Um sozialen Wohnungsbau zu finanzieren, fordert die Linke eine Sondersteuer auf sogenannte Luxusvillen. Vorbild sei Los Angeles, wo eine solche Steuer im vergangenen Jahr 425 Millionen Dollar (rund 364 Millionen Euro) eingebracht habe, heißt es in einem Konzept der Parteispitze, das der DPA vorliegt.
Luxusvillen: Linke für Sondersteuer auf teure Immobilien
Demnach hält es die Linke für denkbar, in Deutschland zum Beispiel einen Zuschlag von fünf Prozent bei der Grunderwerbssteuer auf Immobilienkäufe ab vier Millionen Euro einzuführen. Möglich wäre auch ein höherer Satz bei der Grundsteuer für besonders teure Immobilien, heißt es weiter.
Parteichef Jan van Aken sagte, viele Menschen fänden einfach keine Wohnung – ob nun getrennte Paare, Familien oder erwachsene Kinder, die von zu Hause ausziehen. "Gleichzeitig gibt es Menschen, die auf unerhört vielen Quadratmetern wohnen, die Luxusvillen besitzen. Die betreten den größten Teil ihrer Wohnungen im Alltag überhaupt nicht. Wir finden: Die sollten was dafür bezahlen, dass sie so wohnen. Eine Steuer. Von dem Geld könnte man bezahlbaren Wohnraum für alle finanzieren.“
Teuerste Luxusvilla auf Insel Schwanenwerder
Die Linke hatte schon im Bundestagswahlkampf die Themen bezahlbares Wohnen und Vermögenssteuern ins Zentrum gerückt. Die Forderung einer sogenannten Luxusvillen-Steuer verbindet beides. Allerdings sind Details unklar, so etwa, wie viele Immobilien in Deutschland betroffen wären und wie viele Einnahmen das für den Staat brächte.
Auch in Deutschland gebe es „zahlreiche Luxusimmobilien, die weit über die Bedürfnisse des normalen Wohnens hinausgehen“, heißt es im Konzept. Van Aken verwies auf ein Beispiel: „In Berlin ist dieses Jahr die teuerste Luxusvilla jemals angeboten worden: Auf der Insel Schwanenwerder für 82 Millionen US-Dollar. Auch in München, Hamburg, Düsseldorf gibt es Luxusstandorte, gleichzeitig ist dort bezahlbarer Wohnraum knapp.“
Kommunen und Länder gegen Sondersteuer auf Luxus-Immobilien
„Das ist mal wieder Populismus von Links: Der von der Linkspartei vorgeschlagene erhöhte Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Immobilien ab vier Millionen Euro verkennt den Charakter der Grunderwerbsteuer als am Verkehrswert ausgerichtete Verkehrsteuer und ist verfassungsrechtlich bedenklich“, sagte Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) dem RND. Er warnte außerdem davor, dass es wegen der angedachten Vier-Millionen-Euro-Grenze zu problematischen und willkürlichen Steuersprüngen kommen würde. Zudem sei eine Verteuerung der Miete eine denkbare Folge.
„Die Überlegung, Luxusvillen höher zu besteuern, wirft schwierige Fragen auf“, sagte unterdessen der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, André Berghegger, dem RND. „Was die Grundsteuer betrifft, haben wir aktuell nach jahrzehntelanger Debatte eine Grundsteuer-Reform umzusetzen, bei der es gerade darum geht, dass wertvollere Immobilien eine höhere Grundsteuer bezahlen müssen“, sagte er und warnte vor juristischen Unsicherheiten. „Wenn man das zugrunde liegende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes genau ansieht, würde es viele rechtliche Unsicherheiten bringen, für sehr teure Immobilien andere Steuersätze festzulegen.“


