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Neues Gesetz: Polizei erhält Zugriff auf PIN und PUKs der Bürger

Lesezeit: 1 min
23.06.2013 23:31
In einem Beschluss haben die Länder NRW, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern weitgehende, gravierende Befugnisse für die Polizei geschaffen. Besonders weit gehen diese in Mecklenburg-Vorpommern.
Neues Gesetz: Polizei erhält Zugriff auf PIN und PUKs der Bürger

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Während deutschlandweit über die Spähprogramme des amerikanischen und britischen Geheimdienstes diskutiert wird, erweitert sich der deutsche Kontrollstaat stetig. Vergangene Woche wurde beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern ein entsprechender Gesetzesentwurf verabschiedet. Mit diesem wird der Zugriff der Polizei auf sensible Daten ausgeweitet.

Die Rede ist vom Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes zur Regelung der Bestandsdatenauskunft. Die Verabschiedung des Gesetzes erlaubt es nun jedem Polizist des Bundeslandes, persönliche Daten abzufragen. Dazu gehören unter anderem auch Passwörter für Cloud-Dienste und E-Mail-Konten, aber auch Zugangscodes für PINs und PuKs, so heise.de. Eine entsprechende richterliche Genehmigung muss dafür nicht eingeholt werden. Linke und Grüne stimmte gegen das Gesetz – jedoch ohne Erfolg, wie eine Mitteilung des Landtags zeigt.

Mit dem neuen Gesetz reagiert Mecklenburg-Vorpommern auf den im Mai vom Bundestag verabschiedete Regierungsentwurf zur Reform der Bestandsdatenauskunft. Dieser regelt, unter welchen Voraussetzungen Bundesbehörden Zugriff auf Daten von Anschlussinhabern bei Telekommunikations-Anbietern erhalten. Anfang Mai billigte auch der Bundesrat die Änderung des Telekommunikationsgesetzes (hier).

In Nordrhein-Westfalen verlängerte die Landesregierung in der vergangenen Woche die auslaufende Befugnis zur Videoüberwachung an gefährlichen Orten um fünf Jahre. „Unsere Polizei braucht wirksame Instrumente, um Gefahren für Leben, Gesundheit und Freiheit von Menschen abzuwehren“, teilte der Innenminister Ralf Jäger mit. Weiter heißt es aus dem Ministerium:

„Der Gesetzentwurf enthält daher klar definierte Eingriffsbefugnisse, etwa zur Abfrage von aktuellen Daten bei Telekommunikationsanbietern und zum Einsatz sogenannter IMSI-Catcher, einem technischen Hilfsmittel, mit dem Standorte von Mobiltelefonen ermittelt werden können.“

Die Befugnis, den Inhaber eines Internetanschlusses festzustellen oder Standorte zu lokalisieren, gehöre dabei zum unverzichtbaren Rüstzeug polizeilicher Arbeit, so Jäger. Einer richterlichen Genehmigung bedürfen die Fahnder nicht, so heise.de. Allerdings müssen die Betroffenen im Anschluss an die Ermittlungen, informiert werden.

Aber auch auf Bundesebene ist man noch nicht zufrieden mit den bisherigen Fähigkeiten der Staatskontrolle. Wie das CDU-Programm zeigt, plant die CDU im Falle eines Wahlsieges, die Überwachung der Bürger sogar noch stärker auszuweiten (mehr hier). Und auch der BND soll noch einmal 30 Millionen Euro erhalten, um wenigstens etwas auf den amerikanischen und den britischen Geheimdienst aufschließen zu können (hier). Was genau der BND dann mit dem Geld macht, bleibt allerdings geheim – versteht sich.


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