Finanzen

Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten

Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, um von der Umsatzsteuer befreit zu werden, sollte einige wichtige Regeln beachten.
14.01.2020 17:04
Aktualisiert: 14.01.2020 17:04
Lesezeit: 1 min
Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten
Als Kleinunternehmer sind einige Regeln zu beachten. (Foto: dpa)

Gemäß der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wird die Umsatzsteuer von jenen Unternehmern nicht erhoben, wenn der maßgebliche Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Allerdings sind einige Regeln zu beachten, um von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen.

Wer beispielsweise ein Kleinunternehmen im September 2019 gründet und bis zum Jahresende mit einem Umsatz von 12.000 Euro rechnet, kann die Kleinunternehmerregelung nicht beanspruchen. Denn hochgerechnet würde dies bedeuten, dass der Betroffene im Jahr 36.000 Euro verdient hätte. Somit ist bei der Kleinunternehmerregelung die Hochrechnung auf das Jahr entscheidend.

Im Zusammenhang mit Geschäftskunden ist folgendes Problem zu berücksichtigen: Wenn ein Kleinunternehmer ein Produkt oder eine Dienstleistung einem Geschäftskunden anbietet, könnte der Kleinunternehmer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmern erleiden, die nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen können. Für den Geschäftskunden ist der Nettopreis entscheidend. Der Geschäftskunde bekommt die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet.

Im Einzelfall bedeutet dies: Ein Kleinunternehmer, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, bietet seinem Geschäftskunden ein Produkt oder eine Dienstleistung von 200 Euro (ohne Umsatzwertsteuer an). Ein anderer Unternehmer bietet dem selben Geschäftskunden eine Dienstleistung von 200 Euro an, wovon 31,93 Euro auf die Umsatzwertsteuer entfallen. Damit ergibt sich für den Geschäftskunden ein Nettopreis von 168,07 Euro. Die restlichen 31,93 Euro bekommt der Geschäftskunde zurück vom Finanzamt, berichtet das Magazin Impulse. Aus Sicht des Geschäftskunden ist das Angebot des Kleinunternehmers, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, somit teurer.

Kleinunternehmer sollten auch beachten, dass die Kleinunternehmerregelung personengebunden ist. Es ist nicht möglich mehrere Gewerbe nebeneinander zu führen, die Umsätze pro Gewerbe unter 22.000 Euro zu halten, um dann pro Gewerbe von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren.

Bei der Ausstellung von Rechnungen ist stets darauf zu achten, einen Hinweis im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung zu verfassen. Die Pflichtangaben gehen aus dem § 14 Abs. 4 UStG hervor. Die IHK Bonn fügt hinzu: “Der Kleinunternehmer darf in seinen Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Tut er dies doch, schuldet er die (unberechtigt) ausgewiesene Umsatzsteuer.”

Letztlich ist eine möglichst genaue Schätzung des Jahresumsatzes wichtig. Wenn ein Unternehmer im Jahr 2017 weniger Umsatz als 17.500 Euro erzielt hat, und im Folgejahr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, wird das nicht möglich sein. “Wenn man sich gegen die Regelung entscheidet, muss man fünf Jahre warten, um sie wieder zu beanspruchen. Man kann nicht jedes Jahr neu entscheiden, wie es einem passt”, so Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands für Gründer und Selbstständige, gegenüber Impulse.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Verbessern Sie die Lieferketten-Transparenz

Identifizieren, scannen und übermitteln von eindeutigen Komponentendaten

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Teilzeitbeschäftigung in Deutschland: Höchststand erreicht
04.03.2026

So viele Beschäftigte wie noch nie arbeiten in Teilzeit. Was steckt dahinter?

DWN
Politik
Politik Iran nach US-Angriffen: Verliert Russland strategischen Einfluss?
04.03.2026

Die Angriffe auf Iran erschüttern das Machtgefüge der autoritären Allianz aus Russland, China und Nordkorea und verschieben zugleich die...

DWN
Politik
Politik Flugzeugträger Charles de Gaulle vor Malmö: Frankreich stärkt Nato-Präsenz im Ostseeraum
03.03.2026

Frankreich entsendet den Flugzeugträger Charles de Gaulle nach Malmö und demonstriert militärische Präsenz im Ostseeraum. Wie...

DWN
Politik
Politik USA und Iran im Konflikt: Wie China auf steigende Ölpreise reagiert
03.03.2026

Der Krieg im Iran verschiebt die geopolitischen Gewichte zwischen Russland und China und legt ihre gegensätzlichen Energieinteressen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Was der Krieg für Verbraucher und Wirtschaft bedeutet
03.03.2026

Tanken und Heizen verteuern sich, Aktien geben nach, und der Ölpreis könnte die Konjunktur bremsen. Doch es gibt auch hoffnungsvolle...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Man sieht sich immer zweimal im Leben: Souveräner Umgang mit Kündigungen 
03.03.2026

Ob Unzufriedenheit mit dem Chef, eine neue Jobchance oder persönliche Veränderungen: Die Gründe für eine Kündigung des...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Jobrad-Stellenabbau fällt moderater aus: 107 Jobs fallen bis Jahresende weg – was heißt das für Wettbewerber
03.03.2026

Weniger Kündigungen als befürchtet, ein neuer CEO ab 1. Februar und ein Strategiewechsel im Sponsoring: Der Jobrad-Stellenabbau fällt...

DWN
Panorama
Panorama Spritpreise steigen weiter: Diesel überholt E10
03.03.2026

Der Krieg im Nahen Osten treibt Rohölpreise und damit auch Kosten für Tanken und Heizen in die Höhe. Am Dienstag setzte sich der Anstieg...