Deutschland

Hartz IV: Warum das Bundesverfassungsgericht harte Sanktionen verbietet

Hartz-IV-Kürzungen von 60 Prozent und mehr darf es seit November 2019 nicht mehr geben. 30 Prozent und weniger bleiben erlaubt, sollen aber abgemildert werden. Das hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden. Im Jahr 2018 wurden zahlreiche Hartz-IV-Empfänger sanktioniert.
17.01.2020 08:32
Aktualisiert: 17.01.2020 08:32
Lesezeit: 2 min
Hartz IV: Warum das Bundesverfassungsgericht harte Sanktionen verbietet
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts unterstützt die Bürger. (Foto: dpa) Foto: Uli Deck

Aus einem Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 geht hervor, dass drastische Kürzungen des Hartz4-Geldes durch die Jobcenter nicht zulässig sind. Monatelange Minderungen um 60 Prozent oder mehr seien mit dem Grundgesetz unvereinbar. Zulässig sind dem Urteil zufolge lediglich Kürzungen von bis zu 30 Prozent. Doch auch diese Sanktionen müssen abgemildert werden. Der Mensch dürfe nicht auf das schiere physische Überleben reduziert werden. Umgehend entbrannte eine Diskussion über eine Reform der Grundsicherung.

Die Jobcenter sanktionieren seit 2005 unkooperative Hartz-IV-Empfänger, indem sie ihnen den Geldhahn zudrehen. Wer ein Jobangebot ausschlägt oder eine Fördermaßnahme ablehnt, läuft Gefahr, dass ihm 30 Prozent des Regelsatzes gestrichen werden. Wer innerhalb eines Jahres mehrfach negativ auffällt, verliert bisher 60 Prozent oder sogar das gesamte Arbeitslosengeld II, auch die Kosten für Unterkunft und Heizung. Einmal verhängt, gilt eine Sanktion immer drei Monate, so die dpa.

Das werde den strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit nicht gerecht, hatte Vizegerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Urteilsverkündung gesagt. Der Gesetzgeber dürfe zwar “von Menschen verlangen, dass sie die Brücke in die Erwerbsarbeit beschreiten”, und zur Durchsetzung grundsätzlich auch Leistungsminderungen vorsehen. “Wenn er das im Bereich des grundrechtlich geschützten Existenzminimums sanktioniert, darf er aber nicht zu weit gehen”, so Harbarth. Die Sanktionen seien für die Betroffenen eine außerordentliche Belastung.

Der Hartz-IV-Satz für einen alleinstehenden Erwachsenen liegt seit dem 1. Januar 2020 bei 432 Euro.

Wie sehen die Hartz-IV-Sanktionen bisher aus?

Betroffene bekommen drei Monate weniger Geld. Wer ohne triftigen Grund einen Termin versäumt, büßt zehn Prozent des monatlichen Regelsatzes ein. Dieser liegt für alleinlebende Erwachsene bei 424 Euro (432 Euro ab 2020). In Karlsruhe ging es um die krasseren Fälle: Wer ein Jobangebot ausschlägt oder eine Fördermaßnahme abbricht, setzt 30 Prozent aufs Spiel. Beim zweiten Mal in einem Jahr sind es bisher 60 Prozent, beim dritten Mal entfällt das Arbeitslosengeld II komplett, samt Heiz- und Wohnkosten und Sozialversicherungsbeiträgen. Bei jungen Menschen unter 25 Jahren wird noch härter durchgegriffen.

Wie viele Menschen trifft das?

2018 haben die Jobcenter rund 904.000 Sanktionen verhängt, in gut drei Viertel der Fälle wegen nicht eingehaltener Termine. Um die gravierenderen Verfehlungen geht es bei knapp jeder fünften Sanktion. Weil es dieselbe Person auch mehrfach treffen kann, ist die Zahl der Betroffenen niedriger. Vergangenes Jahr waren es insgesamt 441.000. Damit waren 8,5 Prozent aller Hartz-IV-Empfänger mindestens einmal von einer Sanktion betroffen. Nach den Vergleichszahlen für den Monat Dezember wurden im Durchschnitt 109 Euro gestrichen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Finanzielle Freiheit braucht einen starken Partner

Vermögen eröffnet Möglichkeiten – und bringt zugleich Entscheidungen mit sich: Wie lässt sich das Erreichte bewahren, gezielt...

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kappa Rus: Wie Putin einen Unternehmer um sein Lebenswerk bringt
20.10.2026

Jahrelang baute ein schwedischer Unternehmer in Russland ein millionenschweres Geschäft auf. Nun nimmt ihm Wladimir Putin per Dekret die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Leere Lager, stockende Bänder: Die deutsche Industrie im Würgegriff neuer Materialengpässe
20.10.2026

Elektronikkomponenten und chemische Rohstoffe werden zur Mangelware. Die neuesten ifo-Daten zeigen, wie fragil der Standort Deutschland im...

DWN
Finanzen
Finanzen Altersvorsorgedepot: Sozialverband warnt vor staatlich geförderter Kostenfalle
20.10.2026

Maximal ein Prozent Gebühren pro Jahr darf das neue Altersvorsorgedepot ab dem 1. Januar 2027 kosten. Dennoch warnt der Sozialverband vor...

DWN
Finanzen
Finanzen SpaceX-Aktie: Musk verspricht jedem US-Kind eine Aktie seiner Weltraumfirma
20.10.2026

Jedes Kind in den USA soll von Elon Musk eine Aktie seiner Weltraumfirma SpaceX bekommen. Wie genau das passieren soll, ist noch unklar....

DWN
Finanzen
Finanzen Staatsverschuldung: Wie teuer Deutschlands Schulden jetzt werden
20.10.2026

Deutschlands Staatsschulden wachsen, während die Zinsen an den Anleihemärkten steigen. Der Bund muss immer mehr Geld aufnehmen und...

DWN
Politik
Politik Sonntagsumfrage: AfD bleibt stärkste Kraft
20.10.2026

Die AfD liegt in der YouGov-Umfrage weiter vorn, während sich bei mehreren Parteien kaum etwas bewegt. Welche Verschiebungen es im...

DWN
Finanzen
Finanzen Vier Jahre Kursentwicklung an der Wall Street: Jetzt wird der Aufschwung auf die Probe gestellt
20.10.2026

Der US-Aktienmarkt hat sich in vier Jahren mehr als verdoppelt. Doch hohe Zinsen und Finanzierungssorgen für den KI-Boom haben nun für...

DWN
Finanzen
Finanzen Buffer-ETFs: Warum der Airbag fürs Depot vor allem Rendite kostet
20.10.2026

Buffer-ETFs versprechen Aktienrenditen ohne die schlaflosen Nächte. In den USA ist daraus ein 78-Milliarden-Dollar-Business geworden, in...