Deutschland

Hartz IV: Warum das Bundesverfassungsgericht harte Sanktionen verbietet

Hartz-IV-Kürzungen von 60 Prozent und mehr darf es seit November 2019 nicht mehr geben. 30 Prozent und weniger bleiben erlaubt, sollen aber abgemildert werden. Das hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden. Im Jahr 2018 wurden zahlreiche Hartz-IV-Empfänger sanktioniert.
17.01.2020 08:32
Aktualisiert: 17.01.2020 08:32
Lesezeit: 2 min
Hartz IV: Warum das Bundesverfassungsgericht harte Sanktionen verbietet
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts unterstützt die Bürger. (Foto: dpa) Foto: Uli Deck

Aus einem Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 geht hervor, dass drastische Kürzungen des Hartz4-Geldes durch die Jobcenter nicht zulässig sind. Monatelange Minderungen um 60 Prozent oder mehr seien mit dem Grundgesetz unvereinbar. Zulässig sind dem Urteil zufolge lediglich Kürzungen von bis zu 30 Prozent. Doch auch diese Sanktionen müssen abgemildert werden. Der Mensch dürfe nicht auf das schiere physische Überleben reduziert werden. Umgehend entbrannte eine Diskussion über eine Reform der Grundsicherung.

Die Jobcenter sanktionieren seit 2005 unkooperative Hartz-IV-Empfänger, indem sie ihnen den Geldhahn zudrehen. Wer ein Jobangebot ausschlägt oder eine Fördermaßnahme ablehnt, läuft Gefahr, dass ihm 30 Prozent des Regelsatzes gestrichen werden. Wer innerhalb eines Jahres mehrfach negativ auffällt, verliert bisher 60 Prozent oder sogar das gesamte Arbeitslosengeld II, auch die Kosten für Unterkunft und Heizung. Einmal verhängt, gilt eine Sanktion immer drei Monate, so die dpa.

Das werde den strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit nicht gerecht, hatte Vizegerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Urteilsverkündung gesagt. Der Gesetzgeber dürfe zwar “von Menschen verlangen, dass sie die Brücke in die Erwerbsarbeit beschreiten”, und zur Durchsetzung grundsätzlich auch Leistungsminderungen vorsehen. “Wenn er das im Bereich des grundrechtlich geschützten Existenzminimums sanktioniert, darf er aber nicht zu weit gehen”, so Harbarth. Die Sanktionen seien für die Betroffenen eine außerordentliche Belastung.

Der Hartz-IV-Satz für einen alleinstehenden Erwachsenen liegt seit dem 1. Januar 2020 bei 432 Euro.

Wie sehen die Hartz-IV-Sanktionen bisher aus?

Betroffene bekommen drei Monate weniger Geld. Wer ohne triftigen Grund einen Termin versäumt, büßt zehn Prozent des monatlichen Regelsatzes ein. Dieser liegt für alleinlebende Erwachsene bei 424 Euro (432 Euro ab 2020). In Karlsruhe ging es um die krasseren Fälle: Wer ein Jobangebot ausschlägt oder eine Fördermaßnahme abbricht, setzt 30 Prozent aufs Spiel. Beim zweiten Mal in einem Jahr sind es bisher 60 Prozent, beim dritten Mal entfällt das Arbeitslosengeld II komplett, samt Heiz- und Wohnkosten und Sozialversicherungsbeiträgen. Bei jungen Menschen unter 25 Jahren wird noch härter durchgegriffen.

Wie viele Menschen trifft das?

2018 haben die Jobcenter rund 904.000 Sanktionen verhängt, in gut drei Viertel der Fälle wegen nicht eingehaltener Termine. Um die gravierenderen Verfehlungen geht es bei knapp jeder fünften Sanktion. Weil es dieselbe Person auch mehrfach treffen kann, ist die Zahl der Betroffenen niedriger. Vergangenes Jahr waren es insgesamt 441.000. Damit waren 8,5 Prozent aller Hartz-IV-Empfänger mindestens einmal von einer Sanktion betroffen. Nach den Vergleichszahlen für den Monat Dezember wurden im Durchschnitt 109 Euro gestrichen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Pennylane verbindet Buchhaltung und Steuerberatung in einer Software – wie Unternehmen davon profitieren
03.04.2026

Viele kleine und mittlere Unternehmen arbeiten im Finanzmanagement noch mit mehreren Systemen oder manuellen Prozessen. Das...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Energiemanagement-System: Wer Energie falsch nutzt, verliert Wettbewerbsfähigkeit
03.04.2026

Energie wird für Unternehmen immer teurer, doch viele nutzen sie weiterhin ineffizient. Neue Systeme zeigen, dass nicht die Produktion...

DWN
Finanzen
Finanzen ETF kaufen: So klappt der Einstieg Schritt für Schritt
03.04.2026

Ein ETF-Sparplan gilt als einfacher Weg zum langfristigen Vermögensaufbau. Trotzdem scheitern viele schon am ersten Schritt: den passenden...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Mitarbeitermotivation im Wandel: Warum Geld allein nicht mehr reicht
03.04.2026

Mehr Geld reicht nicht mehr, um Mitarbeiter zu halten. Beschäftigte verlangen zunehmend Flexibilität, Sicherheit und echte Perspektiven....

DWN
Unternehmen
Unternehmen Lamborghini Urus SE im Test: Was leistet der Plug-in-Hybrid mit V8-Motor?
03.04.2026

Lamborghini entwickelt sein erfolgreichstes Modell weiter und kombiniert beim Urus erstmals einen V8-Motor mit Plug-in-Hybridtechnik....

DWN
Unternehmen
Unternehmen Remote-Jobs werden knapper: Der Kampf ums Homeoffice nimmt zu
03.04.2026

Der Arbeitsmarkt für Remote-Arbeit verändert sich spürbar, während Unternehmen ihre Strategien neu ausrichten und die Nachfrage nach...

DWN
Panorama
Panorama DWN-Wochenrückblick KW 14: Die wichtigsten Analysen der Woche
02.04.2026

Im DWN Wochenrückblick KW 14 aus dem Jahr 2026 fassen wir die zentralen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen der vergangenen...

DWN
Politik
Politik Orbán oder von der Leyen: Wahlen in Ungarn werden Europa verändern - steht die EU vor einem Machtverlust?
02.04.2026

Die Parlamentswahl am 12. April in Ungarn rückt nicht nur die Zukunft von Viktor Orbáns politischem System sondern auch die Zukunft der...