In NRW soll es den Bürgern in Zukunft möglich sein, auch in Finanzfragen mitzuentscheiden. Bisher ist in der Verfassung noch festgelegt, dass Fragen des Haushalts von Volksbegehren ausgeschlossen sind. Darüber hinaus wollen SPD und Grüne die Unterschriftenhürde von 1,1 Millionen, was acht Prozent der Stimmberechtigten in NRW ausmacht, entscheidend senken.
Für den den Verein Mehr Demokratie ist das ein wichtiger Schritt. „Bürgerinnen und Bürger sollten auch über die Verwendung ihrer eigenen Steuergelder abstimmen dürfen – sonst fehlt der direkten Demokratie der Kern“, erklärt Michael Efler, Sprecher des Bundesverbands Mehr Demokratie e.V..
NRW ist derzeit neben Rheinland-Pfalz und dem Saarland, eines der wenigen Bundesländer, in denen es noch nicht die Möglichkeit für Volksbegehren bei Haushaltsfragen gibt. „Damit würde NRW im bundesweiten Vergleich einen großen Sprung nach vorne machen“, sagt Efler deshalb. Doch fast überall in Deutschland ist das Mitspracherecht in Finanzfragen begrenzt.
Sachsen und Berlin seien in diesem Bereich „Vorbilder“. „In beiden Ländern haben die Verfassungsgerichte festgestellt, dass auch solche Volksbegehren zulässig sind, die erhebliche Auswirkungen auf den nächsten Haushalt haben“, so Efler. In NRW können nach Ansicht der Landeskoalition die Bürger in Zukunft beispielsweise über die Finanzen der Lehrer- und Polizeidienststellen sowie bei der finanziellen Förderung von Jugendeinruchtungen miteinscheiden.