Deutschland

Münchner Gericht: Klickarbeit ist keine richtige Arbeit

Der Niedriglohnsektor in Deutschland wird immer größer. Dazu gehört die Klickarbeit, wo Mitarbeiter auf Internetplattformen Mikrojobs annehmen. Jetzt gibt es ein erstes wichtiges Urteil dazu.
06.12.2019 16:00
Lesezeit: 1 min

Die SPD formiert sich mit einer neuen Führungsspitze, die sich auf die alten Werte der Sozialdemokratie besinnt: „Ich will, dass jeder Mensch von seiner Hände Arbeit leben kann“, sagte die designierte Vorsitzende der Partei, Saskia Esken, bei ihrer Antrittsrede. "Der Niedriglohnsektor muss ausgetrocknet werden - unter anderem durch einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro", erklärte Esken.

Doch dürfte es nicht ganz so einfach werden, diese politische Forderung umzusetzen. Denn in einem wichtigen Bereich des Niedriglohnsektors, der sogenannten Klickarbeit („Crowdwork“), haben die Internetplattformen, die solche Mitarbeiter in Mikrojobs beschäftigen, gerade vor dem Münchner Landesarbeitsgericht einen Erfolg davongetragen.

So haben die Richter entschieden, dass die Klickarbeiter keine Angestellten im Sinne des deutschen Arbeitsrechts sind. Die Begründung: Die Mikro-Jobber seien nicht verpflichtet, die Aufträge zu übernehmen. Ein 52jähriger Klickarbeiter hatte geklagt, der unter anderem Fotos von Tankstellen und Märkten aufgenommen hatte.

Damit verdiente er mit 20 Stunden pro Woche rund 1.800 Euro pro Monat. Als die Plattform, die ihm den Auftrag vermittelt hatte, ihm die Arbeit kündigen wollte, zog er vor Gericht. Seiner Meinung nach bestand zwischen ihm unter der Onlineplattform ein Arbeitsverhältnis und nicht nur eine Auftragsbeziehung. Die Internetfirma hatte dies komplett anders gesehen.

Hintergrund: Crowdworker übernehmen über Apps und Internetplattformen kleine Jobs für Firmen und bieten ihre Dienste über das Internet an. Wenn sie sich für eine Order entschieden haben, müssen sie die Aufgabe innerhalb der kürzesten Zeit nach bestimmten Vorgaben erledigen. Dieser Niedriglohnsektor ist in der jüngsten Vergangenheit immer größer geworden und beschäftigt somit jetzt auch die Arbeitsgerichte – und zwar, dass auch die Politik verstärkt darauf reagieren muss.

Die IG Metall zeigte sich enttäuscht, berichtet der Fachdienst „Heise“: „Aus unserer Sicht gibt es klare Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger, den wir in dieser Auseinandersetzung unterstützen, als Arbeitnehmer einzustufen ist“, sagte die Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Christiane Benner. Dazu zählten als Kriterien, inwieweit der Crowdworker vom Auftraggeber persönlich wirtschaftlich abhängig sei, ob er in den Betriebsablauf eingebunden sei und weisungsgebunden arbeite. „Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob wir vor das Bundesarbeitsgericht gehen“, so Benner.

Und dieser Weg steht der Arbeitnehmervertretung nach wie vor grundsätzlich offen. Denn die Angelegenheit ist aus der Sicht Richter in München von grundsätzlicher Bedeutung. „Außerdem ist noch die Frage offen, ob durch das Anklicken eines Auftrages auf der App ein befristetes Arbeitsverhältnis zustande kommen ist“, erklärten die Richter.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft ESG-Investitionen unter Druck: Was der amerikanische Rückzug für europäische Anleger bedeutet

Die Entscheidung mehrerer grosser amerikanischer Vermögensverwalter, sich aus ESG-bezogenen Investitionsallianzen zurückzuziehen, hat in...

X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Kartenzahlung statt Bargeld? Hinweis bei Edeka-Markt entfacht hitzige Netz-Debatte
15.05.2026

Ein Foto aus einem Edeka-Markt entwickelt sich plötzlich zum Social-Media-Thema. Der Grund: Kunden werden gebeten, möglichst bargeldlos...

DWN
Technologie
Technologie KI-Agenten: Die neue Machtmaschine aus San Francisco
15.05.2026

Im Silicon Valley herrscht Goldgräberstimmung, doch diesmal geht es nicht um eine neue App. KI-Agenten schreiben Code, erledigen Aufgaben...

DWN
Finanzen
Finanzen Pharma-Aktien zwischen Wachstum und Dividende: Worauf Anleger jetzt achten
15.05.2026

Pharma-Aktien stehen vor einer neuen Bewährungsprobe, da Wachstum, Patente und Preisdruck die Unterschiede im Sektor deutlich...

DWN
Politik
Politik Bei Wahlsieg in Sachsen-Anhalt: AfD will Hunderte Behördenstellen neu besetzen
15.05.2026

Die AfD in Sachsen-Anhalt plant für den Fall eines Wahlsiegs offenbar einen tiefgreifenden Umbau der Landesverwaltung. Hunderte Stellen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Rabattaktionen im Einzelhandel: Warum eBooks trotz Krise boomen – und wie Sie persönlich davon profitieren
15.05.2026

Steigende Preise, verunsicherte Verbraucher und schwache Konsumdaten setzen den Handel unter Druck. Gleichzeitig werben Anbieter mit...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Hohe Energiekosten: Energieintensive Industrie in Deutschland drosselt Produktion
15.05.2026

Steigende Energiekosten setzen Deutschlands Industrie massiv unter Druck. Besonders energieintensive Branchen verlieren Produktion und...

DWN
Politik
Politik Trump und Xi demonstrieren Einigkeit: Doch hinter den Kulissen dominieren harte Konflikte
15.05.2026

Beim Treffen von Donald Trump und Xi Jinping dominieren höfliche Gesten und gegenseitiges Lob. Dennoch verfolgen Washington und Peking...

DWN
Finanzen
Finanzen Freenet-Aktie: Mobilfunkgeschäft wächst beim MDAX-Wert trotz Gegenwind
15.05.2026

Starke Umsätze, wachsender Free Cashflow und ein boomendes IPTV-Geschäft: Die Freenet-Aktie startet dynamisch ins Jahr 2026. Vor allem...