Deutschland

Münchner Gericht: Klickarbeit ist keine richtige Arbeit

Der Niedriglohnsektor in Deutschland wird immer größer. Dazu gehört die Klickarbeit, wo Mitarbeiter auf Internetplattformen Mikrojobs annehmen. Jetzt gibt es ein erstes wichtiges Urteil dazu.
06.12.2019 16:00
Lesezeit: 1 min

Die SPD formiert sich mit einer neuen Führungsspitze, die sich auf die alten Werte der Sozialdemokratie besinnt: „Ich will, dass jeder Mensch von seiner Hände Arbeit leben kann“, sagte die designierte Vorsitzende der Partei, Saskia Esken, bei ihrer Antrittsrede. "Der Niedriglohnsektor muss ausgetrocknet werden - unter anderem durch einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro", erklärte Esken.

Doch dürfte es nicht ganz so einfach werden, diese politische Forderung umzusetzen. Denn in einem wichtigen Bereich des Niedriglohnsektors, der sogenannten Klickarbeit („Crowdwork“), haben die Internetplattformen, die solche Mitarbeiter in Mikrojobs beschäftigen, gerade vor dem Münchner Landesarbeitsgericht einen Erfolg davongetragen.

So haben die Richter entschieden, dass die Klickarbeiter keine Angestellten im Sinne des deutschen Arbeitsrechts sind. Die Begründung: Die Mikro-Jobber seien nicht verpflichtet, die Aufträge zu übernehmen. Ein 52jähriger Klickarbeiter hatte geklagt, der unter anderem Fotos von Tankstellen und Märkten aufgenommen hatte.

Damit verdiente er mit 20 Stunden pro Woche rund 1.800 Euro pro Monat. Als die Plattform, die ihm den Auftrag vermittelt hatte, ihm die Arbeit kündigen wollte, zog er vor Gericht. Seiner Meinung nach bestand zwischen ihm unter der Onlineplattform ein Arbeitsverhältnis und nicht nur eine Auftragsbeziehung. Die Internetfirma hatte dies komplett anders gesehen.

Hintergrund: Crowdworker übernehmen über Apps und Internetplattformen kleine Jobs für Firmen und bieten ihre Dienste über das Internet an. Wenn sie sich für eine Order entschieden haben, müssen sie die Aufgabe innerhalb der kürzesten Zeit nach bestimmten Vorgaben erledigen. Dieser Niedriglohnsektor ist in der jüngsten Vergangenheit immer größer geworden und beschäftigt somit jetzt auch die Arbeitsgerichte – und zwar, dass auch die Politik verstärkt darauf reagieren muss.

Die IG Metall zeigte sich enttäuscht, berichtet der Fachdienst „Heise“: „Aus unserer Sicht gibt es klare Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger, den wir in dieser Auseinandersetzung unterstützen, als Arbeitnehmer einzustufen ist“, sagte die Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Christiane Benner. Dazu zählten als Kriterien, inwieweit der Crowdworker vom Auftraggeber persönlich wirtschaftlich abhängig sei, ob er in den Betriebsablauf eingebunden sei und weisungsgebunden arbeite. „Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob wir vor das Bundesarbeitsgericht gehen“, so Benner.

Und dieser Weg steht der Arbeitnehmervertretung nach wie vor grundsätzlich offen. Denn die Angelegenheit ist aus der Sicht Richter in München von grundsätzlicher Bedeutung. „Außerdem ist noch die Frage offen, ob durch das Anklicken eines Auftrages auf der App ein befristetes Arbeitsverhältnis zustande kommen ist“, erklärten die Richter.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen Börse aktuell: DAX-Kurs schwächelt – Märkte vor wegweisender Woche
24.08.2026

Am deutschen Aktienmarkt wächst offenbar die Nervosität: Chipwerte geraten am Montag unter Druck, während die Anleger auf die...

DWN
Panorama
Panorama Trinkgeld per Karte: Wann aus Freiwilligkeit gefühlter Zwang wird – Streit um digitale Trinkgelder
24.08.2026

Sieben, zehn oder gleich zwanzig Prozent? Beim Bezahlen per Karte müssen Gäste oft spontan über Trinkgeld entscheiden. Auffällige...

DWN
Politik
Politik Sprengstoffdrohne: Deutsche sehen erhebliche Lücken bei der Drohnenabwehr
24.08.2026

Der Fund der Sprengstoffdrohne zwischen ukrainischen Frachtmaschinen am Flughafen Leipzig besorgt die Bevölkerung in Deutschland. Eine...

DWN
Politik
Politik Putin erlässt Milliarden-Schulden: Russlands Regionen unter Druck
24.08.2026

Russlands Regionen erhalten Milliardenentlastungen aus Moskau, obwohl auch der Zentralstaat tief in den roten Zahlen steckt. Die Maßnahmen...

DWN
Politik
Politik Mittelstandsverband: BVMW-Geschäftsführer Christoph Ahlhaus warnt Merz vor einem Zerfall der Koalition
24.08.2026

Der Mittelstandsverband BVMW fordert Friedrich Merz auf, nach der Sommerpause entschlossener aufzutreten, Reformen voranzutreiben und seine...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kupferpreis: Das neue Gold der künstlichen Intelligenz – und es war noch nie teurer
24.08.2026

In künstliche Intelligenz fließen Billionen von Dollar, doch neue Minen lassen sich nicht über Nacht bauen. Warum der Kupferpreis zu...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Techgiganten mit KI-Schulden in Billionenhöhe: Das Risiko steckt im Kleingedruckten
24.08.2026

Die größten Tech-Konzerne der USA türmen Verpflichtungen von rund 1,4 Billionen Euro für ihre KI-Offensive auf. Viele davon stehen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutsche Autoindustrie: So hoch sind die Gehälter wirklich
24.08.2026

Die Beschäftigten der deutschen Autoindustrie verdienen deutlich mehr als der Durchschnitt. Doch die Branche steckt in der Krise,...