Finanzen

Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten

Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, um von der Umsatzsteuer befreit zu werden, sollte einige wichtige Regeln beachten.
14.01.2020 17:04
Aktualisiert: 14.01.2020 17:04
Lesezeit: 1 min
Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten
Als Kleinunternehmer sind einige Regeln zu beachten. (Foto: dpa)

Gemäß der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wird die Umsatzsteuer von jenen Unternehmern nicht erhoben, wenn der maßgebliche Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Allerdings sind einige Regeln zu beachten, um von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen.

Wer beispielsweise ein Kleinunternehmen im September 2019 gründet und bis zum Jahresende mit einem Umsatz von 12.000 Euro rechnet, kann die Kleinunternehmerregelung nicht beanspruchen. Denn hochgerechnet würde dies bedeuten, dass der Betroffene im Jahr 36.000 Euro verdient hätte. Somit ist bei der Kleinunternehmerregelung die Hochrechnung auf das Jahr entscheidend.

Im Zusammenhang mit Geschäftskunden ist folgendes Problem zu berücksichtigen: Wenn ein Kleinunternehmer ein Produkt oder eine Dienstleistung einem Geschäftskunden anbietet, könnte der Kleinunternehmer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmern erleiden, die nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen können. Für den Geschäftskunden ist der Nettopreis entscheidend. Der Geschäftskunde bekommt die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet.

Im Einzelfall bedeutet dies: Ein Kleinunternehmer, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, bietet seinem Geschäftskunden ein Produkt oder eine Dienstleistung von 200 Euro (ohne Umsatzwertsteuer an). Ein anderer Unternehmer bietet dem selben Geschäftskunden eine Dienstleistung von 200 Euro an, wovon 31,93 Euro auf die Umsatzwertsteuer entfallen. Damit ergibt sich für den Geschäftskunden ein Nettopreis von 168,07 Euro. Die restlichen 31,93 Euro bekommt der Geschäftskunde zurück vom Finanzamt, berichtet das Magazin Impulse. Aus Sicht des Geschäftskunden ist das Angebot des Kleinunternehmers, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, somit teurer.

Kleinunternehmer sollten auch beachten, dass die Kleinunternehmerregelung personengebunden ist. Es ist nicht möglich mehrere Gewerbe nebeneinander zu führen, die Umsätze pro Gewerbe unter 22.000 Euro zu halten, um dann pro Gewerbe von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren.

Bei der Ausstellung von Rechnungen ist stets darauf zu achten, einen Hinweis im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung zu verfassen. Die Pflichtangaben gehen aus dem § 14 Abs. 4 UStG hervor. Die IHK Bonn fügt hinzu: “Der Kleinunternehmer darf in seinen Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Tut er dies doch, schuldet er die (unberechtigt) ausgewiesene Umsatzsteuer.”

Letztlich ist eine möglichst genaue Schätzung des Jahresumsatzes wichtig. Wenn ein Unternehmer im Jahr 2017 weniger Umsatz als 17.500 Euro erzielt hat, und im Folgejahr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, wird das nicht möglich sein. “Wenn man sich gegen die Regelung entscheidet, muss man fünf Jahre warten, um sie wieder zu beanspruchen. Man kann nicht jedes Jahr neu entscheiden, wie es einem passt”, so Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands für Gründer und Selbstständige, gegenüber Impulse.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Ist die Ära der Niedrigzinsen vorbei? Wie Bull DeFi ungenutzte Ersparnisse in aktive Renditen verwandelt – bis zu 3.700 US-Dollar pro Tag.

Wir beleuchten die unterschiedlichen Mechanismen von Bull Market DeFi im Vergleich zu traditionellen Anlagen – und warum es sich lohnt,...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Siemens Energy-Aktie im Aufwind: Windgeschäft wird profitabel
05.08.2026

Beim Energietechnikkonzern sprudeln die Gewinne und selbst das scheinbar ewige Sorgenkind Gamesa schreibt zum ersten Mal seit 2022 keine...

DWN
Politik
Politik Deutsche Bildungsmisere: Warum der Nachwuchs zum Standortrisiko wird
05.08.2026

Seit Jahren gibt es einen regelrechten Sturzflug bei den Lernleistungen an den Schulen. Inzwischen erreichen mehr als ein Drittel der...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ifo-Geschäftsklimaindex: Deutsche Autoindustrie schöpft Hoffnung
05.08.2026

Die Erwartungen in der aktuellen Umfrage des Ifo-Instituts sind so gut wie seit mehr als drei Jahren nicht mehr. Das überdeckt die aktuell...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Infineon-Aktie im Fokus: Neuer Rekordumsatz dank KI-Boom
05.08.2026

Der Halbleiterhersteller Infineon hat dank der boomenden Nachfrage für Stromchips für KI-Rechenzentren im dritten Geschäftsquartal einen...

DWN
Politik
Politik Teilzeitquote bei Lehrkräften auf Rekordhoch - Jeder Dritte 50 Jahre oder älter
05.08.2026

Rund 44 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland arbeiten in Teilzeit. Zugleich ist mehr als jede dritte Lehrkraft mindestens 50...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Weltbank: Jobrisiko durch KI in einkommensstarken Ländern höher
05.08.2026

Künstliche Intelligenz kann die Produktivität steigern – womöglich so stark, dass bestimmte Arbeitsplätze überflüssig werden. Die...

DWN
Politik
Politik EU-Haushalt 2028–2034: Deutschland soll Europas Rechnung bezahlen
05.08.2026

Zwei Billionen Euro, neue Schulden und ein Machtkampf zwischen Berlin und Paris: Die Verhandlungen über den EU-Haushalt 2028–2034 drohen...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: Wall Street schließt höher, da Bessent auf baldiges US-Iran-Abkommen zur Wiedereröffnung der Straße von Hormus hindeutet
04.08.2026

Ein überraschender Wendepunkt an den globalen Finanzmärkten sorgt für Aufsehen – erfahren Sie, was die Börsen jetzt antreibt.