Finanzen

Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten

Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, um von der Umsatzsteuer befreit zu werden, sollte einige wichtige Regeln beachten.
14.01.2020 17:04
Aktualisiert: 14.01.2020 17:04
Lesezeit: 1 min
Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten
Als Kleinunternehmer sind einige Regeln zu beachten. (Foto: dpa)

Gemäß der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wird die Umsatzsteuer von jenen Unternehmern nicht erhoben, wenn der maßgebliche Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Allerdings sind einige Regeln zu beachten, um von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen.

Wer beispielsweise ein Kleinunternehmen im September 2019 gründet und bis zum Jahresende mit einem Umsatz von 12.000 Euro rechnet, kann die Kleinunternehmerregelung nicht beanspruchen. Denn hochgerechnet würde dies bedeuten, dass der Betroffene im Jahr 36.000 Euro verdient hätte. Somit ist bei der Kleinunternehmerregelung die Hochrechnung auf das Jahr entscheidend.

Im Zusammenhang mit Geschäftskunden ist folgendes Problem zu berücksichtigen: Wenn ein Kleinunternehmer ein Produkt oder eine Dienstleistung einem Geschäftskunden anbietet, könnte der Kleinunternehmer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmern erleiden, die nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen können. Für den Geschäftskunden ist der Nettopreis entscheidend. Der Geschäftskunde bekommt die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet.

Im Einzelfall bedeutet dies: Ein Kleinunternehmer, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, bietet seinem Geschäftskunden ein Produkt oder eine Dienstleistung von 200 Euro (ohne Umsatzwertsteuer an). Ein anderer Unternehmer bietet dem selben Geschäftskunden eine Dienstleistung von 200 Euro an, wovon 31,93 Euro auf die Umsatzwertsteuer entfallen. Damit ergibt sich für den Geschäftskunden ein Nettopreis von 168,07 Euro. Die restlichen 31,93 Euro bekommt der Geschäftskunde zurück vom Finanzamt, berichtet das Magazin Impulse. Aus Sicht des Geschäftskunden ist das Angebot des Kleinunternehmers, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, somit teurer.

Kleinunternehmer sollten auch beachten, dass die Kleinunternehmerregelung personengebunden ist. Es ist nicht möglich mehrere Gewerbe nebeneinander zu führen, die Umsätze pro Gewerbe unter 22.000 Euro zu halten, um dann pro Gewerbe von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren.

Bei der Ausstellung von Rechnungen ist stets darauf zu achten, einen Hinweis im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung zu verfassen. Die Pflichtangaben gehen aus dem § 14 Abs. 4 UStG hervor. Die IHK Bonn fügt hinzu: “Der Kleinunternehmer darf in seinen Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Tut er dies doch, schuldet er die (unberechtigt) ausgewiesene Umsatzsteuer.”

Letztlich ist eine möglichst genaue Schätzung des Jahresumsatzes wichtig. Wenn ein Unternehmer im Jahr 2017 weniger Umsatz als 17.500 Euro erzielt hat, und im Folgejahr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, wird das nicht möglich sein. “Wenn man sich gegen die Regelung entscheidet, muss man fünf Jahre warten, um sie wieder zu beanspruchen. Man kann nicht jedes Jahr neu entscheiden, wie es einem passt”, so Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands für Gründer und Selbstständige, gegenüber Impulse.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Politik
Politik Milliardendefizit Arbeitsagentur: Kommt ein kürzerer Arbeitslosengeld-Bezug?
16.09.2026

Ältere sollen weniger lang Arbeitslosengeld beziehen dürfen - das fordern Wirtschaftsverbände und bestimmte Parteien. Doch Forscher...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Onboarding neuer Mitarbeiter: Darauf kommt es an
16.09.2026

Die Vorstellungsgespräche sind geschafft, es wurde sich für einen passenden Bewerber entschieden und dieser hat ebenfalls zugesagt. Damit...

DWN
Politik
Politik Düstere Botschaft aus Kiew: Putin will Krieg führen, bis er stirbt
16.09.2026

Dmytro Kuleba war bis September 2024 Außenminister der Ukraine. Jetzt warnt er Europa vor Illusionen über Russland. Putin werde Krieg...

DWN
Politik
Politik Ursula von der Leyen: Fünf Pleiten und zwei Erfolge
16.09.2026

Der Europäer glaubt nicht, dass er durch die EU besser leben wird. Dieses politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Problem ist in...

DWN
Politik
Politik Strafjustiz am Limit: 1,1 Millionen Strafverfahren auf Halde
16.09.2026

Deutschlands Staatsanwaltschaften kommen mit der wachsenden Zahl neuer Fälle kaum noch hinterher. Zur Jahresmitte 2026 lagen bundesweit...

DWN
Politik
Politik Mecklenburg-Vorpommern: AfD in Umfrage nur zwei Punkte vor SPD
16.09.2026

In wenigen Tagen wählt Mecklenburg-Vorpommern einen neuen Landtag. Einer neuen Umfrage zufolge könnte sich ein Erfolg für die SPD...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU will Arbeiten in Europa einfacher machen
16.09.2026

Wer als Europäer in Europa arbeiten will, soll künftig weniger Papierkram und kürzere Wartezeiten haben. Die EU-Kommission will...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft US-Staatsverschuldung: Das gefährliche Spiel mit Inflation und Zinsen
16.09.2026

Die USA sitzen auf einem Schuldenberg von umgerechnet fast 35 Billionen Euro. Nun wächst die Sorge, dass die Fed höhere Inflation dulden...