Deutschland

Münchner Gericht: Klickarbeit ist keine richtige Arbeit

Der Niedriglohnsektor in Deutschland wird immer größer. Dazu gehört die Klickarbeit, wo Mitarbeiter auf Internetplattformen Mikrojobs annehmen. Jetzt gibt es ein erstes wichtiges Urteil dazu.
06.12.2019 16:00
Lesezeit: 1 min

Die SPD formiert sich mit einer neuen Führungsspitze, die sich auf die alten Werte der Sozialdemokratie besinnt: „Ich will, dass jeder Mensch von seiner Hände Arbeit leben kann“, sagte die designierte Vorsitzende der Partei, Saskia Esken, bei ihrer Antrittsrede. "Der Niedriglohnsektor muss ausgetrocknet werden - unter anderem durch einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro", erklärte Esken.

Doch dürfte es nicht ganz so einfach werden, diese politische Forderung umzusetzen. Denn in einem wichtigen Bereich des Niedriglohnsektors, der sogenannten Klickarbeit („Crowdwork“), haben die Internetplattformen, die solche Mitarbeiter in Mikrojobs beschäftigen, gerade vor dem Münchner Landesarbeitsgericht einen Erfolg davongetragen.

So haben die Richter entschieden, dass die Klickarbeiter keine Angestellten im Sinne des deutschen Arbeitsrechts sind. Die Begründung: Die Mikro-Jobber seien nicht verpflichtet, die Aufträge zu übernehmen. Ein 52jähriger Klickarbeiter hatte geklagt, der unter anderem Fotos von Tankstellen und Märkten aufgenommen hatte.

Damit verdiente er mit 20 Stunden pro Woche rund 1.800 Euro pro Monat. Als die Plattform, die ihm den Auftrag vermittelt hatte, ihm die Arbeit kündigen wollte, zog er vor Gericht. Seiner Meinung nach bestand zwischen ihm unter der Onlineplattform ein Arbeitsverhältnis und nicht nur eine Auftragsbeziehung. Die Internetfirma hatte dies komplett anders gesehen.

Hintergrund: Crowdworker übernehmen über Apps und Internetplattformen kleine Jobs für Firmen und bieten ihre Dienste über das Internet an. Wenn sie sich für eine Order entschieden haben, müssen sie die Aufgabe innerhalb der kürzesten Zeit nach bestimmten Vorgaben erledigen. Dieser Niedriglohnsektor ist in der jüngsten Vergangenheit immer größer geworden und beschäftigt somit jetzt auch die Arbeitsgerichte – und zwar, dass auch die Politik verstärkt darauf reagieren muss.

Die IG Metall zeigte sich enttäuscht, berichtet der Fachdienst „Heise“: „Aus unserer Sicht gibt es klare Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger, den wir in dieser Auseinandersetzung unterstützen, als Arbeitnehmer einzustufen ist“, sagte die Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Christiane Benner. Dazu zählten als Kriterien, inwieweit der Crowdworker vom Auftraggeber persönlich wirtschaftlich abhängig sei, ob er in den Betriebsablauf eingebunden sei und weisungsgebunden arbeite. „Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob wir vor das Bundesarbeitsgericht gehen“, so Benner.

Und dieser Weg steht der Arbeitnehmervertretung nach wie vor grundsätzlich offen. Denn die Angelegenheit ist aus der Sicht Richter in München von grundsätzlicher Bedeutung. „Außerdem ist noch die Frage offen, ob durch das Anklicken eines Auftrages auf der App ein befristetes Arbeitsverhältnis zustande kommen ist“, erklärten die Richter.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Panorama
Panorama Wandel im Vaping-Markt: Nachhaltigkeit und Kostendruck treiben Wechsel zu Mehrwegsystemen

Der Markt für E-Zigaretten durchlebt eine tiefgreifende Transformation. Lange Zeit galten Einweg-Vapes, popularisiert durch Marken wie Elf...

DWN
Politik
Politik Russland-Sanktionen: Nach griechischem Veto sucht die EU neue Wege
29.07.2026

Wochenlang blockierte Griechenland ein neues EU-Sanktionspaket gegen Russland – wegen der Interessen eines einzigen...

DWN
Politik
Politik Verpasster Neustart: Merz' Regierungsumbau sorgt für neue Spannungen
29.07.2026

Mit acht Personalwechseln in kurzer Zeit setzt Bundeskanzler Friedrich Merz auf einen politischen Neustart. Während neue Minister und...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ifo-Beschäftigungsbarometer steigt: Entspannung am deutschen Arbeitsmarkt – Industrie bleibt Sorgenkind
29.07.2026

Nach Monaten mit trüben Aussichten hellt sich die Stimmung auf dem deutschen Arbeitsmarkt etwas auf. Das Ifo-Beschäftigungsbarometer...

DWN
Finanzen
Finanzen Porsche-Aktie: Gewinn von VW-Tochter Porsche stabilisiert sich – weniger Krisen-Kosten
29.07.2026

Nach schwierigen Monaten präsentiert Porsche wieder bessere Geschäftszahlen und sorgt damit zunächst für Zuversicht. Doch ein genauer...

DWN
Finanzen
Finanzen Krones-Aktie: Krones trotzt schwierigem Umfeld – Zahlen überzeugen Anleger und Analysten
29.07.2026

Krones präsentiert stabile Quartalszahlen, bestätigt die Jahresziele und erhält Rückenwind von Analysten. Die Börse reagiert positiv,...

DWN
Finanzen
Finanzen BASF-Aktie: Chemiekonzern treibt Umbau voran – was das für Anleger bedeutet
29.07.2026

Der Chemieriese BASF baut Stellen ab, kauft eigene Aktien zurück und reduziert seine Schulden. Gleichzeitig hält das Unternehmen trotz...

DWN
Finanzen
Finanzen Deutsche Bank-Aktie: Geldhaus übertrifft Erwartungen – Anleger hoffen auf mehr
29.07.2026

Mit einem Gewinn über den Erwartungen und einem neuen Aktienrückkauf setzt die Deutsche Bank ein starkes Signal an den Kapitalmarkt....

DWN
Finanzen
Finanzen Nordex-Aktie hebt ab: Starke Quartalszahlen übertreffen Erwartungen – Prognose bestätigt
29.07.2026

Starke Gewinne, steigende Umsätze und ein prall gefülltes Auftragsbuch: Nordex liefert viele Argumente für positive Stimmung bei den...