Deutschland

Hartz IV: Warum das Bundesverfassungsgericht harte Sanktionen verbietet

Hartz-IV-Kürzungen von 60 Prozent und mehr darf es seit November 2019 nicht mehr geben. 30 Prozent und weniger bleiben erlaubt, sollen aber abgemildert werden. Das hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden. Im Jahr 2018 wurden zahlreiche Hartz-IV-Empfänger sanktioniert.
17.01.2020 08:32
Aktualisiert: 17.01.2020 08:32
Lesezeit: 2 min
Hartz IV: Warum das Bundesverfassungsgericht harte Sanktionen verbietet
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts unterstützt die Bürger. (Foto: dpa) Foto: Uli Deck

Aus einem Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 geht hervor, dass drastische Kürzungen des Hartz4-Geldes durch die Jobcenter nicht zulässig sind. Monatelange Minderungen um 60 Prozent oder mehr seien mit dem Grundgesetz unvereinbar. Zulässig sind dem Urteil zufolge lediglich Kürzungen von bis zu 30 Prozent. Doch auch diese Sanktionen müssen abgemildert werden. Der Mensch dürfe nicht auf das schiere physische Überleben reduziert werden. Umgehend entbrannte eine Diskussion über eine Reform der Grundsicherung.

Die Jobcenter sanktionieren seit 2005 unkooperative Hartz-IV-Empfänger, indem sie ihnen den Geldhahn zudrehen. Wer ein Jobangebot ausschlägt oder eine Fördermaßnahme ablehnt, läuft Gefahr, dass ihm 30 Prozent des Regelsatzes gestrichen werden. Wer innerhalb eines Jahres mehrfach negativ auffällt, verliert bisher 60 Prozent oder sogar das gesamte Arbeitslosengeld II, auch die Kosten für Unterkunft und Heizung. Einmal verhängt, gilt eine Sanktion immer drei Monate, so die dpa.

Das werde den strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit nicht gerecht, hatte Vizegerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Urteilsverkündung gesagt. Der Gesetzgeber dürfe zwar “von Menschen verlangen, dass sie die Brücke in die Erwerbsarbeit beschreiten”, und zur Durchsetzung grundsätzlich auch Leistungsminderungen vorsehen. “Wenn er das im Bereich des grundrechtlich geschützten Existenzminimums sanktioniert, darf er aber nicht zu weit gehen”, so Harbarth. Die Sanktionen seien für die Betroffenen eine außerordentliche Belastung.

Der Hartz-IV-Satz für einen alleinstehenden Erwachsenen liegt seit dem 1. Januar 2020 bei 432 Euro.

Wie sehen die Hartz-IV-Sanktionen bisher aus?

Betroffene bekommen drei Monate weniger Geld. Wer ohne triftigen Grund einen Termin versäumt, büßt zehn Prozent des monatlichen Regelsatzes ein. Dieser liegt für alleinlebende Erwachsene bei 424 Euro (432 Euro ab 2020). In Karlsruhe ging es um die krasseren Fälle: Wer ein Jobangebot ausschlägt oder eine Fördermaßnahme abbricht, setzt 30 Prozent aufs Spiel. Beim zweiten Mal in einem Jahr sind es bisher 60 Prozent, beim dritten Mal entfällt das Arbeitslosengeld II komplett, samt Heiz- und Wohnkosten und Sozialversicherungsbeiträgen. Bei jungen Menschen unter 25 Jahren wird noch härter durchgegriffen.

Wie viele Menschen trifft das?

2018 haben die Jobcenter rund 904.000 Sanktionen verhängt, in gut drei Viertel der Fälle wegen nicht eingehaltener Termine. Um die gravierenderen Verfehlungen geht es bei knapp jeder fünften Sanktion. Weil es dieselbe Person auch mehrfach treffen kann, ist die Zahl der Betroffenen niedriger. Vergangenes Jahr waren es insgesamt 441.000. Damit waren 8,5 Prozent aller Hartz-IV-Empfänger mindestens einmal von einer Sanktion betroffen. Nach den Vergleichszahlen für den Monat Dezember wurden im Durchschnitt 109 Euro gestrichen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Politik
Politik Grenzwerte: Umweltbundesamt bestätigt ausreichende Luftqualität in Deutschland
15.02.2026

Die Europäische Union gibt Grenzwerte vor, die in den Ländern eingehalten werden müssen. Die Luftqualität in Deutschland hat im...

DWN
Technologie
Technologie Elektronische Patientenakte spärlich genutzt: Gesundheitsministerin will ePA attraktiver machen
15.02.2026

Gesundheitsministerin Nina Warken weiß, dass bisher nur ein Bruchteil der gesetzlich Versicherten die sogenannte ePA aktiv nutzen. Sie...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EZB setzt auf strikte Regeln für Banken: Kapital als Stabilitätsanker
15.02.2026

Die EZB hält trotz politischen Drucks an strikten Kapitalregeln für Banken fest und warnt vor Risiken für die Finanzstabilität. Welche...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Historische Marke: Musks Vermögen überschreitet 800 Milliarden Dollar
14.02.2026

Elon Musk überschreitet als erster Unternehmer die 800-Milliarden-Dollar-Marke und baut seinen Vorsprung an der Spitze der Forbes-Liste...

DWN
Politik
Politik Chinas Militär im Umbruch: Xi Jinpings Strategie im Taiwan-Konflikt
14.02.2026

Chinas Führung greift tief in die militärische Machtstruktur ein und ordnet die Spitzen der Streitkräfte neu. Welche Folgen hat dieser...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Was Wirtschaftsprüfer zuerst prüfen: Wie Unternehmen bei der Prüfung bestehen
14.02.2026

Unternehmen stehen bei Abschlussprüfungen unter wachsendem regulatorischem Druck und steigenden Transparenzanforderungen. Entscheidet sich...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Mercedes-Benz S-Klasse: Software als zentraler Entwicklungsfaktor im Luxussegment
14.02.2026

Mercedes-Benz modernisiert die S-Klasse umfassend und rückt Software, Digitalisierung und Komfort stärker in den Fokus. Welche Rolle...

DWN
Technologie
Technologie KI-Wettbewerb: Experten wollen mehr Rechenzentren für Europa
14.02.2026

Die USA haben sechsmal mehr Rechenpower als China, Europa liegt weit dahinter. Experten raten zu großen Investitionen, um im KI-Rennen...