Deutschland

Münchner Gericht: Klickarbeit ist keine richtige Arbeit

Der Niedriglohnsektor in Deutschland wird immer größer. Dazu gehört die Klickarbeit, wo Mitarbeiter auf Internetplattformen Mikrojobs annehmen. Jetzt gibt es ein erstes wichtiges Urteil dazu.
06.12.2019 16:00
Lesezeit: 1 min

Die SPD formiert sich mit einer neuen Führungsspitze, die sich auf die alten Werte der Sozialdemokratie besinnt: „Ich will, dass jeder Mensch von seiner Hände Arbeit leben kann“, sagte die designierte Vorsitzende der Partei, Saskia Esken, bei ihrer Antrittsrede. "Der Niedriglohnsektor muss ausgetrocknet werden - unter anderem durch einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro", erklärte Esken.

Doch dürfte es nicht ganz so einfach werden, diese politische Forderung umzusetzen. Denn in einem wichtigen Bereich des Niedriglohnsektors, der sogenannten Klickarbeit („Crowdwork“), haben die Internetplattformen, die solche Mitarbeiter in Mikrojobs beschäftigen, gerade vor dem Münchner Landesarbeitsgericht einen Erfolg davongetragen.

So haben die Richter entschieden, dass die Klickarbeiter keine Angestellten im Sinne des deutschen Arbeitsrechts sind. Die Begründung: Die Mikro-Jobber seien nicht verpflichtet, die Aufträge zu übernehmen. Ein 52jähriger Klickarbeiter hatte geklagt, der unter anderem Fotos von Tankstellen und Märkten aufgenommen hatte.

Damit verdiente er mit 20 Stunden pro Woche rund 1.800 Euro pro Monat. Als die Plattform, die ihm den Auftrag vermittelt hatte, ihm die Arbeit kündigen wollte, zog er vor Gericht. Seiner Meinung nach bestand zwischen ihm unter der Onlineplattform ein Arbeitsverhältnis und nicht nur eine Auftragsbeziehung. Die Internetfirma hatte dies komplett anders gesehen.

Hintergrund: Crowdworker übernehmen über Apps und Internetplattformen kleine Jobs für Firmen und bieten ihre Dienste über das Internet an. Wenn sie sich für eine Order entschieden haben, müssen sie die Aufgabe innerhalb der kürzesten Zeit nach bestimmten Vorgaben erledigen. Dieser Niedriglohnsektor ist in der jüngsten Vergangenheit immer größer geworden und beschäftigt somit jetzt auch die Arbeitsgerichte – und zwar, dass auch die Politik verstärkt darauf reagieren muss.

Die IG Metall zeigte sich enttäuscht, berichtet der Fachdienst „Heise“: „Aus unserer Sicht gibt es klare Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger, den wir in dieser Auseinandersetzung unterstützen, als Arbeitnehmer einzustufen ist“, sagte die Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Christiane Benner. Dazu zählten als Kriterien, inwieweit der Crowdworker vom Auftraggeber persönlich wirtschaftlich abhängig sei, ob er in den Betriebsablauf eingebunden sei und weisungsgebunden arbeite. „Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob wir vor das Bundesarbeitsgericht gehen“, so Benner.

Und dieser Weg steht der Arbeitnehmervertretung nach wie vor grundsätzlich offen. Denn die Angelegenheit ist aus der Sicht Richter in München von grundsätzlicher Bedeutung. „Außerdem ist noch die Frage offen, ob durch das Anklicken eines Auftrages auf der App ein befristetes Arbeitsverhältnis zustande kommen ist“, erklärten die Richter.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: AMD-Aktien steigen kräftig, während Tech-Sektor Wall Street beflügelt
06.07.2026

Ein spektakulärer Wochenauftakt an den US-Märkten sorgt für Aufsehen – erfahren Sie, welche Entwicklungen die Kurse jetzt antreiben.

DWN
Finanzen
Finanzen Fiskalischer Spitzenreiter: Wie Deutschland seinen Bürgern am meisten abknöpft
06.07.2026

Eine Analyse zur Steuerbelastung in Europa zeigt für das Jahr 2026 eine bittere Wahrheit für deutsche Steuerzahler: Die Bundesrepublik...

DWN
Finanzen
Finanzen Steuererhöhungen 2027: Steuer auf Spirituosen steigt um 20 Prozent - Zuckersteuer kommt auch
06.07.2026

Hochprozentige alkoholische Getränke sollen zum 1. Januar 2027 höher besteuert werden. "Was krank macht, wird teurer" - Finanzminister...

DWN
Politik
Politik Haushalt 2027: Klingbeil plant 200 Milliarden Euro neue Schulden für Deutschland
06.07.2026

Mehr Milliarden vor allem für Verteidigung, höhere Schulden - das prägt den Haushaltsentwurf von Finanzminister Klingbeil für...

DWN
Finanzen
Finanzen KI-Inflation: Warum der KI-Boom Ihr Erspartes entwerten könnte
06.07.2026

Künstliche Intelligenz soll die Wirtschaft produktiver machen, Prozesse beschleunigen und Wohlstand schaffen. Doch bevor dieser Effekt...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Europäische ChatGPT-Alternative: Warum ein 79-jähriger Unternehmer Big Tech herausfordert
06.07.2026

Ein dänischer Unternehmer und ein selbst ernannter KI-Guru wollen zeigen, dass Europa nicht länger auf amerikanische Tech-Giganten...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Billiganbieter: Temu, Shein und Co. steigern Marktanteil auf Rekordwert
06.07.2026

Die Verbraucher in Deutschland geben online immer mehr Geld bei Shoppingplattformen wie Temu oder Shein aus. Während die asiatischen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Stellenabbau bei Porsche: Konzern streicht weitere 4.000 Jobs
06.07.2026

Wegen der Absatzkrise fallen beim Sportwagenhersteller Porsche bereits mehr als 4.000 Stellen weg. Diese Zahl könnte einem Bericht zufolge...