Deutschland

Münchner Gericht: Klickarbeit ist keine richtige Arbeit

Der Niedriglohnsektor in Deutschland wird immer größer. Dazu gehört die Klickarbeit, wo Mitarbeiter auf Internetplattformen Mikrojobs annehmen. Jetzt gibt es ein erstes wichtiges Urteil dazu.
06.12.2019 16:00
Lesezeit: 1 min

Die SPD formiert sich mit einer neuen Führungsspitze, die sich auf die alten Werte der Sozialdemokratie besinnt: „Ich will, dass jeder Mensch von seiner Hände Arbeit leben kann“, sagte die designierte Vorsitzende der Partei, Saskia Esken, bei ihrer Antrittsrede. "Der Niedriglohnsektor muss ausgetrocknet werden - unter anderem durch einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro", erklärte Esken.

Doch dürfte es nicht ganz so einfach werden, diese politische Forderung umzusetzen. Denn in einem wichtigen Bereich des Niedriglohnsektors, der sogenannten Klickarbeit („Crowdwork“), haben die Internetplattformen, die solche Mitarbeiter in Mikrojobs beschäftigen, gerade vor dem Münchner Landesarbeitsgericht einen Erfolg davongetragen.

So haben die Richter entschieden, dass die Klickarbeiter keine Angestellten im Sinne des deutschen Arbeitsrechts sind. Die Begründung: Die Mikro-Jobber seien nicht verpflichtet, die Aufträge zu übernehmen. Ein 52jähriger Klickarbeiter hatte geklagt, der unter anderem Fotos von Tankstellen und Märkten aufgenommen hatte.

Damit verdiente er mit 20 Stunden pro Woche rund 1.800 Euro pro Monat. Als die Plattform, die ihm den Auftrag vermittelt hatte, ihm die Arbeit kündigen wollte, zog er vor Gericht. Seiner Meinung nach bestand zwischen ihm unter der Onlineplattform ein Arbeitsverhältnis und nicht nur eine Auftragsbeziehung. Die Internetfirma hatte dies komplett anders gesehen.

Hintergrund: Crowdworker übernehmen über Apps und Internetplattformen kleine Jobs für Firmen und bieten ihre Dienste über das Internet an. Wenn sie sich für eine Order entschieden haben, müssen sie die Aufgabe innerhalb der kürzesten Zeit nach bestimmten Vorgaben erledigen. Dieser Niedriglohnsektor ist in der jüngsten Vergangenheit immer größer geworden und beschäftigt somit jetzt auch die Arbeitsgerichte – und zwar, dass auch die Politik verstärkt darauf reagieren muss.

Die IG Metall zeigte sich enttäuscht, berichtet der Fachdienst „Heise“: „Aus unserer Sicht gibt es klare Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger, den wir in dieser Auseinandersetzung unterstützen, als Arbeitnehmer einzustufen ist“, sagte die Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Christiane Benner. Dazu zählten als Kriterien, inwieweit der Crowdworker vom Auftraggeber persönlich wirtschaftlich abhängig sei, ob er in den Betriebsablauf eingebunden sei und weisungsgebunden arbeite. „Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob wir vor das Bundesarbeitsgericht gehen“, so Benner.

Und dieser Weg steht der Arbeitnehmervertretung nach wie vor grundsätzlich offen. Denn die Angelegenheit ist aus der Sicht Richter in München von grundsätzlicher Bedeutung. „Außerdem ist noch die Frage offen, ob durch das Anklicken eines Auftrages auf der App ein befristetes Arbeitsverhältnis zustande kommen ist“, erklärten die Richter.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt und Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Welzhofer: Wie ein Familienunternehmen mit Wildvogelfutter erfolgreich ist
02.01.2026

Die Firma Welzhofer aus Schwaben beliefert ihre Kunden mit Futtermitteln für Wildvögel und hat sich damit erfolgreich in einer...

DWN
Politik
Politik „Deutschland muss mehr arbeiten“: Frühverrentung, Kündigungsschutz, Teilzeit - Union fordert Reformen
02.01.2026

Selten war die wirtschaftliche Lage in Deutschland derart düster. Wirtschaftsministerin Reiche fordert jetzt Reformen für den...

DWN
Finanzen
Finanzen Aktienausblick 2026: Investor Kongsted sieht Chancen bei Broadcom und Gold
02.01.2026

Während viele Märkte bereits stark gelaufen sind, sehen erfahrene Investoren für 2026 weiterhin selektive Chancen. Welche Rolle spielen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft CO2-Preis steigt: Auswirkungen auf Tank und Heizung
02.01.2026

Zum Jahreswechsel ist der CO2-Preis erneut gestiegen – spürbar vor allem beim Tanken und bei den Heizkosten. Die Maßnahme soll zum...

DWN
Politik
Politik Wehrdienst in Deutschland: Bundeswehr-Chef ruft zu Engagement auf
02.01.2026

Verteidigungsminister Boris Pistorius hat die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr auf den neuen Wehrdienst eingestimmt. In seinem...

DWN
Politik
Politik Gewalt bei Demonstrationen im Iran – US-Präsident warnt Führung
02.01.2026

Im Iran dauern die Proteste seit Sonntag an, mehrere Demonstrierende wurden bereits getötet. US-Präsident Donald Trump hat sich in die...

DWN
Politik
Politik Russland übergibt USA Material zu angeblichem Drohnenangriff auf Putin-Residenz
02.01.2026

Moskau hat nach eigenen Angaben Navigationsdaten einer ukrainischen Drohne entschlüsselt, die einen geplanten Angriff auf eine Residenz...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Privatvermögen erreicht Rekordhöhe: Über 10 Billionen Euro in Deutschland
02.01.2026

Die Deutschen verfügen über so viel Geldvermögen wie nie zuvor. Erstmals summieren sich die finanziellen Rücklagen der Privathaushalte...