Die neuen Regeln gelten für ausschließlich professionelle Akteure, wie beispielsweise Landwirte oder Gartenbaubetriebe, die pflanzliches Saatgut erzeugen.
Für Kleinstunternehmen jedoch wird es Ausnahmen geben, um für sie die administrativen Hürden und Kosten zu minimieren. Die Anforderungen an sie bezüglich Kennzeichnung und Verpackung werden gering sein.
Auch für alte Sorten sollen schwächere Regeln gelten. Aus Transparenzgründen muss dieses Saatgut zwar auch registriert werden, allerdings in einfacher Form und auf der Grundlage von historischen Daten und praktischer Erfahrung. Tests sind nicht vorgesehen.
Die Annahme des Gesetzespaketes zur Tier- und Pflanzengesundheit ist für den 6. Mai geplant.
Die „Klarstellung“ ist nur auf den ersten Blick freundlich. Denn der Teufel liegt im Detail: Die EU-Kommission wird definieren, wer als Kleinbauer und wer als Privatmann gewertet wird. Nach Informationen der DWN wird diskutiert, diese Definition sehr weit zu fassen: Wenn jemand in einem vergleichsweise großen Garten (z.B. Klostergarten) anbaut und vertreibt (oder verschenkt), soll er als Kleinbauer gelten. Auch die Definition des Kleinstbauern ist schwammig: Ist jemand, der sein Obst oder Gemüse unter Freunden und Verwandten verteilt, ein Kleinstbauer? Ist er ein Kleinstbauer, wenn er zwei Kürbisse vertreibt? Fünf? Sieben?
Vor allem aber: Wie soll von privaten Kleinstbauern etwas angebaut werden, wenn es das Saatgut nicht mehr im Handel gibt? Soll das für die Artenvielfalt notwendige Saatgut in der Tiefkühltruhe über mehrere Generationen aufbewahrt werden?
Welche administrativen Hürden und Kosten sollen mininimiert werden? Wenn es keine Hürden und Kosten gibt, ist auch nichts zu minimieren.
Der wirtschaftliche Druck, der durch Großkonzerne wie Monsanto ausgeübt wird, wird die lokalen Märkte zerstören. Wer kann es sich leisten, im Interesse der Artenvielfalt administrative Hürden und Kosten zu überwinden, wenn gleichzeitig globale und im Grund nicht kontrollierbare Produkte den Weltmarkt überschwemmen?
Umweltorganisationen sind daher durch die hastig versendete Erklärung mitnichten beruhigt - im Gegenteil.
Die Saatgut-Lobby, in erster Linie vertreten von der European Seed Association (ESA), habe bei dem Entwurf gute Arbeit geleistet, sagte Iga Niznik von der österreichischen NGO Arche Noah den Deutschen Wirtschafts Nachrichten.
Besonders stoßen sich die Umweltschützer daran, dass irgendwann sogar der Tausch und das Verschenken von nicht amtlich registrierten Saatgutarten verboten werden könnten. Betroffen seien auch kleine, auf Raritäten spezialisierte Landwirte und Gärtnereien, die an vielfältigen Sorten interessiert sind. Zwar bleibt der Anbau nicht registrierter Gemüse- und Obstsorten weiterhin theoretisch erlaubt. Ist jedoch der Handel mit dem entsprechenden Samen verboten, wird dies auch für Privatpersonen unmöglich. Auch eine Neuzulassung von in traditioneller Form weiterentwickelten Saatgut-Arten werde kompliziert und teuer, so Niznik.
„Auch im Lebensmittelhandel spielen seltene Arten nach wie vor eine Rolle“, sagt auch Heidi Porstner, Agrar-Sprecherin bei Global 2000. Es gehe hauptsächlich um lokale Märkte. Dabei würden immer mehr Konsumenten die ursprünglicheren Lebensmittel-Sorten wiederentdecken. Selbst Discounter führten mittlerweile solche Sorten, so Porstner weiter. Außerdem widerspreche die Verordnung der in der Biodiversitäts-Strategie 2020 verankerten Verpflichtung der EU, die Artenvielfalt zu schützen. 75 Prozent der Nutzpflanzen-Arten seien in den letzten Jahrzehnten bereits unwiederbringlich verloren gegangen.
Auch in einer Stellungnahme des österreichischen Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft heißt es, dass die Nachteile und Gefahren im vorliegenden Entwurf überwiegen.
Zum ersten Mal würden auch das Inverkehrbringen für nicht kommerzielle Zwecke und der Export erfasst. „Die Einführung eines Bewilligungsverfahrens für national strengere Produktionsbestimmungen würde bedeuten, dass Sonderbestimmungen wie z.B. zur Produktion von zertifiziertem Saatgut von Steirischem Ölkürbis extra beantragt und genehmigt werden müssten“, heißt es in dem Standpunkt-Papier des Ministeriums in Wien.
Wirtschaftlich wenig bedeutende, aber für die Biodiversität notwendige pflanzengenetische Ressourcen werden verschwinden.
In Deutschland sprach sich nun auch Bundesumweltministerin Ilse Aigner in einem Interview mit dem Handelsblatt gegen die Pläne für eine verstärkte Saatgut-Kontrolle aus.
Der Zeithorizont für den Beschluss der Verordnung durch EU-Parlament und Rat beträgt bis zu einem Jahr. Noch gibt es also Spielraum um den Inhalt abzuändern. Darum wollen die Organisationen den Druck auf Brüssel erhöhen: Vor einer Woche ist eine von Arche Noah und Global 2000 initiierte Petition gestartet, bereits jetzt habe man 50.000 Unterschriften gesammelt, so Niznik. Und auch in Deutschland soll in den kommenden Tagen eine Petition starten.
Schließlich würde die Verordnung in ihrer jetzigen Form auch hier große Veränderungen nach sich ziehen, sagte Volker Gehrmann von Save our Seeds. Schon in der jüngeren Vergangenheit habe es eine starke Konzentration auf dem Saatgutmarkt gegeben. Würde der Entwurf in seiner jetzigen Form umgesetzt, würde diese Tendenz dramatisch beschleunigt. Alte Sorten werden zwangsläufig komplett verschwinden. Auch in heimischen Privatgärten würde dann irgendwann nur mehr einheitliches Gemüse angebaut.
Ganz wohl scheint der EU-Kommission unterdessen nicht mehr zumute zu sein: Auf Nachfragen der Deutschen Wirtschafts Nachrichten sagte die Pressestelle der Kommission in Berlin, dass sie zu diesem Thema keine Auskunft geben dürfe. Nur Brüssel sei berechtigt, sich dazu öffentlich zu äußern.