Finanzen

Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten

Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, um von der Umsatzsteuer befreit zu werden, sollte einige wichtige Regeln beachten.
14.01.2020 17:04
Aktualisiert: 14.01.2020 17:04
Lesezeit: 1 min
Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten
Als Kleinunternehmer sind einige Regeln zu beachten. (Foto: dpa)

Gemäß der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wird die Umsatzsteuer von jenen Unternehmern nicht erhoben, wenn der maßgebliche Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Allerdings sind einige Regeln zu beachten, um von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen.

Wer beispielsweise ein Kleinunternehmen im September 2019 gründet und bis zum Jahresende mit einem Umsatz von 12.000 Euro rechnet, kann die Kleinunternehmerregelung nicht beanspruchen. Denn hochgerechnet würde dies bedeuten, dass der Betroffene im Jahr 36.000 Euro verdient hätte. Somit ist bei der Kleinunternehmerregelung die Hochrechnung auf das Jahr entscheidend.

Im Zusammenhang mit Geschäftskunden ist folgendes Problem zu berücksichtigen: Wenn ein Kleinunternehmer ein Produkt oder eine Dienstleistung einem Geschäftskunden anbietet, könnte der Kleinunternehmer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmern erleiden, die nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen können. Für den Geschäftskunden ist der Nettopreis entscheidend. Der Geschäftskunde bekommt die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet.

Im Einzelfall bedeutet dies: Ein Kleinunternehmer, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, bietet seinem Geschäftskunden ein Produkt oder eine Dienstleistung von 200 Euro (ohne Umsatzwertsteuer an). Ein anderer Unternehmer bietet dem selben Geschäftskunden eine Dienstleistung von 200 Euro an, wovon 31,93 Euro auf die Umsatzwertsteuer entfallen. Damit ergibt sich für den Geschäftskunden ein Nettopreis von 168,07 Euro. Die restlichen 31,93 Euro bekommt der Geschäftskunde zurück vom Finanzamt, berichtet das Magazin Impulse. Aus Sicht des Geschäftskunden ist das Angebot des Kleinunternehmers, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, somit teurer.

Kleinunternehmer sollten auch beachten, dass die Kleinunternehmerregelung personengebunden ist. Es ist nicht möglich mehrere Gewerbe nebeneinander zu führen, die Umsätze pro Gewerbe unter 22.000 Euro zu halten, um dann pro Gewerbe von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren.

Bei der Ausstellung von Rechnungen ist stets darauf zu achten, einen Hinweis im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung zu verfassen. Die Pflichtangaben gehen aus dem § 14 Abs. 4 UStG hervor. Die IHK Bonn fügt hinzu: “Der Kleinunternehmer darf in seinen Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Tut er dies doch, schuldet er die (unberechtigt) ausgewiesene Umsatzsteuer.”

Letztlich ist eine möglichst genaue Schätzung des Jahresumsatzes wichtig. Wenn ein Unternehmer im Jahr 2017 weniger Umsatz als 17.500 Euro erzielt hat, und im Folgejahr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, wird das nicht möglich sein. “Wenn man sich gegen die Regelung entscheidet, muss man fünf Jahre warten, um sie wieder zu beanspruchen. Man kann nicht jedes Jahr neu entscheiden, wie es einem passt”, so Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands für Gründer und Selbstständige, gegenüber Impulse.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt

 

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutschland: ZEW-Konjunkturerwartungen im Januar besser als erwartet
20.01.2026

Die ZEW-Konjunkturerwartungen steigen im Januar deutlich stärker als erwartet – ein Signal, das viele als Hoffnungsschimmer für die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Exporte in die USA fallen: Autoindustrie besonders betroffen – wo es Hoffnung gibt
20.01.2026

Deutschlands USA-Exporte geraten unter Druck: Zölle, politische Drohkulissen und neue Unsicherheit im transatlantischen Geschäft treffen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ifo-Umfrage: Materialmangel in deutscher Industrie geht zurück – doch Entwarnung bleibt riskant
20.01.2026

Die Materiallage in der deutschen Industrie wirkt deutlich stabiler als noch vor wenigen Monaten. Vor allem die Autoindustrie meldet...

DWN
Panorama
Panorama Verdi-Warnstreik bremst Pendler aus: Wirtschaft warnt vor Folgen
20.01.2026

Der Verdi-Streik trifft Autofahrer genau zum Start in den Tag: Warnstreiks im öffentlichen Dienst sorgen für Sperrungen, Umleitungen und...

DWN
Politik
Politik Putins Bündnisse zerfallen: Iran wird zum Schlüsselrisiko
20.01.2026

Russlands Außenpolitik steckt in der Krise: Verbündete im Nahen Osten und darüber hinaus zweifeln zunehmend am Wert der Partnerschaft...

DWN
Politik
Politik G7-Gipfelidee aus Paris: Macron regt G7-Treffen mit Russland und Dänemark an
20.01.2026

Emmanuel Macron sucht den direkten Draht zu Donald Trump – und setzt dabei auf private Nachrichten. Ein vorgeschlagenes G7-Treffen in...

DWN
Politik
Politik Grönland-Streit und offener Handelskrieg: Was steckt in der „Handelsbazooka“ der EU?
20.01.2026

Droht Europa der nächste große Handelskonflikt mit den USA? In Brüssel wächst der Druck, auf neue Zolldrohungen entschlossen zu...

DWN
Finanzen
Finanzen DAX-Kurs unter Druck: Zollsorgen beschleunigen die Korrektur – was jetzt wichtig wird
20.01.2026

Der DAX-Kurs gerät nach der jüngsten Rekordjagd weiter unter die Räder: Zollsorgen aus den USA drücken auf die Stimmung, während...