Das milliardenschwere Rettungspaket der Bundesregierung für kleinere und mittlere Betriebe kommt bislang kaum bei den von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen an. Bislang sei lediglich ein Prozent der eingeplanten Mittel aus dem Zuschusstopf von insgesamt 24,6-Milliarden-Euro an notleidende Firmen ausbezahlt werden, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen Fraktion hervorgeht, die der Augsburger Allgemeinen vorliegt. Demnach zahlten die Bundesländer bis August lediglich 248 Millionen Euro aus dem Topf aus.
Die Grünen-Mittelstandsexpertin Claudia Müller, die die Anfrage gestellt hatte, kritisierte grundsätzliche Konstruktionsfehler des Hilfsprogramms: "Die bisherigen Überbrückungshilfen sind nur für Unternehmen gemacht, die im April und Mai schon heftig betroffen waren. In der Realität hat die Krise Unternehmen aber sehr unterschiedlich getroffen." So seien die finanziellen Einbrüche und Verluste oft verzögert bei vielen Betrieben angekommen. "Andere Unternehmen sind knapp unter der relevanten Verlustgrenze von 60 Prozent, aber nicht minder existenzgefährdet betroffen", betonte die Bundestagsabgeordnete. "Die Realität der Krise ist eben komplexer, als das grob gestrickte Hilfsprogramm des Wirtschaftsministerium", sagte Müller der der Augsburger Allgemeinen.
Regierung zwischen Sicherheitsbedenken und flexibler Vergabe gefangen
Der Grund für die Blockade bei den Überbrückungshilfen liegt in der Abwägung zwischen möglichst hohen Sicherheitsstandards bei der Vergabe einerseits und möglichst schneller, unbürokratischer Hilfe andererseits. Nicht zuletzt die Skandale in Berlin und NRW - wo sich tausende unter Angabe falscher Daten Zuschüsse ergaunert hatten - hat dazu geführt, dass nun lieber dreimal genau hingeschaut wird, wer Hilfen beantragt.
Die Augsburger Allgemeine schreibt:
Tatsächlich gibt es strenge Voraussetzungen für die Überbrückungszuschüsse, nachdem es bei den zuvor im Lockdown direkt gewährten Soforthilfen zahlreiche Berichte über Missbrauch gegeben hatte. Die Anträge können nur über Steuerberater, Wirtschafts- oder Buchprüfer gestellt werden, was für die Antragsteller zusätzliche Kosten bedeutet. (…) Zudem müssen Umsatzrückgange von mindestens 60 Prozent nachgewiesen werden. Dann können für bis zu drei Monate 80 Prozent der Fixkosten etwa für Gewerbemieten, Leasingraten oder Kredite erstattet werden – maximal 150.000 Euro für drei Monate.
Ursprünglich rechnete die Bundesregierung damit, dass jedes fünfte der dreieinhalb Millionen deutschen Unternehmen antragsberechtigt sei. Tatsächlich beantragten laut der Regierungsantwort bislang aber nur 38.600 Firmen Überbrückungshilfen im Umfang von 709 Millionen Euro. Wirtschaftsverbände kritisierten die Antragsvoraussetzungen mehrfach als „extrem bürokratisch“ und warfen der Regierung vor, insbesondere Solo-Selbstständige im Stich zu lassen.
Ermittlungen gegen Banken in Berlin
Bei der Auszahlung milliardenschwerer Corona-Hilfen für Kleinunternehmer soll es Berlin nicht genau genug genommen haben - und auch Salafisten sollen in den Genuss des Gratis-Geldes gekommen sein. Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die beiden Vorstände und drei weitere Verantwortliche der Investitionsbank Berlin (IBB) wegen Untreue oder Beihilfe zur Untreue, wie ein Sprecher sagte. „Es gibt den Anfangsverdacht, dass bei der Vergabe der Gelder nicht für eine ausreichende Kontrolle der Anträge auf Missbrauch Sorge getragen wurde.“
Die Untreue-Ermittlungen richten sich nach IBB-Angaben auch gegen die Generalbevollmächtigten des landeseigenen Instituts. Gegen die Leitung der Compliance-Abteilung besteht der Verdacht der Beihilfe zur Untreue. Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) verteidigte das Hilfsprogramm. „Es ist uns gelungen, in einer Situation, die ohne Vorbilder ist, in einer Situation, die extrem herausfordernd war, ein Förderprogramm umzusetzen mit wie ich finde immer noch sehr guten Ergebnissen.“ Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne), Verwaltungsratsschefin der IBB, sagte, die Hilfen hätten 360.000 Arbeitsplätze gesichert. Die Bewilligungspraxis sei durch Beschlüsse von Senat und Abgeordnetenhaus gedeckt.
Berlin hatte zu Beginn der Corona-Krise versucht, Kleinunternehmern und Solo-Selbstständigen möglichst schnell unter die Arme zu greifen und ihre Existenz zu sichern. Antragsteller mussten nur Name, Firmenadresse, Ausweis, Steuernummer und Bankverbindung hochladen. Kontrolliert werden sollten die Ansprüche erst nach der Auszahlung.
Es gab einen großen Ansturm. Ursprünglich war der Senat von 100 bis 300 Millionen Euro ausgegangen. Schließlich gingen gut 1,8 Milliarden Euro aus Bundes- und Landesmitteln in Form von Zuschüssen an kleine Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten sowie an Solo-Selbstständige. Von 246.000 gestellten Anträgen wurden rund 30.000 abgelehnt. Knapp 19.000 Antragsteller haben inzwischen Geld zurückbezahlt - etwa weil ihre Einnahmen doch nicht so stark einbrachen wie zunächst angenommen. Insgesamt flossen bis jetzt 125,5 Millionen Euro zurück.
In den vergangenen Wochen war der IBB immer wieder vorgeworfen worden, Anträge nicht ausreichend geprüft und Hilfen zu schnell ausgezahlt zu haben. Dadurch hätten auch Betrüger abkassiert. Die Staatsanwaltschaft führt mehr als 2200 Betrugsverfahren.
„Die IBB hat in enger Abstimmung mit dem Senat die Corona-Soforthilfe-Programme aufgesetzt und bearbeitet“, teilte das Institut am Dienstag mit. Die Vorgaben von Bund und Land seien beachtet worden. „Deshalb sehen wir diesen Ermittlungen gelassen entgegen.“ Finanzsenator Kollatz betonte, die beiden zuständigen Bundesminister Altmaier und Scholz hätten das Motto ausgegeben: „Dieses Mal geht es darum, erst auszahlen, dann kontrollieren“. Dieses Konzept habe Berlin umgesetzt. Die Betrugsfälle - Kollatz nannte die Zahl 1600 - seien bedauerlich, ihnen müsse nachgegangen werden. Der Senator betonte: „Das ist weit unter einem Prozent“.