Die Staaten der Europäischen Union dürfen Unternehmen mit Sitz in Steueroasen innerhalb der EU, darunter die Niederlande und Luxemburg, nicht von Covid-19-Rettungsaktionen ausschließen.
Die Europäische Kommission sagte in der vergangenen Woche, dass die Mitgliedsstaaten die im EU-Vertrag festgelegten Regeln zur Kapitalfreiheit einhalten müssen. "Sie können Unternehmen nicht von Beihilferegelungen ausschließen, nur weil sie ihren Hauptsitz oder ihren steuerlichen Sitz in einem anderen EU-Land haben", sagte ein Sprecher der EU-Kommission.
Hintergrund ist, dass Dänemark, Polen und Frankreich Rettungsaktionen für Unternehmen ablehnen, die an Orten wie den US-Jungferninseln und Panama registriert sind. Die US-Jungferninseln und Panama gehören zu einem Dutzend Staaten, die von der EU auf eine schwarze Liste von Steueroasen gesetzt worden sind, von denen jedoch keiner ein EU-Mitgliedstaat ist.
"Unternehmen, die nach den EU-Richtlinien in Steueroasen angesiedelt sind, können keine Entschädigung erhalten", sagte das dänische Finanzministerium Anfang April. Polens Premierminister Mateusz Morawiecki und der französische Finanzminister Bruno Le Maire äußerten sich auf ähnliche Weise.
Währenddessen gewähren andere Staaten wie Belgien allen Unternehmen Rettungspakete, unabhängig davon, ob sie sich in einem Steuerparadies befinden oder nicht. Normalerweise erhebt Belgien Strafzahlungen, wenn Unternehmen ihre Steuern nicht vierteljährlich im Voraus zahlen. Doch für das erste Quartal verzichtet man auf die Strafen, wenn sich das Unternehmen nicht in einer Steueroase befindet.
Im Gegensatz zu Belgien schränken die Niederlande ihre Rettungsaktionen stärker ein. Der niederländische Premierminister Mark Rutte hat angekündigt, dass die zweite Runde von Rettungsmaßnahmen selektiver sein wird. Unternehmen, die mit Steuerparadiesen verbunden sind oder die ihren Aktionären Dividenden auszahlen, will die Regierung ausschließen.