Entwicklungsminister Gerd Müller, Arbeitsminister Hubertus Heil und Außenminister Heiko Maas setzen sich für ein Lieferkettengesetz für deutsche Unternehmen ein, wonach deutsche Unternehmen im Ausland besser zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet werden sollen.
Der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BMVW), Mario Ohoven, sagte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten: „Das Lieferkettengesetz soll deutsche Unternehmen, die im Ausland produzieren (lassen), zwingen, dort für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen, bei Verstößen können sie haftbar gemacht werden. Dass die Menschen- und Arbeitsrechte universal gelten und einzuhalten sind, versteht sich von selbst. Ob allerdings der von der Bundesregierung eingeschlagene Weg zum Ziel führt, ist mehr als fraglich. Am ärgerlichsten ist der implizite Generalverdacht gegen den deutschen Mittelstand, so als hätten die Unternehmer nur Eines im Sinn, die Menschen in den Herstellerländern auszubeuten.“
Das geplante Gesetz habe keinen Realitätsbezug. „Realitätsfern ist das Lieferkettengesetz auch aus einem weiteren Grund. Im Jahr 2018 exportierten deutsche Firmen Waren im Wert von mehr als 1,3 Billionen Euro. In rund 60 Prozent der ausgeführten Güter stecken wiederum Komponenten, die zuvor im Ausland hergestellt wurden. Und gut 85 Prozent des Welthandels finden nicht mehr zwischen Staaten statt, sondern innerhalb von Netzwerken und eben Lieferketten. Nur ein Beispiel: Die globalen Lieferketten der mittelstandstypischen Metall- und Elektroindustrie bestehen im Normalfall aus mindestens 15 Zulieferern“, so Ohoven.
Bei der Umsetzung des geplanten Gesetzes wird es Probleme geben, weil deutsche Unternehmen keinen Einfluss auf die Standards im Ausland haben. Dazu führt Ohoven aus: „Schon der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass angesichts dieses hohen internationalen Vernetzungsgrades kein Unternehmen die Hand für jeden seiner Geschäftspartner vor Ort ins Feuer legen kann. Wie soll etwa ein kleines deutsches Textilunternehmen sicherstellen, dass auf den indischen Baumwollfeldern die Pflückerinnen nicht mit Pflanzenschutzmitteln in Berührung kommen? Doch genau in solchen Fällen müsste der Auftraggeber in Deutschland laut Lieferkettengesetz für seine Subunternehmer haften. Er stünde also latent mit einem Bein im Gefängnis. Es hat keinen Sinn, etwas vorzuschreiben, von dem im Vornherein klar ist, dass es nicht einzuhalten ist.“
Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft stemmen sich ebenfalls gegen eine gesetzliche Regelung. Die deutsche Wirtschaft verhalte sich bei ihren Aktivitäten im Ausland vorbildlich und fühle sich auch dort den Menschenrechten verpflichtet, hatte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung BDA, Steffen Kampeter, dem Deutschlandfunk mitgeteilt.