Politik

Verstöße gegen Corona-Regeln: Bayern erwägt noch höhere Strafen

Lesezeit: 1 min
04.08.2020 17:50  Aktualisiert: 04.08.2020 17:50
Die bayerische Staatsregierung denkt darüber nach, die Bußgelder aus dem Corona-Katalog zu erhöhen. Wer aktuell gegen die Maskenpflicht verstößt, muss 150 Euro zahlen. Für andere Vergehen müssen bereits jetzt bis zu 10.000 Euro gezahlt werden.
Verstöße gegen Corona-Regeln: Bayern erwägt noch höhere Strafen
100- und 200-Euro-Banknoten. (Foto: dpa)
Foto: Peter Endig

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  

Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks (BR) erwägt die Staatsregierung in München, die Bußgelder bei Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen zu erhöhen.

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann teilte dem BR mit, dass es darum gehe, „einen stärkeren abschreckenden Effekt zu erzielen“.

Aus dem aktuellen Bußgeldkatalog gehen folgende Bestimmungen hervor:

Aufenthalt im öffentlichen Raum mit Personen, die nicht vom erlaubten Personenkreis des § 2 Abs. 1 BayIfSMV (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, Anm.d.Red.) umfasst sind – 150 Euro.

Feiern und/oder Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen – 150 Euro.

Betreiber von den in § 4 Abs. 1 BayIfSMV genannten Einrichtungen, die kein Schutz- und Hygienekonzept vorlegen können – 5.000 Euro.

Verstoß gegen die Maskenplicht – 150 Euro.

Durchführung einer Veranstaltung oder Versammlung entgegen § 5 Abs. 1 Satz 1 BayIfSMV oder – 5.000 Euro.

Teilnahme an einer Veranstaltung oder Versammlung entgegen § 5 Abs. 1 Satz 1 oder § 7 Abs. 1 Satz 1 BayIfSMV – 500 Euro.

Durchführung von Reisebusreisen unter Verstoß gegen die Vorgaben von § 8 Satz 3 BayIfSMV – 5.000 Euro.

Betrieb oder Nutzung einer Sporthalle, eines Sportplatzes, eines Fitnessstudios oder anderer Sportstätten oder einer Tanzschule entgegen § 9 BayIfSMV – 5000 Euro.

Betrieb einer Einrichtung oder Durchführung von touristischen Führungen unter Verstoß gegen die Vorgaben von § 11 BayIfSMV oder Durchführung von Führungen in Kulturstätten entgegen § 21 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1, § 11 Abs. 2 BayIfSMV – 5.000 Euro.

Betreiber von Ladengeschäften, die

(1) nicht sicherstellen, dass grundsätzlich der vorgeschriebene Mindestabstand eingehalten werden kann,

(2) nicht sicherstellen, dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 10 m² Verkaufsfläche,

(3) nicht sicherstellen, dass das Personal seiner Maskenpflicht nachkommt, oder

(4) kein Schutz- und Hygienekonzept vorlegen können – 5.000 Euro.

Es gibt zwölf weitere Ordnungswidrigkeiten, die in Verbindung mit den Corona-Maßnahmen mit Bußgeldern in Höhe von jeweils 5.000 Euro geahndet werden dürfen.

Hinzu kommt noch: Betreiber von Kulturstätten i.S.d. § 21 Abs. 2 BayIfSMV oder Kinos, die

(1) nicht sicherstellen, dass grundsätzlich der Mindestabstand zwischen allen Teilnehmern (Besucher und Mitwirkende) eingehalten wird (bei Einsatz von Blasinstrumenten und Gesang beträgt der Mindestabstand 2 m),

(2) in geschlossenen Räumen mehr als 100 Personen oder unter freiem Himmel mehr als 200 Personen zulassen; bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mehr als 200 Personen oder unter freiem Himmel mehr als 400 Personen zulassen,

(3) kein Schutz- und Hygienekonzept vorlegen können – 10.000 Euro.


Mehr zum Thema:  

Anzeige
DWN
Panorama
Panorama Halbzeit Urlaub bei ROBINSON

Wie wäre es mit einem grandiosen Urlaub im Juni? Zur Halbzeit des Jahres einfach mal durchatmen und an einem Ort sein, wo dich ein...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Tarifrunde der Chemieindustrie: Gewerkschaft fordert mehr Lohn
26.04.2024

Im Tarifstreit in Ostdeutschlands Chemieindustrie fordert die Gewerkschaft IG BCE eine Lohnerhöhung von 7 Prozent. Arbeitgeber warnen vor...

DWN
Technologie
Technologie Künstliche Intelligenz: Wie sich Deutschland im internationalen Rennen positioniert
26.04.2024

Die Deutsche Industrie macht Tempo bei der KI-Entwicklung. Das geht aus einer kürzlich veröffentlichten Analyse des Deutschen Patent- und...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Automesse China 2024: Deutsche Autohersteller im Preiskrieg mit BYD, Xiaomi und Co.
25.04.2024

Bei der Automesse in China steht der eskalierende Preiskrieg bei Elektroautos im Vordergrund. Mit hohen Rabatten kämpfen die Hersteller...

DWN
Technologie
Technologie 3D Spark: Ein Hamburger Start-up revolutioniert die Bahnbranche
25.04.2024

Die Schienenfahrzeugindustrie befindet sich in einem grundlegenden Wandel, in dessen Verlauf manuelle Fertigungsprozesse zunehmend...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Lieferdienste in Deutschland: Bei Flink, Wolt und anderen Lieferando-Konkurrenten geht es um alles oder nichts
25.04.2024

Getir, Lieferando, Wolt, UberEats - das Angebot der Essenskuriere ist kaum noch überschaubar. Wer am Markt letztlich bestehen wird,...

DWN
Politik
Politik Bericht: Habeck-Mitarbeiter sollen Kritik am Atom-Aus missachtet haben
25.04.2024

Wichtige Mitarbeiter von Bundesministern Habeck und Lemke sollen laut einem Bericht interne Zweifel am fristgerechten Atomausstieg...

DWN
Finanzen
Finanzen Feiertagszuschlag: Was Unternehmer an den Mai-Feiertagen beachten sollten
25.04.2024

Feiertagszuschläge sind ein bedeutendes Thema für Unternehmen und Arbeitnehmer gleichermaßen. Wir werfen einen genauen Blick auf die...

DWN
Finanzen
Finanzen Teurer Anlegerfehler: Wie der Blick in den Rückspiegel fehlgeht
25.04.2024

Anleger orientieren sich an den Renditen der vergangenen drei bis zehn Jahre, um Aktien oder Fonds auszuwählen. Doch laut Finanzexperten...