Finanzen

Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten

Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, um von der Umsatzsteuer befreit zu werden, sollte einige wichtige Regeln beachten.
14.01.2020 17:04
Aktualisiert: 14.01.2020 17:04
Lesezeit: 1 min
Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten
Als Kleinunternehmer sind einige Regeln zu beachten. (Foto: dpa)

Gemäß der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wird die Umsatzsteuer von jenen Unternehmern nicht erhoben, wenn der maßgebliche Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Allerdings sind einige Regeln zu beachten, um von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen.

Wer beispielsweise ein Kleinunternehmen im September 2019 gründet und bis zum Jahresende mit einem Umsatz von 12.000 Euro rechnet, kann die Kleinunternehmerregelung nicht beanspruchen. Denn hochgerechnet würde dies bedeuten, dass der Betroffene im Jahr 36.000 Euro verdient hätte. Somit ist bei der Kleinunternehmerregelung die Hochrechnung auf das Jahr entscheidend.

Im Zusammenhang mit Geschäftskunden ist folgendes Problem zu berücksichtigen: Wenn ein Kleinunternehmer ein Produkt oder eine Dienstleistung einem Geschäftskunden anbietet, könnte der Kleinunternehmer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmern erleiden, die nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen können. Für den Geschäftskunden ist der Nettopreis entscheidend. Der Geschäftskunde bekommt die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet.

Im Einzelfall bedeutet dies: Ein Kleinunternehmer, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, bietet seinem Geschäftskunden ein Produkt oder eine Dienstleistung von 200 Euro (ohne Umsatzwertsteuer an). Ein anderer Unternehmer bietet dem selben Geschäftskunden eine Dienstleistung von 200 Euro an, wovon 31,93 Euro auf die Umsatzwertsteuer entfallen. Damit ergibt sich für den Geschäftskunden ein Nettopreis von 168,07 Euro. Die restlichen 31,93 Euro bekommt der Geschäftskunde zurück vom Finanzamt, berichtet das Magazin Impulse. Aus Sicht des Geschäftskunden ist das Angebot des Kleinunternehmers, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, somit teurer.

Kleinunternehmer sollten auch beachten, dass die Kleinunternehmerregelung personengebunden ist. Es ist nicht möglich mehrere Gewerbe nebeneinander zu führen, die Umsätze pro Gewerbe unter 22.000 Euro zu halten, um dann pro Gewerbe von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren.

Bei der Ausstellung von Rechnungen ist stets darauf zu achten, einen Hinweis im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung zu verfassen. Die Pflichtangaben gehen aus dem § 14 Abs. 4 UStG hervor. Die IHK Bonn fügt hinzu: “Der Kleinunternehmer darf in seinen Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Tut er dies doch, schuldet er die (unberechtigt) ausgewiesene Umsatzsteuer.”

Letztlich ist eine möglichst genaue Schätzung des Jahresumsatzes wichtig. Wenn ein Unternehmer im Jahr 2017 weniger Umsatz als 17.500 Euro erzielt hat, und im Folgejahr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, wird das nicht möglich sein. “Wenn man sich gegen die Regelung entscheidet, muss man fünf Jahre warten, um sie wieder zu beanspruchen. Man kann nicht jedes Jahr neu entscheiden, wie es einem passt”, so Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands für Gründer und Selbstständige, gegenüber Impulse.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Rechnungen digitalisieren: Wie Unternehmen Liquidität und Cashflow smarter steuern

Umsatz bedeutet noch keine gesicherte Liquidität. Zwischen der erbrachten Leistung und dem tatsächlichen Eingang des Geldes können...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Agrarhandels-Experten entwarnen: Vorerst kein Preissprung im Supermarkt
24.07.2026

Trotz der jüngsten Verteuerung von Getreide im Zuge des Russland-Ukraine-Konflikts müssen sich Verbraucher hierzulande vorerst nicht auf...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Konjunktur Eurozone: Unternehmensstimmung steigt trotz Risiken durch Iran-Krieg
24.07.2026

Die Wirtschaft in der Eurozone fasst im Sommer wieder Fuß: Die Stimmung in den Unternehmen des Währungsraums hat sich überraschend...

DWN
Immobilien
Immobilien Mehr Aufträge am Bau im Mai: Tiefbau treibt Wachstum an
24.07.2026

Das deutsche Bauhauptgewerbe verzeichnet für den Monat Mai ein spürbares Plus bei den Bestelleingängen. Getrieben von einer besonders...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Mitarbeiterschulungen: Warum der teure Weiterbildungskult kaum etwas verändert
24.07.2026

Unternehmen investieren Milliarden in die Weiterbildung ihrer Beschäftigten und messen anschließend, ob das Seminar gefallen hat. Doch...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Reaktion auf EU-Sanktionen: China verhängt Exportstopp gegen deutsche Firmen
24.07.2026

Die Europäische Union hat im Kontext des Ukraine-Kriegs ihr nächstes Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet – und nimmt dabei...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft VW-Aktie: Volkswagen-Gewinn bricht ein und Umsatzprognose sinkt – was für Anleger jetzt wichtig ist
24.07.2026

Anhaltend schwache Verkaufszahlen, insbesondere auf dem wichtigen chinesischen Markt, machen dem Volkswagen-Konzern schwer zu schaffen: Im...

DWN
Politik
Politik Eskalation im Golf von Oman: Trump droht Iran mit Zwangszahlungen
24.07.2026

Im schwelenden Konflikt um die strategisch wichtige Straße von Hormus verschärft US-Präsident Donald Trump die Gangart gegenüber...

DWN
Panorama
Panorama DWN-Podcast Folge 35: Die Woche im Rückblick – KW 30
24.07.2026

Unser neuer Podcast ist da: Die ganze Woche in wenigen Minuten. Der DWN-Wochenrückblick bringt die Themen, die zählen – eingeordnet,...