Deutschland

Münchner Gericht: Klickarbeit ist keine richtige Arbeit

Der Niedriglohnsektor in Deutschland wird immer größer. Dazu gehört die Klickarbeit, wo Mitarbeiter auf Internetplattformen Mikrojobs annehmen. Jetzt gibt es ein erstes wichtiges Urteil dazu.
06.12.2019 16:00
Lesezeit: 1 min

Die SPD formiert sich mit einer neuen Führungsspitze, die sich auf die alten Werte der Sozialdemokratie besinnt: „Ich will, dass jeder Mensch von seiner Hände Arbeit leben kann“, sagte die designierte Vorsitzende der Partei, Saskia Esken, bei ihrer Antrittsrede. "Der Niedriglohnsektor muss ausgetrocknet werden - unter anderem durch einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro", erklärte Esken.

Doch dürfte es nicht ganz so einfach werden, diese politische Forderung umzusetzen. Denn in einem wichtigen Bereich des Niedriglohnsektors, der sogenannten Klickarbeit („Crowdwork“), haben die Internetplattformen, die solche Mitarbeiter in Mikrojobs beschäftigen, gerade vor dem Münchner Landesarbeitsgericht einen Erfolg davongetragen.

So haben die Richter entschieden, dass die Klickarbeiter keine Angestellten im Sinne des deutschen Arbeitsrechts sind. Die Begründung: Die Mikro-Jobber seien nicht verpflichtet, die Aufträge zu übernehmen. Ein 52jähriger Klickarbeiter hatte geklagt, der unter anderem Fotos von Tankstellen und Märkten aufgenommen hatte.

Damit verdiente er mit 20 Stunden pro Woche rund 1.800 Euro pro Monat. Als die Plattform, die ihm den Auftrag vermittelt hatte, ihm die Arbeit kündigen wollte, zog er vor Gericht. Seiner Meinung nach bestand zwischen ihm unter der Onlineplattform ein Arbeitsverhältnis und nicht nur eine Auftragsbeziehung. Die Internetfirma hatte dies komplett anders gesehen.

Hintergrund: Crowdworker übernehmen über Apps und Internetplattformen kleine Jobs für Firmen und bieten ihre Dienste über das Internet an. Wenn sie sich für eine Order entschieden haben, müssen sie die Aufgabe innerhalb der kürzesten Zeit nach bestimmten Vorgaben erledigen. Dieser Niedriglohnsektor ist in der jüngsten Vergangenheit immer größer geworden und beschäftigt somit jetzt auch die Arbeitsgerichte – und zwar, dass auch die Politik verstärkt darauf reagieren muss.

Die IG Metall zeigte sich enttäuscht, berichtet der Fachdienst „Heise“: „Aus unserer Sicht gibt es klare Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger, den wir in dieser Auseinandersetzung unterstützen, als Arbeitnehmer einzustufen ist“, sagte die Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Christiane Benner. Dazu zählten als Kriterien, inwieweit der Crowdworker vom Auftraggeber persönlich wirtschaftlich abhängig sei, ob er in den Betriebsablauf eingebunden sei und weisungsgebunden arbeite. „Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob wir vor das Bundesarbeitsgericht gehen“, so Benner.

Und dieser Weg steht der Arbeitnehmervertretung nach wie vor grundsätzlich offen. Denn die Angelegenheit ist aus der Sicht Richter in München von grundsätzlicher Bedeutung. „Außerdem ist noch die Frage offen, ob durch das Anklicken eines Auftrages auf der App ein befristetes Arbeitsverhältnis zustande kommen ist“, erklärten die Richter.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Inflation und Deflation zugleich - Wohin steuert das Finanzsystem?

Die wirtschaftlichen Signale aus den USA, China und Europa werden widersprüchlicher. Während der Preisdruck nachlässt, verliert der...

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft BMW-Werk Dingolfing rüstet auf für den entscheidenden Kampf um die Autozukunft
14.08.2026

Tausende Roboter, 280.000 Autos im Jahr und eine neue Batteriefabrik sollen BMWs größten europäischen Produktionsstandort zukunftsfähig...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Solarstrom-Produktion unter Druck: Wie sicher ist Deutschlands Stromnetz wirklich?
14.08.2026

Eine Sonnenfinsternis reicht aus, um Europas Solarstrom-Produktion binnen kurzer Zeit massiv zu drücken und die Strompreise nach oben...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Volvo ES90 im Test: Ein guter Grund, den Deutschen Lebewohl zu sagen?
14.08.2026

Der Volvo ES90 ist kein Elektroauto für Käufer, die möglichst günstig in die Premiumklasse einsteigen wollen. Doch wer Komfort,...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt ECS Energiemakler: Wenn die Stromrechnung Fragen aufwirft
14.08.2026

Strom und Gas sind für viele Unternehmen heute mehr als ein einfacher Einkaufsposten. Sie sind ein Bereich, in dem Preise, Netzentgelte...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ferrari Luce: Erst verspottet, jetzt reißen sich Käufer um den Elektro-Ferrari
14.08.2026

Der Ferrari Luce provozierte Fans, verunsicherte Anleger und ließ Zweifel an Ferraris Elektrostrategie wachsen. Nun ist das Verkaufsziel...

DWN
Panorama
Panorama Konsumflaute trifft Camping-Boom: Jetzt mobile Kaffeemaschinen kaufen und bares Geld sparen!
14.08.2026

Camping boomt, Reisen bleibt beliebt – doch gleichzeitig sitzt das Geld bei vielen Verbrauchern nicht mehr so locker. Genau in diesem...

DWN
Finanzen
Finanzen Norma-Aktie mit Kurssprung: Verbindungstechnikhersteller plant weiteren Aktienrückkauf
14.08.2026

Ein neuer Aktienrückkauf treibt die Norma-Aktie auf den höchsten Stand seit mehr als drei Jahren. Finanziert wird das Vorhaben aus einem...

DWN
Finanzen
Finanzen Anthropic-Aktie vor dem Mega-IPO: SpaceX könnte die Euphorie zerstören
14.08.2026

Anthropic wächst rasant und könnte mit seinem Börsengang neue Maßstäbe setzen. Doch die Milliardenbewertung steht auf einem...