Deutschland

Münchner Gericht: Klickarbeit ist keine richtige Arbeit

Der Niedriglohnsektor in Deutschland wird immer größer. Dazu gehört die Klickarbeit, wo Mitarbeiter auf Internetplattformen Mikrojobs annehmen. Jetzt gibt es ein erstes wichtiges Urteil dazu.
06.12.2019 16:00
Lesezeit: 1 min

Die SPD formiert sich mit einer neuen Führungsspitze, die sich auf die alten Werte der Sozialdemokratie besinnt: „Ich will, dass jeder Mensch von seiner Hände Arbeit leben kann“, sagte die designierte Vorsitzende der Partei, Saskia Esken, bei ihrer Antrittsrede. "Der Niedriglohnsektor muss ausgetrocknet werden - unter anderem durch einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro", erklärte Esken.

Doch dürfte es nicht ganz so einfach werden, diese politische Forderung umzusetzen. Denn in einem wichtigen Bereich des Niedriglohnsektors, der sogenannten Klickarbeit („Crowdwork“), haben die Internetplattformen, die solche Mitarbeiter in Mikrojobs beschäftigen, gerade vor dem Münchner Landesarbeitsgericht einen Erfolg davongetragen.

So haben die Richter entschieden, dass die Klickarbeiter keine Angestellten im Sinne des deutschen Arbeitsrechts sind. Die Begründung: Die Mikro-Jobber seien nicht verpflichtet, die Aufträge zu übernehmen. Ein 52jähriger Klickarbeiter hatte geklagt, der unter anderem Fotos von Tankstellen und Märkten aufgenommen hatte.

Damit verdiente er mit 20 Stunden pro Woche rund 1.800 Euro pro Monat. Als die Plattform, die ihm den Auftrag vermittelt hatte, ihm die Arbeit kündigen wollte, zog er vor Gericht. Seiner Meinung nach bestand zwischen ihm unter der Onlineplattform ein Arbeitsverhältnis und nicht nur eine Auftragsbeziehung. Die Internetfirma hatte dies komplett anders gesehen.

Hintergrund: Crowdworker übernehmen über Apps und Internetplattformen kleine Jobs für Firmen und bieten ihre Dienste über das Internet an. Wenn sie sich für eine Order entschieden haben, müssen sie die Aufgabe innerhalb der kürzesten Zeit nach bestimmten Vorgaben erledigen. Dieser Niedriglohnsektor ist in der jüngsten Vergangenheit immer größer geworden und beschäftigt somit jetzt auch die Arbeitsgerichte – und zwar, dass auch die Politik verstärkt darauf reagieren muss.

Die IG Metall zeigte sich enttäuscht, berichtet der Fachdienst „Heise“: „Aus unserer Sicht gibt es klare Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger, den wir in dieser Auseinandersetzung unterstützen, als Arbeitnehmer einzustufen ist“, sagte die Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Christiane Benner. Dazu zählten als Kriterien, inwieweit der Crowdworker vom Auftraggeber persönlich wirtschaftlich abhängig sei, ob er in den Betriebsablauf eingebunden sei und weisungsgebunden arbeite. „Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob wir vor das Bundesarbeitsgericht gehen“, so Benner.

Und dieser Weg steht der Arbeitnehmervertretung nach wie vor grundsätzlich offen. Denn die Angelegenheit ist aus der Sicht Richter in München von grundsätzlicher Bedeutung. „Außerdem ist noch die Frage offen, ob durch das Anklicken eines Auftrages auf der App ein befristetes Arbeitsverhältnis zustande kommen ist“, erklärten die Richter.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft „Ein Albtraum für den Handel“: EU kontert Trumps Strafzoll-Drohungen
19.01.2026

Donald Trump will mit Strafzöllen Druck auf Europa ausüben – doch kann er sich dabei überhaupt einzelne EU-Staaten herauspicken?...

DWN
Finanzen
Finanzen Novo Nordisk-Aktie fällt kräftig: Was sind die Gründe – und ist das die Chance zum Einstieg?
19.01.2026

Die Novo Nordisk-Aktie startet nach einer starken Aufwärtsrally überraschend schwächer in die neue Börsenwoche. Hinter dem Rücksetzer...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Anleihemarkt in Alarmbereitschaft: Aus Sicht eines Top-Ökonoms wächst das Risiko für Investoren
19.01.2026

Ein dänischer Star-Ökonom schlägt in den USA Alarm: Die Mischung aus aggressiver Finanzpolitik, politischem Druck auf die Notenbank und...

DWN
Finanzen
Finanzen Experten an den US-Börsen: Goldpreis zu hoch – weg aus den USA, kaufen Sie diese Aktien
19.01.2026

Geopolitische Schocks, politische Unberechenbarkeit und dennoch: Die Börsen laufen weiter. Während Gold auf Rekordniveau polarisiert,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft IWF sieht Deutschland 2026 stärker wachsen – Optimismus für Wirtschaft
19.01.2026

Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet damit, dass die deutsche Wirtschaft 2026 stärker wächst als andere G7-Staaten. Damit...

DWN
Panorama
Panorama Putins Angst vor Journalisten: Der Fall eines norwegischen Mediums
19.01.2026

Fünf Journalisten im norwegischen Grenzort Kirkenes geraten ins Visier des Kreml: Russland erklärt ihr Medium zur „unerwünschten...

DWN
Politik
Politik Elektroauto-Kaufprämie: Schneider lockt mit bis zu 6.000 Euro Förderung
19.01.2026

Die Bundesregierung fördert den Kauf oder das Leasing von Elektroautos wieder mit bis zu 6.000 Euro. Umweltminister Carsten Schneider...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Start-up-Finanzierung 2025 steigt wieder – Bayern überholt Berlin
19.01.2026

Deutsche Start-ups profitieren 2025 von einem leichteren Zugang zu Investorengeldern. Laut einer Studie der Beratungsgesellschaft EY...