Im Streit über den Abbau von 9500 Arbeitsplätzen beim kriselnden Lkw-Bauer MAN im Volkswagen-Konzern zieht der Betriebsrat gegen das Unternehmen vor Gericht. Dass MAN den Vertrag zur Standort- und Beschäftigungssicherung zum Jahresende gekündigt habe, ist aus Sicht der Arbeitnehmervertretung unrechtmäßig, wie Betriebsratschef Saki Stimoniaris am Montag erklärte.
Ein Recht zum vorzeitigen Ausstieg aus dem Vertrag, der für die Zeit bis 2030 geschlossen wurde, habe das Management nur bei einem Markteinbruch von mehr als 40 Prozent. Ein solcher Rückgang sei nach Auffassung des Betriebsrats trotz der aktuellen Krise nicht zu erkennen. "Damit die Kündigung unwirksam", erklärte der Betriebsrat. Ein Termin vor dem Arbeitsgericht München sei für den 12. Januar anberaumt.
Die Traton-Holding, in der Volkswagen sein Geschäft mit schweren Nutzfahrzeugen gebündelt hat, will den defizitären Lkw- und Bushersteller MAN dauerhaft profitabel machen und dafür 9500 der weltweit 36.000 Arbeitsplätze streichen, vor allem in Deutschland und Österreich. Die Schwierigkeiten von MAN hatten sich in der Corona-Krise verschärft.
Die Auseinandersetzungen bei MAN sind nicht der einzige Konflikt im deutschen Automobilbau. Auch bei Daimler und Volkswagen kämpfen Arbeitervertreter derzeit gegen die Konzernleitungen, um Sparmaßnahmen und den Abbau von Arbeitsplätzen zu verhindern.