Finanzen

Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten

Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, um von der Umsatzsteuer befreit zu werden, sollte einige wichtige Regeln beachten.
14.01.2020 17:04
Aktualisiert: 14.01.2020 17:04
Lesezeit: 1 min
Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten
Als Kleinunternehmer sind einige Regeln zu beachten. (Foto: dpa)

Gemäß der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wird die Umsatzsteuer von jenen Unternehmern nicht erhoben, wenn der maßgebliche Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Allerdings sind einige Regeln zu beachten, um von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen.

Wer beispielsweise ein Kleinunternehmen im September 2019 gründet und bis zum Jahresende mit einem Umsatz von 12.000 Euro rechnet, kann die Kleinunternehmerregelung nicht beanspruchen. Denn hochgerechnet würde dies bedeuten, dass der Betroffene im Jahr 36.000 Euro verdient hätte. Somit ist bei der Kleinunternehmerregelung die Hochrechnung auf das Jahr entscheidend.

Im Zusammenhang mit Geschäftskunden ist folgendes Problem zu berücksichtigen: Wenn ein Kleinunternehmer ein Produkt oder eine Dienstleistung einem Geschäftskunden anbietet, könnte der Kleinunternehmer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmern erleiden, die nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen können. Für den Geschäftskunden ist der Nettopreis entscheidend. Der Geschäftskunde bekommt die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet.

Im Einzelfall bedeutet dies: Ein Kleinunternehmer, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, bietet seinem Geschäftskunden ein Produkt oder eine Dienstleistung von 200 Euro (ohne Umsatzwertsteuer an). Ein anderer Unternehmer bietet dem selben Geschäftskunden eine Dienstleistung von 200 Euro an, wovon 31,93 Euro auf die Umsatzwertsteuer entfallen. Damit ergibt sich für den Geschäftskunden ein Nettopreis von 168,07 Euro. Die restlichen 31,93 Euro bekommt der Geschäftskunde zurück vom Finanzamt, berichtet das Magazin Impulse. Aus Sicht des Geschäftskunden ist das Angebot des Kleinunternehmers, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, somit teurer.

Kleinunternehmer sollten auch beachten, dass die Kleinunternehmerregelung personengebunden ist. Es ist nicht möglich mehrere Gewerbe nebeneinander zu führen, die Umsätze pro Gewerbe unter 22.000 Euro zu halten, um dann pro Gewerbe von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren.

Bei der Ausstellung von Rechnungen ist stets darauf zu achten, einen Hinweis im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung zu verfassen. Die Pflichtangaben gehen aus dem § 14 Abs. 4 UStG hervor. Die IHK Bonn fügt hinzu: “Der Kleinunternehmer darf in seinen Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Tut er dies doch, schuldet er die (unberechtigt) ausgewiesene Umsatzsteuer.”

Letztlich ist eine möglichst genaue Schätzung des Jahresumsatzes wichtig. Wenn ein Unternehmer im Jahr 2017 weniger Umsatz als 17.500 Euro erzielt hat, und im Folgejahr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, wird das nicht möglich sein. “Wenn man sich gegen die Regelung entscheidet, muss man fünf Jahre warten, um sie wieder zu beanspruchen. Man kann nicht jedes Jahr neu entscheiden, wie es einem passt”, so Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands für Gründer und Selbstständige, gegenüber Impulse.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt und Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Russland-Embargo: Razzia gegen mutmaßliches Exportnetzwerk
02.02.2026

Trotz EU-Embargos sollen Tausende Lieferungen an russische Unternehmen organisiert worden sein: Ermittler sind bei einer bundesweiten...

DWN
Politik
Politik EU-Kommission feuert Topbeamten: Neuer Korruptionsskandal erschüttert Brüssel
02.02.2026

Ein hochrangiger EU-Beamter verliert seinen Job nach interner Untersuchung. Der Fall Hololei wirft ein Schlaglicht auf Machtmissbrauch,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kauflaune 2026: Hoffnung auf Rückenwind für den Einzelhandel
02.02.2026

Nach einem schwachen Jahr 2025 zeigt sich Hoffnung für den Einzelhandel: Die Kaufzurückhaltung der Verbraucher lockert sich leicht, und...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Spaß im Job: Muss Arbeit Freude bringen? Und kann das überhaupt langfristig gelingen?
02.02.2026

Arbeit nimmt einen großen Teil unseres Lebens ein – doch viele zählen nur die Tage bis zum Wochenende. Muss ein Job wirklich Spaß...

DWN
Panorama
Panorama Krebssterblichkeit in Deutschland sinkt bei Jüngeren und Mittleren
02.02.2026

In Deutschland sterben jüngere und mittelalte Menschen deutlich seltener an Krebs als noch vor 20 Jahren, zeigt eine aktuelle Auswertung...

DWN
Finanzen
Finanzen Bitcoin-Kurs aktuell: Nach Kurssturz unter 80.000 US-Dollar startet Bitcoin einen Stabilisierungsversuch
02.02.2026

Nach dem massiven Abverkauf am Wochenende und zum Start in den Montagshandel, versucht der Bitcoin-Kurs aktuell einen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen ADAC-Verkehrspräsident Hillebrand tritt nach Austrittswelle zurück
02.02.2026

Nach massiven Austritten von rund 60.000 Mitgliedern legt ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand sein Amt nieder. In einer Mitteilung...

DWN
Politik
Politik Schneller Recht bekommen: Reform für Verwaltungsgerichte geplant
02.02.2026

Bürger sollen künftig schneller zu einem Urteil kommen, wenn sie mit Ämtern streiten. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigt...