Deutschland

Münchner Gericht: Klickarbeit ist keine richtige Arbeit

Der Niedriglohnsektor in Deutschland wird immer größer. Dazu gehört die Klickarbeit, wo Mitarbeiter auf Internetplattformen Mikrojobs annehmen. Jetzt gibt es ein erstes wichtiges Urteil dazu.
06.12.2019 16:00
Lesezeit: 1 min

Die SPD formiert sich mit einer neuen Führungsspitze, die sich auf die alten Werte der Sozialdemokratie besinnt: „Ich will, dass jeder Mensch von seiner Hände Arbeit leben kann“, sagte die designierte Vorsitzende der Partei, Saskia Esken, bei ihrer Antrittsrede. "Der Niedriglohnsektor muss ausgetrocknet werden - unter anderem durch einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro", erklärte Esken.

Doch dürfte es nicht ganz so einfach werden, diese politische Forderung umzusetzen. Denn in einem wichtigen Bereich des Niedriglohnsektors, der sogenannten Klickarbeit („Crowdwork“), haben die Internetplattformen, die solche Mitarbeiter in Mikrojobs beschäftigen, gerade vor dem Münchner Landesarbeitsgericht einen Erfolg davongetragen.

So haben die Richter entschieden, dass die Klickarbeiter keine Angestellten im Sinne des deutschen Arbeitsrechts sind. Die Begründung: Die Mikro-Jobber seien nicht verpflichtet, die Aufträge zu übernehmen. Ein 52jähriger Klickarbeiter hatte geklagt, der unter anderem Fotos von Tankstellen und Märkten aufgenommen hatte.

Damit verdiente er mit 20 Stunden pro Woche rund 1.800 Euro pro Monat. Als die Plattform, die ihm den Auftrag vermittelt hatte, ihm die Arbeit kündigen wollte, zog er vor Gericht. Seiner Meinung nach bestand zwischen ihm unter der Onlineplattform ein Arbeitsverhältnis und nicht nur eine Auftragsbeziehung. Die Internetfirma hatte dies komplett anders gesehen.

Hintergrund: Crowdworker übernehmen über Apps und Internetplattformen kleine Jobs für Firmen und bieten ihre Dienste über das Internet an. Wenn sie sich für eine Order entschieden haben, müssen sie die Aufgabe innerhalb der kürzesten Zeit nach bestimmten Vorgaben erledigen. Dieser Niedriglohnsektor ist in der jüngsten Vergangenheit immer größer geworden und beschäftigt somit jetzt auch die Arbeitsgerichte – und zwar, dass auch die Politik verstärkt darauf reagieren muss.

Die IG Metall zeigte sich enttäuscht, berichtet der Fachdienst „Heise“: „Aus unserer Sicht gibt es klare Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger, den wir in dieser Auseinandersetzung unterstützen, als Arbeitnehmer einzustufen ist“, sagte die Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Christiane Benner. Dazu zählten als Kriterien, inwieweit der Crowdworker vom Auftraggeber persönlich wirtschaftlich abhängig sei, ob er in den Betriebsablauf eingebunden sei und weisungsgebunden arbeite. „Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob wir vor das Bundesarbeitsgericht gehen“, so Benner.

Und dieser Weg steht der Arbeitnehmervertretung nach wie vor grundsätzlich offen. Denn die Angelegenheit ist aus der Sicht Richter in München von grundsätzlicher Bedeutung. „Außerdem ist noch die Frage offen, ob durch das Anklicken eines Auftrages auf der App ein befristetes Arbeitsverhältnis zustande kommen ist“, erklärten die Richter.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU Single Rulebook: Warum der 10. Juli 2027 für Banken zum wichtigen Stichtag wird

Die europäische Geldwäschebekämpfung wird mit einem grundlegenden Wandel konfrontiert. Mit der Anti-Money Laundering Regulation (AMLR)...

DWN
Technologie
Technologie KI-Abhängigkeit: So erpressbar ist Deutschland von den USA
12.09.2026

Im Juni sperrte das US-Handelsministerium den Zugang zu KI-Modellen des Anbieters Anthropic für ausländische Nutzer. Der Ausfall...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Europäische Autoindustrie: China greift Europas Käufer an
12.09.2026

Europäische Autos werden immer sicherer, digitaler und leistungsfähiger. Doch viele Käufer können sich diesen Fortschritt kaum noch...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Wenn Kinder zerbrechen, gerät auch die Arbeitswelt ins Wanken
12.09.2026

Zuerst brach ihr Sohn am ersten Schultag zusammen, dann brach sie selbst bei der Arbeit zusammen. Kinder in schwerer Belastung beeinflussen...

DWN
Panorama
Panorama Rolex Daytona: Vier Einzelstücke könnten Millionenrekord brechen
12.09.2026

Vier Rolex Daytona, vier Jahreszeiten und kein einziges zweites Exemplar auf der Welt: Rolex bricht mit einer Tradition, die den Mythos der...

DWN
Unternehmen
Unternehmen AeroSHARK-Installation: Airbus-Flugzeuge bekommen "Haifischhaut"
12.09.2026

Flugzeuge könnten künftig mit einer Oberfläche starten, deren Prinzip aus dem Meer stammt. Die sogenannte AeroSHARK-Folie soll...

DWN
Panorama
Panorama Angst vor dem Älterwerden: Wie aus Sorge neue Freiheit wird und was Experten raten
12.09.2026

Der Blick in den Spiegel, ein runder Geburtstag oder erste körperliche Beschwerden können plötzlich Angst vor dem Älterwerden...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Berufswahl und KI: Warum junge Menschen mehr auf Praxiserfahrungen achten sollten
12.09.2026

Die traditionellen Ratschläge zur Berufsorientierung greifen nicht mehr. Lange Zeit galt das Absolvieren eines rein akademischen Studiums...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Handel schließt trotz heißgelaufener Inflationsdaten im grünen Bereich
11.09.2026

Überraschende Wende an der Wall Street: Warum eine vermeintliche Hiobsbotschaft die Märkte beflügelt.