Politik

„Würdiger Lebensstandard“: Asylzentren dürfen Gewalttäter nicht rausschmeißen

Einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zufolge dürfen Asylzentren gewalttätige Bewohner nicht ausschließen.
25.01.2020 11:00
Lesezeit: 1 min
„Würdiger Lebensstandard“: Asylzentren dürfen Gewalttäter nicht rausschmeißen
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. (Foto: dpa) Foto: Arne Immanuel B

Asylunterkünfte dürfen ihre Bewohner nicht vor die Tür setzen, auch dann nicht, wenn diese gewalttätig geworden sind. Richter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg urteilten, dass Menschen ohne Leistungen wie Unterkunft, Verpflegung oder Kleidung kein würdiger Lebensstandard mehr gewährleistet werden könne. Dazu sind die EU-Mitgliedsstaaten aber nach Artikel 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verpflichtet.

Im konkreten Fall war ein Minderjähriger aus Afghanistan an einer Schlägerei in einer Unterkunft in Brüssel beteiligt. Der Leiter der Einrichtung hatte daraufhin beschlossen, den Jugendlichen für 15 Tage auszuschließen. Der Asylsuchende übernachtete in der Zeit nach eigenen Angaben in einem Park oder bei Freunden, reichte danach aber Klage gegen die Entscheidung der Asylunterkunft bei einem belgischen Gericht ein. Dieses bat zuletzt den EuGH um Auslegung des geltenden EU-Rechts.

Der EuGH stellte nun fest, dass Unterkünfte durchaus materielle Leistungen entziehen könnten. Allerdings müssten die Sanktionen verhältnismäßig sein und dem Asylsuchendem in jedem Fall einen würdigen Lebensstandard lassen. Auch ein zeitlicher begrenzter Entzug von Unterkunft, Verpflegung und Kleidung wäre damit nicht vereinbar, hieß es vom EuGH. Nicht ausgeschlossen sei aber beispielsweise eine Inhaftierung, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt seien.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: KI-Aktien steigen kräftig, während die Ölpreise sinken
21.09.2026

Ein ereignisreicher Handelstag bringt überraschende Bewegungen in die globalen Finanzmärkte.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Mercedes GLC im Test: Elektrisch ist er endlich so, wie er sein muss
21.09.2026

Der elektrische Mercedes GLC 400 4Matic bringt fast 500 PS, viel Komfort, hohe Ladeleistung und einen überraschend moderaten Verbrauch. Im...

DWN
Politik
Politik Blackrock-Vize: Europa braucht vier Schlüssel gegen die USA-Abhängigkeit
21.09.2026

Philipp Hildebrand, Vizechef von Blackrock und früherer Schweizer Notenbankchef, sieht in der KI-Entwicklung eine historische Chance. Der...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Nestlé Russland: Kreml übernimmt Kontrolle über deutsche Beteiligungen
21.09.2026

Putin greift erneut auf das Vermögen eines westlichen Großkonzerns zu. Diesmal trifft es Nestlé und auch Beteiligungen der Nestlé...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ruhestand vorbereiten: Warum Männer nach der Karriere in die Krise geraten
21.09.2026

34 Jahre lang bestimmte der Terminkalender sein Leben. Dann war Anders Kretzschmar plötzlich Rentner und musste erst lernen, selbst über...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Holyvolt: Was das Batterie-Startup von Elon Musk gelernt hat
21.09.2026

Holyvolt will schaffen, woran andere Batterieprojekte gescheitert sind: Produktion skalieren, Kosten beherrschen und zugleich eine neue...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ifo-Umfrage: Bürokratie ist Standortproblem Nummer eins in Deutschland
21.09.2026

Bürokratie gilt für deutsche Unternehmen als größtes Standortproblem und übertrifft Energie- sowie Arbeitskosten deutlich. Eine...

DWN
Politik
Politik AfD vorn, CDU draußen: Wie es jetzt in Mecklenburg-Vorpommern weitergeht
21.09.2026

Ein dramatischer Wahlabend stellt Mecklenburg-Vorpommern politisch neu auf. Während AfD und SPD das Rennen bestimmen, entscheiden...