Deutschland

Bundesregierung senkt Obergrenze für anonyme Goldkäufe drastisch

Lesezeit: 1 min
27.12.2019 15:00
Der anonyme Goldkauf beim Edelmetallhändler mit Bargeld wird weiter erschwert. Ab dem 1. Januar muss man bei sogenannten Tafelgeschäften im Wert von über 2.000 Euro den Personalausweis vorlegen. Es ist die dritte Absenkung der Obergrenze innerhalb weniger Jahre. Antreiber der Entwicklung ist die EU.
Bundesregierung senkt Obergrenze für anonyme Goldkäufe drastisch
Wer zwei solche Krügerrand-Ein-Unzen-Münzen kaufen will, muss in Deutschland künftig den Personalausweis vorlegen und sich registrieren lassen. (Foto: dpa)
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Am 1. Januar 2020 sinkt in Deutschland die gesetzliche Grenze für den anonymen Kauf von Gold, Silber und anderen Edelmetalle auf 2.000 Euro. Wer mehr Münzen oder Barren erwerben möchte, der muss vom Edelmetallhändler namentlich erfasst werden. Bisher lag das Limit für diese sogenannten Tafelgeschäfte bei 10.000 Euro. Vor zwei Jahren konnte man sogar noch Edelmetalle im Wert von bis zu 15.000 Euro anonym mit Bargeld kaufen.

Die vermehrten Einschränkungen beim Erwerb von Edelmetallen sind Folge einer EU-Richtlinie, mit denen angeblich Geldwäschegeschäfte im Edelmetallbereich eingedämmt werden sollen - so die offizielle Lesart. Mit dem neuen Gesetz hat Deutschland nun die Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie umgesetzt, die von allen Mitgliedsstaaten bis 10. Januar umgesetzt werden muss.

Der Verweis der EU auf die Geldwäscheproblematik erscheint jedoch sonderbar, weil Edelmetalle bei solchen Geschäften offenbar kaum Anwendung finden. In ihrer Antwort auf eine Kleinen Anfrage von Frank Schäffler und weiteren FDP-Abgeordnete sagte die Bundesregierung bereits im September, dass es im Jahr 2018 insgesamt 77,252 Meldefälle für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gegeben habe, davon hätten allerdings nur 175 einen Bezug zu Edelmetallen gehabt.

Dass die Europäische Union mit dieser Änderungsrichtlinie angeblich mehr Transparenz schaffen und somit gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgehen will, kritisiert auch der Goldhändler Dominik Lochmann. Auf dem Edelmetall-Blog Goldreporter.de schreibt er:

"Der Anteil an Geldwäschefällen in Verbindung mit dem Handel von Edelmetallen ist laut offiziellen Zahlen verschwindend gering. Goldkäufer sind in der Regel klassische Sparer, die Sicherheit in einem wertstabilen Tausch- und Zahlungsmittel suchen und ihr Vermögen durch Gold lediglich diversifizieren möchten."

Während Kunden nun schon bei kleineren Käufen ihre Namen preis geben müssen, bedeutet das neue Gesetz für die Goldhändler hierzulande einen erheblichen Mehraufwand an Bürokratie. Sie müssen zum Beispiel bei Kunden, die nur zwei Ein-Unzen-Goldmünzen kaufen wollen, den Personalausweis einfordern und eine ausführliche Prüfung durchführen. In der Folge wird der Kauf künftig länger dauern. Voraussichtlich werden die Goldhändler daher ihre Preise anheben müssen.

Außerdem ist wegen der steigenden Kosten bei Tafelgeschäften zu erwarten, dass die Kunden nun verstärkt Gold, Silber und andere Edelmetalle im Versandhandel kaufen werden. Denn wenn sie sich beim Goldhändler vor Ort mit Personalausweis identifizieren lassen müssen und zudem höhere Preise werden zahlen müssen, können sie sich die Münzen auch bequem nach Hause schicken lassen. Einzelne Händler haben bereits angekündigt, künftig keine Tafelgeschäfte mehr anzubieten


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