Finanzen

Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten

Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, um von der Umsatzsteuer befreit zu werden, sollte einige wichtige Regeln beachten.
14.01.2020 17:04
Aktualisiert: 14.01.2020 17:04
Lesezeit: 1 min
Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten
Als Kleinunternehmer sind einige Regeln zu beachten. (Foto: dpa)

Gemäß der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wird die Umsatzsteuer von jenen Unternehmern nicht erhoben, wenn der maßgebliche Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Allerdings sind einige Regeln zu beachten, um von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen.

Wer beispielsweise ein Kleinunternehmen im September 2019 gründet und bis zum Jahresende mit einem Umsatz von 12.000 Euro rechnet, kann die Kleinunternehmerregelung nicht beanspruchen. Denn hochgerechnet würde dies bedeuten, dass der Betroffene im Jahr 36.000 Euro verdient hätte. Somit ist bei der Kleinunternehmerregelung die Hochrechnung auf das Jahr entscheidend.

Im Zusammenhang mit Geschäftskunden ist folgendes Problem zu berücksichtigen: Wenn ein Kleinunternehmer ein Produkt oder eine Dienstleistung einem Geschäftskunden anbietet, könnte der Kleinunternehmer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmern erleiden, die nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen können. Für den Geschäftskunden ist der Nettopreis entscheidend. Der Geschäftskunde bekommt die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet.

Im Einzelfall bedeutet dies: Ein Kleinunternehmer, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, bietet seinem Geschäftskunden ein Produkt oder eine Dienstleistung von 200 Euro (ohne Umsatzwertsteuer an). Ein anderer Unternehmer bietet dem selben Geschäftskunden eine Dienstleistung von 200 Euro an, wovon 31,93 Euro auf die Umsatzwertsteuer entfallen. Damit ergibt sich für den Geschäftskunden ein Nettopreis von 168,07 Euro. Die restlichen 31,93 Euro bekommt der Geschäftskunde zurück vom Finanzamt, berichtet das Magazin Impulse. Aus Sicht des Geschäftskunden ist das Angebot des Kleinunternehmers, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, somit teurer.

Kleinunternehmer sollten auch beachten, dass die Kleinunternehmerregelung personengebunden ist. Es ist nicht möglich mehrere Gewerbe nebeneinander zu führen, die Umsätze pro Gewerbe unter 22.000 Euro zu halten, um dann pro Gewerbe von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren.

Bei der Ausstellung von Rechnungen ist stets darauf zu achten, einen Hinweis im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung zu verfassen. Die Pflichtangaben gehen aus dem § 14 Abs. 4 UStG hervor. Die IHK Bonn fügt hinzu: “Der Kleinunternehmer darf in seinen Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Tut er dies doch, schuldet er die (unberechtigt) ausgewiesene Umsatzsteuer.”

Letztlich ist eine möglichst genaue Schätzung des Jahresumsatzes wichtig. Wenn ein Unternehmer im Jahr 2017 weniger Umsatz als 17.500 Euro erzielt hat, und im Folgejahr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, wird das nicht möglich sein. “Wenn man sich gegen die Regelung entscheidet, muss man fünf Jahre warten, um sie wieder zu beanspruchen. Man kann nicht jedes Jahr neu entscheiden, wie es einem passt”, so Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands für Gründer und Selbstständige, gegenüber Impulse.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt

 

DWN
Politik
Politik Demokratie unter Dauerstress: Der globale Trend zur Autokratie
26.12.2025

2026 könnte zum Wendepunkt werden: Von Washington bis Berlin geraten liberale Demokratien unter Druck. Autokraten gewinnen Einfluss,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Prognose: Startet die deutsche Wirtschaft 2026 endlich durch?
25.12.2025

Drei Jahre Flaute, kaum Wachstum – doch 2026 könnte die deutsche Wirtschaft endlich drehen. Prognosen deuten auf leichte Erholung,...

DWN
Finanzen
Finanzen Bundesbank: Zahlungen per Smartphone steigen sprunghaft an
25.12.2025

Immer mehr Menschen zücken zum Bezahlen das Smartphone. Hinter den allermeisten Transaktionen stecken heute noch Debitkarten. Das könnte...

DWN
Finanzen
Finanzen Bankenpleite: Was passiert mit meinem Geld?
25.12.2025

Es ist eine tiefe Angst vieler Menschen – die eigene Bank, der man sein Erspartes anvertraut hat, geht bankrott. Erfahren Sie hier, wie...

DWN
Finanzen
Finanzen Stablecoins vs. Digitaler Euro: Wie digitales Geld den globalen Zahlungsverkehr verändert
25.12.2025

Digitale Zahlungsmittel gewinnen zunehmend an Bedeutung und verändern, wie Geld transferiert und gespeichert wird. Stablecoins dringen in...

DWN
Finanzen
Finanzen Private Debt im Fokus: Steigt das Risiko einer Finanzkrise an den US-Börsen?
25.12.2025

Die jüngsten Insolvenzen in der Autoindustrie haben an den internationalen Finanzmärkten eine neue Debatte über versteckte Risiken im...

DWN
Panorama
Panorama Initiative Jobsuche: Weshalb die Weihnachtszeit perfekt ist
25.12.2025

Während viele glauben, der Arbeitsmarkt schlummere zum Jahresende, öffnen sich gerade jetzt heimlich Türen. Eine erfahrene Coachin...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Tech-Aktien: Tech-Konzerne überflügeln Börsen und gewinnen neue Dominanz
25.12.2025

Die rasant steigenden Bewertungen der US-Techkonzerne verschieben die Kräfteverhältnisse an den globalen Finanzmärkten. Doch wie...