Finanzen

Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten

Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, um von der Umsatzsteuer befreit zu werden, sollte einige wichtige Regeln beachten.
14.01.2020 17:04
Aktualisiert: 14.01.2020 17:04
Lesezeit: 1 min
Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten
Als Kleinunternehmer sind einige Regeln zu beachten. (Foto: dpa)

Gemäß der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wird die Umsatzsteuer von jenen Unternehmern nicht erhoben, wenn der maßgebliche Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Allerdings sind einige Regeln zu beachten, um von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen.

Wer beispielsweise ein Kleinunternehmen im September 2019 gründet und bis zum Jahresende mit einem Umsatz von 12.000 Euro rechnet, kann die Kleinunternehmerregelung nicht beanspruchen. Denn hochgerechnet würde dies bedeuten, dass der Betroffene im Jahr 36.000 Euro verdient hätte. Somit ist bei der Kleinunternehmerregelung die Hochrechnung auf das Jahr entscheidend.

Im Zusammenhang mit Geschäftskunden ist folgendes Problem zu berücksichtigen: Wenn ein Kleinunternehmer ein Produkt oder eine Dienstleistung einem Geschäftskunden anbietet, könnte der Kleinunternehmer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmern erleiden, die nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen können. Für den Geschäftskunden ist der Nettopreis entscheidend. Der Geschäftskunde bekommt die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet.

Im Einzelfall bedeutet dies: Ein Kleinunternehmer, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, bietet seinem Geschäftskunden ein Produkt oder eine Dienstleistung von 200 Euro (ohne Umsatzwertsteuer an). Ein anderer Unternehmer bietet dem selben Geschäftskunden eine Dienstleistung von 200 Euro an, wovon 31,93 Euro auf die Umsatzwertsteuer entfallen. Damit ergibt sich für den Geschäftskunden ein Nettopreis von 168,07 Euro. Die restlichen 31,93 Euro bekommt der Geschäftskunde zurück vom Finanzamt, berichtet das Magazin Impulse. Aus Sicht des Geschäftskunden ist das Angebot des Kleinunternehmers, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, somit teurer.

Kleinunternehmer sollten auch beachten, dass die Kleinunternehmerregelung personengebunden ist. Es ist nicht möglich mehrere Gewerbe nebeneinander zu führen, die Umsätze pro Gewerbe unter 22.000 Euro zu halten, um dann pro Gewerbe von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren.

Bei der Ausstellung von Rechnungen ist stets darauf zu achten, einen Hinweis im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung zu verfassen. Die Pflichtangaben gehen aus dem § 14 Abs. 4 UStG hervor. Die IHK Bonn fügt hinzu: “Der Kleinunternehmer darf in seinen Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Tut er dies doch, schuldet er die (unberechtigt) ausgewiesene Umsatzsteuer.”

Letztlich ist eine möglichst genaue Schätzung des Jahresumsatzes wichtig. Wenn ein Unternehmer im Jahr 2017 weniger Umsatz als 17.500 Euro erzielt hat, und im Folgejahr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, wird das nicht möglich sein. “Wenn man sich gegen die Regelung entscheidet, muss man fünf Jahre warten, um sie wieder zu beanspruchen. Man kann nicht jedes Jahr neu entscheiden, wie es einem passt”, so Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands für Gründer und Selbstständige, gegenüber Impulse.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt

 

X

DWN Telegramm

Verzichten Sie nicht auf unseren kostenlosen Newsletter. Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie jeden Morgen die aktuellesten Nachrichten aus Wirtschaft und Politik.
E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und erkläre mich einverstanden.
Ich habe die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

Ihre Informationen sind sicher. Die Deutschen Wirtschafts Nachrichten verpflichten sich, Ihre Informationen sorgfältig aufzubewahren und ausschließlich zum Zweck der Übermittlung des Schreibens an den Herausgeber zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Link zum Abbestellen befindet sich am Ende jedes Newsletters.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Fossiles Heizen: Explodieren die Preise 2027?
30.08.2025

Seit Jahren herrscht ein Kampf in Europa: Wie kann man die klimaschädlichsten Aspekte des Gebäudesektors in Angriff nehmen und...

DWN
Technologie
Technologie Atomkraftwerke in Deutschland: Rückbau "läuft auf Hochtouren"
30.08.2025

Seit dem endgültigen Atomausstieg läuft in Deutschland der Rückbau von Kernkraftwerken. Doch wie weit ist dieser Prozess tatsächlich?...

DWN
Finanzen
Finanzen Erneuerbare Energien-ETF: Vergleich – wie Anleger am besten vom globalen Energieumbruch profitieren können
30.08.2025

Der weltweite Energieumbruch verändert Märkte, Technologien und Kapitalströme – und die globale Energiewende ist längst Realität....

DWN
Technologie
Technologie Europas Energie aus dem All: Die Sonne könnte 80 Prozent liefern
30.08.2025

Forscher sehen eine radikale Lösung für Europas Energiekrise: Solarkraftwerke im All sollen bis 2050 vier Fünftel des Bedarfs decken –...

DWN
Technologie
Technologie Retro-Revival: Warum die Kassette ein Comeback erlebt
30.08.2025

Retro ist wieder in – und die Musikkassette steht dabei im Mittelpunkt. Einst totgeglaubt, erlebt sie heute ein überraschendes Comeback....

DWN
Unternehmen
Unternehmen Zu viele Tools, zu wenig Schutz: Wie Unternehmen ihre Cyberabwehr selbst sabotieren
30.08.2025

Je mehr Sicherheitslösungen, desto sicherer? Das Gegenteil ist der Fall: Tool-Wildwuchs, inkompatible Systeme und überforderte Teams...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutschland rüstet auf: Digitale Waagen gegen Brummi-Sünder
30.08.2025

Überladene Lkw ruinieren Straßen und bedrohen die Sicherheit. Deutschland setzt jetzt auf digitale Hightech-Waagen – und erklärt den...

DWN
Immobilien
Immobilien Wohnungslos trotz Job: Wohnungsnot betrifft in Deutschland zunehmend Erwerbstätige
29.08.2025

Die Wohnungslosenzahlen steigen in Deutschland rasant: 474.700 Menschen gelten aktuell als wohnungslos – das sind 8 Prozent mehr als...