Politik

USA bleiben unbehelligt: UN ermittelte gegen Deutschland wegen Rassismus gegen Schwarze

UN-Ermittler kommen zu dem Ergebnis, dass Afrikaner in Deutschland besonders schwer von Rassismus betroffen sind. Dabei erheben sie schwere Vorwürfe gegen die Institutionen des deutschen Staates. Die Behörden würden Menschen, die rassistische Gewalt und Hassverbrechen gegen schwarze Menschen begehen, nicht gründlich untersuchen und strafrechtlich verfolgen, behaupten sie.
07.05.2020 18:18
Aktualisiert: 07.05.2020 18:18
Lesezeit: 3 min
USA bleiben unbehelligt: UN ermittelte gegen Deutschland wegen Rassismus gegen Schwarze
Statuen der beiden afroamerikanischen Läufer Tommie Smith und John Carlos. (Foto: dpa) Foto: Jim Lo Scalzo

Im US-Bundesstaat wurde der Afroamerikaner Ahmaud Arbery von zwei Weißen auf offener Straße erschossen. Die darauffolgenden Reaktionen belegen, dass in den USA die Gesellschaft tief gespalten ist. Doch der UN ist es bisher nicht gelungen, Ermittler in die USA auszusenden, um einen umfassenden Bericht zur Lage in den USA auszuarbeiten.

Stattdessen steht Deutschland seit Jahren im Fokus der UN wegen angeblich besonders schwerer und struktureller Fälle von Rassismus gegen Schwarze.

Eine Gruppe aus Ermittlern der UN - zwei Anwälte und ein Menschenrechtsexperte -  besuchte vom 20. bis 27. Februar 2017 Berlin, Dessau, Dresden, Frankfurt, Wiesbaden, Düsseldorf, Köln und Hamburg. Schon nach ihrem ersten Besuch war dem Team nach eigener Aussage klar, dass es systemische Probleme mit Rassismus in Deutschland und ein "unvollständiges Verständnis der Geschichte" gebe - der Großteil der Bevölkerung würde das Rassismus-Phänomen deshalb ignorieren. 

"Wenn ich zur Arbeit nach Brandenburg muss, gehe ich - aber ich würde meine Tochter nicht mitnehmen (...) Rassismus ist in Sachsen besonders schlimm”, so Yonas Endrias. Endrias, der ursprünglich aus Eritrea stammt, engagiert sich seit Jahren in Verbänden zur Bekämpfung der Diskriminierung von Schwarzen in Deutschland und ist einer von Dutzenden von Menschen, die von dem dreiköpfigen Team der UN zur Untersuchung von Rassismus konsultiert wurden.

"Obwohl das Grundgesetz Gleichheit garantiert, Rassendiskriminierung verbietet und die Unverletzlichkeit der Menschenwürde verankert, werden diese Grundsätze nicht in die Praxis umgesetzt", zitiert The Local aus einem Bericht der oben erwähnten UN-Gruppe. 

Sie äußerten besondere Besorgnis darüber, dass afrikanische Männer häufig viel Angst hätten, bestimmte Teile des Landes zu betreten, weil sie befürchten, angegriffen zu werden.

Der Bericht kritisiert aber auch das Schulsystem scharf. "Viele afrikanisch-muslimische Schüler an deutschen Schulen beschreiben ihre Erfahrungen als traumatisch, da sie Rassismus nicht nur als Schwarze, sondern auch als Muslime erleben. Nach dem, was wir von der Zivilgesellschaft gehört haben, erhalten immer mehr Kinder mit afrikanischem Hintergrund Noten von Lehrern, die ihnen den Weg in die Hochschulbildung versperren", heißt es in dem Bericht.

Die Gruppe wirft der Deutschen Polizei und der deutschen Justiz "institutionellen Rassismus" vor. Rassistische Stereotypen würden dazu führen, dass die Behörden Menschen, die rassistische Gewalt und Hassverbrechen begehen, nicht gründlich untersuchen und strafrechtlich verfolgen.

"Das Fehlen eines unabhängigen Beschwerde-Mechanismus auf Bundes- und Länderebene fördern die Straflosigkeit. Es gibt einen ernsthaften Mangel an auf Ethnizität basierenden disaggregierten Daten und ein unvollständiges Verständnis der Geschichte", sagte Ricardo Sunga, Leiter des UN-Teams, in einer Erklärung.

"Menschen mit afrikanischem Erbe leben ganz unten in der deutschen Gesellschaft. Die einzigen Jobs, die ihnen noch bleiben, sind die, die sonst niemand machen möchte", schlussfolgern die UN-Experten. Laut Sunga gibt es in Deutschland bis zu einer Million Menschen mit afrikanischen Wurzeln - über ein Prozent der Bevölkerung. Mehr Informationen über sie zu sammeln, würde sie "sichtbar machen", sagt er.

Der Fall Oury Jalloh 

Fast 15 Jahre nach dem Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle hatte die Justiz in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr den Fall abgeschlossen. Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg verwarf den Antrag eines Verwandten Jallohs auf Klageerzwingung als unzulässig, heißt es in einer Mitteilung. Damit ist eine Initiative seiner Familie zu einer weiteren juristischen Aufklärung gescheitert, meldet die dpa.

Jalloh war nach einem Brand in einer Dessauer Polizeizelle am 7. Januar 2005 mit erheblichen Verbrennungen tot gefunden worden. Dass Jalloh selber damals die Matratze angezündet hat, auf der er gefesselt lag, wird von seinen Verwandten und ihren Unterstützern bis heute bestritten.  Das Landgericht Magdeburg verurteilte 2012 einen Beamten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe - er hatte demnach nicht dafür gesorgt, dass Jalloh ausreichend beaufsichtigt wurde. Es schien dem Gericht damals allerdings als äußerst wahrscheinlich, dass der Brand von Jalloh selbst gelegt worden war.

Die Familie des Mannes aus Sierra Leone geht von Mord aus und versucht seit Jahren, vor Gericht mit weiteren Verfahren die Aufklärung des Falles zu erreichen. Aus Sicht des OLG gelang es ihr in dem aktuellen Antrag nicht, in sich schlüssig und mit ausreichend Beweisen das mögliche Tatgeschehen darzustellen.

“Oury Jalloh wurde am 7. Januar 2005 in einer Dessauer Polizeizelle an Händen und Füßen gefesselt, misshandelt und verbrannt. Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh kämpft seitdem für Aufklärung des Mordes und somit gegen den Widerstand von Polizei und Justiz, die von Anfang an behaupteten, dass Oury Jalloh sich selbst angezündet habe. Nach insgesamt vier Prozessjahren vor den Landgerichten in Dessau und Magdeburg wurde lediglich der damalige Dienstgruppenleiter wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 € verurteilt. Die Brand- und Todesursache wurde von den Gerichten jedoch nicht geklärt”, so die StuRa Uni Freiburg.

Ein weiterer Fall

“Am 04. Dez 2008 sprach das Bremer Landgericht einen angeklagten Polizeiarzt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Der Arzt wendete eine umstrittene Methode an, mit der die Behörden vorgaben, gegen vermeintliche Drogendealer_innen vorzugehen. Laya Alama Condé, wurde im Zuge dieser Behandlung ertränkt. Am 27. Dezember 2004 wurde Laye Condé in Bremen festgenommen. Rassistischen Stereotypen entsprechend unterstellte die Polizei dem Festgenommenen, er sei ein Drogendealer und hätte Kügelchen verschluckt”, so Afrique Europe.

Belege, dass in deutschen Behörden Schwarze strukturell rassistisch diskriminiert werden, gibt es nicht. Die obigen Behauptungen haben anekdotischen Charakter 

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