Deutschland

Drohung mit Beugehaft wirkt: Online-Portal gibt Nutzer-Daten preis

Ein Gericht in Duisburg hat einem Mitarbeiter eines Online-Bewertungsportals mit Beugehaft gedroht, wenn er nicht den Namen eines Nutzers verrät. Die Drohung wirkte: Das Portal rückt die Anmelde-Daten des Nutzers heraus. Das Gefängnis wäre ein zu hoher Preis gewesen.
06.05.2013 14:15
Lesezeit: 3 min

Das Landgericht Duisburg kann einen Erfolg vermelden: Es hatte einem Online-Mitarbeiter eines Portals für Klinik-Bewertungen mit einer Beugehaft gedroht, wenn er nicht den Namen eines Nutzer herausrückt. Dieser Nutzer soll sich diffamierend über eine Ärztin geäußert haben. Die Aussicht auf eine Woche Knast hat den Mitarbeiter nun dazu gebracht, den Namen des Nutzers preiszugeben. Diesem wirft die Staatsanwaltschaft üble Nachrede vor.

Weil ein Nutzer der Seite Klinikbewertungen.de einen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft diffamierenden Kommentar über eine Ärztin hinterlassen hat, wird Online-Mitarbeiter Rasmus Meyer nun die Daten des Nutzers dem Gericht übermitteln. „Ich soll mich beugen“, sagte Meyer den Deutschen Wirtschafts Nachrichten. Eine Ärztin hatte zuvor gegen Meyer geklagt und Recht bekommen. Weil Meyer sich jedoch auf das Zeugnisverweigerungsrecht beruft, weigerte er sich zunächst, die Identität des Kommentators preiszugeben.

Daraufhin hat das Landgericht Duisburg den Beschluss gefasst, Meyer müsse für fünf Tage ins Gefängnis, berichtet die WAZ. „Das werde ich nicht machen“, sagte Meyer. „In der Redaktion haben wir uns dazu entschieden, die Daten des Users, die wir besitzen, preiszugeben“, sagt Meyer den Deutschen Wirtschafts Nachrichten.

In den meisten Foren müssen sich User mit einer Emailadresse und einem Nutzernamen anmelden. Welche Daten die Redaktion darüber hinaus dem Landgericht Duisburg zur Verfügung stellt, wollte Meyer nicht sagen.

„Wir werden danach wieder Einspruch einlegen und hoffen, dass sich das Bundesverfassungsgericht des Falls annimmt.“

Einer der entscheidenden Punkte für das Urteil ist die Feststellung, dass es sich bei den Mitarbeitern des Portals nicht um Redakteure handelt. Die User können auf dem Portal selbstständig Kommentare einstellen. Das Portal wirkt in der Tat eher wie ein typisches Konsumenten-Portal. Die Tatsache, dass die Seite Bilder und Texte verwendet, macht sie noch nicht automatisch zu einem journalistischen Angebot. Auch fehlen ihr die typische Elemente eines Blogs oder anderer Formen von Journalismus.

In Fällen mit klassischen Medien haben Gerichte den Redakteuren ein Zeugnisverweigerungsrecht zugestanden. Bei der Augsburger Allgemeinen gab es einen Fall, indem die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl die Herausgabe von Nutzerdaten erzwang. Bislang gibt es zu dem Thema keine höchstrichterliche Entscheidung.

Die Beugehaft ist ein starkes Druckmittel. Denn die „Beugehaft kann auch wiederholt verhängt werden, wenn der Zeuge bei seiner Aussageverweigerung bleibt“, sagt Joachim Busch, stellvertretender Pressesprecher beim Amtsgericht Duisburg.

Das Höchstmaß betrage theoretisch sechs Monate. Die Vollstreckung der Beugehaft liegt derzeit in der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Dortmund. Eine gängige Praxis scheint das Vorgehen gegen den Redakteur jedoch nicht zu sein: „Ich habe so etwas noch nicht erlebt“, sagte Busch. „Das ist eher selten.“

Tatsächlich ist festzuhalten: Der Druck wirkt. Es ist für einfache Mitarbeiter eines Online-Portals verständlicher Weise eine schreckliche Vorstellung, ins Gefängnis gehen zu müssen. Man kann ihnen nicht verdenken, dass sie dem Druck nachgaben, weil die Strafe einer Beugehaft in keinem Verhältnis zu dem steht, was sie machen.

Die Behörden können nach der spektakulären Hausdurchsuchung kürzlich bei einer Bloggerin wegen eines Scherzes in Dortmund (hier) damit einen weiteren Meilenstein verbuchen, wenn es um die Kontrolle des Internet geht. Die Bürger sollen dazu erzogen werden, sich kritische Äußerungen zweimal zu überlegen.

Im Bereich von tatsächlichen Straftatbeständen ist darin nichts Anstößiges zu finden.

Allerdings zeigt der Fall auch, dass der Traum von der freien Meinungsäußerung im Internet bald zu Ende sein dürfte: Denn es ist für den Gesetzgeber ein Leichtes, die Vorgaben so zu ändern, dass auch die unter freie Rede fallende Kritik strenger reguliert wird. Der Tatbestand der üblen Nachrede ist heute schon ein sehr schwammiger. Er kann eng oder weit ausgelegt werden. Erfahrungsgemäß sind Tendenzen der Einschränkung der Meinungsfreiheit dann in der Politik festzustellen, wenn herrschende Systeme um den Erhalt ihrer Macht kämpfen.

Besonders auffällig ist, dass die Behörden die Zeit und das Personal finden, sich mit solchen Fällen zu beschäftigen. 

Wenn dagegen Milliarden der Steuerzahler verschwendet oder verzockt werden, findet sich keine Behörde der Welt, die solchen Taten nachgehen möchte. Auch das Verschweigen von Spendern wie seinerzeit von Bundeskanzler Helmut Kohl ist für die privilegierte Klasse der Politiker kein Problem - er wurde nie mit Beugehaft bedroht.

Der Vorteil dieses Systems liegt auf der Hand: Diejenigen, die die Gesetze machen, brauchen sich nicht daran zu halten. Es ist verständlich, wenn die, die von der Lage in hohem Maße profitieren, mit allen Mitteln für den Erhalt des Systems kämpfen.

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