Deutschland

Münchner Gericht: Klickarbeit ist keine richtige Arbeit

Der Niedriglohnsektor in Deutschland wird immer größer. Dazu gehört die Klickarbeit, wo Mitarbeiter auf Internetplattformen Mikrojobs annehmen. Jetzt gibt es ein erstes wichtiges Urteil dazu.
06.12.2019 16:00
Lesezeit: 1 min

Die SPD formiert sich mit einer neuen Führungsspitze, die sich auf die alten Werte der Sozialdemokratie besinnt: „Ich will, dass jeder Mensch von seiner Hände Arbeit leben kann“, sagte die designierte Vorsitzende der Partei, Saskia Esken, bei ihrer Antrittsrede. "Der Niedriglohnsektor muss ausgetrocknet werden - unter anderem durch einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro", erklärte Esken.

Doch dürfte es nicht ganz so einfach werden, diese politische Forderung umzusetzen. Denn in einem wichtigen Bereich des Niedriglohnsektors, der sogenannten Klickarbeit („Crowdwork“), haben die Internetplattformen, die solche Mitarbeiter in Mikrojobs beschäftigen, gerade vor dem Münchner Landesarbeitsgericht einen Erfolg davongetragen.

So haben die Richter entschieden, dass die Klickarbeiter keine Angestellten im Sinne des deutschen Arbeitsrechts sind. Die Begründung: Die Mikro-Jobber seien nicht verpflichtet, die Aufträge zu übernehmen. Ein 52jähriger Klickarbeiter hatte geklagt, der unter anderem Fotos von Tankstellen und Märkten aufgenommen hatte.

Damit verdiente er mit 20 Stunden pro Woche rund 1.800 Euro pro Monat. Als die Plattform, die ihm den Auftrag vermittelt hatte, ihm die Arbeit kündigen wollte, zog er vor Gericht. Seiner Meinung nach bestand zwischen ihm unter der Onlineplattform ein Arbeitsverhältnis und nicht nur eine Auftragsbeziehung. Die Internetfirma hatte dies komplett anders gesehen.

Hintergrund: Crowdworker übernehmen über Apps und Internetplattformen kleine Jobs für Firmen und bieten ihre Dienste über das Internet an. Wenn sie sich für eine Order entschieden haben, müssen sie die Aufgabe innerhalb der kürzesten Zeit nach bestimmten Vorgaben erledigen. Dieser Niedriglohnsektor ist in der jüngsten Vergangenheit immer größer geworden und beschäftigt somit jetzt auch die Arbeitsgerichte – und zwar, dass auch die Politik verstärkt darauf reagieren muss.

Die IG Metall zeigte sich enttäuscht, berichtet der Fachdienst „Heise“: „Aus unserer Sicht gibt es klare Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger, den wir in dieser Auseinandersetzung unterstützen, als Arbeitnehmer einzustufen ist“, sagte die Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Christiane Benner. Dazu zählten als Kriterien, inwieweit der Crowdworker vom Auftraggeber persönlich wirtschaftlich abhängig sei, ob er in den Betriebsablauf eingebunden sei und weisungsgebunden arbeite. „Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob wir vor das Bundesarbeitsgericht gehen“, so Benner.

Und dieser Weg steht der Arbeitnehmervertretung nach wie vor grundsätzlich offen. Denn die Angelegenheit ist aus der Sicht Richter in München von grundsätzlicher Bedeutung. „Außerdem ist noch die Frage offen, ob durch das Anklicken eines Auftrages auf der App ein befristetes Arbeitsverhältnis zustande kommen ist“, erklärten die Richter.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
X

DWN Telegramm

Verzichten Sie nicht auf unseren kostenlosen Newsletter. Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie jeden Morgen die aktuellesten Nachrichten aus Wirtschaft und Politik.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

Ihre Informationen sind sicher. Die Deutschen Wirtschafts Nachrichten verpflichten sich, Ihre Informationen sorgfältig aufzubewahren und ausschließlich zum Zweck der Übermittlung des Schreibens an den Herausgeber zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Link zum Abbestellen befindet sich am Ende jedes Newsletters.

DWN
Finanzen
Finanzen Tesla-Aktie im Fokus: Teslas Model 3 Standard startet in Deutschland – Experten hinterfragen Musks Einfluss
05.12.2025

Der jüngste Streit um die Bewertung eines der bekanntesten Elektromobilitätskonzerne zeigt, wie unterschiedlich Anleger das Potenzial von...

DWN
Politik
Politik Radikaler Bruch in der EU-Energiepolitik: Europa kappt endgültig die russischen Gasadern
05.12.2025

Die EU hat eine historische Entscheidung getroffen. Spätestens 2027 soll russisches Gas vollständig aus Europa verschwinden. Der...

DWN
Politik
Politik NATO-Kommandostruktur wird an Bedrohungslage angepasst
05.12.2025

Die NATO ordnet ihre Führung im Norden neu: Zuständigkeiten wandern über den Atlantik. Hinter der Anpassung der NATO-Kommandostruktur...

DWN
Technologie
Technologie Cloudflare-Störung: Netzwerk für Cyberabwehr verursacht Probleme bei Unternehmen
05.12.2025

Eine weltweite Cloudflare-Störung hat am Freitag zahlreiche Webseiten und Apps aus dem Tritt gebracht. Fehlermeldungen, leere Seiten und...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Niedriglohn in Deutschland: 6,3 Millionen Menschen von Niedriglohnarbeit betroffen
05.12.2025

Millionen Menschen arbeiten im Niedriglohnsektor. Neue Zahlen zeigen, wo Niedriglohnarbeit besonders konzentriert ist – und warum der...

DWN
Politik
Politik Rentenpaket im Bundestag: Folgen für Rentner und Beitragszahler
05.12.2025

Die Koalition bringt ihr Rentenpaket ins Finale – mit Folgen für Millionen Rentner, Beitragszahler und Familien: vieles klingt gut. Doch...

DWN
Finanzen
Finanzen Rheinmetall-Aktie leichter: Analystenkommentar von Bank of America bewegt Rüstungsaktien
05.12.2025

Zur Börseneröffnung am Freitag geraten deutsche Rüstungsaktien in Bewegung: Ein US-Großbank-Analyst sortiert seine Favoriten neu....

DWN
Politik
Politik Neuer Wehrdienst: So soll das Modell ab 2026 greifen
05.12.2025

Deutschland steht vor einem Neustart des Wehrdienstes: Fragebögen, Musterung und ambitionierte Zielzahlen sollen die Truppe rasch...