Finanzen

Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten

Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, um von der Umsatzsteuer befreit zu werden, sollte einige wichtige Regeln beachten.
14.01.2020 17:04
Aktualisiert: 14.01.2020 17:04
Lesezeit: 1 min
Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten
Als Kleinunternehmer sind einige Regeln zu beachten. (Foto: dpa)

Gemäß der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wird die Umsatzsteuer von jenen Unternehmern nicht erhoben, wenn der maßgebliche Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Allerdings sind einige Regeln zu beachten, um von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen.

Wer beispielsweise ein Kleinunternehmen im September 2019 gründet und bis zum Jahresende mit einem Umsatz von 12.000 Euro rechnet, kann die Kleinunternehmerregelung nicht beanspruchen. Denn hochgerechnet würde dies bedeuten, dass der Betroffene im Jahr 36.000 Euro verdient hätte. Somit ist bei der Kleinunternehmerregelung die Hochrechnung auf das Jahr entscheidend.

Im Zusammenhang mit Geschäftskunden ist folgendes Problem zu berücksichtigen: Wenn ein Kleinunternehmer ein Produkt oder eine Dienstleistung einem Geschäftskunden anbietet, könnte der Kleinunternehmer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmern erleiden, die nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen können. Für den Geschäftskunden ist der Nettopreis entscheidend. Der Geschäftskunde bekommt die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet.

Im Einzelfall bedeutet dies: Ein Kleinunternehmer, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, bietet seinem Geschäftskunden ein Produkt oder eine Dienstleistung von 200 Euro (ohne Umsatzwertsteuer an). Ein anderer Unternehmer bietet dem selben Geschäftskunden eine Dienstleistung von 200 Euro an, wovon 31,93 Euro auf die Umsatzwertsteuer entfallen. Damit ergibt sich für den Geschäftskunden ein Nettopreis von 168,07 Euro. Die restlichen 31,93 Euro bekommt der Geschäftskunde zurück vom Finanzamt, berichtet das Magazin Impulse. Aus Sicht des Geschäftskunden ist das Angebot des Kleinunternehmers, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, somit teurer.

Kleinunternehmer sollten auch beachten, dass die Kleinunternehmerregelung personengebunden ist. Es ist nicht möglich mehrere Gewerbe nebeneinander zu führen, die Umsätze pro Gewerbe unter 22.000 Euro zu halten, um dann pro Gewerbe von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren.

Bei der Ausstellung von Rechnungen ist stets darauf zu achten, einen Hinweis im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung zu verfassen. Die Pflichtangaben gehen aus dem § 14 Abs. 4 UStG hervor. Die IHK Bonn fügt hinzu: “Der Kleinunternehmer darf in seinen Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Tut er dies doch, schuldet er die (unberechtigt) ausgewiesene Umsatzsteuer.”

Letztlich ist eine möglichst genaue Schätzung des Jahresumsatzes wichtig. Wenn ein Unternehmer im Jahr 2017 weniger Umsatz als 17.500 Euro erzielt hat, und im Folgejahr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, wird das nicht möglich sein. “Wenn man sich gegen die Regelung entscheidet, muss man fünf Jahre warten, um sie wieder zu beanspruchen. Man kann nicht jedes Jahr neu entscheiden, wie es einem passt”, so Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands für Gründer und Selbstständige, gegenüber Impulse.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie iFLYTEK AINOTE Air 2 bringt KI-gestützte Notizen in ein noch kompakteres E-Ink-Tablet

Für viele Menschen sind die besten Produktivitätstools diejenigen, die nicht versuchen, den gesamten Arbeitstag zu übernehmen. Sie...

X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Varso Tower: Zweite Glasscheibe fällt vom höchsten Gebäude der EU
03.07.2026

Erst fiel Glas auf eine Straße, jetzt beschädigte eine Scheibe ein Auto: Am Varso Tower in Warschau häufen sich Vorfälle an der...

DWN
Finanzen
Finanzen Ethisches Investieren: Der Vatikan predigt Moral und kauft Tech-Aktien
03.07.2026

Der Vatikan will Geld nach moralischen Kriterien anlegen und landet dabei ausgerechnet bei Meta, Nvidia, Apple, Amazon und Alphabet. Was...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Vogelhaus mit Kamera: Wie Bird Buddy an Amerikaner vier Mal so teuer verkauft wie an Chinesen
03.07.2026

Wer ein Vogelhaus mit Kamera sucht, um Meise, Spatz und andere heimische Singvögel zu beobachten, kommt an Bird Buddy kaum vorbei. Das...

DWN
Finanzen
Finanzen KI-Blase: Warum Anleger wieder an die nächste Wunderwelt glauben
03.07.2026

Erst kaufen Kleinanleger Chipaktien auf Kredit, dann sammelt SpaceX Milliarden ein, obwohl das Unternehmen weiter Verluste schreibt. Was...

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis startet gut in den Juli: Erholung oder nur eine Atempause vor neuen Kursverlusten?
03.07.2026

Ist der diesjährige Ausverkauf lediglich eine starke Korrektur nach einem außergewöhnlichen Anstieg oder der Beginn einer längeren...

DWN
Immobilien
Immobilien Explosionsartige Mietsteigerungen: Wie Sie sich gegen den Mietenwahnsinn wehren können
03.07.2026

Die Wohnkosten in Deutschlands Großstädten kennen seit Jahren nur eine Richtung: steil nach oben. Eine aktuelle Auswertung des Deutschen...

DWN
Panorama
Panorama DWN-Podcast Folge 32: Die Woche im Rückblick – KW 27
03.07.2026

Unser neuer Podcast ist da: Die ganze Woche in sieben Minuten. Der DWN-Wochenrückblick bringt die Themen, die zählen – eingeordnet,...

DWN
Politik
Politik Eilantrag in Karlsruhe: Linke will neues Heizgesetz im Bundestag blockieren
03.07.2026

Die Linke-Fraktion zieht vor das Bundesverfassungsgericht, um die geplante Verabschiedung des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes vorerst...