Der Kabarettist Dieter Hallervorden (85) geht juristisch gegen die vorübergehende Schließung seines Berliner Theaters vor. Wegen der Corona-Pandemie muss auch das Schlosspark Theater bis Monatsende schließen. Er habe einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht, erklärte Hallervorden am Mittwoch. Zuvor hatte die „FAZ“ darüber berichtet.
„Ich möchte damit eine politische Entscheidung korrigieren, weil ich sie für unverhältnismäßig und in Teilen für rechtswidrig halte“, teilte Hallervorden der Deutschen Presse-Agentur mit. Er berufe sich dabei auf die Freiheit der Kunst, die im Gegensatz zur Freiheit der Berufsausübung keine Einschränkungen kenne.
Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigte, dass ein Eilantrag eingegangen ist. Wann das Gericht entscheidet, ist noch unklar. Seit dieser Woche gelten bundesweit strengere Vorgaben. So müssen laut Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin beispielsweise Restaurants, Kneipen und Kinos schließen. Verboten sind auch Konzerte und Theateraufführungen vor Publikum.
Die Einschränkungen sollen bis Monatsende gelten. Damit soll unter anderem vermieden werden, dass die Intensivstationen überlastet werden. Hallervorden ist nicht der einzige, der sich mit einem Eilantrag gegen die Verordnung richtet. Beim Verwaltungsgericht liegen Dutzende weitere Eilanträge aus betroffenen Branchen und Betrieben.
Erst am Dienstag hatte das Gericht das Konzertverbot bestätigt, das der Berliner Senat festgelegt hatte. Das Gericht wies einen Eilantrag zweier Pianisten zurück. Die Musiker hatten ein geplantes Konzert in einem Saal der Staatsoper Unter den Linden durchsetzen wollen.