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16.09.2013 01:36
Jochaim Spatz (FDP) ist Bundestagsabgeordneter. Er ist Vorsitzender im Unterausschuss "Zivile Krisenprävention und vernetzte Sicherheit" (Unterausschuss des Auswärtigen Ausschusses) sowie Mitglied im Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union (Unterausschuss des Haushaltsausschusses), im Verteidigungsausschuss, im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union, in der Interparlamentarischen Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik und in der parlamentarischen Versammlung der NATO. Des Weiteren ist er stellvertretendes Mitglied im Auswärtigen Ausschuss, im Haushaltsausschuss, im Gremium gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (StabMechG), in der parlamentarischen Versammlung des Europarates, in der Europäischen Versammlung für Sicherheit und Verteidigung / Versammlung der Westeuropäischen Union und im Gemeinsamen Ausschuss.
Joachim Spatz (FDP)

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Welchen Weg soll die EU einschlagen: Mehr Abgabe von Souveränität an Brüssel oder Rückgabe von Souveränität an die Nationalstaaten, wie von den Briten gefordert?

Die FDP ist für die Durchführung des Subsidiaritätsprinzips, auch in Europa. D. h. alle Themen, die besser von nationalen bzw. lokalen Entscheidungsebenen geregelt werden können, sollten auch dort geregelt werden. Nur wo ein europäischer „Mehrwert“ entsteht, d. h. eine Kooperation mehr bringt, sollten Politikfelder gemeinsam geregelt oder europäisiert werden. Bei dieser an der Sache orientierten Betrachtungsweise ist weder eine Kompetenzverlagerung nach Brüssel noch eine Kompetenzrückgabe an die Nationalstaaten ausgeschlossen. Wichtig ist, dass die Kompetenzfrage an der Sache orientiert diskutiert und entschieden wird.

Soll es eine gemeinsame Haftung für die Schulden geben, oder soll jeder Nationalstaat für seine eigenen Schulden haften?

Nach unserer Auffassung soll es keine gemeinsame Haftung für Schulden geben. Jeder haftet für seine eigenen Schulden.

Sparen geht am besten durch effizienten Einsatz von Steuergeldern. Sind Sie dafür oder dagegen, dass Behörden und Politiker, die nachweislich Steuergelder verschwendet haben, dafür auch bestraft werden sollen, etwa durch ein Bußgeld?

Wenn Verschwendung bewusst und absichtlich begangen wird, ist dies heute bereits strafbar. „Verschwendung“, die aufgrund politischer Fehleinschätzung oder Einfluss von außen entsteht ist dagegen nicht zu bestrafen. Wäre das der Fall, könnte niemand verantworten, Politiker zu sein.


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