Finanzen

Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten

Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, um von der Umsatzsteuer befreit zu werden, sollte einige wichtige Regeln beachten.
14.01.2020 17:04
Aktualisiert: 14.01.2020 17:04
Lesezeit: 1 min
Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten
Als Kleinunternehmer sind einige Regeln zu beachten. (Foto: dpa)

Gemäß der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wird die Umsatzsteuer von jenen Unternehmern nicht erhoben, wenn der maßgebliche Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Allerdings sind einige Regeln zu beachten, um von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen.

Wer beispielsweise ein Kleinunternehmen im September 2019 gründet und bis zum Jahresende mit einem Umsatz von 12.000 Euro rechnet, kann die Kleinunternehmerregelung nicht beanspruchen. Denn hochgerechnet würde dies bedeuten, dass der Betroffene im Jahr 36.000 Euro verdient hätte. Somit ist bei der Kleinunternehmerregelung die Hochrechnung auf das Jahr entscheidend.

Im Zusammenhang mit Geschäftskunden ist folgendes Problem zu berücksichtigen: Wenn ein Kleinunternehmer ein Produkt oder eine Dienstleistung einem Geschäftskunden anbietet, könnte der Kleinunternehmer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmern erleiden, die nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen können. Für den Geschäftskunden ist der Nettopreis entscheidend. Der Geschäftskunde bekommt die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet.

Im Einzelfall bedeutet dies: Ein Kleinunternehmer, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, bietet seinem Geschäftskunden ein Produkt oder eine Dienstleistung von 200 Euro (ohne Umsatzwertsteuer an). Ein anderer Unternehmer bietet dem selben Geschäftskunden eine Dienstleistung von 200 Euro an, wovon 31,93 Euro auf die Umsatzwertsteuer entfallen. Damit ergibt sich für den Geschäftskunden ein Nettopreis von 168,07 Euro. Die restlichen 31,93 Euro bekommt der Geschäftskunde zurück vom Finanzamt, berichtet das Magazin Impulse. Aus Sicht des Geschäftskunden ist das Angebot des Kleinunternehmers, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, somit teurer.

Kleinunternehmer sollten auch beachten, dass die Kleinunternehmerregelung personengebunden ist. Es ist nicht möglich mehrere Gewerbe nebeneinander zu führen, die Umsätze pro Gewerbe unter 22.000 Euro zu halten, um dann pro Gewerbe von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren.

Bei der Ausstellung von Rechnungen ist stets darauf zu achten, einen Hinweis im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung zu verfassen. Die Pflichtangaben gehen aus dem § 14 Abs. 4 UStG hervor. Die IHK Bonn fügt hinzu: “Der Kleinunternehmer darf in seinen Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Tut er dies doch, schuldet er die (unberechtigt) ausgewiesene Umsatzsteuer.”

Letztlich ist eine möglichst genaue Schätzung des Jahresumsatzes wichtig. Wenn ein Unternehmer im Jahr 2017 weniger Umsatz als 17.500 Euro erzielt hat, und im Folgejahr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, wird das nicht möglich sein. “Wenn man sich gegen die Regelung entscheidet, muss man fünf Jahre warten, um sie wieder zu beanspruchen. Man kann nicht jedes Jahr neu entscheiden, wie es einem passt”, so Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands für Gründer und Selbstständige, gegenüber Impulse.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Inflation und Deflation zugleich - Wohin steuert das Finanzsystem?

Die wirtschaftlichen Signale aus den USA, China und Europa werden widersprüchlicher. Während der Preisdruck nachlässt, verliert der...

DWN
Finanzen
Finanzen Inflation im Euroraum zieht wieder an: Wird die EZB die Zinsen erhöhen?
16.08.2026

Die Inflation hat sich im Euroraum überraschend zurückgemeldet – angetrieben von teurer Energie und geopolitischen Spannungen. Damit...

DWN
Politik
Politik Rentensplitting statt Witwenrente: Steht die Hinterbliebenenrente vor dem Aus?
16.08.2026

Im Rahmen der Rentenreform steht plötzlich auch die Witwenrente zur Diskussion. Ein Rentenexperte argumentiert, "Frauen könnten sich...

DWN
Politik
Politik Toxische Weltpolitik: Wenn gefährliche Staatschefs die Kontrolle verlieren
16.08.2026

Sie dulden keinen Widerspruch, verlangen Loyalität und halten sich selbst für unfehlbar. Gelangen toxische Führungspersönlichkeiten an...

DWN
Politik
Politik Medienrat für öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Geschäftsführerin steht fest
16.08.2026

Das neue Gremium soll den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kontrollieren. Im April wurde die Vorsitzende gewählt. Jetzt steht fest, wer...

DWN
Finanzen
Finanzen Wie Fintechs Banken herausfordern – und Anleger profitieren können
16.08.2026

Millionen Kunden eröffnen Konten bei Revolut, N26 oder Trade Republic – oft zunächst nur zusätzlich zur Hausbank. Doch aus der...

DWN
Finanzen
Finanzen Künstliche Intelligenz greift nach Ihrer Rente - und zwar an zwei Fronten
16.08.2026

Erstens geht es um die Exponierung von Pensionsfonds gegenüber KI. Zweitens stellt sich die Frage, welche Kasse die meisten Menschen im...

DWN
Panorama
Panorama Schlecht vorbereitet bei Waldbränden? Experte sieht Lücken im System
16.08.2026

Ein dichtes Netz an Feuerwehren schützt Deutschland bislang vor vielen größeren Waldbränden. Doch Ausbildung, Einsatzverfahren und...

DWN
Finanzen
Finanzen Millionenbetrug an Bankkunden: Ermittler heben Netzwerk aus
16.08.2026

Eine Gruppe Krimineller soll Bankkunden um Millionen betrogen haben. Ermittler aus Deutschland und Brasilien nahmen nach Durchsuchungen...