Vor dem Gericht schwenken Demonstranten rote Fahnen mit dem Ausdruck „Partizan“. „Freiheit für alle politischen Gefangenen“, fordern sie lautstark. „Revolution ist kein Verbrechen.“ Das Oberlandesgericht München sieht hingegen in den angeklagten türkischen Kommunisten Mitglieder einer ausländischen Terrorgruppe und verurteilt sie zu teils langen Haftstrafen.
Nach mehr als vier Prozessjahren kamen die Richter am Dienstag zu dem Schluss, dass die neun Männer und eine Frau für die Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML) Geld beschafft, Veranstaltungen organisiert und Mitglieder geworben hatten. Mit dem Geld sei auch der bewaffnete Arm der Gruppierung in der Türkei unterstützt worden, um dort die Fortführung des Guerillakampfes zu ermöglichen, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Dauster.
Gegen den Hauptangeklagten verhängte das Gericht sechseinhalb Jahre Haft, wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Es blieb damit knapp unter der Forderung der Bundesanwaltschaft von sechs Jahren und neun Monaten. Der 60-Jährige, der seit etwa fünf Jahren in Haft sitzt, habe Aktivitäten der Gruppe in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, England, Holland und Belgien koordiniert. Die übrigen Angeklagten, die zuletzt auf freiem Fuß waren, bekamen zwischen zwei Jahren und neun Monaten und fünf Jahren wegen Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe im Ausland, so die dpa.
Sprengstoff, Anschläge, Schusswaffen
Nach Ansicht des Gerichts setzte die TKP/ML in der Türkei Sprengstoff und Schusswaffen ein, um gewaltsam die dortige Gesellschaftsordnung zu beseitigen und durch eine Diktatur des Proletariats zu ersetzen. Dabei habe es „mit Tötungsvorsatz geführte Angriffe auf Repräsentanten und so genannte Kollaborateure“ des türkischen Staates gegeben, sagte Dauster. Bewaffnete Einheiten legten Bomben, verübten Anschläge, nahmen Geiseln und gingen gegen Händler vor, die Militär oder Polizei Material lieferten: Waffen - oder auch nur Brot.
Mindestens sechs Menschen seien 2004 bis 2015 bei Anschlägen umgekommen, sagte Dauster. Zwei Menschen seien vorsätzlich getötet worden. Zudem starben vier sechs bis zwölf Jahre alte Kinder, als ein Sprengsatz in einer Garage hochging, in der sie spielten - der Anschlag galt einem lokalen Mandatsträger.
Zwar seien die Angeklagten an den Anschlägen nicht beteiligt gewesen, räumte der Richter ein. Sie hätten aber die Vereinigung gefördert und um die terroristische Ausrichtung gewusst. Dauster betonte, Beweise aus der Türkei spielten fast keine Rolle. Französische Ermittler hätten Beweise sichergestellt, es gebe Beweise aus verdeckter Überwachung. Die Akten füllten Tausende Seiten.
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