Deutschland

Datenklau: Google muss 145.000 Euro Strafe zahlen

Google hatte während seiner Aufnahmen für Google Street View auch persönliche Daten wie E-Mails, Passwörter und Fotos gesammelt. Nun muss das Unternehmen ein Bußgeld bezahlen und die aufgezeichneten Daten unverzüglich löschen, so der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
23.04.2013 20:31
Lesezeit: 1 min

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat am Dienstag über Google ein Bußgeld in Höhe von 145.000 Euro verhängt. Zwischen 2008 und 2010 hatte Google im Rahmen seines Dienstes Street View nicht nur Straßen und Häuser fotografiert, sondern auch Wlan-Mitschnitte erstellt. „Unter den im Vorbeifahren erfassten Informationen befanden sich auch erhebliche Mengen an personenbezogenen Daten unterschiedlichster Qualität“, so der Hamburgische Beauftragte in seiner Begründung. Unter den Daten sollen beispielsweise auch E-Mails, Passwörter, Fotos und Chat-Protokolle erfasst worden sein.

Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, kommt zu der Einschätzung:

„Nach meiner Einschätzung handelt es sich bei dem Sachverhalt um einen der größten bislang bekannt gewordenen Datenschutzverstöße überhaupt. Google hat sich bei der Aufklärung kooperativ gezeigt und öffentlich ein Fehlverhalten eingeräumt. Das Speichern personenbezogener Daten sei nie beabsichtigt gewesen. Dass es dennoch über einen solchen Zeitraum und in dem von uns festgestellten Umfang erfolgt ist, lässt dann nur den Schluss zu, dass die firmeninternen Kontrollmechanismen in erheblicher Weise versagt haben.“

2010 hatte bereits die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren gegen Google eröffnet, jedoch im November 2012 wieder eingestellt. Aus diesem Grund hatte der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit den Vorgang im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens aufgegriffen.

„Gleichzeitig mit dem Bußgeldbescheid wurde Google angewiesen, die unzulässig erhobenen Daten vollständig zu löschen. Der Vollzug der Löschung wurde dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gegenüber bestätigt.“

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