Die Union will die weitere Aussetzung der Insolvenzantrags-Pflicht für überschuldete Unternehmen in der Coronakrise nur teilweise mittragen. Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, und Fraktionsvize Thorsten Frei sprachen sich am Montag dafür aus, die Ende September auslaufende Sonderregelung allenfalls bis Jahresende zu verlängern.
Dagegen will Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) Firmen, die ihre Finanzierung wegen der Krise nicht sichern können, bis Ende März 2021 erlauben, auf einen Insolvenzantrag zu verzichten. Für zahlungsunfähige Firmen - also solche, die ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können - soll das aber nicht mehr gelten.
Lambrechts Vorschlag sei durchaus sinnvoll, weil er zwischen Überlebensfähigkeit und Zahlungsunfähigkeit unterscheide, sagte Pfeiffer, der Nachrichtenagentur Reuters. "Wir müssen aufpassen, dass wir keine Zombie-Unternehmen mitschleppen, die auch schon vor Corona keine Zukunft hatten."
Schon im vergangenen Jahr sei für 2020 eine Insolvenzwelle erwartet worden, sagte Pfeiffer. Auch bei der diskutierten Verlängerung des Kurzarbeitergelds fordert er eine Differenzierung. "Es ist nicht sinnvoll, eine 100-prozentige oder auch 80-prozentige Freistellung dauerhaft anzubieten. Dies setzt die falschen Anreize sowohl für die Unternehmen als auch Mitarbeiter."
Es gebe Branchen mit strukturellen Problemen wie etwa die Automobilzulieferer, aus denen Mitarbeiter in andere Sektoren werden wechseln müssten. "Eine zu weitgehende Kurzarbeiterregelung verhindert oder verzögert diesen Wechsel. Staatliche Hilfen dürfen nicht den nötigen oder bereits stattfindenden Strukturwandel der Wirtschaft behindern."
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Hans Michelbach warnte, eine Verlängerung verringere die Probleme nicht, sondern vergrößere sie. "Allenfalls eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum Jahresende könnte noch vertretbar sein", sagte Michelbach.
Die Bundesregierung hatte Ende März allen von der Pandemie betroffenen Unternehmen eine Atempause gegeben, um sie vor einer Insolvenz zu bewahren. Firmen, die nur deswegen in Schieflage geraten sind, kommen bis Ende September um einen Insolvenzantrag herum.
Diese Ausnahmeregelung für zahlungsunfähige Unternehmen zum 1. Oktober zu beenden, hält Insolvenzverwalter Lucas Flöther für "völlig alternativlos". Das sei wichtig, um wieder Vertrauen im Markt zu schaffen, sagte der Sanierungsexperte zu Reuters. "Als Geschäftsmann muss ich wissen, ob mein Gegenüber wenigstens zahlungsfähig ist."
Die Antragspflicht für überschuldete Firmen auszusetzen, hält der Vorsitzende des Gravenbrucher Kreises der führenden Insolvenzverwalter dagegen für nachvollziehbar: "Für viele Unternehmen ist es zurzeit schwer nachzuweisen, dass sie für bis zu 24 Monate durchfinanziert sind. Da muss man eine Brücke schlagen."
Die Aussetzung der Antragspflicht hat dazu beigetragen, dass die Zahl der Unternehmensinsolvenzen trotz der Corona-Rezession zuletzt weiter gesunken ist. Im Mai meldeten die Amtsgerichte 1504 Firmenpleiten und damit 9,9 Prozent weniger als ein Jahr zuvor.
"Der drastische Rückgang der Insolvenzen inmitten der Corona-Pandemie zeigt, dass da etwas nicht stimmt", sagte der Präsident des Verbandes Insolvenzverwalter Deutschland (VID), Christoph Niering. "Es wird höchste Zeit, dass wir wieder zu einem funktionierenden System zurückkehren. Ein Schritt in die richtige Richtung wäre, dass antragspflichtige Unternehmen am 1. Oktober wieder uneingeschränkt einen Insolvenzantrag stellen müssen."