Finanzen

Schweiz: US-Steuerfahnder setzen Treuhand-Firmen unter Druck

Die US-Behörden zerstören gnadenlos das Geschäftsmodell der Schweiz. Nun geraten Rechtsanwälte und Steuerberater unter Druck. Sie sollen über Treuhand-Konstruktionen bei der Steuerflucht geholfen haben. Auch wenn alles legal war: Es ist wieder ein Schritt in Richtung gläserner Steuerzahler.
13.09.2013 01:02
Aktualisiert: 13.09.2013 01:02
Lesezeit: 2 min
Schweiz: US-Steuerfahnder setzen Treuhand-Firmen unter Druck
Die Schweizer Flagge. (Foto: dpa) Foto: Laurent Gillieron

Die globale Jagd auf vermeintliche Steuerhinterzieher bringt ein weiteres Geschäftsmodell in Bedrängnis, von dem die Schweiz in den vergangenen Jahren in erheblichem Ausmaß profitiert hatte. Treuhandfirmen, Steuerberater und Rechtsanwaltskanzleien geraten in den Fokus der US-Justizbehörden.

Der Schweizer Anwalt N.O. musste bei der US-Staatsanwaltschaft in New York eine Kaution von zwei Millionen Dollar hinterlegen, um wieder nach Zürich zurückfliegen zu dürfen. N.O. hatte sich den Behörden gestellt. Als Mitarbeiter der einer renommierten Zürcher Anwaltskanzlei hatte er zusammen mit dem Banker A.K. mehreren US-Bürgern geholfen, unversteuerte Gelder in der Schweiz zu verstecken“.

Über Briefkastenfirmen in US-Bundesstaaten mit einem niedrigen Unternehmenssteuersatz können Einnahmen verwaltet und nahezu unversteuert auf Schweizer Bankkonten geparkt werden.

„Die großen Anwaltskanzleien haben alle Altlasten“, so ein Banken-Insider. N.O. sei nach der Anklage von seinen Anwaltspartnern fallen gelassen worden. Es wird erwartet, dass die US-Behörden noch weitaus mehr Anwälte in der Schweiz zur Rechenschaft ziehen wollen.

Die Staatsanwälte des südlichen Gerichtsbezirks in New York haben in den vergangenen Jahren nicht nur gegen Anwälte und Treuhandfirmen, sondern auch gegen verschiedene Bankmitarbeiter von der UBS, Wegelin, Julius Bär sowie der Zürcher und Basler Kantonalbank Klage erhoben.

Immer mehr Informationen gelangen ans Tageslicht, weil die Banken aus Angst vor Klagen freiwillig Details über die Geldwäsche-Geschäfte in die USA schicken.

Die Justizbehörden brauchen diese Angaben nur noch mit den 39.000 Angaben der Steuerbetrüger vergleichen, die sich selbst angezeigt haben. Eine Lawine von Informationen ist losgetreten.

Die Banken müssen sich auf weitreichende Konsequenzen gefasst machen. Sie haben sich nicht an ein Bankenabkommen aus dem Jahr 2000 gehalten, dass sie „zu einer bis dahin beispiellosen Offenheit gegenüber einer ausländischen Steuerbehörde verpflichtete“, so Stern. „So wurden die Verhältnisse mit dem Aufbau von undurchsichtig verschachtelten Firmenkonstrukten verschleiert.“

Die Anwälte und Treuhänder sind von den Bankkunden zurate gezogen worden, was wiederum eine gängige Empfehlung der Bankberater gewesen sei. So entstand eine Geflecht aus Akteuren auf unterschiedlichen Ebenen, mit dessen Hilfe enorme Summen unversteuert auf Schweizer Bankkonten landeten.

Die Ausgestaltung dieser Geschäfte hatte nicht selten die Verschleierung von Steuereinnahmen im Sinn. Scheinfirmen in Panama oder Liechtenstein sollten keinen Rückschluss mehr auf die Begünstigten zulassen. Die Kunden wurden bei Bedarf in bar ausgezahlt oder erhielten Travellerschecks per Post. Emails und Telefonate wurden vermieden oder mit Codewörtern verschlüsselt.

Tatsächlich werden mit dieser Entwicklung auch sinnvolle und legale Treuhand-Modelle gefährdet. Die Intention, dass die hoch verschuldeten Staaten überall auf der Welt an das Geld der Bürger kommen wollen, führte erst kürzlich auf dem G 20-Gipfel zu einem weitreichenden Beschluss: Ab 2015 wollen alle Staaten die Steuer-Daten aller Bürger automatisch miteinander vernetzen. Der gläserne Bürger ist nicht länger Fiktion, sondern Realität – mit allen Konsequenzen (mehr hier).

***Die Namen der Betroffenen wurden in diesem Bericht anonymisiert***

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