Deutschland

Hartz IV: Warum das Bundesverfassungsgericht harte Sanktionen verbietet

Hartz-IV-Kürzungen von 60 Prozent und mehr darf es seit November 2019 nicht mehr geben. 30 Prozent und weniger bleiben erlaubt, sollen aber abgemildert werden. Das hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden. Im Jahr 2018 wurden zahlreiche Hartz-IV-Empfänger sanktioniert.
17.01.2020 08:32
Aktualisiert: 17.01.2020 08:32
Lesezeit: 2 min
Hartz IV: Warum das Bundesverfassungsgericht harte Sanktionen verbietet
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts unterstützt die Bürger. (Foto: dpa) Foto: Uli Deck

Aus einem Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 geht hervor, dass drastische Kürzungen des Hartz4-Geldes durch die Jobcenter nicht zulässig sind. Monatelange Minderungen um 60 Prozent oder mehr seien mit dem Grundgesetz unvereinbar. Zulässig sind dem Urteil zufolge lediglich Kürzungen von bis zu 30 Prozent. Doch auch diese Sanktionen müssen abgemildert werden. Der Mensch dürfe nicht auf das schiere physische Überleben reduziert werden. Umgehend entbrannte eine Diskussion über eine Reform der Grundsicherung.

Die Jobcenter sanktionieren seit 2005 unkooperative Hartz-IV-Empfänger, indem sie ihnen den Geldhahn zudrehen. Wer ein Jobangebot ausschlägt oder eine Fördermaßnahme ablehnt, läuft Gefahr, dass ihm 30 Prozent des Regelsatzes gestrichen werden. Wer innerhalb eines Jahres mehrfach negativ auffällt, verliert bisher 60 Prozent oder sogar das gesamte Arbeitslosengeld II, auch die Kosten für Unterkunft und Heizung. Einmal verhängt, gilt eine Sanktion immer drei Monate, so die dpa.

Das werde den strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit nicht gerecht, hatte Vizegerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Urteilsverkündung gesagt. Der Gesetzgeber dürfe zwar “von Menschen verlangen, dass sie die Brücke in die Erwerbsarbeit beschreiten”, und zur Durchsetzung grundsätzlich auch Leistungsminderungen vorsehen. “Wenn er das im Bereich des grundrechtlich geschützten Existenzminimums sanktioniert, darf er aber nicht zu weit gehen”, so Harbarth. Die Sanktionen seien für die Betroffenen eine außerordentliche Belastung.

Der Hartz-IV-Satz für einen alleinstehenden Erwachsenen liegt seit dem 1. Januar 2020 bei 432 Euro.

Wie sehen die Hartz-IV-Sanktionen bisher aus?

Betroffene bekommen drei Monate weniger Geld. Wer ohne triftigen Grund einen Termin versäumt, büßt zehn Prozent des monatlichen Regelsatzes ein. Dieser liegt für alleinlebende Erwachsene bei 424 Euro (432 Euro ab 2020). In Karlsruhe ging es um die krasseren Fälle: Wer ein Jobangebot ausschlägt oder eine Fördermaßnahme abbricht, setzt 30 Prozent aufs Spiel. Beim zweiten Mal in einem Jahr sind es bisher 60 Prozent, beim dritten Mal entfällt das Arbeitslosengeld II komplett, samt Heiz- und Wohnkosten und Sozialversicherungsbeiträgen. Bei jungen Menschen unter 25 Jahren wird noch härter durchgegriffen.

Wie viele Menschen trifft das?

2018 haben die Jobcenter rund 904.000 Sanktionen verhängt, in gut drei Viertel der Fälle wegen nicht eingehaltener Termine. Um die gravierenderen Verfehlungen geht es bei knapp jeder fünften Sanktion. Weil es dieselbe Person auch mehrfach treffen kann, ist die Zahl der Betroffenen niedriger. Vergangenes Jahr waren es insgesamt 441.000. Damit waren 8,5 Prozent aller Hartz-IV-Empfänger mindestens einmal von einer Sanktion betroffen. Nach den Vergleichszahlen für den Monat Dezember wurden im Durchschnitt 109 Euro gestrichen.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt und Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Künstliche Intelligenz hält Wall Street auf Rekordkurs
07.01.2026

Die US-Aktienmärkte stiegen am Dienstag, gestützt durch künstliche Intelligenz, auf neue Rekordhochs, während Investoren auf die...

DWN
Finanzen
Finanzen Inflation 2025: Preise steigen weiter in Deutschland
06.01.2026

Die Inflation in Deutschland hat 2025 im Jahresschnitt 2,2 Prozent erreicht. Nach der hohen Teuerungswelle der vergangenen Jahre entspannt...

DWN
Politik
Politik Trump droht Kolumbien und Mexiko
06.01.2026

Die Aussagen aus Washington signalisieren eine neue Eskalationsstufe in der US-Politik gegenüber Lateinamerika. Droht daraus eine...

DWN
Politik
Politik Lobbyregister: Finanzbranche lobbyiert mit Hunderten Vertretern im Bundestag
06.01.2026

Das Lobbyregister zeigt, wer im Bundestag versucht, Politik zu beeinflussen. Eine Auswertung zeigt: Die Finanzbranche setzt viel Geld ein.

DWN
Technologie
Technologie KI-Kompetenz im Maschinenbau: Warum Firmen Nachwuchsprobleme sehen
06.01.2026

Künstliche Intelligenz verändert den Maschinenbau rasant – doch beim Nachwuchs klafft eine Lücke. Während Unternehmen KI-Kompetenz...

DWN
Politik
Politik Kampf um Grönland
06.01.2026

Trump will Grönland für die USA sichern – doch Europas Spitzenpolitiker setzen klare Grenzen. Dänemark und Grönland entscheiden...

DWN
Finanzen
Finanzen Anlagestrategien für 2026: Anleger zwischen Risiko und Neuausrichtung
06.01.2026

Die Finanzmärkte gehen mit erhöhten Risiken und politischen Unsicherheiten in das Jahr 2026. Wie lassen sich Vermögen und persönliche...

DWN
Unternehmen
Unternehmen KI-Recruiting: Chancen und Risiken bei der digitalen Personalauswahl
06.01.2026

Algorithmen führen Bewerbungsgespräche, analysieren Lebensläufe und treffen Vorauswahlen. Doch die KI-Rekrutierung birgt Risiken. Der...