Finanzen

Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten

Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, um von der Umsatzsteuer befreit zu werden, sollte einige wichtige Regeln beachten.
14.01.2020 17:04
Aktualisiert: 14.01.2020 17:04
Lesezeit: 1 min
Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten
Als Kleinunternehmer sind einige Regeln zu beachten. (Foto: dpa)

Gemäß der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wird die Umsatzsteuer von jenen Unternehmern nicht erhoben, wenn der maßgebliche Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Allerdings sind einige Regeln zu beachten, um von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen.

Wer beispielsweise ein Kleinunternehmen im September 2019 gründet und bis zum Jahresende mit einem Umsatz von 12.000 Euro rechnet, kann die Kleinunternehmerregelung nicht beanspruchen. Denn hochgerechnet würde dies bedeuten, dass der Betroffene im Jahr 36.000 Euro verdient hätte. Somit ist bei der Kleinunternehmerregelung die Hochrechnung auf das Jahr entscheidend.

Im Zusammenhang mit Geschäftskunden ist folgendes Problem zu berücksichtigen: Wenn ein Kleinunternehmer ein Produkt oder eine Dienstleistung einem Geschäftskunden anbietet, könnte der Kleinunternehmer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmern erleiden, die nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen können. Für den Geschäftskunden ist der Nettopreis entscheidend. Der Geschäftskunde bekommt die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet.

Im Einzelfall bedeutet dies: Ein Kleinunternehmer, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, bietet seinem Geschäftskunden ein Produkt oder eine Dienstleistung von 200 Euro (ohne Umsatzwertsteuer an). Ein anderer Unternehmer bietet dem selben Geschäftskunden eine Dienstleistung von 200 Euro an, wovon 31,93 Euro auf die Umsatzwertsteuer entfallen. Damit ergibt sich für den Geschäftskunden ein Nettopreis von 168,07 Euro. Die restlichen 31,93 Euro bekommt der Geschäftskunde zurück vom Finanzamt, berichtet das Magazin Impulse. Aus Sicht des Geschäftskunden ist das Angebot des Kleinunternehmers, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, somit teurer.

Kleinunternehmer sollten auch beachten, dass die Kleinunternehmerregelung personengebunden ist. Es ist nicht möglich mehrere Gewerbe nebeneinander zu führen, die Umsätze pro Gewerbe unter 22.000 Euro zu halten, um dann pro Gewerbe von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren.

Bei der Ausstellung von Rechnungen ist stets darauf zu achten, einen Hinweis im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung zu verfassen. Die Pflichtangaben gehen aus dem § 14 Abs. 4 UStG hervor. Die IHK Bonn fügt hinzu: “Der Kleinunternehmer darf in seinen Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Tut er dies doch, schuldet er die (unberechtigt) ausgewiesene Umsatzsteuer.”

Letztlich ist eine möglichst genaue Schätzung des Jahresumsatzes wichtig. Wenn ein Unternehmer im Jahr 2017 weniger Umsatz als 17.500 Euro erzielt hat, und im Folgejahr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, wird das nicht möglich sein. “Wenn man sich gegen die Regelung entscheidet, muss man fünf Jahre warten, um sie wieder zu beanspruchen. Man kann nicht jedes Jahr neu entscheiden, wie es einem passt”, so Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands für Gründer und Selbstständige, gegenüber Impulse.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Damit Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren können

Ein Unternehmen zu führen, bedeutet, täglich Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig soll möglichst...

 

DWN
Unternehmen
Unternehmen Umgang mit Cookies: BGH verhandelt zu Cookie-Speicherung – darum geht's
10.10.2026

Der Bundesgerichtshof prüft, ob Unternehmen für das Speichern von Cookies auf fremden Internetseiten ohne Einwilligung haften müssen....

DWN
Unternehmen
Unternehmen Uber-Robotaxis in Deutschland: Erst Stellen streichen, dann Jobs versprechen
10.10.2026

Uber streicht Tausende Stellen und verspricht gleichzeitig neue Arbeitsplätze in Deutschland. Was widersprüchlich klingt, folgt einer...

DWN
Finanzen
Finanzen Revolut-Bank greift an: Dieser Fintech-Riese will Europas Banken überholen
10.10.2026

Die Revolut-Bank wächst in einem Tempo, von dem klassische Geldhäuser nur träumen können: fast 70 Millionen Kunden, Milliardenbewertung...

DWN
Technologie
Technologie KI-Prompts für Marketing und Vertrieb: 7 KI-Vorlagen für KMU und Selbstständige
10.10.2026

Fast jedes zweite kleine Unternehmen sieht noch keinen echten Nutzen in KI – dabei liegt der Unterschied oft nur im richtigen Prompt....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Dacia Sandero Stepway: Europas Bestseller hat ein Sicherheitsproblem
10.10.2026

Europas meistverkauftes Auto kommt nicht von Volkswagen, Toyota oder Peugeot, sondern von Dacia. Der Sandero Stepway punktet mit enormer...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kingspan Group-Aktie unter Druck: EU greift nach geplatztem Deal durch
10.10.2026

Ein geplatzter Milliardendeal? Nein, ein gescheiterter Firmenkauf mit teuren Folgen. Weil der irische Baustoffkonzern Kingspan die...

DWN
Politik
Politik Marine Le Pen plant finanzpolitischen Kurs mit großen Einsparungen: Auf den Straßen wächst die Wut
10.10.2026

Frankreich steht finanziell mit dem Rücken zur Wand. Während Zehntausende junge Menschen gegen marode Schulen und fehlende Investitionen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Generation Z trifft auf Generation X: Wie ein Eiskaffee zum Karrierekiller werden kann
10.10.2026

Ein Eiskaffee beim Bewerbungsgespräch sollte eigentlich keine große Sache sein. Doch für manche Personalverantwortliche verrät der...