Österreichs Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat zwei von der Regierung verordnete Corona-Gesetze für rechtswidrig erklärt. So sei etwa das allgemeine Betretungsverbot für öffentliche Orte im März und April zum Teil verfassungswidrig, gab der Gerichtshof in Wien am Mittwoch bekannt. Diese Verordnung sei nicht durch das Covid-19-Maßnahmengesetz gedeckt gewesen. Demnach hätten nur Verbote für bestimmte Orte erlassen werden dürfen, für ein allgemeines Ausgehverbot fehle die gesetzliche Basis. "Dieses Gesetz bietet keine Grundlage dafür, eine Verpflichtung zu schaffen, an einem bestimmten Ort, insbesondere in der eigenen Wohnung, zu bleiben", erklärte der VfGH.
Verfassungswidrig sei auch die ungleiche Behandlung von Geschäften nach Größe gewesen, teilte das Gericht mit. Läden mit einer Verkaufsfläche von unter 400 Quadratmetern sowie Baumärkte und Gartencenter durften nach einer vierwöchigen Sperre Mitte April wieder aufsperren. Größere Geschäfte mussten hingegen noch länger geschlossen bleiben. Eine sachliche Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung sei nicht erkennbar, so der VfGH. Beide Verordnungen sind seit Ende April nicht mehr in Kraft.
Die Corona-Maßnahmen der konservativ-grünen Regierung in Wien wurden zuvor von der Opposition und von Juristen teilweise als rechtlich bedenklich kritisiert. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) verwies daraufhin auf die Ausnahmesituation während der Corona-Krise und bat um Nachsicht. Juristen sollten Fragen in diesem Bereich "nicht überinterpretieren", sagte er.
Als Reaktion auf steigende Corona-Infektionszahlen hat die Regierung von Bundeskanzler Sebastian Kurz die Maskenpflicht am Dienstag wieder ausgeweitet. In Supermärkten, Bank- und Postfilialen muss ab Freitag, den 24. Juli wieder ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.