Die Anwaltskanzlei Tilp verklagt im Wirecard-Skandal nun auch die Finanzaufsicht BaFin auf Schadenersatz. Die Amtshaftungsklage sei beim Landgericht Frankfurt eingereicht worden. "Die BaFin hat sich unseres Erachtens jahrelang unter grober Missachtung ihrer gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse eigener Ermittlungen gegenüber der Wirecard AG wegen Marktmanipulation verweigert", sagte Rechtsanwalt Andreas Tilp am Freitag.
Obwohl sie die öffentliche Berichterstattung über massive Unregelmäßigkeiten bei Wirecard genau gekannt habe, sei die Behörde einseitig gegen Journalisten und Leerverkäufer vorgegangen. Die Behörde wies die Vorwürfe zurück. "Die BaFin ist sämtlichen Hinweisen, die sie erhalten hat, pflichtgemäß nachgegangen", sagte eine Sprecherin.
Wirecard ist einer der größten Bilanzskandale in der deutschen Geschichte. Der Dax-Konzern hat nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft München mindestens seit 2015 seine Bilanzen gefälscht. Doch erst Mitte Juni stellte Wirecards langjähriger Bilanzprüfer EY fest, dass rund 1,9 Milliarden Euro, die angeblich auf Treuhandkonten bei philippinischen Banken lagen, nicht existierten - ebenso wie große Teile des Asien-Geschäfts.
Der Dax-Konzern, der zu seinen Hochzeiten an der Börse mit fast 25 Milliarden Euro bewertet wurde, meldete Ende Juni Insolvenz an. Tilp hat wegen des Skandals bereits EY und frühere Vorstände des zusammengebrochenen Zahlungsabwicklers verklagt.
Tilp argumentiert, dass die BaFin mindestens für Geschäfte mit Wirecard-Papieren ab dem 18. Februar 2019 Schadenersatz leisten müsse. "Hätte sie ordnungsgemäß ermittelt, wäre der Bilanzbetrug am Freitag, dem 15. Februar 2019, längst öffentlich bekannt gewesen", sagte er. An dem Tag hatte die BaFin die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) mit der Prüfung der Wirecard-Bilanz beauftragt.
Wie in den früheren Klagen beantragte Tilp auch diesmal ein Musterverfahren. Bei einem Musterverfahren handelt es sich um eine Art Sammelklage, bei der einer im Namen von vielen klagt.
Er ist allerdings juristisch umstritten, ob die BaFin überhaupt haftbar gemacht werden kann. Die BaFin-Sprecherin erklärte, Amtshaftungsansprüche von Dritten, etwa von Anlegern, seien gesetzlich ausgeschlossen.