Deutschland

Münchner Gericht: Klickarbeit ist keine richtige Arbeit

Der Niedriglohnsektor in Deutschland wird immer größer. Dazu gehört die Klickarbeit, wo Mitarbeiter auf Internetplattformen Mikrojobs annehmen. Jetzt gibt es ein erstes wichtiges Urteil dazu.
06.12.2019 16:00
Lesezeit: 1 min

Die SPD formiert sich mit einer neuen Führungsspitze, die sich auf die alten Werte der Sozialdemokratie besinnt: „Ich will, dass jeder Mensch von seiner Hände Arbeit leben kann“, sagte die designierte Vorsitzende der Partei, Saskia Esken, bei ihrer Antrittsrede. "Der Niedriglohnsektor muss ausgetrocknet werden - unter anderem durch einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro", erklärte Esken.

Doch dürfte es nicht ganz so einfach werden, diese politische Forderung umzusetzen. Denn in einem wichtigen Bereich des Niedriglohnsektors, der sogenannten Klickarbeit („Crowdwork“), haben die Internetplattformen, die solche Mitarbeiter in Mikrojobs beschäftigen, gerade vor dem Münchner Landesarbeitsgericht einen Erfolg davongetragen.

So haben die Richter entschieden, dass die Klickarbeiter keine Angestellten im Sinne des deutschen Arbeitsrechts sind. Die Begründung: Die Mikro-Jobber seien nicht verpflichtet, die Aufträge zu übernehmen. Ein 52jähriger Klickarbeiter hatte geklagt, der unter anderem Fotos von Tankstellen und Märkten aufgenommen hatte.

Damit verdiente er mit 20 Stunden pro Woche rund 1.800 Euro pro Monat. Als die Plattform, die ihm den Auftrag vermittelt hatte, ihm die Arbeit kündigen wollte, zog er vor Gericht. Seiner Meinung nach bestand zwischen ihm unter der Onlineplattform ein Arbeitsverhältnis und nicht nur eine Auftragsbeziehung. Die Internetfirma hatte dies komplett anders gesehen.

Hintergrund: Crowdworker übernehmen über Apps und Internetplattformen kleine Jobs für Firmen und bieten ihre Dienste über das Internet an. Wenn sie sich für eine Order entschieden haben, müssen sie die Aufgabe innerhalb der kürzesten Zeit nach bestimmten Vorgaben erledigen. Dieser Niedriglohnsektor ist in der jüngsten Vergangenheit immer größer geworden und beschäftigt somit jetzt auch die Arbeitsgerichte – und zwar, dass auch die Politik verstärkt darauf reagieren muss.

Die IG Metall zeigte sich enttäuscht, berichtet der Fachdienst „Heise“: „Aus unserer Sicht gibt es klare Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger, den wir in dieser Auseinandersetzung unterstützen, als Arbeitnehmer einzustufen ist“, sagte die Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Christiane Benner. Dazu zählten als Kriterien, inwieweit der Crowdworker vom Auftraggeber persönlich wirtschaftlich abhängig sei, ob er in den Betriebsablauf eingebunden sei und weisungsgebunden arbeite. „Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob wir vor das Bundesarbeitsgericht gehen“, so Benner.

Und dieser Weg steht der Arbeitnehmervertretung nach wie vor grundsätzlich offen. Denn die Angelegenheit ist aus der Sicht Richter in München von grundsätzlicher Bedeutung. „Außerdem ist noch die Frage offen, ob durch das Anklicken eines Auftrages auf der App ein befristetes Arbeitsverhältnis zustande kommen ist“, erklärten die Richter.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie PC-Gaming in Europa erlebt eine Phase der Zurückhaltung

Einst galt PC-Gaming in Europa als lohnende Langzeitinvestition. Man baute sich einen Rechner zusammen oder rüstete ihn auf, zahlte im...

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Wenn Heilung stört: Wie Coldplasmatech einen Milliardenmarkt herausfordert
10.04.2026

Das Medizinprodukt von Coldplasmatech revolutioniert die Heilung von chronischen Wunden. Für Millionen Patienten bedeutet es Erlösung von...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Nahost-Konflikt treibt Ölpreis weiter an: Nordseeöl erreicht Rekordniveau
10.04.2026

Die Eskalation in der Straße von Hormus verschärft die Lage auf den Energiemärkten und setzt Preise sowie Lieferketten weltweit unter...

DWN
Politik
Politik Schlappe für das Innenministerium: Grenzkontrollen an bayerischer Grenze rechtswidrig
10.04.2026

Jahrelange Routine, nun rechtlich erschüttert: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die seit 2015 praktizierten Kontrollen an der...

DWN
Politik
Politik Wettrüsten im Cyberspace: Wenn KI zur Gefahr für die Infrastruktur wird
10.04.2026

Ein neues KI-Modell des US-Entwicklers Anthropic sorgt für Alarmstimmung beim BSI. Das Werkzeug „Claude Mythos“ spürt verborgene...

DWN
Politik
Politik Koalitions-Zoff: Wachsender Druck auf Kanzler Merz wegen ausbleibender Entlastungen
10.04.2026

Angesichts explodierender Energiepreise wächst der Unmut über die abwartende Haltung von Bundeskanzler Friedrich Merz. Während die...

DWN
Politik
Politik Teheran droht mit Boykott: Libanon-Konflikt belastet Friedensgespräche
10.04.2026

Die diplomatischen Bemühungen um eine dauerhafte Belegung des Konflikts zwischen den USA und dem Iran stehen vor einer Zerreißprobe....

DWN
Unternehmen
Unternehmen Lufthansa-Streik: Flugbegleiter legen Flugbetrieb lahm – Tausende Passagiere gestrandet
10.04.2026

Ein massiver Streik des Kabinenpersonals hat bei der Lufthansa zu weitreichenden Flugausfällen geführt. Tausende Urlauber und...

DWN
Panorama
Panorama DWN-Wochenrückblick KW 15: Die wichtigsten Analysen der Woche
10.04.2026

Im DWN Wochenrückblick KW 15 aus dem Jahr 2026 fassen wir die zentralen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen der vergangenen...