Deutschland

Münchner Gericht: Klickarbeit ist keine richtige Arbeit

Der Niedriglohnsektor in Deutschland wird immer größer. Dazu gehört die Klickarbeit, wo Mitarbeiter auf Internetplattformen Mikrojobs annehmen. Jetzt gibt es ein erstes wichtiges Urteil dazu.
06.12.2019 16:00
Lesezeit: 1 min

Die SPD formiert sich mit einer neuen Führungsspitze, die sich auf die alten Werte der Sozialdemokratie besinnt: „Ich will, dass jeder Mensch von seiner Hände Arbeit leben kann“, sagte die designierte Vorsitzende der Partei, Saskia Esken, bei ihrer Antrittsrede. "Der Niedriglohnsektor muss ausgetrocknet werden - unter anderem durch einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro", erklärte Esken.

Doch dürfte es nicht ganz so einfach werden, diese politische Forderung umzusetzen. Denn in einem wichtigen Bereich des Niedriglohnsektors, der sogenannten Klickarbeit („Crowdwork“), haben die Internetplattformen, die solche Mitarbeiter in Mikrojobs beschäftigen, gerade vor dem Münchner Landesarbeitsgericht einen Erfolg davongetragen.

So haben die Richter entschieden, dass die Klickarbeiter keine Angestellten im Sinne des deutschen Arbeitsrechts sind. Die Begründung: Die Mikro-Jobber seien nicht verpflichtet, die Aufträge zu übernehmen. Ein 52jähriger Klickarbeiter hatte geklagt, der unter anderem Fotos von Tankstellen und Märkten aufgenommen hatte.

Damit verdiente er mit 20 Stunden pro Woche rund 1.800 Euro pro Monat. Als die Plattform, die ihm den Auftrag vermittelt hatte, ihm die Arbeit kündigen wollte, zog er vor Gericht. Seiner Meinung nach bestand zwischen ihm unter der Onlineplattform ein Arbeitsverhältnis und nicht nur eine Auftragsbeziehung. Die Internetfirma hatte dies komplett anders gesehen.

Hintergrund: Crowdworker übernehmen über Apps und Internetplattformen kleine Jobs für Firmen und bieten ihre Dienste über das Internet an. Wenn sie sich für eine Order entschieden haben, müssen sie die Aufgabe innerhalb der kürzesten Zeit nach bestimmten Vorgaben erledigen. Dieser Niedriglohnsektor ist in der jüngsten Vergangenheit immer größer geworden und beschäftigt somit jetzt auch die Arbeitsgerichte – und zwar, dass auch die Politik verstärkt darauf reagieren muss.

Die IG Metall zeigte sich enttäuscht, berichtet der Fachdienst „Heise“: „Aus unserer Sicht gibt es klare Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger, den wir in dieser Auseinandersetzung unterstützen, als Arbeitnehmer einzustufen ist“, sagte die Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Christiane Benner. Dazu zählten als Kriterien, inwieweit der Crowdworker vom Auftraggeber persönlich wirtschaftlich abhängig sei, ob er in den Betriebsablauf eingebunden sei und weisungsgebunden arbeite. „Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob wir vor das Bundesarbeitsgericht gehen“, so Benner.

Und dieser Weg steht der Arbeitnehmervertretung nach wie vor grundsätzlich offen. Denn die Angelegenheit ist aus der Sicht Richter in München von grundsätzlicher Bedeutung. „Außerdem ist noch die Frage offen, ob durch das Anklicken eines Auftrages auf der App ein befristetes Arbeitsverhältnis zustande kommen ist“, erklärten die Richter.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Während der Markt panikartig verkauft, setzt das "kluge Geld" fieberhaft Bitcoin-Druckmaschinen ein?

Der Markt hat kürzlich eine scharfe Korrektur durchlaufen, wobei sich Panik wie eine Seuche ausbreitete, als Verkäufer ihre...

DWN
Panorama
Panorama Allensbach-Studie: Weniger Rückhalt der Deutschen für Energiewende
11.02.2026

Fossile Energieträger wie Kohle und Gas sollen in Deutschland schrittweise durch erneuerbare Energien ersetzt werden - für mehr...

DWN
Politik
Politik Neuwahlen Ukraine: Selenskyj könnte Präsidentenwahl für 15. Mai ansetzen
11.02.2026

Die USA wollen ein schnelles Ende des Ukraine-Kriegs: Einem Bericht der Financial Times zufolge könnte Präsident Selenskyj die Flucht...

DWN
Politik
Politik Epstein Files: Von Adel bis Politik - das „Wer ist wer“ der Epstein-Akten
11.02.2026

Royals, Regierungsmitglieder und Diplomaten: Das Netzwerk des US-Multimillionärs und Sexualstraftäters Jeffrey Epstein umspannte die Welt...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Polizeieinsatz in Grünheide: Tesla gegen IG Metall
11.02.2026

Wenige Wochen vor der Betriebsratswahl kommt es im Werk von US-Elektroautobauer Tesla in Grünheide zu einem Eklat. Damit spitzt sich der...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Stahlhütte HKM soll bleiben - aber starker Stellenabbau
11.02.2026

Salzgitter will die Hüttenwerke Krupp Mannesmann (HKM) schon bald komplett übernehmen. Der größte Anteilseigner Thyssenkrupp Steel ist...

DWN
Finanzen
Finanzen Steuererklärung 2025: Wie Sie außergewöhnliche Belastungen richtig nutzen
11.02.2026

Die Steuererklärung bietet mehr Sparpotenzial, als viele vermuten. Wer außergewöhnliche Belastungen korrekt angibt, kann seine...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft „Europa fällt zurück“: Bündnis richtet Appell vor EU-Gipfel
11.02.2026

Mit dem Erstarken Chinas und dem Kurs von Donald Trump wächst der Druck auf Europa. Vor einem EU-Gipfel warnen Unternehmen vor Bedrohungen...

DWN
Finanzen
Finanzen Wacker Neuson-Aktie: Margenziel verfehlt, moderates Wachstum erwartet
11.02.2026

Bei Wacker Neuson hat die gescheiterte Doosan Bobcat-Übernahme belastet. Im Schlussquartal drückten Kosten im Zusammenhang mit den dann...