Deutschland

Weitere Lockerungen der Corona-Regeln: Der aktuelle Stand in den Bundesländern

Lesezeit: 6 min
22.05.2020 13:57  Aktualisiert: 22.05.2020 13:57
Es folgt der aktuelle Stand (Freitag, 22. Mai) der Corona-Lockerungen in den verschiedenen Bundesländern geordnet nach den verschiedenen Bereichen des Lebens.
Weitere Lockerungen der Corona-Regeln: Der aktuelle Stand in den Bundesländern
Gäste sitzen am Freitag an Tischen von Restaurants auf dem Neumarkt vor der Dresdner Frauenkirche. (Foto: dpa)
Foto: Robert Michael

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UPDATE: Klicken Sie hier für die neuen Regelungen Stand 22. Mai.

Fast täglich beschließen ein oder mehrere Bundesländer neue Lockerungsmaßnahmen - nach den wochenlangen Einschränkungen werden immer mehr Freizeitbeschäftigungen wieder erlaubt. Hier der aktuelle Stand (Freitag) der Lockerungen in den Ländern bei einigen ausgewählten Lebensbereichen.

Wichtig: Die Lockerungen erfolgen in aller Regel unter Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin die bundesweite Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.

1) Restaurants und Bars

BADEN-WÜRTTEMBERG: Speiselokale dürfen wieder öffnen, Bars müssen geschlossen bleiben.

BAYERN: Außenbereiche von Restaurants dürfen öffnen, Innenräume ab dem 25. Mai. Für auf den Getränkeausschank ausgerichtete Lokale wie Bars gibt es noch keine Perspektive.

BERLIN: Essen in Restaurants ist möglich. Reine Schankwirtschaften, darunter auch Bars, müssen geschlossen bleiben.

BRANDENBURG: Restaurants können öffnen, Bars bleiben geschlossen.

BREMEN: Restaurant- und Kneipenbesuche sind möglich. Es gelten ein Thekenverbot, Sitzplatz- und Bedienpflicht. Bars bleiben weiterhin geschlossen.

HAMBURG: Restaurants sind offen, eine Öffnung von Bars wird geprüft.

HESSEN: Gaststätten und Bars sind geöffnet, pro fünf Quadratmeter Fläche ist nur ein Gast erlaubt.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Restaurants sind geöffnet. Bars müssen noch geschlossen bleiben.

NIEDERSACHSEN: Restaurants sind geöffnet, Bars noch zu.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Restaurants sind geöffnet. Bars müssen meist geschlossen bleiben, entschieden wird im Einzelfall vor Ort.

RHEINLAND-PFALZ: Gaststätten und Bars dürfen öffnen. Allerdings müssen Thekenbereiche geschlossen bleiben.

SAARLAND: Restaurantbesuche sind möglich. Bars können ebenfalls öffnen, bewirtet wird allerdings ausschließlich an Tischen, ein Aufenthalt an der Theke ist nicht gestattet.

SACHSEN: Restaurants und Bars dürfen öffnen.

SACHSEN-ANHALT: Die Restaurants dürfen seit Freitag wieder öffnen - per Sondergenehmigung vom Kreis bereits seit Montag. Bars dürfen ab 28. Mai wieder öffnen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Restaurants und Bars können öffnen.

THÜRINGEN: Restaurants und Bars können öffnen.

2) Hotels und Ferienwohnungen

BADEN-WÜRTTEMBERG: Ferienwohnungen können wieder öffnen, soweit eine Selbstversorgung möglich ist. Hotels dürfen vom 29. Mai an öffnen.

BAYERN: Hotels und Ferienwohnungen dürfen ab 30. Mai wieder öffnen.

BERLIN: Hotels und Ferienwohnungen können ab dem 25. Mai öffnen.

BRANDENBURG: Ferienwohnungen dürfen Gäste aufnehmen, Hotels ab 25. Mai.

BREMEN: Hotels und Ferienwohnungen dürfen öffnen.

HAMBURG: Hotels und Ferienwohnungen dürfen Gäste empfangen.

HESSEN: Hotels und Ferienwohnungen können aufsperren.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Für Einwohner des Bundeslandes sind Hotels und Ferienwohnungen geöffnet, für alle anderen gilt bis zum 25. Mai ein Einreiseverbot.

NIEDERSACHSEN: Ferienwohnungen dürfen betrieben werden, Hotels sollen vom 25. Mai an mit maximal 60 Prozent Auslastung folgen.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Hotels und Ferienwohnungen können aufmachen.

RHEINLAND-PFALZ: Hotels dürfen wieder für Touristen öffnen, Ferienwohnungen wieder vermietet werden.

SAARLAND: Hotels und Ferienwohnungen dürfen wieder für den Tourismus öffnen.

SACHSEN: Hotels und Ferienwohnungen können öffnen.

SACHSEN-ANHALT: Ferienwohnungen können öffnen, Hotels sollen - zunächst für Gäste aus dem eigenen Land - am Freitag folgen. Ab 28. Mai sollen Urlaube für Touristen aus ganz Deutschland möglich sein.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Besuche sind möglich.

THÜRINGEN: Hotels und Ferienwohnungen dürfen aufmachen.

3) Freibäder und Freizeitparks

BADEN-WÜRTTEMBERG: Wann Freibäder öffnen dürfen, ist noch nicht absehbar. Freizeitparkfans können sich auf den 29. Mai freuen.

BAYERN: Freibäder müssen weiter geschlossen bleiben, Freizeitparks dürfen ab 30. Mai öffnen.

BERLIN: Freibäder können ab 25. Mai öffnen. Größere Freizeitparks gibt es nicht.

BRANDENBURG: Nur kleine Freizeitparks mit Draußen-Angebot sind mit Einschränkungen geöffnet. Freibäder können ab 28. Mai öffnen.

BREMEN: Die ersten Freibäder können ab 1. Juni öffnen, ab 15. Juni sollen Freibäder bei Vorlage eines Hygienekonzeptes generell geöffnet werden. Größere Freizeitparks gibt es nicht.

HAMBURG: Freibäder sind noch geschlossen, eine mögliche baldige Öffnung wird diskutiert. Hamburg hat keine größeren Freizeitparks.

HESSEN: Für Freibäder ist der Zeitpunkt für eine Wiedereröffnung noch unklar. Freizeitparks können wieder öffnen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Freibäder dürfen vom 25. Mai an wieder öffnen. Freizeitparks sind geschlossen.

NIEDERSACHSEN: Freibäder könnten ab dem 25. Mai wieder öffnen, das gleiche gilt für Freizeitparks - Klarheit darüber schafft die neue Corona-Verordnung des Landes, die am Freitag vorgestellt wird.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Freibäder dürfen öffnen, der Mindestabstand gilt auch in den Schwimmbecken. Freizeitparks dürfen Besucher hereinlassen.

RHEINLAND-PFALZ: Freibäder sollen am 27. Mai öffnen dürfen, Freizeitparks am 10. Juni.

SAARLAND: Es ist unklar, wann Freibäder und Freizeitparks wieder öffnen dürfen.

SACHSEN: Freibäder und Freizeitparks dürfen öffnen, sofern sie ein genehmigtes Hygienekonzept haben.

SACHSEN-ANHALT: Freibäder und Freizeitparks dürfen ab 28. Mai wieder öffnen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Freibäder und Freizeitparks bleiben bis auf weiteres geschlossen.

THÜRINGEN: Freibäder können ab dem 1. Juni öffnen, über Freizeitparks entscheiden die Kreise in eigener Regie.

4) Kontaktbestimmungen

BADEN-WÜRTTEMBERG: Der Aufenthalt draußen ist auch mit Angehörigen eines weiteren Haushalts gestattet. In privaten Räumen sind Treffen mit Geschwistern und deren Familien, aber auch Treffen mit Angehörigen eines weiteren Haushalts möglich.

BAYERN: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

BERLIN: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

BRANDENBURG: Kontakte von zwei Hausständen sind erlaubt - im öffentlichen Raum wie im privaten Bereich.

BREMEN: Es können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen.

HAMBURG: Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.

HESSEN: Im öffentlichen Raum dürfen wieder Angehörige von zwei Haushalten gemeinsam unterwegs sein.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Im öffentlichen und privaten Raum können sich mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

NIEDERSACHSEN: Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Es dürfen sich Mitglieder aus zwei Familien in der Öffentlichkeit treffen.

RHEINLAND-PFALZ: Im öffentlichen Raum können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen.

SAARLAND: Drinnen wie auch draußen können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen.

SACHSEN: Es können sich zwei Hausstände treffen.

SACHSEN-ANHALT: Zusammenkünfte von bis zu fünf Menschen sind erlaubt, auch wenn diese nicht gemeinsam in einem Haushalt leben. Vom 28. Mai an dürfen zu privaten Feiern bis zu 20 Gäste eingeladen werden.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

THÜRINGEN: Draußen und auch drinnen dürfen sich die Mitglieder von zwei Haushalten treffen.

5) Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes)

BADEN-WÜRTTEMBERG: Versammlungen sind erlaubt - mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes - etwa zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen.

BAYERN: Über Demonstrationen soll im konkreten Einzelfall entschieden werden. Versammlungsorte müssen genügend Platz für den Mindestabstand bieten.

BERLIN: Versammlungen in geschlossenen Räumen mit bis 50 Teilnehmern sind erlaubt. Ab 25. Mai dürfen an Versammlungen unter freiem Himmel bis zu 100 Menschen teilnehmen, bislang sind es 50.

BRANDENBURG: Versammlungen mit bis zu 50 Menschen sind mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt.

BREMEN: Versammlungen müssen angezeigt werden und können zum Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden.

HAMBURG: Größere Versammlungen sind untersagt, unter freiem Himmel können Ausnahmen genehmigt werden.

HESSEN: Sind unter Auflagen erlaubt. Prinzipiell müssen Veranstaltungen bis 100 Personen grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt.

NIEDERSACHSEN: Für Demonstrationen und Versammlungen unter freiem Himmel können die Behörden Ausnahmegenehmigungen erteilen.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt - bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche.

RHEINLAND-PFALZ: Versammlungen unter freiem Himmel können im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden.

SAARLAND: Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes unter freiem Himmel sind unter besonderen Auflagen wieder erlaubt, wenn die Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden können.

SACHSEN: Kundgebungen sind nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt.

SACHSEN-ANHALT: Demonstrationen sind möglich, wenn die Versammlungsbehörde sie zusammen mit dem Gesundheitsamt erlaubt. Eine pauschale Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Versammlungen sind verboten, Ausnahmen aber möglich.

THÜRINGEN: Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl sind möglich.

6) Schulen und Kitas

BADEN-WÜRTTEMBERG: Mitte Juni sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten. In den Kitas dürfen bisher höchstens 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, gleichzeitig dort betreut werden.

BAYERN: Einige Jahrgänge sind wieder an den Schulen, erst nach den Pfingstferien Mitte Juni sollen alle Schüler zumindest tageweise in die Schule gehen. Dann sollen auch die Kinder zurück in die Kindergärten dürfen, die im Schuljahr 2021/22 schulpflichtig werden.

BERLIN: Bis zum Sommer soll jedes Kita-Kind wieder ein Betreuungsangebot erhalten. Bis Ende Mai sollen alle Schüler mit verringerter Stundenzahl in die Schulen gehen.

BRANDENBURG: Allen Schülern wird vor den Sommerferien, der Schulbesuch und die Teilnahme am Präsenzunterricht mindestens tage- oder wochenweise ermöglicht. Bei Kitas soll ein eingeschränkter Regelbetrieb anlaufen.

BREMEN: Alle Schulklassen werden schrittweise zurückgeholt. Ab 1. Juni werden alle Vorschulkinder wieder in Kitas kommen.

HAMBURG: Ab dem 25. Mai sollen alle Schüler wenigstens einmal pro Woche Unterricht in der Schule bekommen. Kitas gehen schrittweise in den Regelbetrieb.

HESSEN: Kitas sollen ab dem 2. Juni allmählich in den eingeschränkten Normalbetrieb übergehen. Der Unterricht an den Schulen hat schrittweise wieder begonnen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Die Schüler kehren bereits schrittweise in die Schulen zurück. Am 25. Mai sollen Kitas wieder allen Kindern offen stehen.

NIEDERSACHSEN: Die Notbetreuung in den Kitas wird sukzessive ausgeweitet, die Rückkehr zum Regelbetrieb ist für den 1. August geplant. Schüler kehren nach und nach zurück, vom 15. Juni an haben alle Jahrgänge wieder Unterricht in den Schulen.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Kita-Kinder und Schüler kehren schrittweise zurück. Ab Ende Mai sollen alle Schüler tageweise Präsenzunterricht erhalten, ab 8. Juni soll es einen «eingeschränkten Regelbetrieb» für alle Kita-Kinder geben.

RHEINLAND-PFALZ: Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen, alle Schüler sollen bis Mitte Juni wieder zur Schule gehen. Die Kitas sollen ab dem 2. Juni für alle öffnen, wenn auch mit Einschränkungen.

SAARLAND: In Kitas und Schulen soll es spätestens bis zu den Sommerferien «wieder einen möglichst regulären Betrieb geben».

SACHSEN: Sachsens Kitas und Grundschulen können im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder öffnen. Schüler an weiterführenden Schulen sollen zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden.

SACHSEN-ANHALT: Ab 2. Juni sollen Kitas und Schulen zu einem regulären Betrieb zurückkehren.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Ab dem 25. Mai soll für weitere Jahrgänge wieder die Schule beginnen. Das gilt für die Klassen 1 bis 3 an den Grundschulen sowie die Jahrgänge 8, 9 und 10 an Gemeinschaftsschulen und Gymnasien. Vom 1. Juni an soll in den Kitas ein eingeschränkter Regelbetrieb gelten.

THÜRINGEN: Die Kommunen konnten selbst entscheiden, ob sie in den Kindergärten einen eingeschränkten Regelbetrieb anbieten. Bis spätestens 15. Juni soll dieser in allen Kitas starten. In den Schulen sollen spätestens nach Pfingsten wieder alle Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen können


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