Die EU-Kommission hat am Mittwoch zwei Gesetzesvorschläge angenommen, die sich mit den Gebühren bei Transaktionen mit Kreditkarten und EC-Karten befassen. Bisher zahlt der Einzelhandel Interbankengebühren, wenn die Kunden ihre Rechnung mit EC- oder Kreditkarte begleichen.
In einer entsprechenden Mitteilung hieß es, diese vom Einzelhandel gezahlten Interbankenentgelte würden aktuell auf die Verbraucher abgewälzt. Diese seien sich darüber meist nicht im Klaren. Die Deckelung der Gebühren soll den Konsumenten durch niedrigere Einzelhandelspreise zugutekommen. Bei Debitkarten soll die Obergrenze 0,2 Prozent des Transaktionswerts, bei Kreditkarten 0,3 Prozent betragen.
Die Kreditkartenanbieter laufen gegen die geplanten Änderungen Sturm. Sie würden den Wegfall der Gebühren durch neue Aufschläge bei den Jahresgebühren für Kreditkartenbesitzer wieder reinholen. „Kosteneinsparungen der großen Händler in anderen Ländern haben zu keiner Preisreduzierung für Verbraucher geführt“, sagte ein Sprecher von Mastercard Deutschland den Deutschen Wirtschafts Nachrichten. Beispiele der IC-Regulierung in Australien, den USA und Spanien zeigten, dass dadurch die Kosten für Verbraucher gestiegen seien.
Frank-Christian Pauli, Bankenreferent beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), hingegen sieht die Initiative der Kommission hingegen durchaus positiv. Durch die ungeregelten Interbankenentgelte hätten die Händler bisher alle Kosten intransparent an die Kunden weitergegeben. Die Ansage der kartenausgebenden Banken, ihrerseits die Gebühren zu erhöhen, sieht er als bloße Drohung. „Die Kartenanbieter müssten ihre Gebühren unter den neuen Regeln offen bekannt geben und rechtfertigen. Sie hätten keine Möglichkeit mehr, versteckte Kosten überzuwälzen“, so Pauli.
Sollte sich jedoch nahezu jede europäische Bank dafür entscheiden, den Kunden für den Wegfall der Interbankenentgelte zur Kasse zu bitten, nutzt die Offenlegung der angehobenen Gebühren wenig. Am ehesten würde tatsächlich der Einzelhandel von dem Kommissions-Vorschlag profitieren. Der Verbraucher zahlt am Ende doppelt drauf. Er zahlt bereits die aufgrund der Interbankenetgelte erhöhten Preise des Einzelhandels. Und die zukünftig entgangenen Einnahmen der Banken wird der Kunde ebenfalls in irgendeiner Weise zu tragen haben.