Politik

Russland kritisiert französische Mohammed-Karikaturen und islamistische Gewalttaten scharf

Der Kreml hat die Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen durch das französische Magazin „Charlie Hebdo“ und die islamistischen Gewalttaten scharf kritisiert.
29.10.2020 14:31
Lesezeit: 1 min
Russland kritisiert französische Mohammed-Karikaturen und islamistische Gewalttaten scharf
Der russische Präsident Wladimir Putin (3-R) mit den Führern der traditionellen russischen spirituellen Konfessionen: Patriarch Kirill von Moskau und ganz Russland (4-R), Oberrabbiner Berl Lazar (2-R), Mufti-Scheich Ravil Gainutdin (R), Ober-Mufti-Scheich Talgat Tajuddin (3-L) vor einem Denkmal für Kuzma Minin und Prinz Dmitry Pozharsky auf dem Roten Platz in Moskau, Russland, 4. November 2015. (Foto: dpa) Foto: Natalia Kolesnikova/Pool

Der Sprecher des Kremls, Dmitri Peskow, teilte am 29. Oktober 2020 im Zusammenhang mit der jüngsten Veröffentlichung einer Mohammed-Karikatur durch das Magazin „Charlie Hebdo“ mit, dass derartige die Religion verunglimpfende Karikaturen in Russland niemals veröffentlich werden können. „Wir dürfen nicht vergessen, dass Russland teilweise muslimisch ist. In Russland leben 20 Millionen Muslime. In Russland ist das Christentum die Hauptreligion, unsere Bürger sind hauptsächlich Christen, und unser Land ist einzigartig, weil es multiethnisch und multireligiös ist, mit allen Konfessionen, die respektvoll miteinander umgehen und leben“, zitiert die Tass Peskow. Die Veröffentlichung einer derartigen Karikatur sei „absolut unmöglich“, zumal dies der Gesetzgebung widerspreche. „Natürlich ist es inakzeptabel, die Gefühle der Gläubigen zu beleidigen, und gleichzeitig ist es inakzeptabel, Menschen zu töten. Beide Dinge sind absolut inakzeptabel“, so Peskow.

Dem Domradio zufolge hatte die Duma im Jahr 2013 das russische Blasphemiegesetz verschärft. „Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es in Paragraf 166 des Strafgesetzbuchs.

Das Domradio wörtlich: „Unter dem Vorwurf des ,Rowdytums aus religiösem Hass‘ wurden zwei Bandmitglieder zu zwei Jahren Lagerhaft und eine dritte Musikerin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Für diesen Tatbestand sieht das bestehende Strafrecht bis zu sieben Jahre Haft vor. Die orthodoxe Kirche drängte nach dem Skandalauftritt auf eine Anhebung der Höchststrafe für die Verletzung religiöser Gefühlen.“

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