Deutschland

Münchner Gericht: Klickarbeit ist keine richtige Arbeit

Der Niedriglohnsektor in Deutschland wird immer größer. Dazu gehört die Klickarbeit, wo Mitarbeiter auf Internetplattformen Mikrojobs annehmen. Jetzt gibt es ein erstes wichtiges Urteil dazu.
06.12.2019 16:00
Lesezeit: 1 min

Die SPD formiert sich mit einer neuen Führungsspitze, die sich auf die alten Werte der Sozialdemokratie besinnt: „Ich will, dass jeder Mensch von seiner Hände Arbeit leben kann“, sagte die designierte Vorsitzende der Partei, Saskia Esken, bei ihrer Antrittsrede. "Der Niedriglohnsektor muss ausgetrocknet werden - unter anderem durch einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro", erklärte Esken.

Doch dürfte es nicht ganz so einfach werden, diese politische Forderung umzusetzen. Denn in einem wichtigen Bereich des Niedriglohnsektors, der sogenannten Klickarbeit („Crowdwork“), haben die Internetplattformen, die solche Mitarbeiter in Mikrojobs beschäftigen, gerade vor dem Münchner Landesarbeitsgericht einen Erfolg davongetragen.

So haben die Richter entschieden, dass die Klickarbeiter keine Angestellten im Sinne des deutschen Arbeitsrechts sind. Die Begründung: Die Mikro-Jobber seien nicht verpflichtet, die Aufträge zu übernehmen. Ein 52jähriger Klickarbeiter hatte geklagt, der unter anderem Fotos von Tankstellen und Märkten aufgenommen hatte.

Damit verdiente er mit 20 Stunden pro Woche rund 1.800 Euro pro Monat. Als die Plattform, die ihm den Auftrag vermittelt hatte, ihm die Arbeit kündigen wollte, zog er vor Gericht. Seiner Meinung nach bestand zwischen ihm unter der Onlineplattform ein Arbeitsverhältnis und nicht nur eine Auftragsbeziehung. Die Internetfirma hatte dies komplett anders gesehen.

Hintergrund: Crowdworker übernehmen über Apps und Internetplattformen kleine Jobs für Firmen und bieten ihre Dienste über das Internet an. Wenn sie sich für eine Order entschieden haben, müssen sie die Aufgabe innerhalb der kürzesten Zeit nach bestimmten Vorgaben erledigen. Dieser Niedriglohnsektor ist in der jüngsten Vergangenheit immer größer geworden und beschäftigt somit jetzt auch die Arbeitsgerichte – und zwar, dass auch die Politik verstärkt darauf reagieren muss.

Die IG Metall zeigte sich enttäuscht, berichtet der Fachdienst „Heise“: „Aus unserer Sicht gibt es klare Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger, den wir in dieser Auseinandersetzung unterstützen, als Arbeitnehmer einzustufen ist“, sagte die Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Christiane Benner. Dazu zählten als Kriterien, inwieweit der Crowdworker vom Auftraggeber persönlich wirtschaftlich abhängig sei, ob er in den Betriebsablauf eingebunden sei und weisungsgebunden arbeite. „Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob wir vor das Bundesarbeitsgericht gehen“, so Benner.

Und dieser Weg steht der Arbeitnehmervertretung nach wie vor grundsätzlich offen. Denn die Angelegenheit ist aus der Sicht Richter in München von grundsätzlicher Bedeutung. „Außerdem ist noch die Frage offen, ob durch das Anklicken eines Auftrages auf der App ein befristetes Arbeitsverhältnis zustande kommen ist“, erklärten die Richter.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Finanzielle Freiheit braucht einen starken Partner

Vermögen eröffnet Möglichkeiten – und bringt zugleich Entscheidungen mit sich: Wie lässt sich das Erreichte bewahren, gezielt...

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Iran-Krieg bremst Deutschland weniger als erwartet
08.10.2026

Deutschlands Wirtschaft kommt trotz Iran-Krieg und hoher Energiepreise überraschend glimpflich davon. Doch der Aufschwung steht auf...

DWN
Finanzen
Finanzen Schufa schlägt Alarm: Millionen Verbraucher kämpfen mit Zahlungsproblemen
08.10.2026

Die hohen Preise setzen immer mehr Verbraucher finanziell unter Druck: 2025 stieg der Anteil der Menschen mit Zahlungsstörungen auf 8,1...

DWN
Immobilien
Immobilien BEG-Reform: Wärmepumpen-Förderung sinkt ab 2027 weiter
08.10.2026

Die Wärmepumpen-Förderung sinkt ab 2027 weiter: Wer zu spät beantragt oder falsch plant, dem könnten Tausende Euro Zuschuss durch die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU-Verpackungsverordnung: Neue Bürokratie macht Exporte unrentabel
08.10.2026

Ein paar Kartons, wenige Gramm Plastik und plötzlich Hunderte Meldepflichten: Die neue EU-Verpackungsverordnung stellt kleine Unternehmen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Nissan Qashqai im Test: Elektrogefühl ohne Ladekabel
08.10.2026

Der Nissan Qashqai e-Power ist ein Hybrid, funktioniert aber anders als die meisten Konkurrenten. Die Räder treibt immer ein Elektromotor...

DWN
Finanzen
Finanzen Nvidia-Aktie: Diese Geldmaschine schlägt alle anderen Chipkonzerne
08.10.2026

Nvidia verdient mit dem KI-Boom so viel wie kaum ein anderes Unternehmen der Welt. Auf das eingesetzte Kapital erzielt der Chipkonzern...

DWN
Panorama
Panorama Heereschef warnt: Russland baut Streitkräfte massiv aus
08.10.2026

Russland baut seine Streitkräfte weiter aus und steigert zugleich die Produktion von Drohnen und Raketen. Heeresinspekteur Christian...

DWN
Politik
Politik Europäischer Rechnungshof schlägt Alarm: Milliarden bei EU-Geldern fehlerhaft
08.10.2026

Milliarden Euro fließen jedes Jahr aus dem EU-Haushalt – doch ein erheblicher Teil davon wird nicht vorschriftsgemäß ausgegeben. Der...