Technologie

Deutsche Flugsicherung beginnt Testphase für Anti-Drohnen-Systeme

Um die Flughäfen Frankfurt und München herum beginnt der Testbetrieb dreier Systeme zur Erkennung von Drohnen.
07.08.2020 11:00
Lesezeit: 1 min
Deutsche Flugsicherung beginnt Testphase für Anti-Drohnen-Systeme
Eine Drohne vor einem Flugzeug. (Foto: dpa) Foto: Julian Stratenschulte

In der Umgebung der Flughäfen Frankfurt und München werden in den kommenden Wochen verstärkt Drohnen aufsteigen. Die unbemannten Flugkörper gehören zu umfangreichen Versuchen der Deutschen Flugsicherung, die an den beiden Standorten jeweils drei verschiedene Systeme zur Entdeckung der Drohnen testen will. Die Detektion gilt als Grundvoraussetzung, um anschließend gefährliche Annäherungen zu Passagiermaschinen verhindern zu können.

Die bis in den Oktober laufenden Tests seien mit den zuständigen Behörden, Kommunen und der Polizei abgestimmt, teilte die Flugsicherung am Donnerstag in Langen bei Frankfurt mit. Sie sollen die Grundlagen für die Ausschreibung eines Detektionssystems schaffen. Überwacht werden sollen die An- und Abflugkorridore bis in eine bestimmte Höhe und einer seitlichen Ausdehnung von rund 18 Kilometern. Für das Frankfurter Flughafensystem mit vier Bahnen, die teils aus verschiedenen Himmelsrichtungen angeflogen werden, ergibt sich daraus ein sehr großes Areal.

Drohnensichtungen im Nahbereich haben in der Vergangenheit immer wieder zur Einstellung des Flugbetriebs an Flughäfen geführt, mit entsprechenden wirtschaftlichen Folgen für Airlines und Flughafenbetreiber. Zuletzt musste wegen illegaler Drohnen der Betrieb in Frankfurt im Februar und noch einmal im März eingestellt werden. Im vergangenen Jahr hat die Flugsicherung von 125 Zwischenfällen mit Drohnen berichtet, die Flughäfen oder Verkehrsflugzeugen zu nahe gekommen waren.

In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen verboten - es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometern gehalten werden. Drohnenflüge an Flughäfen werden strafrechtlich verfolgt. Sie gelten rechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und werden mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet.

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