Finanzen

Euro-Schuldentilgungsfonds würde in Karlsruhe scheitern

Lesezeit: 1 min
08.06.2012 15:29
Die Opposition muss nun doch von ihrem geforderten Schuldentilgungsfonds Abschied nehmen. Diese Art der Vergemeinschaftung der Schulden sei, einem Rechtsgutachten der Bundesregierung zufolge, nicht mit EU-Recht vereinbar und verfassungsrechtlich schwierig.

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Die Eurobonds lehnt die Deutsche Bundesregierung noch immer offiziell ab, und auch die Opposition hat sich in den vergangenen Wochen von dieser Art der Vergemeinschaftung  der Schulden distanziert. Nichtsdestotrotz setzten SPD und Grüne auf einen gemeinsamen Schuldentilgungsfond (hier), doch auch von dieser Idee muss sich die Opposition nun wohl verabschieden.

Aus einem Gutachten, das die Grünen in Auftrag gegeben haben, ging hervor, dass der von den Wirtschaftsweisen ebenfalls vorgeschlagene Schuldentilgungsfonds europarechtskonform sei. Doch die Bundesregierung verwies nun auf ein Rechtsgutachten, das zu dem Schluss kommt, der Fonds sei EU-rechtlichen Gründen eben nicht machbar. Dies geht aus der Stellungnahme zu den Beratungen von Koalition und Opposition über die Umsetzung des Fiskalpaktes hervor. Ein solcher Schuldentilgungsfonds sei mit dem „Bailout-Verbot“ nicht vereinbar und beinhalte verfassungsrechtliche Risiken. So könnte er auch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht bestehen.

Der Vorschlag eines Schuldentilgungsfonds sah vor, die Staatsverschuldung unter die maximale Obergrenze von 60 Prozent des BIP zu drücken. Diejenigen Schulden, die diese Demarkationslinie überschreiten würden, sollten in den Fonds mit gemeinschaftlicher Haftung ausgelagert werden und innerhalb von 20 bis 25 Jahren abgezahlt werden. Schätzungen zufolge würde der Fonds derzeit 2 Billionen Euro umfassen.


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