Deutschland

Münchner Gericht: Klickarbeit ist keine richtige Arbeit

Der Niedriglohnsektor in Deutschland wird immer größer. Dazu gehört die Klickarbeit, wo Mitarbeiter auf Internetplattformen Mikrojobs annehmen. Jetzt gibt es ein erstes wichtiges Urteil dazu.
06.12.2019 16:00
Lesezeit: 1 min

Die SPD formiert sich mit einer neuen Führungsspitze, die sich auf die alten Werte der Sozialdemokratie besinnt: „Ich will, dass jeder Mensch von seiner Hände Arbeit leben kann“, sagte die designierte Vorsitzende der Partei, Saskia Esken, bei ihrer Antrittsrede. "Der Niedriglohnsektor muss ausgetrocknet werden - unter anderem durch einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro", erklärte Esken.

Doch dürfte es nicht ganz so einfach werden, diese politische Forderung umzusetzen. Denn in einem wichtigen Bereich des Niedriglohnsektors, der sogenannten Klickarbeit („Crowdwork“), haben die Internetplattformen, die solche Mitarbeiter in Mikrojobs beschäftigen, gerade vor dem Münchner Landesarbeitsgericht einen Erfolg davongetragen.

So haben die Richter entschieden, dass die Klickarbeiter keine Angestellten im Sinne des deutschen Arbeitsrechts sind. Die Begründung: Die Mikro-Jobber seien nicht verpflichtet, die Aufträge zu übernehmen. Ein 52jähriger Klickarbeiter hatte geklagt, der unter anderem Fotos von Tankstellen und Märkten aufgenommen hatte.

Damit verdiente er mit 20 Stunden pro Woche rund 1.800 Euro pro Monat. Als die Plattform, die ihm den Auftrag vermittelt hatte, ihm die Arbeit kündigen wollte, zog er vor Gericht. Seiner Meinung nach bestand zwischen ihm unter der Onlineplattform ein Arbeitsverhältnis und nicht nur eine Auftragsbeziehung. Die Internetfirma hatte dies komplett anders gesehen.

Hintergrund: Crowdworker übernehmen über Apps und Internetplattformen kleine Jobs für Firmen und bieten ihre Dienste über das Internet an. Wenn sie sich für eine Order entschieden haben, müssen sie die Aufgabe innerhalb der kürzesten Zeit nach bestimmten Vorgaben erledigen. Dieser Niedriglohnsektor ist in der jüngsten Vergangenheit immer größer geworden und beschäftigt somit jetzt auch die Arbeitsgerichte – und zwar, dass auch die Politik verstärkt darauf reagieren muss.

Die IG Metall zeigte sich enttäuscht, berichtet der Fachdienst „Heise“: „Aus unserer Sicht gibt es klare Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger, den wir in dieser Auseinandersetzung unterstützen, als Arbeitnehmer einzustufen ist“, sagte die Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Christiane Benner. Dazu zählten als Kriterien, inwieweit der Crowdworker vom Auftraggeber persönlich wirtschaftlich abhängig sei, ob er in den Betriebsablauf eingebunden sei und weisungsgebunden arbeite. „Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob wir vor das Bundesarbeitsgericht gehen“, so Benner.

Und dieser Weg steht der Arbeitnehmervertretung nach wie vor grundsätzlich offen. Denn die Angelegenheit ist aus der Sicht Richter in München von grundsätzlicher Bedeutung. „Außerdem ist noch die Frage offen, ob durch das Anklicken eines Auftrages auf der App ein befristetes Arbeitsverhältnis zustande kommen ist“, erklärten die Richter.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis bei 10.000 US-Dollar? Warum Analysten einen historischen Durchbruch erwarten

Gold gilt seit jeher als sicherer Hafen, doch die aktuelle Debatte wirkt anders. Steigende globale Verschuldung, anhaltende Inflation und...

DWN
Finanzen
Finanzen Gehaltsverhandlung: Tipps für mehr Gehalt in schwierigen Zeiten – der 7-Punkte-Plan zur Gehaltserhöhung
28.01.2026

Inflation, Unsicherheit, Sparkurs: Viele Beschäftigte zögern mit der Gehaltsverhandlung. Doch gerade jetzt kann der richtige Ansatz den...

DWN
Finanzen
Finanzen Bafin warnt: Risiko für Marktverwerfungen steigt
28.01.2026

Droht ein Kursrutsch an den Aktienmärkten? Die Finanzaufsicht sieht reichlich Risiken und warnt: Ein Härtetest werde wahrscheinlicher.

DWN
Finanzen
Finanzen Bundesbank-Chef: Deutsche Goldreserven in USA sind sicher
28.01.2026

Sind die riesigen deutschen Goldreserven in New York noch sicher? Mit dem Vorgehen von Donald Trump gegen Grönland und enge...

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis-Rekordhoch: Trump treibt Gold-Rallye weiter an – sind bald schon 6.000 Dollar möglich?
28.01.2026

Der Goldmarkt erlebt derzeit eine historische Ausnahmesituation: Ein neues Goldpreis-Rekordhoch folgt dem nächsten. Trumps...

DWN
Immobilien
Immobilien Baukrise: DIW erwartet Wende am Bau - Hoffnung für Wohnungssuchende
28.01.2026

Höhere Zinsen, gestiegene Kosten: Bauherren haben schwierige Zeiten hinter sich. Nun soll es am Bau wieder aufwärtsgehen, dank...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Konsumklima: Kauflaune steigt, aber Unsicherheiten bleiben
28.01.2026

Mehr Geld im Portemonnaie und weniger Angst vor steigenden Preisen: Die Konsumstimmung hellt sich auf. Wie Experten das einschätzen.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Rote Zahlen: Wacker Chemie meldet Rekordverlust von 800 Millionen Euro
28.01.2026

Wacker zählt zu den Vorzeigeunternehmen der deutschen Chemiebranche - und befindet sich in der schwierigsten Lage seit Jahrzehnten.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Homeoffice im Winter: mehr Gemütlichkeit, weniger Kontakte
28.01.2026

Homeoffice schützt im Winter vor glatten Wegen und hustenden Kollegen. Wichtige andere Faktoren für die Gesundheit können aber auf der...