Deutschland

Münchner Gericht: Klickarbeit ist keine richtige Arbeit

Der Niedriglohnsektor in Deutschland wird immer größer. Dazu gehört die Klickarbeit, wo Mitarbeiter auf Internetplattformen Mikrojobs annehmen. Jetzt gibt es ein erstes wichtiges Urteil dazu.
06.12.2019 16:00
Lesezeit: 1 min

Die SPD formiert sich mit einer neuen Führungsspitze, die sich auf die alten Werte der Sozialdemokratie besinnt: „Ich will, dass jeder Mensch von seiner Hände Arbeit leben kann“, sagte die designierte Vorsitzende der Partei, Saskia Esken, bei ihrer Antrittsrede. "Der Niedriglohnsektor muss ausgetrocknet werden - unter anderem durch einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro", erklärte Esken.

Doch dürfte es nicht ganz so einfach werden, diese politische Forderung umzusetzen. Denn in einem wichtigen Bereich des Niedriglohnsektors, der sogenannten Klickarbeit („Crowdwork“), haben die Internetplattformen, die solche Mitarbeiter in Mikrojobs beschäftigen, gerade vor dem Münchner Landesarbeitsgericht einen Erfolg davongetragen.

So haben die Richter entschieden, dass die Klickarbeiter keine Angestellten im Sinne des deutschen Arbeitsrechts sind. Die Begründung: Die Mikro-Jobber seien nicht verpflichtet, die Aufträge zu übernehmen. Ein 52jähriger Klickarbeiter hatte geklagt, der unter anderem Fotos von Tankstellen und Märkten aufgenommen hatte.

Damit verdiente er mit 20 Stunden pro Woche rund 1.800 Euro pro Monat. Als die Plattform, die ihm den Auftrag vermittelt hatte, ihm die Arbeit kündigen wollte, zog er vor Gericht. Seiner Meinung nach bestand zwischen ihm unter der Onlineplattform ein Arbeitsverhältnis und nicht nur eine Auftragsbeziehung. Die Internetfirma hatte dies komplett anders gesehen.

Hintergrund: Crowdworker übernehmen über Apps und Internetplattformen kleine Jobs für Firmen und bieten ihre Dienste über das Internet an. Wenn sie sich für eine Order entschieden haben, müssen sie die Aufgabe innerhalb der kürzesten Zeit nach bestimmten Vorgaben erledigen. Dieser Niedriglohnsektor ist in der jüngsten Vergangenheit immer größer geworden und beschäftigt somit jetzt auch die Arbeitsgerichte – und zwar, dass auch die Politik verstärkt darauf reagieren muss.

Die IG Metall zeigte sich enttäuscht, berichtet der Fachdienst „Heise“: „Aus unserer Sicht gibt es klare Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger, den wir in dieser Auseinandersetzung unterstützen, als Arbeitnehmer einzustufen ist“, sagte die Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Christiane Benner. Dazu zählten als Kriterien, inwieweit der Crowdworker vom Auftraggeber persönlich wirtschaftlich abhängig sei, ob er in den Betriebsablauf eingebunden sei und weisungsgebunden arbeite. „Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob wir vor das Bundesarbeitsgericht gehen“, so Benner.

Und dieser Weg steht der Arbeitnehmervertretung nach wie vor grundsätzlich offen. Denn die Angelegenheit ist aus der Sicht Richter in München von grundsätzlicher Bedeutung. „Außerdem ist noch die Frage offen, ob durch das Anklicken eines Auftrages auf der App ein befristetes Arbeitsverhältnis zustande kommen ist“, erklärten die Richter.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen Online-Broker-Vergleich: Die besten Aktiendepots für Anleger – Tipps zur Anbieterauswahl

Ein Online-Broker-Vergleich beginnt beim Wertpapierdepot: Ein Depot ist die Eintrittskarte zur Börse, nur mit einem Depot können Anleger...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Autoindustrie Slowakei: Der Autoriese ohne eigene Automarke
26.09.2026

Kein anderes Land produziert gemessen an seiner Einwohnerzahl so viele Autos wie die Slowakei. Volkswagen, Kia, Porsche und Land Rover...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Frankreichs Wirtschaft: Fünf Warnsignale vor der Präsidentenwahl
26.09.2026

Frankreichs Wirtschaft kommt kaum noch vom Fleck, während der Schuldenberg weiter wächst und Anleger höhere Zinsen verlangen....

DWN
Finanzen
Finanzen Ölpreis im Aufwärtsmodus: Während KI träumt, verdienen Ölkonzerne Milliarden
26.09.2026

Der Ölpreis steigt rasant und stellt die Weltwirtschaft vor unbequeme Fragen. Teure Energie kann Inflation anheizen, Wachstum bremsen und...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Unternehmenskultur: Was Firmen von Netflix wirklich lernen können
26.09.2026

Netflix gilt vielen Unternehmen als Vorbild für Freiheit, Verantwortung und weniger Bürokratie. Doch wer erfolgreiche Managementmodelle...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Toyota Corolla Cross im Test: Der Hybrid, der an einen Diesel erinnert
26.09.2026

Der Toyota Corolla Cross verbindet Hybridtechnik mit viel Komfort und erstaunlich niedrigem Verbrauch. In der getesteten GR-Sport-Version...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Volvo überrascht mit neuem Chef aus Deutschland: Eine große Chance für Volvo
26.09.2026

Der Verwaltungsrat von Volvo Cars überrascht erneut mit der Wahl eines Vorstandschefs, diesmal aber mit einem unerwartet starken Namen....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kampf ums Wasser: Die wasserhungrigen Industrien
26.09.2026

Sechs Zentimeter am Rheinpegel Kaub, Lieferprobleme bei BASF, schwächelnde Wasserkraftwerke: Der Dürresommer 2026 macht endgültig klar,...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Irans Feigenblatt sorgt für grüne Zahlen an der Wall Street
25.09.2026

Ein unerwarteter Wendepunkt im Nahen Osten sorgt für Bewegung an den Märkten – erfahren Sie, welche Aktien jetzt besonders profitieren.