Finanzen

Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten

Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, um von der Umsatzsteuer befreit zu werden, sollte einige wichtige Regeln beachten.
14.01.2020 17:04
Aktualisiert: 14.01.2020 17:04
Lesezeit: 1 min
Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten
Als Kleinunternehmer sind einige Regeln zu beachten. (Foto: dpa)

Gemäß der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wird die Umsatzsteuer von jenen Unternehmern nicht erhoben, wenn der maßgebliche Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Allerdings sind einige Regeln zu beachten, um von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen.

Wer beispielsweise ein Kleinunternehmen im September 2019 gründet und bis zum Jahresende mit einem Umsatz von 12.000 Euro rechnet, kann die Kleinunternehmerregelung nicht beanspruchen. Denn hochgerechnet würde dies bedeuten, dass der Betroffene im Jahr 36.000 Euro verdient hätte. Somit ist bei der Kleinunternehmerregelung die Hochrechnung auf das Jahr entscheidend.

Im Zusammenhang mit Geschäftskunden ist folgendes Problem zu berücksichtigen: Wenn ein Kleinunternehmer ein Produkt oder eine Dienstleistung einem Geschäftskunden anbietet, könnte der Kleinunternehmer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmern erleiden, die nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen können. Für den Geschäftskunden ist der Nettopreis entscheidend. Der Geschäftskunde bekommt die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet.

Im Einzelfall bedeutet dies: Ein Kleinunternehmer, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, bietet seinem Geschäftskunden ein Produkt oder eine Dienstleistung von 200 Euro (ohne Umsatzwertsteuer an). Ein anderer Unternehmer bietet dem selben Geschäftskunden eine Dienstleistung von 200 Euro an, wovon 31,93 Euro auf die Umsatzwertsteuer entfallen. Damit ergibt sich für den Geschäftskunden ein Nettopreis von 168,07 Euro. Die restlichen 31,93 Euro bekommt der Geschäftskunde zurück vom Finanzamt, berichtet das Magazin Impulse. Aus Sicht des Geschäftskunden ist das Angebot des Kleinunternehmers, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, somit teurer.

Kleinunternehmer sollten auch beachten, dass die Kleinunternehmerregelung personengebunden ist. Es ist nicht möglich mehrere Gewerbe nebeneinander zu führen, die Umsätze pro Gewerbe unter 22.000 Euro zu halten, um dann pro Gewerbe von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren.

Bei der Ausstellung von Rechnungen ist stets darauf zu achten, einen Hinweis im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung zu verfassen. Die Pflichtangaben gehen aus dem § 14 Abs. 4 UStG hervor. Die IHK Bonn fügt hinzu: “Der Kleinunternehmer darf in seinen Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Tut er dies doch, schuldet er die (unberechtigt) ausgewiesene Umsatzsteuer.”

Letztlich ist eine möglichst genaue Schätzung des Jahresumsatzes wichtig. Wenn ein Unternehmer im Jahr 2017 weniger Umsatz als 17.500 Euro erzielt hat, und im Folgejahr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, wird das nicht möglich sein. “Wenn man sich gegen die Regelung entscheidet, muss man fünf Jahre warten, um sie wieder zu beanspruchen. Man kann nicht jedes Jahr neu entscheiden, wie es einem passt”, so Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands für Gründer und Selbstständige, gegenüber Impulse.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen Iran-Krieg heizt Energiepreise an: Investoren suchen Absicherung
15.03.2026

Der Iran-Krieg treibt die Energiepreise nach oben und zwingt Investoren weltweit, ihre Strategien angesichts steigender Öl- und Gaspreise...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Milliardär warnt: Wir stehen vor einem totalen Umsturz unserer Gesellschaft
14.03.2026

Der dänische Investor und Milliardär Lars Seier Christensen warnt vor massiven Verwerfungen in der Gesellschaft und in der Wirtschaft....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft OSINT: Wie Satellitendaten Staaten und Konzerne kontrollierbar machen
14.03.2026

Satelliten blicken längst nicht mehr nur für Militärs und Geheimdienste auf die Erde. Mit frei zugänglichen Satellitendaten und OSINT...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Anspruch auf Bildungsurlaub: Mangelndes Wissen bremst Inanspruchnahme – was Sie beachten müssen
14.03.2026

Fortbildungen ermöglichen eine berufliche und private Weiterentwicklung. Doch viele Menschen in Deutschland sind trotz Interesse über...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft KI-Arbeitsmarkt: Werden Elektriker reicher als Programmierer?
14.03.2026

Programmierer galten lange als sichere Gewinner der Digitalisierung. Doch im KI-Arbeitsmarkt verschieben sich die Machtverhältnisse...

DWN
Technologie
Technologie Gerichtsurteil: Betreiber haften für falsche KI-Aussagen ihrer Chatbots
14.03.2026

Künstliche Intelligenz liefert Antworten in Sekunden – doch was passiert, wenn sie falsche Tatsachen behauptet? Ein aktuelles Urteil...

DWN
Politik
Politik Atomwaffen in Finnland: Regierung kippt jahrzehntelanges Verbot
14.03.2026

Ein jahrzehntelanges Tabu fällt. Finnland will künftig die Stationierung von Atomwaffen auf eigenem Boden erlauben und begründet dies...

DWN
Immobilien
Immobilien Verschärfung der Mietpreisbremse: Warum der neue Gesetzentwurf die Wohnungsnot verschlimmert
14.03.2026

Kritiker und Experten warnen, dass der neue Gesetzesentwurf zur Verschärfung und Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 die...