In den 1930er Jahren waren es zuerst die Freiberufler, die von der Depression erwischt wurden: Anwälte, Ärzte, kleine Unternehmen. Daran erinnert man sich unwillkürlich erinnert, wenn man nun die Nachricht über die Pleite von Dewey & Leboeuf hört: Die renommierte New Yorker Anwaltskanzlei beantragte am Montag Gläubigerschutz nach Chapter 11. Der Niedergang der Kanzlei erfolgte besonders spektakulär: Mehr als 160 Partner hatten die Kanzlei verlassen, weil die Firma ihre Gehälter reduzieren musste. Die Schulden des Unternehmens werden auf bis zu 500 Millionen Dollar geschätzt.
In der US-Anwaltsbranche wird der Kollaps von Dewey & Leboeuf als Menetekel gesehen. Kent Zimmermann von der Zeughauser Group, sagte der FT: „Dewey’s Scheitern erschüttert die Branche. Die meisten Kanzleien fragen sich nun: Wenn Dewey den Bach runtergeht – kann es uns nicht auch passieren?“
Eines der strukturellen Probleme von Dewey & Leboeuf war, dass das Unternehmen die Anwälte für zu hohe Festgehälter beschäftigte. Damit wurde das Unternehmen anfällig für wirtschaftliche Schwankungen. Zuletzt versuchte das Unternehmen verzweifelt einen Merger, der jedoch nicht glückte. Auch andere Kanzleien sind unter Druck. Zahlreiche große Unternehmen verhandeln fieberhaft über Zusammenschlässe, um sich gegen die Folgen einer globalen Rezession zu wappnen.