Deutschland

Münchner Gericht: Klickarbeit ist keine richtige Arbeit

Der Niedriglohnsektor in Deutschland wird immer größer. Dazu gehört die Klickarbeit, wo Mitarbeiter auf Internetplattformen Mikrojobs annehmen. Jetzt gibt es ein erstes wichtiges Urteil dazu.
06.12.2019 16:00
Lesezeit: 1 min

Die SPD formiert sich mit einer neuen Führungsspitze, die sich auf die alten Werte der Sozialdemokratie besinnt: „Ich will, dass jeder Mensch von seiner Hände Arbeit leben kann“, sagte die designierte Vorsitzende der Partei, Saskia Esken, bei ihrer Antrittsrede. "Der Niedriglohnsektor muss ausgetrocknet werden - unter anderem durch einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro", erklärte Esken.

Doch dürfte es nicht ganz so einfach werden, diese politische Forderung umzusetzen. Denn in einem wichtigen Bereich des Niedriglohnsektors, der sogenannten Klickarbeit („Crowdwork“), haben die Internetplattformen, die solche Mitarbeiter in Mikrojobs beschäftigen, gerade vor dem Münchner Landesarbeitsgericht einen Erfolg davongetragen.

So haben die Richter entschieden, dass die Klickarbeiter keine Angestellten im Sinne des deutschen Arbeitsrechts sind. Die Begründung: Die Mikro-Jobber seien nicht verpflichtet, die Aufträge zu übernehmen. Ein 52jähriger Klickarbeiter hatte geklagt, der unter anderem Fotos von Tankstellen und Märkten aufgenommen hatte.

Damit verdiente er mit 20 Stunden pro Woche rund 1.800 Euro pro Monat. Als die Plattform, die ihm den Auftrag vermittelt hatte, ihm die Arbeit kündigen wollte, zog er vor Gericht. Seiner Meinung nach bestand zwischen ihm unter der Onlineplattform ein Arbeitsverhältnis und nicht nur eine Auftragsbeziehung. Die Internetfirma hatte dies komplett anders gesehen.

Hintergrund: Crowdworker übernehmen über Apps und Internetplattformen kleine Jobs für Firmen und bieten ihre Dienste über das Internet an. Wenn sie sich für eine Order entschieden haben, müssen sie die Aufgabe innerhalb der kürzesten Zeit nach bestimmten Vorgaben erledigen. Dieser Niedriglohnsektor ist in der jüngsten Vergangenheit immer größer geworden und beschäftigt somit jetzt auch die Arbeitsgerichte – und zwar, dass auch die Politik verstärkt darauf reagieren muss.

Die IG Metall zeigte sich enttäuscht, berichtet der Fachdienst „Heise“: „Aus unserer Sicht gibt es klare Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger, den wir in dieser Auseinandersetzung unterstützen, als Arbeitnehmer einzustufen ist“, sagte die Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Christiane Benner. Dazu zählten als Kriterien, inwieweit der Crowdworker vom Auftraggeber persönlich wirtschaftlich abhängig sei, ob er in den Betriebsablauf eingebunden sei und weisungsgebunden arbeite. „Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob wir vor das Bundesarbeitsgericht gehen“, so Benner.

Und dieser Weg steht der Arbeitnehmervertretung nach wie vor grundsätzlich offen. Denn die Angelegenheit ist aus der Sicht Richter in München von grundsätzlicher Bedeutung. „Außerdem ist noch die Frage offen, ob durch das Anklicken eines Auftrages auf der App ein befristetes Arbeitsverhältnis zustande kommen ist“, erklärten die Richter.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen US-Märkte im Überblick: Aktien unter Druck und Renditen steigen an turbulentem Handelstag
09.09.2026

Erfahren Sie, welche geopolitischen Ereignisse und überraschenden Kursbewegungen die Wall Street heute in Atem hielten.

DWN
Politik
Politik Chinas plötzliche Ölwende nach ungewöhnlichem Preisgefälle
09.09.2026

Der Ölpreis steigt nach neuen Spannungen am Persischen Golf. Gleichzeitig erhöht China wieder seine Rohölimporte und exportiert mehr...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EZB-Leitzins-Prognose: Lagarde droht der Fehler von 2011
09.09.2026

Die nächste Zinserhöhung der EZB gilt beinahe als ausgemacht. Doch ausgerechnet die Erfahrung von 2011 zeigt, wie riskant ein solcher...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Ist Axelera AI Europas Antwort auf Nvidia? Gründer Fabrizio Del Maffeo fürchtet, dass der Kontinent wieder denselben Fehler macht
09.09.2026

Europa mangelt es weder an Forschern, Ingenieuren noch an guten Ideen, meint Fabrizio Del Maffeo. Das Problem entsteht, wenn daraus große...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Carlsberg setzt auf Pepsi: Bier allein reicht nicht mehr
09.09.2026

Bei Carlsberg steht ausgerechnet eine amerikanische Limonade inzwischen vor der eigenen Kernmarke. Pepsi ist zum zweitgrößten Brand des...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Zollstreit zwischen USA und Kanada eröffnet deutschen Firmen neue Chancen
09.09.2026

Der Zollstreit zwischen den USA und Kanada spitzt sich zu und zwingt Ottawa zur wirtschaftlichen Neuorientierung. Deutsche Unternehmen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Gefährliche Mängel: Rund 20 Prozent der Nutzfahrzeuge fallen beim TÜV durch
09.09.2026

Fast 3,9 Millionen Nutzfahrzeuge sind in Deutschland angemeldet. Das Durchschnittsalter ist in den vergangenen Jahren gestiegen – mit...

DWN
Finanzen
Finanzen Salus-Aktie: Dieser Börsenstar muss sein Wachstum erst beweisen
09.09.2026

Mehr als 2.000 Prozent Rendite in zehn Jahren, stark steigende Gewinne und eine beeindruckende Übernahmebilanz: Die Salus-Aktie gehört zu...