Finanzen

Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten

Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, um von der Umsatzsteuer befreit zu werden, sollte einige wichtige Regeln beachten.
14.01.2020 17:04
Aktualisiert: 14.01.2020 17:04
Lesezeit: 1 min
Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten
Als Kleinunternehmer sind einige Regeln zu beachten. (Foto: dpa)

Gemäß der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wird die Umsatzsteuer von jenen Unternehmern nicht erhoben, wenn der maßgebliche Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Allerdings sind einige Regeln zu beachten, um von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen.

Wer beispielsweise ein Kleinunternehmen im September 2019 gründet und bis zum Jahresende mit einem Umsatz von 12.000 Euro rechnet, kann die Kleinunternehmerregelung nicht beanspruchen. Denn hochgerechnet würde dies bedeuten, dass der Betroffene im Jahr 36.000 Euro verdient hätte. Somit ist bei der Kleinunternehmerregelung die Hochrechnung auf das Jahr entscheidend.

Im Zusammenhang mit Geschäftskunden ist folgendes Problem zu berücksichtigen: Wenn ein Kleinunternehmer ein Produkt oder eine Dienstleistung einem Geschäftskunden anbietet, könnte der Kleinunternehmer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmern erleiden, die nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen können. Für den Geschäftskunden ist der Nettopreis entscheidend. Der Geschäftskunde bekommt die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet.

Im Einzelfall bedeutet dies: Ein Kleinunternehmer, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, bietet seinem Geschäftskunden ein Produkt oder eine Dienstleistung von 200 Euro (ohne Umsatzwertsteuer an). Ein anderer Unternehmer bietet dem selben Geschäftskunden eine Dienstleistung von 200 Euro an, wovon 31,93 Euro auf die Umsatzwertsteuer entfallen. Damit ergibt sich für den Geschäftskunden ein Nettopreis von 168,07 Euro. Die restlichen 31,93 Euro bekommt der Geschäftskunde zurück vom Finanzamt, berichtet das Magazin Impulse. Aus Sicht des Geschäftskunden ist das Angebot des Kleinunternehmers, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, somit teurer.

Kleinunternehmer sollten auch beachten, dass die Kleinunternehmerregelung personengebunden ist. Es ist nicht möglich mehrere Gewerbe nebeneinander zu führen, die Umsätze pro Gewerbe unter 22.000 Euro zu halten, um dann pro Gewerbe von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren.

Bei der Ausstellung von Rechnungen ist stets darauf zu achten, einen Hinweis im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung zu verfassen. Die Pflichtangaben gehen aus dem § 14 Abs. 4 UStG hervor. Die IHK Bonn fügt hinzu: “Der Kleinunternehmer darf in seinen Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Tut er dies doch, schuldet er die (unberechtigt) ausgewiesene Umsatzsteuer.”

Letztlich ist eine möglichst genaue Schätzung des Jahresumsatzes wichtig. Wenn ein Unternehmer im Jahr 2017 weniger Umsatz als 17.500 Euro erzielt hat, und im Folgejahr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, wird das nicht möglich sein. “Wenn man sich gegen die Regelung entscheidet, muss man fünf Jahre warten, um sie wieder zu beanspruchen. Man kann nicht jedes Jahr neu entscheiden, wie es einem passt”, so Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands für Gründer und Selbstständige, gegenüber Impulse.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Goldgedeckte Digitalwährungen als Brücke zwischen Sachwerten und Finanztechnologie

Steigende Inflation, geopolitische Unsicherheiten und die fortschreitende Digitalisierung verändern die Anforderungen an moderne Formen...

X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Energiewende: Milliardenauftrag für Windstrom-Plattform geht nach Rostock
20.06.2026

Für die Anbindung von Windparks auf See an Stromleitungen an Land sind Konverter notwendig. Warum der Milliardenauftrag des Netzbetreibers...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Die 7 gefährlichsten Bürokratiefallen für Mittelständler: So hebeln Sie sie aus
20.06.2026

Immer neue Regeln, Formulare und Dokumentationspflichten treiben Mittelständler an ihre Grenzen – oft weit stärker als große Konzerne....

DWN
Unternehmen
Unternehmen Hyundai Inster im Test: Kleiner Elektro-SUV für fast jeden Geldbeutel
20.06.2026

Der Hyundai Inster wirkt auf den ersten Blick wie ein elektrischer Stadtzwerg. Im Test zeigt der kleine SUV aber mehr Platz, Komfort und...

DWN
Panorama
Panorama KI-Bewerbung: Diese 5 Fehler sollten Sie vermeiden
20.06.2026

Immer mehr Bewerber nutzen KI, um ihre Jobsuche zu beschleunigen. Doch die besten Ergebnisse entstehen nicht auf Knopfdruck. Wer Chatbots...

DWN
Panorama
Panorama EU einigt sich auf Fluggastrechte-Reform: Das ändert sich für Reisende
20.06.2026

Die EU hat sich auf neue Regeln für Flugreisende verständigt. Künftig sollen Passagiere bei Gepäck, Sitzplätzen und Informationen...

DWN
Finanzen
Finanzen Deutsche Börse: Deutschland strebt eine Ausnahmeregelung von der gemeinsamen Aufsicht an
20.06.2026

Deutschland fordert mehr europäische Kapitalmarktintegration, will der Deutschen Börse aber offenbar eine Ausnahme sichern. Der Fall...

DWN
Politik
Politik Rotstift beim Wohngeld: Bundesregierung plant Sparhammer für Wohngeldempfänger
19.06.2026

Das Spardiktat der Bundesregierung trifft Haushalte mit geringem Einkommen hart: Bauministerin Verena Hubertz plant drastische Kürzungen...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Preis Sevnica: 60 Tonnen Stahl für die Elektrifizierung Europas
19.06.2026

Das Unternehmen Preis Sevnica aus Slowenien fertigt hochkomplexe Transformatorgehäuse, baut im Zuge der Elektrifizierung Europas seine...