Deutschland

Münchner Gericht: Klickarbeit ist keine richtige Arbeit

Der Niedriglohnsektor in Deutschland wird immer größer. Dazu gehört die Klickarbeit, wo Mitarbeiter auf Internetplattformen Mikrojobs annehmen. Jetzt gibt es ein erstes wichtiges Urteil dazu.
06.12.2019 16:00
Lesezeit: 1 min

Die SPD formiert sich mit einer neuen Führungsspitze, die sich auf die alten Werte der Sozialdemokratie besinnt: „Ich will, dass jeder Mensch von seiner Hände Arbeit leben kann“, sagte die designierte Vorsitzende der Partei, Saskia Esken, bei ihrer Antrittsrede. "Der Niedriglohnsektor muss ausgetrocknet werden - unter anderem durch einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro", erklärte Esken.

Doch dürfte es nicht ganz so einfach werden, diese politische Forderung umzusetzen. Denn in einem wichtigen Bereich des Niedriglohnsektors, der sogenannten Klickarbeit („Crowdwork“), haben die Internetplattformen, die solche Mitarbeiter in Mikrojobs beschäftigen, gerade vor dem Münchner Landesarbeitsgericht einen Erfolg davongetragen.

So haben die Richter entschieden, dass die Klickarbeiter keine Angestellten im Sinne des deutschen Arbeitsrechts sind. Die Begründung: Die Mikro-Jobber seien nicht verpflichtet, die Aufträge zu übernehmen. Ein 52jähriger Klickarbeiter hatte geklagt, der unter anderem Fotos von Tankstellen und Märkten aufgenommen hatte.

Damit verdiente er mit 20 Stunden pro Woche rund 1.800 Euro pro Monat. Als die Plattform, die ihm den Auftrag vermittelt hatte, ihm die Arbeit kündigen wollte, zog er vor Gericht. Seiner Meinung nach bestand zwischen ihm unter der Onlineplattform ein Arbeitsverhältnis und nicht nur eine Auftragsbeziehung. Die Internetfirma hatte dies komplett anders gesehen.

Hintergrund: Crowdworker übernehmen über Apps und Internetplattformen kleine Jobs für Firmen und bieten ihre Dienste über das Internet an. Wenn sie sich für eine Order entschieden haben, müssen sie die Aufgabe innerhalb der kürzesten Zeit nach bestimmten Vorgaben erledigen. Dieser Niedriglohnsektor ist in der jüngsten Vergangenheit immer größer geworden und beschäftigt somit jetzt auch die Arbeitsgerichte – und zwar, dass auch die Politik verstärkt darauf reagieren muss.

Die IG Metall zeigte sich enttäuscht, berichtet der Fachdienst „Heise“: „Aus unserer Sicht gibt es klare Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger, den wir in dieser Auseinandersetzung unterstützen, als Arbeitnehmer einzustufen ist“, sagte die Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Christiane Benner. Dazu zählten als Kriterien, inwieweit der Crowdworker vom Auftraggeber persönlich wirtschaftlich abhängig sei, ob er in den Betriebsablauf eingebunden sei und weisungsgebunden arbeite. „Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob wir vor das Bundesarbeitsgericht gehen“, so Benner.

Und dieser Weg steht der Arbeitnehmervertretung nach wie vor grundsätzlich offen. Denn die Angelegenheit ist aus der Sicht Richter in München von grundsätzlicher Bedeutung. „Außerdem ist noch die Frage offen, ob durch das Anklicken eines Auftrages auf der App ein befristetes Arbeitsverhältnis zustande kommen ist“, erklärten die Richter.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Panorama
Panorama Das anstehende Wirtschaftsereignis Fußball-WM 2026 & warum Daten, Prognose sowie Online-Portale einen eigenen Digitalmarkt bilden

Die WM ist in diesem Jahr nicht bloß ein bedeutendes Ereignis auf sportlicher Basis, denn sie wird zum Härtetest für Datenökonomie,...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: Die harte Realität holt die Wall Street ein
12.05.2026

Zwischen neuen Sorgen und großen Erwartungen: Was die Märkte jetzt in Atem hält

DWN
Finanzen
Finanzen Carl Zeiss Meditec-Stellenabbau: Bis zu 1.000 Jobs betroffen – was das für die Aktie bedeutet
12.05.2026

Carl Zeiss Meditec reagiert auf schwache Geschäfte mit einem drastischen Sparprogramm. Der geplante Stellenabbau betrifft bis zu 1.000...

DWN
Politik
Politik YouGov-Umfrage: AfD baut mit sechs Prozentpunkten Vorsprung zur Union aus
12.05.2026

Die Zustimmung zur AfD wächst weiter: AfD klettert auf 28 Prozent und zieht der Union davon. Die Union und der Kanzler selbst verlieren...

DWN
Politik
Politik Großbritannien: Labour verliert, Reform UK gewinnt - trotzdem hält Starmer am Amt fest
12.05.2026

Der angezählte britische Premierminister Keir Starmer bemüht sich nach den historisch schlechten Wahlergebnissen bei den Kommunalwahlen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft US-Autos als Kostenrisiko: Wie die Kfz-Steuer Käufer in Europa belastet
12.05.2026

Importierte US-Autos werden durch Kfz-Steuer, CO₂-Werte und Einzelgenehmigung für viele Käufer zu einer finanziellen Belastung. Warum...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Rabattaktionen im Einzelhandel: Warum eBooks trotz Krise boomen – und wie Sie persönlich davon profitieren
12.05.2026

Steigende Preise, verunsicherte Verbraucher und schwache Konsumdaten setzen den Handel unter Druck. Gleichzeitig werben Anbieter mit...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU-Fusionsregeln: Wie Brüssel Europas Wirtschaft stärken will
12.05.2026

Brüssel will die Fusionsregeln neu ausrichten und Europas Unternehmen mehr Spielraum im globalen Wettbewerb geben. Kann die EU ihre...

DWN
Politik
Politik Monopolkommission: Tankrabatt kommt an - Spritpreis steigt
12.05.2026

Auch das Ifo-Institut errechnet eine höhere Weitergabe als zu Beginn. Die Monopolkommission sieht allerdings bereits im Vorfeld des...