Beschäftigte, die wegen der Corona-Krise eine Prämie von ihrem Arbeitgeber bekommen, müssen darauf keine Steuern zahlen. Das gelte für Sonderzahlungen und Sachleistungen bis zu 1500 Euro, teilte das Finanzministerium am Freitag mit. Voraussetzung ist, dass die Prämien zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 zusätzlich zum normalen Arbeitslohn ausgezahlt werden. Die Hilfen bleiben auch in der Sozialversicherung steuerfrei.
"Freundliche Worte an der Ladentheke und Beifall für das medizinische Personal sind ein schöner Ausdruck unserer Verbundenheit in dieser schweren Zeit. Aber wir wollen mehr tun, um die Helferinnen und Helfer angemessen zu würdigen", erklärte Finanzminister Olaf Scholz (SPD). "100-prozentigen Einsatz in dieser Zeit wollen wir 100-prozentig belohnen." Mehrere Arbeitgeber hatten angekündigt, ihren Beschäftigten einen Bonus zu zahlen - darunter die Einzelhändler Aldi, Real, Lidl, Rewe und Penny. Sie wollten dies aus steuerlichen Gründen allerdings in Form von Warengutscheinen oder Gutschriften auf Mitarbeiterkarten tun.