Finanzen

Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten

Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, um von der Umsatzsteuer befreit zu werden, sollte einige wichtige Regeln beachten.
14.01.2020 17:04
Aktualisiert: 14.01.2020 17:04
Lesezeit: 1 min
Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten
Als Kleinunternehmer sind einige Regeln zu beachten. (Foto: dpa)

Gemäß der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wird die Umsatzsteuer von jenen Unternehmern nicht erhoben, wenn der maßgebliche Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Allerdings sind einige Regeln zu beachten, um von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen.

Wer beispielsweise ein Kleinunternehmen im September 2019 gründet und bis zum Jahresende mit einem Umsatz von 12.000 Euro rechnet, kann die Kleinunternehmerregelung nicht beanspruchen. Denn hochgerechnet würde dies bedeuten, dass der Betroffene im Jahr 36.000 Euro verdient hätte. Somit ist bei der Kleinunternehmerregelung die Hochrechnung auf das Jahr entscheidend.

Im Zusammenhang mit Geschäftskunden ist folgendes Problem zu berücksichtigen: Wenn ein Kleinunternehmer ein Produkt oder eine Dienstleistung einem Geschäftskunden anbietet, könnte der Kleinunternehmer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmern erleiden, die nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen können. Für den Geschäftskunden ist der Nettopreis entscheidend. Der Geschäftskunde bekommt die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet.

Im Einzelfall bedeutet dies: Ein Kleinunternehmer, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, bietet seinem Geschäftskunden ein Produkt oder eine Dienstleistung von 200 Euro (ohne Umsatzwertsteuer an). Ein anderer Unternehmer bietet dem selben Geschäftskunden eine Dienstleistung von 200 Euro an, wovon 31,93 Euro auf die Umsatzwertsteuer entfallen. Damit ergibt sich für den Geschäftskunden ein Nettopreis von 168,07 Euro. Die restlichen 31,93 Euro bekommt der Geschäftskunde zurück vom Finanzamt, berichtet das Magazin Impulse. Aus Sicht des Geschäftskunden ist das Angebot des Kleinunternehmers, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, somit teurer.

Kleinunternehmer sollten auch beachten, dass die Kleinunternehmerregelung personengebunden ist. Es ist nicht möglich mehrere Gewerbe nebeneinander zu führen, die Umsätze pro Gewerbe unter 22.000 Euro zu halten, um dann pro Gewerbe von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren.

Bei der Ausstellung von Rechnungen ist stets darauf zu achten, einen Hinweis im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung zu verfassen. Die Pflichtangaben gehen aus dem § 14 Abs. 4 UStG hervor. Die IHK Bonn fügt hinzu: “Der Kleinunternehmer darf in seinen Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Tut er dies doch, schuldet er die (unberechtigt) ausgewiesene Umsatzsteuer.”

Letztlich ist eine möglichst genaue Schätzung des Jahresumsatzes wichtig. Wenn ein Unternehmer im Jahr 2017 weniger Umsatz als 17.500 Euro erzielt hat, und im Folgejahr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, wird das nicht möglich sein. “Wenn man sich gegen die Regelung entscheidet, muss man fünf Jahre warten, um sie wieder zu beanspruchen. Man kann nicht jedes Jahr neu entscheiden, wie es einem passt”, so Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands für Gründer und Selbstständige, gegenüber Impulse.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Technologie
Technologie KI-Einsatz in Unternehmen: Warum die Wirtschaft bislang nur punktuell profitiert
15.02.2026

Künstliche Intelligenz gilt als möglicher Hebel für höhere Produktivität in Unternehmen und Volkswirtschaften, doch ihr...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Eurozonen-Wirtschaft: Übergang in einen neuen Konjunkturzyklus
15.02.2026

Die Eurozonen-Wirtschaft tritt laut Prognosen der Bank Citadele in einen neuen Konjunkturzyklus ein, getragen von sinkenden Zinsen und...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Mittelstand unter Druck: Datev-Analyse belegt beunruhigende Zahlen
15.02.2026

Die wirtschaftliche Lage im deutschen Mittelstand spitzt sich weiter zu: Kleine und mittelgroße Unternehmen stehen immer stärker unter...

DWN
Finanzen
Finanzen Investitionsstrategien im KI-Zeitalter: Kriterien für langfristige Wertschöpfung
15.02.2026

Künstliche Intelligenz prägt Investitionsentscheidungen und verändert die Bewertungsmaßstäbe an den Finanzmärkten. Wie lassen sich im...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Schlüsselindustrien im Umbruch: Deutschlands Rolle am europäischen Markt
15.02.2026

Deutschland steht vor neuen wirtschaftlichen Weichenstellungen in einem sich wandelnden europäischen Umfeld. Wie lässt sich unter diesen...

DWN
Politik
Politik Grenzwerte: Umweltbundesamt bestätigt ausreichende Luftqualität in Deutschland
15.02.2026

Die Europäische Union gibt Grenzwerte vor, die in den Ländern eingehalten werden müssen. Die Luftqualität in Deutschland hat im...

DWN
Technologie
Technologie Elektronische Patientenakte spärlich genutzt: Gesundheitsministerin will ePA attraktiver machen
15.02.2026

Gesundheitsministerin Nina Warken weiß, dass bisher nur ein Bruchteil der gesetzlich Versicherten die sogenannte ePA aktiv nutzen. Sie...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EZB setzt auf strikte Regeln für Banken: Kapital als Stabilitätsanker
15.02.2026

Die EZB hält trotz politischen Drucks an strikten Kapitalregeln für Banken fest und warnt vor Risiken für die Finanzstabilität. Welche...