Deutschland

Münchner Gericht: Klickarbeit ist keine richtige Arbeit

Der Niedriglohnsektor in Deutschland wird immer größer. Dazu gehört die Klickarbeit, wo Mitarbeiter auf Internetplattformen Mikrojobs annehmen. Jetzt gibt es ein erstes wichtiges Urteil dazu.
06.12.2019 16:00
Lesezeit: 1 min

Die SPD formiert sich mit einer neuen Führungsspitze, die sich auf die alten Werte der Sozialdemokratie besinnt: „Ich will, dass jeder Mensch von seiner Hände Arbeit leben kann“, sagte die designierte Vorsitzende der Partei, Saskia Esken, bei ihrer Antrittsrede. "Der Niedriglohnsektor muss ausgetrocknet werden - unter anderem durch einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro", erklärte Esken.

Doch dürfte es nicht ganz so einfach werden, diese politische Forderung umzusetzen. Denn in einem wichtigen Bereich des Niedriglohnsektors, der sogenannten Klickarbeit („Crowdwork“), haben die Internetplattformen, die solche Mitarbeiter in Mikrojobs beschäftigen, gerade vor dem Münchner Landesarbeitsgericht einen Erfolg davongetragen.

So haben die Richter entschieden, dass die Klickarbeiter keine Angestellten im Sinne des deutschen Arbeitsrechts sind. Die Begründung: Die Mikro-Jobber seien nicht verpflichtet, die Aufträge zu übernehmen. Ein 52jähriger Klickarbeiter hatte geklagt, der unter anderem Fotos von Tankstellen und Märkten aufgenommen hatte.

Damit verdiente er mit 20 Stunden pro Woche rund 1.800 Euro pro Monat. Als die Plattform, die ihm den Auftrag vermittelt hatte, ihm die Arbeit kündigen wollte, zog er vor Gericht. Seiner Meinung nach bestand zwischen ihm unter der Onlineplattform ein Arbeitsverhältnis und nicht nur eine Auftragsbeziehung. Die Internetfirma hatte dies komplett anders gesehen.

Hintergrund: Crowdworker übernehmen über Apps und Internetplattformen kleine Jobs für Firmen und bieten ihre Dienste über das Internet an. Wenn sie sich für eine Order entschieden haben, müssen sie die Aufgabe innerhalb der kürzesten Zeit nach bestimmten Vorgaben erledigen. Dieser Niedriglohnsektor ist in der jüngsten Vergangenheit immer größer geworden und beschäftigt somit jetzt auch die Arbeitsgerichte – und zwar, dass auch die Politik verstärkt darauf reagieren muss.

Die IG Metall zeigte sich enttäuscht, berichtet der Fachdienst „Heise“: „Aus unserer Sicht gibt es klare Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger, den wir in dieser Auseinandersetzung unterstützen, als Arbeitnehmer einzustufen ist“, sagte die Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Christiane Benner. Dazu zählten als Kriterien, inwieweit der Crowdworker vom Auftraggeber persönlich wirtschaftlich abhängig sei, ob er in den Betriebsablauf eingebunden sei und weisungsgebunden arbeite. „Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob wir vor das Bundesarbeitsgericht gehen“, so Benner.

Und dieser Weg steht der Arbeitnehmervertretung nach wie vor grundsätzlich offen. Denn die Angelegenheit ist aus der Sicht Richter in München von grundsätzlicher Bedeutung. „Außerdem ist noch die Frage offen, ob durch das Anklicken eines Auftrages auf der App ein befristetes Arbeitsverhältnis zustande kommen ist“, erklärten die Richter.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Wie kann man ganz einfach Etiketten erstellen?

Brady Workstation bietet praktische Etikettengestaltung (Drucken über Desktop - Laptop) für verschiedenste professionelle Anwendungen....

DWN
Politik
Politik Russlands Krieg gegen Europa beginnt in Litauen: Eine Simulation mit alarmierendem Ergebnis
09.02.2026

Ein militärisches Planspiel simuliert einen russischen Angriff auf Europa über Litauen. Das Ergebnis ist ernüchternd. Ohne entschlossene...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Wirtschaftsfaktor Natur: Warum Unternehmen laut Bericht ohne Artenschutz scheitern
09.02.2026

Laut einem neuen IPBES-Bericht aus Manchester ist das Artensterben eine der größten Gefahren für die Wirtschaftswelt. Die Botschaft ist...

DWN
Politik
Politik EU-Ultimatum für Meta: Zwangsmaßnahmen wegen WhatsApp-KI drohen
09.02.2026

Die Europäische Kommission verschärft den Ton gegenüber Meta: Dem US-Tech-Riesen drohen empfindliche Zwangsmaßnahmen, da die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Expo 2035 in Berlin-Brandenburg: Ost-Wirtschaft fordert Weltausstellung
09.02.2026

Die ostdeutsche Wirtschaft macht mobil: 15 Industrie- und Handelskammern fordern die Ausrichtung der Expo 2035 in der Hauptstadtregion. Ein...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Markenstreit eskaliert: Ritter Sport kämpft weiter um das Schoko-Quadrat
09.02.2026

Der Schokoladenhersteller Ritter Sport setzt den juristischen Feldzug gegen einen quadratischen Haferriegel aus Mannheim fort und zieht vor...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Mittelstand setzt auf „Made in Germany“: Rückzug vom US-Geschäft:
09.02.2026

Angesichts drohender US-Zölle forcieren deutsche Mittelständler eine Rückbesinnung auf den heimischen Markt und europäische...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Netzpaket 2026: Heftige Kritik an Reiches Ökostrom-Reform
09.02.2026

Wirtschaftsministerin Reiche will den Netzausbau und die Erneuerbaren Energien synchronisieren, um Kosten zu senken. Doch die Pläne...

DWN
Politik
Politik MSC-Sicherheitsreport 2026: Experten warnen vor „Politik mit der Abrissbirne“
09.02.2026

Kurz vor dem Start der 62. Münchner Sicherheitskonferenz (MSC) zeichnet der neue Sicherheitsbericht ein düsteres Bild der Weltlage....