Deutschland

Münchner Gericht: Klickarbeit ist keine richtige Arbeit

Der Niedriglohnsektor in Deutschland wird immer größer. Dazu gehört die Klickarbeit, wo Mitarbeiter auf Internetplattformen Mikrojobs annehmen. Jetzt gibt es ein erstes wichtiges Urteil dazu.
06.12.2019 16:00
Lesezeit: 1 min

Die SPD formiert sich mit einer neuen Führungsspitze, die sich auf die alten Werte der Sozialdemokratie besinnt: „Ich will, dass jeder Mensch von seiner Hände Arbeit leben kann“, sagte die designierte Vorsitzende der Partei, Saskia Esken, bei ihrer Antrittsrede. "Der Niedriglohnsektor muss ausgetrocknet werden - unter anderem durch einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro", erklärte Esken.

Doch dürfte es nicht ganz so einfach werden, diese politische Forderung umzusetzen. Denn in einem wichtigen Bereich des Niedriglohnsektors, der sogenannten Klickarbeit („Crowdwork“), haben die Internetplattformen, die solche Mitarbeiter in Mikrojobs beschäftigen, gerade vor dem Münchner Landesarbeitsgericht einen Erfolg davongetragen.

So haben die Richter entschieden, dass die Klickarbeiter keine Angestellten im Sinne des deutschen Arbeitsrechts sind. Die Begründung: Die Mikro-Jobber seien nicht verpflichtet, die Aufträge zu übernehmen. Ein 52jähriger Klickarbeiter hatte geklagt, der unter anderem Fotos von Tankstellen und Märkten aufgenommen hatte.

Damit verdiente er mit 20 Stunden pro Woche rund 1.800 Euro pro Monat. Als die Plattform, die ihm den Auftrag vermittelt hatte, ihm die Arbeit kündigen wollte, zog er vor Gericht. Seiner Meinung nach bestand zwischen ihm unter der Onlineplattform ein Arbeitsverhältnis und nicht nur eine Auftragsbeziehung. Die Internetfirma hatte dies komplett anders gesehen.

Hintergrund: Crowdworker übernehmen über Apps und Internetplattformen kleine Jobs für Firmen und bieten ihre Dienste über das Internet an. Wenn sie sich für eine Order entschieden haben, müssen sie die Aufgabe innerhalb der kürzesten Zeit nach bestimmten Vorgaben erledigen. Dieser Niedriglohnsektor ist in der jüngsten Vergangenheit immer größer geworden und beschäftigt somit jetzt auch die Arbeitsgerichte – und zwar, dass auch die Politik verstärkt darauf reagieren muss.

Die IG Metall zeigte sich enttäuscht, berichtet der Fachdienst „Heise“: „Aus unserer Sicht gibt es klare Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger, den wir in dieser Auseinandersetzung unterstützen, als Arbeitnehmer einzustufen ist“, sagte die Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Christiane Benner. Dazu zählten als Kriterien, inwieweit der Crowdworker vom Auftraggeber persönlich wirtschaftlich abhängig sei, ob er in den Betriebsablauf eingebunden sei und weisungsgebunden arbeite. „Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob wir vor das Bundesarbeitsgericht gehen“, so Benner.

Und dieser Weg steht der Arbeitnehmervertretung nach wie vor grundsätzlich offen. Denn die Angelegenheit ist aus der Sicht Richter in München von grundsätzlicher Bedeutung. „Außerdem ist noch die Frage offen, ob durch das Anklicken eines Auftrages auf der App ein befristetes Arbeitsverhältnis zustande kommen ist“, erklärten die Richter.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Unternehmen
Unternehmen KI-Chips aus Sachsen: Infineon eröffnet im Juli neue Chipfabrik in Dresden
20.02.2026

Es ist die größte Investition in der Unternehmensgeschichte von Infineon. Fünf Milliarden Euro investiert Deutschlands größter...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Krka Generika: Wie Innovationen Preise und Märkte revolutionieren
20.02.2026

Der slowenische Pharmakonzern Krka entwickelt Generika, die den Markt verändern und Patienten besser versorgen sollen. Trotz fallender...

DWN
Politik
Politik NATO unter Druck: USA drängen auf Ende der Irak-Mission und Truppenabbau im Kosovo
20.02.2026

Die USA drängen in der NATO auf einen Kurswechsel und stellen Auslandseinsätze zunehmend infrage. Steht das Bündnis vor einer...

DWN
Finanzen
Finanzen EZB verhängt Millionenstrafe gegen US-Großbank J.P. Morgan
20.02.2026

Die EZB nimmt das amerikanische Geldhaus ins Visier, weil es den Aufsehern über Jahre falsche Zahlen gemeldet habe. Damit hat J.P. Morgan...

DWN
Politik
Politik KEF-Bericht: Kommt eine neue Empfehlung zum Rundfunkbeitrag?
20.02.2026

Eine Expertenkommission legt einen neuen Bericht zum Rundfunkbeitrag vor. Diesmal könnte auch eine aktualisierte Empfehlung zur...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Breite Allianz für faire Bezahlung: Mehrheit fordert Tarifpflicht bei Staatsaufträgen
20.02.2026

In der Debatte um die Verwendung öffentlicher Gelder zeichnet sich ein deutlicher Stimmungsumschwung ab: Eine große Mehrheit der...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Konjunktureller Frühling: Unternehmensstimmung in der Eurozone überrascht positiv
20.02.2026

Die Wirtschaft in der Eurozone startet mit unerwartetem Rückenwind in das Frühjahr, da sich die Stimmung in den Unternehmen im Februar...

DWN
Politik
Politik Pakt für den Sozialstaat: Grüne signalisieren Union und SPD Reformbereitschaft
20.02.2026

Die Fraktionsspitze der Grünen zeigt sich offen für einen parteiübergreifenden Schulterschluss, um den deutschen Sozialstaat grundlegend...