Deutschland

Hartz IV: Warum das Bundesverfassungsgericht harte Sanktionen verbietet

Hartz-IV-Kürzungen von 60 Prozent und mehr darf es seit November 2019 nicht mehr geben. 30 Prozent und weniger bleiben erlaubt, sollen aber abgemildert werden. Das hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden. Im Jahr 2018 wurden zahlreiche Hartz-IV-Empfänger sanktioniert.
17.01.2020 08:32
Aktualisiert: 17.01.2020 08:32
Lesezeit: 2 min
Hartz IV: Warum das Bundesverfassungsgericht harte Sanktionen verbietet
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts unterstützt die Bürger. (Foto: dpa) Foto: Uli Deck

Aus einem Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 geht hervor, dass drastische Kürzungen des Hartz4-Geldes durch die Jobcenter nicht zulässig sind. Monatelange Minderungen um 60 Prozent oder mehr seien mit dem Grundgesetz unvereinbar. Zulässig sind dem Urteil zufolge lediglich Kürzungen von bis zu 30 Prozent. Doch auch diese Sanktionen müssen abgemildert werden. Der Mensch dürfe nicht auf das schiere physische Überleben reduziert werden. Umgehend entbrannte eine Diskussion über eine Reform der Grundsicherung.

Die Jobcenter sanktionieren seit 2005 unkooperative Hartz-IV-Empfänger, indem sie ihnen den Geldhahn zudrehen. Wer ein Jobangebot ausschlägt oder eine Fördermaßnahme ablehnt, läuft Gefahr, dass ihm 30 Prozent des Regelsatzes gestrichen werden. Wer innerhalb eines Jahres mehrfach negativ auffällt, verliert bisher 60 Prozent oder sogar das gesamte Arbeitslosengeld II, auch die Kosten für Unterkunft und Heizung. Einmal verhängt, gilt eine Sanktion immer drei Monate, so die dpa.

Das werde den strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit nicht gerecht, hatte Vizegerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Urteilsverkündung gesagt. Der Gesetzgeber dürfe zwar “von Menschen verlangen, dass sie die Brücke in die Erwerbsarbeit beschreiten”, und zur Durchsetzung grundsätzlich auch Leistungsminderungen vorsehen. “Wenn er das im Bereich des grundrechtlich geschützten Existenzminimums sanktioniert, darf er aber nicht zu weit gehen”, so Harbarth. Die Sanktionen seien für die Betroffenen eine außerordentliche Belastung.

Der Hartz-IV-Satz für einen alleinstehenden Erwachsenen liegt seit dem 1. Januar 2020 bei 432 Euro.

Wie sehen die Hartz-IV-Sanktionen bisher aus?

Betroffene bekommen drei Monate weniger Geld. Wer ohne triftigen Grund einen Termin versäumt, büßt zehn Prozent des monatlichen Regelsatzes ein. Dieser liegt für alleinlebende Erwachsene bei 424 Euro (432 Euro ab 2020). In Karlsruhe ging es um die krasseren Fälle: Wer ein Jobangebot ausschlägt oder eine Fördermaßnahme abbricht, setzt 30 Prozent aufs Spiel. Beim zweiten Mal in einem Jahr sind es bisher 60 Prozent, beim dritten Mal entfällt das Arbeitslosengeld II komplett, samt Heiz- und Wohnkosten und Sozialversicherungsbeiträgen. Bei jungen Menschen unter 25 Jahren wird noch härter durchgegriffen.

Wie viele Menschen trifft das?

2018 haben die Jobcenter rund 904.000 Sanktionen verhängt, in gut drei Viertel der Fälle wegen nicht eingehaltener Termine. Um die gravierenderen Verfehlungen geht es bei knapp jeder fünften Sanktion. Weil es dieselbe Person auch mehrfach treffen kann, ist die Zahl der Betroffenen niedriger. Vergangenes Jahr waren es insgesamt 441.000. Damit waren 8,5 Prozent aller Hartz-IV-Empfänger mindestens einmal von einer Sanktion betroffen. Nach den Vergleichszahlen für den Monat Dezember wurden im Durchschnitt 109 Euro gestrichen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Finanzielle Freiheit braucht einen starken Partner

Vermögen eröffnet Möglichkeiten – und bringt zugleich Entscheidungen mit sich: Wie lässt sich das Erreichte bewahren, gezielt...

DWN
Politik
Politik Iran-Krieg: Hat Trump den größten Fehler der USA begangen?
13.10.2026

Donald Trump wollte Iran in die Knie zwingen. Stattdessen gerät die amerikanische Supermacht selbst unter Druck. Der Krieg verschlingt...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Präsentismus: Wenn Mitarbeiter trotz Krankheit arbeiten 
13.10.2026

Mit Halskratzen aufgewacht und dennoch zur Arbeit gegangen, „weil es ja nicht so schlimm ist“. Viele Beschäftigte neigen dazu, trotz...

DWN
Finanzen
Finanzen Nel ASA-Aktie hebt ab: Kooperation mit Rheinmetall bei E-Fuels treibt Pennystock nach oben
13.10.2026

Nel ASA und Rheinmetall wollen bei dezentraler Produktion synthetischer Kraftstoffe zusammenarbeiten. Die norwegische Wasserstoff-Aktie...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Stellenabbau in Deutschland: Angebot an Zeitarbeit schrumpft
13.10.2026

Früher war Zeitarbeit ein boomendes Geschäft: 2017 arbeiteten noch mehr als eine Million Deutsche als Zeitarbeiter. Heute kämpft...

DWN
Finanzen
Finanzen Inflation steigt auf über 3 Prozent
13.10.2026

Die Energiepreise treiben die Inflation in Deutschland auf den höchsten Stand seit fast drei Jahren: Im September verteuerten sich Waren...

DWN
Politik
Politik Strategische Ölreserven schrumpfen: Wie viel noch verfügbar ist
13.10.2026

Die Freigabe strategischer Reserven sorgt zunehmend für Sorgen. Die Bestände schrumpfen, da sie zur Dämpfung des Preisdrucks eingesetzt...

DWN
Finanzen
Finanzen Trade Republic lockt Sparer mit kostenlosem Altersvorsorgedepot
13.10.2026

Keine Depotgebühren, kostenlose ETFs und staatliche Zuschüsse: Trade Republic will das Altersvorsorgedepot besonders günstig machen....

DWN
Finanzen
Finanzen Hersteller von Metas „Perversen-Brillen“ überrascht mich mit starkem Wettbewerbsvorteil
13.10.2026

Meta bringt künstliche Intelligenz mit seinen Smartbrillen immer näher an den Alltag. Produziert werden sie ausgerechnet von einem...