Im Vorfeld der Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der Euro-Rettung durch die EZB mehren sich die kritischen Stimmen aus dem Kreis von ehemaligen Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts. Nach Hans Hugo Klein (hier) hat nun Udo di Fabio deutliche Worte gefunden, welche Folgen eine Staatsfinanzierung durch die Europäische Zentralbank (EZB) haben müsste.
Die FAZ berichtet, dass Di Fabio ein Gutachten im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen erstellt habe.
Die EZB könne durch eine Finanzierungs-Hilfe für nationale Haushalte gegen das Grundgesetz und gegen das Europarecht verstoßen. Zwar könne das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe der EZB keine Vorgaben machen, wie sie sich verhalten solle. Sollte Karlsruhe jedoch zu dem Schluss kommen, dass die EZB ihr Mandat überschreite, müsse das Gericht eine Verletzung „deklaratorisch feststellen“. Dies läge in ihrem Kompetenzbereich und sei keine Angelegenheit, die dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden müssen.
Nach einer Feststellung des Verstoßes müsse Karlsruhe dem Bundestag dann „Einwirkungsaufträge“ erteilen. Der Bundestag müsste demnach Maßnahmen ergreifen, die der EZB ein rechtswidriges Vorgehen untersagen.
Bleibt die Einwirkung erfolglos, müsse das Gericht die Bundesorgane zum Austritt aus dem Euro oder zur Kündigung der Verträge zwingen. Eine Änderung des Grundgesetzes sei zwar mit einer Volksabstimmung möglich. Das Grundgesetz markiere jedoch „unübersteigbare Grenzen“, deren Verletzung dem Bundestag oder der Bundesregierung nicht gestattet sei.
Allerdings erwartet Di Fabio nicht, dass Karlsruhe in dieser Frage bis zum Äußersten gehen würde: „Niemand kann sich heute vorstellen, dass ein im Ergebnis immer integrationsfreundliches Gericht wie das Bundesverfassungsgericht tatsächlich diesen ,Druckknopf’ der verbindlichen Austrittspflicht betätigen würde.“
Di Fabio fordert die Eigenverantwortung der Staaten in der Schulden-Politik. Dazu müsse es Regeln für ein staatliches Insolvenz-Verfahren geben. Auch ein Ausschluss eines Staates aus der Währungsunion sei eine Möglichkeit. Di Fabio hält auch eine Währungsreform für möglich. Laut FAZ empfiehlt der Europarechtler „Vorkehrungen für einen Ausschluss aus der Währungsunion und die vorübergehende Einführung einer nationalen Parallelwährung mit Abwertungsspielräumen“.