Finanzen

Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten

Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, um von der Umsatzsteuer befreit zu werden, sollte einige wichtige Regeln beachten.
14.01.2020 17:04
Aktualisiert: 14.01.2020 17:04
Lesezeit: 1 min
Inhalt wird nicht angezeigt, da Sie keine externen Cookies akzeptiert haben. Ändern..
Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten
Als Kleinunternehmer sind einige Regeln zu beachten. (Foto: dpa)

Gemäß der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wird die Umsatzsteuer von jenen Unternehmern nicht erhoben, wenn der maßgebliche Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Allerdings sind einige Regeln zu beachten, um von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen.

Wer beispielsweise ein Kleinunternehmen im September 2019 gründet und bis zum Jahresende mit einem Umsatz von 12.000 Euro rechnet, kann die Kleinunternehmerregelung nicht beanspruchen. Denn hochgerechnet würde dies bedeuten, dass der Betroffene im Jahr 36.000 Euro verdient hätte. Somit ist bei der Kleinunternehmerregelung die Hochrechnung auf das Jahr entscheidend.

Im Zusammenhang mit Geschäftskunden ist folgendes Problem zu berücksichtigen: Wenn ein Kleinunternehmer ein Produkt oder eine Dienstleistung einem Geschäftskunden anbietet, könnte der Kleinunternehmer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmern erleiden, die nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen können. Für den Geschäftskunden ist der Nettopreis entscheidend. Der Geschäftskunde bekommt die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet.

Im Einzelfall bedeutet dies: Ein Kleinunternehmer, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, bietet seinem Geschäftskunden ein Produkt oder eine Dienstleistung von 200 Euro (ohne Umsatzwertsteuer an). Ein anderer Unternehmer bietet dem selben Geschäftskunden eine Dienstleistung von 200 Euro an, wovon 31,93 Euro auf die Umsatzwertsteuer entfallen. Damit ergibt sich für den Geschäftskunden ein Nettopreis von 168,07 Euro. Die restlichen 31,93 Euro bekommt der Geschäftskunde zurück vom Finanzamt, berichtet das Magazin Impulse. Aus Sicht des Geschäftskunden ist das Angebot des Kleinunternehmers, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, somit teurer.

Kleinunternehmer sollten auch beachten, dass die Kleinunternehmerregelung personengebunden ist. Es ist nicht möglich mehrere Gewerbe nebeneinander zu führen, die Umsätze pro Gewerbe unter 22.000 Euro zu halten, um dann pro Gewerbe von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren.

Bei der Ausstellung von Rechnungen ist stets darauf zu achten, einen Hinweis im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung zu verfassen. Die Pflichtangaben gehen aus dem § 14 Abs. 4 UStG hervor. Die IHK Bonn fügt hinzu: “Der Kleinunternehmer darf in seinen Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Tut er dies doch, schuldet er die (unberechtigt) ausgewiesene Umsatzsteuer.”

Letztlich ist eine möglichst genaue Schätzung des Jahresumsatzes wichtig. Wenn ein Unternehmer im Jahr 2017 weniger Umsatz als 17.500 Euro erzielt hat, und im Folgejahr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, wird das nicht möglich sein. “Wenn man sich gegen die Regelung entscheidet, muss man fünf Jahre warten, um sie wieder zu beanspruchen. Man kann nicht jedes Jahr neu entscheiden, wie es einem passt”, so Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands für Gründer und Selbstständige, gegenüber Impulse.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Schnappen Sie sich den COME Mining Cloud-Mining-Vertrag und starten Sie Ihre Mining-Reise ganz einfach mit einem stabilen Tageseinkommen von über 7.000 $

Bei unseren Recherchen zum Bitcoin-Mining stellten wir fest, dass das traditionelle Mining-Modell für die meisten Nutzer ungeeignet ist....

 

DWN
Unternehmen
Unternehmen Workation-Trend 2026: Wer jetzt nicht plant, verliert seine besten Mitarbeiter
14.10.2025

Der globale Workation-Trend erreicht 2026 einen neuen Höhepunkt. Unternehmen investieren gezielt in Reisen, die Arbeit, Lernen und...

DWN
Politik
Politik Handelsstreit USA-China: China reagiert auf Trumps neue Zolldrohungen
14.10.2025

China setzt im Handelsstreit mit den USA auf maximale Härte. Peking kündigt an, den Konflikt bis zum Ende auszutragen, reagiert auf...

DWN
Politik
Politik Trump zieht die Zügel an: Steht Serbien vor einer Ölkrise?
14.10.2025

Die USA setzen Serbiens Ölindustrie unter Druck: Zahlungen mit Karten werden gestoppt, Lieferungen blockiert. Präsident Vučić warnt vor...

DWN
Technologie
Technologie Vodafone ersetzt Huawei-Technik: Samsung baut deutsches 5G-Netz aus
14.10.2025

Vodafone zieht im 5G-Netz die Reißleine: Huawei fliegt raus, Samsung übernimmt. Der Wechsel markiert nicht nur eine Abkehr von China,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Höchststand im September: Inflation steigt auf 2,4 Prozent
14.10.2025

Die Inflation zieht wieder an, und das mitten im Herbst. Besonders Lebensmittel und Dienstleistungen belasten die Haushalte, während...

DWN
Panorama
Panorama Benko-Prozess: Mini-Verfahren in Mega-Pleite
14.10.2025

Ein einst gefeierter Selfmade-Milliardär steht vor Gericht: René Benko, Symbol für Aufstieg und Fall eines Imperiums. Nun beginnt der...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Überraschender Aufschwung: Chinas Exporte trotzen globalen Spannungen
14.10.2025

Chinas Außenhandel hat im September deutlich zugelegt und damit die Erwartungen der Analysten übertroffen. Trotz Handelskonflikten und...

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis schlägt alle Anlageklassen: Warum Gold alles übertrifft
14.10.2025

Der Goldpreis hat in zwanzig Jahren alle Anlageklassen übertroffen. Inflation, Schulden und geopolitische Spannungen treiben die...