Was interessieren die NSA oder der britische Geheimdienst, wenn die deutschen Behörden hierzulande selbst massiv in den Daten der eigenen Bürger schnüffeln. Innerhalb von nur sechs Jahren haben sich die Anfragen der Behörden über Daten von Bürgern bei den Telekommunikations-Anbieter verdoppelt, wie die neuesten Daten der Bundesnetzagentur zeigen.
Gab es 2006 etwa 18,6 Millionen so genannte „Auskunftsersuchen von Sicherheitsbehörden und Abfragen bei den Telekommunikations-Anbieter“, sind es 2012 etwa 36,3 Millionen gewesen. Ein absoluter Rekordwert, so die Piratenpartei, der der entsprechende Jahresbericht der Bundesnetzagentur bereits vorliegt. 2011 – also nur ein Jahr zuvor – waren es noch 34 Millionen Abfragen. Über 200 Behörden nutzen demnach die Möglichkeit, die Kundendaten abzufragen. Dazu gehören Informationen wie etwa Name und Anschrift der Kunden abrufen.
Und dank des seit dem 1. Juli in Kraft getretenen neuen Telekommunikationsgesetzes werden die Behörden 2013 sogar noch mehr Daten abfragen als im derzeitigen Rekordjahr 2012, kritisiert die Piratenpartei:
„Statt die Regelungen zu Bestandsdatenabfragen einzuschränken, haben SPD, FDP und Union mit dem am 1. Juli in Kraft getretenen neuen Telekommunikationsgesetz neue Schnüffelschnittstellen für Abfragen durch Geheimdienste und Polizei eingeführt. Das wird die Zahl der Abfragen von Bürgerdaten in Zukunft weiter in die Höhe treiben. Hier zeigt sich die Doppelmoral in der Kritik am Überwachungsskandal.“
Einige Bundesländer gehen bereits über die Abfrage von Anschrift und Name hinaus. So wurde beispielsweise im Juni in Mecklenburg-Vorpommern ein entsprechender Gesetzesentwurf verabschiedet. Dieser erlaubt es etwa jedem Polizisten des Bundeslandes persönliche Daten wie Passwörter, E-Mail-Konten, PINs und PUKs ohne richterliche Genehmigung abzufragen (hier).
Doch nicht nur die Telekommunikationsanbieter sind Anlaufstellen für deutsche Behörden. Auch bei der Finanzaufsicht Bafin gibt es regelmäßig Anfragen. Im ersten Halbjahr 2013 waren es über 62.000 (mehr hier). Seit 2005 können Kontostammdaten abgerufen werden. Dazu zählen unter anderem die Kontonummer, das Eröffnungs- bzw. Auflösungsdatum eines Kontos, zum anderen aber auch Name, Anschrift, Geburtsdaten, vorhandene Bausparverträge und Wertpapierdepots der Kontoinhaber.