Deutschland

Bundesregierung startet Überbrückungshilfen, um Pleitewelle zu verhindern

Der Staat zahlt Hilfen an kleine und mittelständische Unternehmen, die besondern hart von der Krise betroffen sind. Die Kriterien, wer wofür Geld bekommt, sind klar formuliert.
12.06.2020 10:59
Aktualisiert: 12.06.2020 10:59
Lesezeit: 1 min
Bundesregierung startet Überbrückungshilfen, um Pleitewelle zu verhindern
Nicht nur die Gastronomie soll wegen Corona Staatshilfen erhalten. (Foto: dpa) Foto: Sina Schuldt

Kleine und mittelständische Unternehmen, die von der Corona-Krise besonders hart getroffen sind, sollen im Sommer Extra-Geld vom Staat bekommen. Das Kabinett brachte am Freitag sogenannte Überbrückungshilfen auf den Weg, die eine Pleitewelle verhindern sollen. Es gehe darum, dass die Firmen die nächsten Monate überlebten und dann dabei seien, wenn die Wirtschaft wieder wachse, sagte Vizekanzler Olaf Scholz (SPD).

Gedacht sind die neuen Hilfen besonders für Restaurants, Bars, Kneipen, Schausteller, aber auch Jugendherbergen, Schullandheime und Reisebüros sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe und Profisportvereine der unteren Ligen. Anträge dürfen aber aus allen Wirtschaftsbereichen kommen. Die Unternehmen müssen dafür nachweisen, dass ihr Umsatz im April und Mai verglichen mit dem Vorjahreszeitraum um mindestens 60 Prozent eingebrochen ist. Außerdem dürfen sie Ende 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.

Viele Firmen könnten derzeit kaum Kredite beantragen, weil sie ihre Umsatzausfälle perspektivisch nicht wieder reinholen könnten, begründet das Wirtschaftsministerium die Hilfen. Daher übernehme der Bund in den Monaten Juni bis August einen Teil der betrieblichen Fixkosten. Der Zuschuss steigt je nach Umsatzeinbruch auf bis zu 80 Prozent - maximal kann ein Unternehmen für drei Monate 150.000 Euro bekommen. Die Bundesregierung nimmt dafür insgesamt 25 Milliarden Euro in die Hand.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) betonte, der «Mittelstandsmotor» müsse wieder anspringen. Diese Firmen dürften nicht unverschuldet in Not geraten, weil sie ihre Fixkosten nicht zahlen könnten. Die Überlebensfähigkeit der Wirtschaft müsse gesichert werden, damit sie das Licht am Ende des Tunnels erreiche. Das Geld solle spätestens Anfang Juli ausgezahlt werden.

Übernommen werden etwa Teile der Miete oder Pacht, Zinszahlungen und Leasingraten, Ausgaben für Wartung und Instandhaltung, Strom, Wasser, Heizung, Versicherungskosten und Kosten für Auszubildende oder Steuerberater. Die Regelung muss nun in ein Gesetz gegossen und dann noch einmal vom Kabinett und vom Bundestag beschlossen werden.

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