Politik

Spanische Krankenhäuser behandeln Europäer häufig nur gegen Bargeld

Nach EU-Recht ist Spanien verpflichtet, Touristen aus Europa die gleiche Versorgung zu gewähren wie Einheimischen. Doch immer öfter verlangen spanische Krankenhäuser Bargeld oder die Kreditkarte.
01.06.2013 01:38
Lesezeit: 1 min

Spanische Krankenhäuser erkennen häufig die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) nicht an. Stattdessen müssen Touristen für die Notbehandlungen immer öfter selbst bezahlen. Nun hat die EU-Kommission von Spanien eine Erklärung gefordert. Die deutschen Krankenkassen haben sich längst auf das Problem eingestellt.

Man sei besorgt darüber, dass Spanien womöglich seinen EU-rechtlichen Verpflichtungen nicht nachkomme, so die EU-Kommission in einer Pressemitteilung. Spanien müsse Personen aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die sich vorübergehend im Land aufhalten, im medizinischen Notfall die gleiche Versorgung zukommen lassen wie den Einheimischen.

Der Techniker Krankenkasse sind diese Probleme seit Jahren bekannt. Nicht nur spanische, sondern auch Krankenhäuser anderer EU-Mitgliedstaaten lehnten die EKVK ab. Sie ist dazu übergegangen, mit den europäischen Krankenhäusern Direktvereinbarungen zu treffen. „Die Europäische Versicherungskarte wird dann gar nicht benötigt“, sagte TK-Sprecher Hermann Bärenfänger den Deutschen Wirtschafts Nachrichten.

Die Versicherten sollten die Hotline anrufen, die auf ihrer Krankenkarte steht. Dann würden sie an ein nahegelegenes Krankenhaus vermittelt, bei dem es keine Probleme gibt. Zudem zeigte Bärenfänger Verständnis für die spanischen Krankenhäuser. Zahlungen über das EU-System könnten lange dauern. Die Krankenhäuser wollten einfach nicht so lange auf ihr Geld warten.

Die EKVK soll eigentlich ihren Inhaber berechtigen, während des Aufenthalts in einem EU-Land, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island Leistungen der medizinischen Notfallhilfe in Anspruch zu nehmen. Dies gilt für alle Personen, die in einem der genannten Länder in der öffentlichen Krankenversicherung versichert sind.

Die Kommission reagierte auf die Beschwerden über Spaniens Krankenhäuser nun zunächst mit einem Auskunftsersuchen. Spanien muss innerhalb von zwei Monaten darauf antworten. Dies ist die erste Stufe eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens.

Leistungen der öffentlichen Gesundheitsversorgung sind in Spanien in der Regel kostenlos. Die EKVK verleiht ihrem Inhaber Anspruch auf die gleiche Behandlung, die spanische Staatsangehörige erhalten. Doch in mehreren Fällen erhielten EU-Bürger die falsche Auskunft, dass ihre EKVK nicht gültig sei, wenn sie eine Reiseversicherung abgeschlossen hätten.

Andere Patienten nahmen an, sie seien auf der Grundlage ihrer EKVK behandelt worden. Später fanden sie jedoch heraus, dass die Behandlung ihrer Reiseversicherung in Rechnung gestellt worden war. Doch die Reiseversicherungen decken in den meisten Fällen keine privaten Behandlungen ab. Daher bleiben Patienten immer häufiger auf den Rechnungen sitzen, die sie bei einem medizinischen Notfall vor Ort sofort in Bar oder per Kreditkarte zahlen mussten.

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