Zur stärkeren Eindämmung von Masern-Erkrankungen in Deutschland kommt im neuen Jahr eine Impfpflicht in Kindergärten, Schulen, Flüchtlingsheimen und Krankenhäusern. Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), das zum 1. März 2020 in Kraft treten soll. Eltern müssen dann vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen, dass diese geimpft sind. Bei Verstößen sollen Bußgelder bis zu 2500 Euro drohen. Für Kinder, die schon in der Kita oder in der Schule sind, ist bis 31. Juli 2021 nachzuweisen, dass sie geimpft sind oder die Masern schon hatten.
Das Gesetz soll der Regierung zufolge die Schwächsten vor der hoch ansteckenden Erkrankung schützen und stelle auf Gemeinschaftseinrichtungen ab. Gelten soll die Impfpflicht auch für Personal in Kitas und Schulen, für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen sowie für Bewohner und Mitarbeiter in Unterkünften für Asylbewerber. In namentlicher Abstimmung votierten 459 Abgeordnete für das Gesetz, 89 lehnten es ab, 105 enthielten sich.
Die Folgen des Gesetzes sind derzeit nicht abschätzbar. So wird die Schulpflicht weiterhin höher eingestuft als die Impfpflicht. Zudem ist der Impfstoff gegen Masern dem Deutschlandfunk zufolge in Deutschland praktisch nur in Kombination mit Impfstoffen gegen Röteln und Mumps zu erhalten. Einzelimpfstoffe gegen Masern müssten importiert werden.
In diesem Jahr sind in Deutschland bisher 501 Menschen an Masern erkrankt, wie aus der Online-Datenbank des Robert-Koch-Instituts hervorgeht. Die Bundesregierung verweist darauf, dass Masern zu den ansteckendsten Erkrankungen gehören. Um die Zirkulation der Erreger zu verhindern, sei bei mindestens 95 Prozent der Bevölkerung Immunität erforderlich. Deutschland habe die nötigen Impfquoten aber bisher nicht erreicht. Das das Gesetz jetzt verabschiedet wird ist bemerkenswert, weil die Zahl der Masernfälle in Deutschland in den vergangenen Jahren im Vergleich zu früheren Zeiten eher zurückgegangen ist, wie aus Zahlen des Robert-Koch-Instituts hervorgeht.
Das Gesetz sieht außerdem weitere Neuregelungen vor. So sollen Opfer von Vergewaltigungen eine «vertrauliche Spurensicherung» mit Untersuchungen etwa auf Sperma, K.o.-Tropfen oder Alkohol künftig bundesweit von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt bekommen. Ein erweitertes Werbeverbot soll Jugendliche stärker vor unnötigen Schönheitsoperationen bewahren.