Finanzen

Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten

Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, um von der Umsatzsteuer befreit zu werden, sollte einige wichtige Regeln beachten.
14.01.2020 17:04
Aktualisiert: 14.01.2020 17:04
Lesezeit: 1 min
Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten
Als Kleinunternehmer sind einige Regeln zu beachten. (Foto: dpa)

Gemäß der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wird die Umsatzsteuer von jenen Unternehmern nicht erhoben, wenn der maßgebliche Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Allerdings sind einige Regeln zu beachten, um von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen.

Wer beispielsweise ein Kleinunternehmen im September 2019 gründet und bis zum Jahresende mit einem Umsatz von 12.000 Euro rechnet, kann die Kleinunternehmerregelung nicht beanspruchen. Denn hochgerechnet würde dies bedeuten, dass der Betroffene im Jahr 36.000 Euro verdient hätte. Somit ist bei der Kleinunternehmerregelung die Hochrechnung auf das Jahr entscheidend.

Im Zusammenhang mit Geschäftskunden ist folgendes Problem zu berücksichtigen: Wenn ein Kleinunternehmer ein Produkt oder eine Dienstleistung einem Geschäftskunden anbietet, könnte der Kleinunternehmer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmern erleiden, die nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen können. Für den Geschäftskunden ist der Nettopreis entscheidend. Der Geschäftskunde bekommt die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet.

Im Einzelfall bedeutet dies: Ein Kleinunternehmer, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, bietet seinem Geschäftskunden ein Produkt oder eine Dienstleistung von 200 Euro (ohne Umsatzwertsteuer an). Ein anderer Unternehmer bietet dem selben Geschäftskunden eine Dienstleistung von 200 Euro an, wovon 31,93 Euro auf die Umsatzwertsteuer entfallen. Damit ergibt sich für den Geschäftskunden ein Nettopreis von 168,07 Euro. Die restlichen 31,93 Euro bekommt der Geschäftskunde zurück vom Finanzamt, berichtet das Magazin Impulse. Aus Sicht des Geschäftskunden ist das Angebot des Kleinunternehmers, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, somit teurer.

Kleinunternehmer sollten auch beachten, dass die Kleinunternehmerregelung personengebunden ist. Es ist nicht möglich mehrere Gewerbe nebeneinander zu führen, die Umsätze pro Gewerbe unter 22.000 Euro zu halten, um dann pro Gewerbe von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren.

Bei der Ausstellung von Rechnungen ist stets darauf zu achten, einen Hinweis im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung zu verfassen. Die Pflichtangaben gehen aus dem § 14 Abs. 4 UStG hervor. Die IHK Bonn fügt hinzu: “Der Kleinunternehmer darf in seinen Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Tut er dies doch, schuldet er die (unberechtigt) ausgewiesene Umsatzsteuer.”

Letztlich ist eine möglichst genaue Schätzung des Jahresumsatzes wichtig. Wenn ein Unternehmer im Jahr 2017 weniger Umsatz als 17.500 Euro erzielt hat, und im Folgejahr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, wird das nicht möglich sein. “Wenn man sich gegen die Regelung entscheidet, muss man fünf Jahre warten, um sie wieder zu beanspruchen. Man kann nicht jedes Jahr neu entscheiden, wie es einem passt”, so Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands für Gründer und Selbstständige, gegenüber Impulse.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Nvidias steiler Kurssturz drückte den Technologiesektor ins Rote
26.02.2026

Trotz der hervorragenden Finanzergebnisse des KI-Riesen Nvidia konnte das Unternehmen die Investoren nicht ausreichend überzeugen. Dies...

DWN
Politik
Politik EU-Klimazoll: CO2-Zoll soll auch für Waschmaschinen und andere Waren kommen
26.02.2026

Künftig sollen 180 Industrieprodukte, darunter auch Haushaltswaren, unter den EU-CO2-Zoll fallen. Was die Kommission damit erreichen will.

DWN
Politik
Politik Bundeswehr bekommt Kamikaze-Drohen: Stärkung der Nato-Ostflanke
26.02.2026

Deutschland stellt 540 Millionen Euro für Kamikaze-Drohnen bereit und stärkt damit gezielt die militärische Präsenz an der...

DWN
Politik
Politik AfD: Verwaltungsgericht Köln stoppt die vorläufige Einstufung der AfD als rechtsextrem
26.02.2026

Die AfD hat vor dem Verwaltungsgericht Köln mit einem Eilantrag einen Erfolg erzielt: Der Verfassungsschutz darf sie vorerst nicht als...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft KMU unter Druck: Deutscher Mittelstand leidet unter Konkurrenz aus China
26.02.2026

Einst brachte China deutschen Unternehmen glänzende Geschäfte, heute wächst der Druck aus Fernost. Einen harten Wettbewerb mit China...

DWN
Politik
Politik Epstein-Skandal: Chef des Weltwirtschaftsforums tritt zurück
26.02.2026

Der frühere norwegische Außenminister, Børge Brende, legt sein Amt als Präsident des WEF nieder. Was ist über seine Verbindungen zum...

DWN
Finanzen
Finanzen EZB-Verlust 2025: Erneut keine Überweisung an die Bundesbank
26.02.2026

Die Zinspolitik der Euro-Währungshüter hinterlässt seit Jahren Spuren in der Bilanz der Europäischen Zentralbank. Über zehn Milliarden...

DWN
Finanzen
Finanzen Kupferpreis-Prognose: Was das Metall über die Industrie verrät – und was für Anleger jetzt wichtig wird
26.02.2026

Der Kupferpreis rückt angesichts globaler Infrastrukturprogramme, Energiewende und geopolitischer Verschiebungen zunehmend ins Zentrum der...