Im Jahr 2005 wurde beschlossen, die Renten nachgelagert zu besteuern. Um kein Erdbeben auszulösen, wurden sehr lange Übergangsfristen vereinbart, bis zu diesem Jahr in 2-Prozent-Schritten, ab 2021 in 1-Prozent-Schritten. Das bedeutet konkret: Startete die Besteuerung im Jahr der Einführung noch mit 50 Prozent, müssen Bürger, die im Jahr 2020 in Rente gehen, bereits 80 Prozent ihrer „Einkünfte“ versteuern. Für all jene, die 2040 oder später aus dem Berufsleben ausscheiden, gibt es keinen Toleranzspielraum mehr: Steuer wird auf 100 Prozent der Rente fällig.
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