Deutschland

Münchner Gericht: Klickarbeit ist keine richtige Arbeit

Der Niedriglohnsektor in Deutschland wird immer größer. Dazu gehört die Klickarbeit, wo Mitarbeiter auf Internetplattformen Mikrojobs annehmen. Jetzt gibt es ein erstes wichtiges Urteil dazu.
06.12.2019 16:00
Lesezeit: 1 min

Die SPD formiert sich mit einer neuen Führungsspitze, die sich auf die alten Werte der Sozialdemokratie besinnt: „Ich will, dass jeder Mensch von seiner Hände Arbeit leben kann“, sagte die designierte Vorsitzende der Partei, Saskia Esken, bei ihrer Antrittsrede. "Der Niedriglohnsektor muss ausgetrocknet werden - unter anderem durch einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro", erklärte Esken.

Doch dürfte es nicht ganz so einfach werden, diese politische Forderung umzusetzen. Denn in einem wichtigen Bereich des Niedriglohnsektors, der sogenannten Klickarbeit („Crowdwork“), haben die Internetplattformen, die solche Mitarbeiter in Mikrojobs beschäftigen, gerade vor dem Münchner Landesarbeitsgericht einen Erfolg davongetragen.

So haben die Richter entschieden, dass die Klickarbeiter keine Angestellten im Sinne des deutschen Arbeitsrechts sind. Die Begründung: Die Mikro-Jobber seien nicht verpflichtet, die Aufträge zu übernehmen. Ein 52jähriger Klickarbeiter hatte geklagt, der unter anderem Fotos von Tankstellen und Märkten aufgenommen hatte.

Damit verdiente er mit 20 Stunden pro Woche rund 1.800 Euro pro Monat. Als die Plattform, die ihm den Auftrag vermittelt hatte, ihm die Arbeit kündigen wollte, zog er vor Gericht. Seiner Meinung nach bestand zwischen ihm unter der Onlineplattform ein Arbeitsverhältnis und nicht nur eine Auftragsbeziehung. Die Internetfirma hatte dies komplett anders gesehen.

Hintergrund: Crowdworker übernehmen über Apps und Internetplattformen kleine Jobs für Firmen und bieten ihre Dienste über das Internet an. Wenn sie sich für eine Order entschieden haben, müssen sie die Aufgabe innerhalb der kürzesten Zeit nach bestimmten Vorgaben erledigen. Dieser Niedriglohnsektor ist in der jüngsten Vergangenheit immer größer geworden und beschäftigt somit jetzt auch die Arbeitsgerichte – und zwar, dass auch die Politik verstärkt darauf reagieren muss.

Die IG Metall zeigte sich enttäuscht, berichtet der Fachdienst „Heise“: „Aus unserer Sicht gibt es klare Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger, den wir in dieser Auseinandersetzung unterstützen, als Arbeitnehmer einzustufen ist“, sagte die Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Christiane Benner. Dazu zählten als Kriterien, inwieweit der Crowdworker vom Auftraggeber persönlich wirtschaftlich abhängig sei, ob er in den Betriebsablauf eingebunden sei und weisungsgebunden arbeite. „Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob wir vor das Bundesarbeitsgericht gehen“, so Benner.

Und dieser Weg steht der Arbeitnehmervertretung nach wie vor grundsätzlich offen. Denn die Angelegenheit ist aus der Sicht Richter in München von grundsätzlicher Bedeutung. „Außerdem ist noch die Frage offen, ob durch das Anklicken eines Auftrages auf der App ein befristetes Arbeitsverhältnis zustande kommen ist“, erklärten die Richter.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Warum lokale Medien ihre Technik aufrüsten und gleichzeitig Kosten senken

Wenn du heute eine Redaktion in einer Kleinstadt betrittst, fällt dir vielleicht eine überraschende Ruhe auf. Die übliche hektische...

X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Stagnation: Bundesbank warnt vor Konjunkturstillstand durch Iran-Krieg
21.05.2026

Deutschlands Wirtschaft verliert nach Einschätzung der Bundesbank spürbar an Schwung. Vor allem die Auswirkungen des Iran-Krieges...

DWN
Finanzen
Finanzen Nvidia-Aktie: Milliardenumsatz und Ausblick reichen nicht für neues Rekordhoch – Anleger bleiben vorsichtig
21.05.2026

Der KI-Boom treibt Nvidia seit Jahren zu immer neuen Rekorden, doch diesmal reagieren Anleger überraschend zurückhaltend. Analysten loben...

DWN
Finanzen
Finanzen So haben die Börsenprofis ihre Portfolios in der Iran-Krise angepasst
21.05.2026

Die Iran-Krise und hohe Bewertungen im Technologiesektor spalten die größten Investoren der Welt. Besonders die Microsoft-Aktie zeigt,...

DWN
Finanzen
Finanzen Ubisoft-Aktie stürzt ab: Anleger enttäuscht über Milliardenverlust – wie geht es weiter?
21.05.2026

Nach der aktuellen Zahlenvorlage steht die Ubisoft-Aktie am Donnerstag unter massivem Druck. Der französische Spielekonzern meldet...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Rohstoffpreise explodieren und Deutschland zahlt den Preis des Iran-Kriegs
21.05.2026

Erst blockiert der Krieg im Iran eine der wichtigsten Handelsrouten der Welt, dann springen Öl, Gas, Metalle und Düngemittel an. Was nach...

DWN
Politik
Politik Straße von Hormus: Nato prüft Eingreifen bei anhaltender Blockade
21.05.2026

Eine blockierte Meerenge reicht aus, um die Weltwirtschaft nervös zu machen. In der Straße von Hormus entscheidet sich, ob Öl und Gas...

DWN
Politik
Politik NATO-Hilfe schrumpft und Deutschland wird zur Schwachstelle Europas
21.05.2026

Trump rüttelt an einem Kernversprechen des westlichen Bündnisses. Die USA wollen ihre NATO-Hilfe für Krisenfälle reduzieren, Europa...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutschland verliert Investoren – EY schlägt Alarm
21.05.2026

Der Standort Deutschland verliert weiter an Zugkraft: Immer weniger ausländische Unternehmen investieren hierzulande, während andere...