Finanzen

Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten

Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, um von der Umsatzsteuer befreit zu werden, sollte einige wichtige Regeln beachten.
14.01.2020 17:04
Aktualisiert: 14.01.2020 17:04
Lesezeit: 1 min
Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten
Als Kleinunternehmer sind einige Regeln zu beachten. (Foto: dpa)

Gemäß der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wird die Umsatzsteuer von jenen Unternehmern nicht erhoben, wenn der maßgebliche Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Allerdings sind einige Regeln zu beachten, um von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen.

Wer beispielsweise ein Kleinunternehmen im September 2019 gründet und bis zum Jahresende mit einem Umsatz von 12.000 Euro rechnet, kann die Kleinunternehmerregelung nicht beanspruchen. Denn hochgerechnet würde dies bedeuten, dass der Betroffene im Jahr 36.000 Euro verdient hätte. Somit ist bei der Kleinunternehmerregelung die Hochrechnung auf das Jahr entscheidend.

Im Zusammenhang mit Geschäftskunden ist folgendes Problem zu berücksichtigen: Wenn ein Kleinunternehmer ein Produkt oder eine Dienstleistung einem Geschäftskunden anbietet, könnte der Kleinunternehmer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmern erleiden, die nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen können. Für den Geschäftskunden ist der Nettopreis entscheidend. Der Geschäftskunde bekommt die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet.

Im Einzelfall bedeutet dies: Ein Kleinunternehmer, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, bietet seinem Geschäftskunden ein Produkt oder eine Dienstleistung von 200 Euro (ohne Umsatzwertsteuer an). Ein anderer Unternehmer bietet dem selben Geschäftskunden eine Dienstleistung von 200 Euro an, wovon 31,93 Euro auf die Umsatzwertsteuer entfallen. Damit ergibt sich für den Geschäftskunden ein Nettopreis von 168,07 Euro. Die restlichen 31,93 Euro bekommt der Geschäftskunde zurück vom Finanzamt, berichtet das Magazin Impulse. Aus Sicht des Geschäftskunden ist das Angebot des Kleinunternehmers, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, somit teurer.

Kleinunternehmer sollten auch beachten, dass die Kleinunternehmerregelung personengebunden ist. Es ist nicht möglich mehrere Gewerbe nebeneinander zu führen, die Umsätze pro Gewerbe unter 22.000 Euro zu halten, um dann pro Gewerbe von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren.

Bei der Ausstellung von Rechnungen ist stets darauf zu achten, einen Hinweis im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung zu verfassen. Die Pflichtangaben gehen aus dem § 14 Abs. 4 UStG hervor. Die IHK Bonn fügt hinzu: “Der Kleinunternehmer darf in seinen Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Tut er dies doch, schuldet er die (unberechtigt) ausgewiesene Umsatzsteuer.”

Letztlich ist eine möglichst genaue Schätzung des Jahresumsatzes wichtig. Wenn ein Unternehmer im Jahr 2017 weniger Umsatz als 17.500 Euro erzielt hat, und im Folgejahr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, wird das nicht möglich sein. “Wenn man sich gegen die Regelung entscheidet, muss man fünf Jahre warten, um sie wieder zu beanspruchen. Man kann nicht jedes Jahr neu entscheiden, wie es einem passt”, so Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands für Gründer und Selbstständige, gegenüber Impulse.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Spritpreise und Inflation steigen: Was tun?
15.09.2026

Die Spritpreise steigen und setzen die Verbraucher unter Druck. Während die SPD einen Preisdeckel fordert, setzt die Union auf gezielte...

DWN
Politik
Politik Kohle erlebt Comeback durch Trumps Iran-Krieg
15.09.2026

Nach den Prognosen der IEA aus dem vergangenen Jahr hätte das Wachstum des globalen Kohleverbrauchs in diesem Jahr zum Stillstand kommen...

DWN
Technologie
Technologie Rekord: 100.000 Kunden bestellen den neuen BMW iX3
15.09.2026

Der neue BMW iX3 entwickelt sich in Europa zum Verkaufserfolg und erreicht bereits 100.000 Bestellungen. Damit legt das erste Modell der...

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis aktuell: Vor Fed-Entscheidung Gold kaum bewegt – droht der nächste Rückschlag?
15.09.2026

Der Goldpreis zeigt sich unmittelbar vor der Zinsentscheidung der US-Notenbank kaum bewegt. Steigende Renditen, ein fester Dollar und...

DWN
Finanzen
Finanzen Tesla-Aktie: Elektro-Lkw Tesla Semi startet verspätet 2027 in Europa
15.09.2026

Jahre nach der ursprünglichen Ankündigung soll der Tesla Semi den Sprung nach Europa schaffen. Der Elektro-Lkw verspricht hohe Reichweite...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft KI und Stellenabbau treffen Akademiker: Berufseinstieg immer schwieriger
15.09.2026

Jung, gut gebildet und trotzdem arbeitslos: Immer mehr Akademiker sind in Deutschland auf Jobsuche trotz Fachkräftemangel. Vor allem...

DWN
Finanzen
Finanzen Chip-Ausverkauf drückt Wall Street ins Minus – Rendite 10-jähriger US-Staatsanleihen steigt über 5 Prozent
14.09.2026

Erfahren Sie, welche Entwicklungen die US-Märkte belasten und warum Tech-Anleger jetzt vorsichtig werden.

DWN
Politik
Politik Eisbrecher und Rohstoffe: Europas Pläne für die Arktis
14.09.2026

Europas hoher Norden rückt sicherheitspolitisch und wirtschaftlich ins Zentrum. Mehrere EU-Staaten planen neue Investitionen, engere...