Finanzen

Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten

Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, um von der Umsatzsteuer befreit zu werden, sollte einige wichtige Regeln beachten.
14.01.2020 17:04
Aktualisiert: 14.01.2020 17:04
Lesezeit: 1 min
Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten
Als Kleinunternehmer sind einige Regeln zu beachten. (Foto: dpa)

Gemäß der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wird die Umsatzsteuer von jenen Unternehmern nicht erhoben, wenn der maßgebliche Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Allerdings sind einige Regeln zu beachten, um von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen.

Wer beispielsweise ein Kleinunternehmen im September 2019 gründet und bis zum Jahresende mit einem Umsatz von 12.000 Euro rechnet, kann die Kleinunternehmerregelung nicht beanspruchen. Denn hochgerechnet würde dies bedeuten, dass der Betroffene im Jahr 36.000 Euro verdient hätte. Somit ist bei der Kleinunternehmerregelung die Hochrechnung auf das Jahr entscheidend.

Im Zusammenhang mit Geschäftskunden ist folgendes Problem zu berücksichtigen: Wenn ein Kleinunternehmer ein Produkt oder eine Dienstleistung einem Geschäftskunden anbietet, könnte der Kleinunternehmer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmern erleiden, die nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen können. Für den Geschäftskunden ist der Nettopreis entscheidend. Der Geschäftskunde bekommt die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet.

Im Einzelfall bedeutet dies: Ein Kleinunternehmer, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, bietet seinem Geschäftskunden ein Produkt oder eine Dienstleistung von 200 Euro (ohne Umsatzwertsteuer an). Ein anderer Unternehmer bietet dem selben Geschäftskunden eine Dienstleistung von 200 Euro an, wovon 31,93 Euro auf die Umsatzwertsteuer entfallen. Damit ergibt sich für den Geschäftskunden ein Nettopreis von 168,07 Euro. Die restlichen 31,93 Euro bekommt der Geschäftskunde zurück vom Finanzamt, berichtet das Magazin Impulse. Aus Sicht des Geschäftskunden ist das Angebot des Kleinunternehmers, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, somit teurer.

Kleinunternehmer sollten auch beachten, dass die Kleinunternehmerregelung personengebunden ist. Es ist nicht möglich mehrere Gewerbe nebeneinander zu führen, die Umsätze pro Gewerbe unter 22.000 Euro zu halten, um dann pro Gewerbe von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren.

Bei der Ausstellung von Rechnungen ist stets darauf zu achten, einen Hinweis im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung zu verfassen. Die Pflichtangaben gehen aus dem § 14 Abs. 4 UStG hervor. Die IHK Bonn fügt hinzu: “Der Kleinunternehmer darf in seinen Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Tut er dies doch, schuldet er die (unberechtigt) ausgewiesene Umsatzsteuer.”

Letztlich ist eine möglichst genaue Schätzung des Jahresumsatzes wichtig. Wenn ein Unternehmer im Jahr 2017 weniger Umsatz als 17.500 Euro erzielt hat, und im Folgejahr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, wird das nicht möglich sein. “Wenn man sich gegen die Regelung entscheidet, muss man fünf Jahre warten, um sie wieder zu beanspruchen. Man kann nicht jedes Jahr neu entscheiden, wie es einem passt”, so Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands für Gründer und Selbstständige, gegenüber Impulse.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutsche Minenjagd: Einsatz gegen eine unsichtbare Gefahr
21.07.2026

Seeminen gehören zu den effektivsten Mitteln, um internationale Handelswege lahmzulegen. Das Aufspüren, Räumen – und gegebenenfalls...

DWN
Panorama
Panorama Deutsche Bahn plant Alkoholverbot an allen Bahnhöfen 
21.07.2026

Die Deutsche Bahn will Alkohol aus ihren 5.400 Bahnhöfen verbannen – und setzt damit auf mehr Sicherheit für Reisende und...

DWN
Technologie
Technologie Bericht: Engpässe im Stromnetz bremsen Chinas grüne Energie
21.07.2026

China ist Weltmeister beim Ausbau von Solar- und Windparks. Doch immer häufiger geht die dort gewonnene Energie verloren. Einer Analyse...

DWN
Panorama
Panorama Google löscht Online-Bewertungen: Was sind die Sterne noch wert?
21.07.2026

Die Sterne bei Google entscheiden mit darüber, welches Restaurant oder Hotel Kunden wählen – doch wie verlässlich sind sie noch? Immer...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Mercedes-Aktie: Warum ausgerechnet die C-Klasse über Europas Autozukunft entscheidet
21.07.2026

Mercedes verabschiedet sich von der Idee, Elektroautos wie eine eigene Produktwelt zu verkaufen. Die neue elektrische C-Klasse soll...

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis aktuell: Edelmetall über Marke von 4.000 Dollar – Zinsausblick bleibt Belastungsfaktor
21.07.2026

Der Goldpreis erholt sich am Dienstag spürbar. Eine Feinunze Gold kostete im frühen Handel annähernd 4.060 US-Dollar. Damit bleibt das...

DWN
Panorama
Panorama DAK-Auswertung: Weniger Krankmeldungen – psychische Leiden rücken in den Fokus
21.07.2026

Weniger Krankschreibungen, aber neue Herausforderungen: Eine aktuelle Auswertung zeigt überraschende Entwicklungen bei den Fehlzeiten in...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Chinas Automarkt kollabiert: Deutsche Autobauer zahlen den Preis
21.07.2026

China war jahrzehntelang die Gewinnmaschine der deutschen Autoindustrie. Nun brechen dort die Verkäufe westlicher Marken ein, während...