Politik

Schwangere sollten auf den Corona-Impfstoff verzichten

Der Impfstoffhersteller „BionTech/Pfizer“ rät Schwangeren davon ab, sich den Corona-Impfstoff verabreichen zu lassen, weil der Impfstoff bisher nicht an „Frauen, die schwanger sind oder stillen“ getestet wurde. Aus dem Beipackzettel gehen zudem mögliche medizinische Nebenwirkungen hervor.
06.01.2021 09:14
Lesezeit: 3 min
Schwangere sollten auf den Corona-Impfstoff verzichten
Medizinisches Personal bereitet im Royal Victoria Infirmary Hospital eine Spritze mit dem Pfizer/Biontech-Impfstoff gegen das neuartige Coronavirus vor. (Foto: dpa) Foto: Owen Humphreys

„Aus ethischen Gründen nehmen Schwangere und Kinder in der Regel nicht an den ersten Studien zu neuen Medikamenten und Impfstoffen teil, sofern sie nicht vorrangig für diese Gruppen bestimmt sind. So war es auch bei dem Covid-19-Impfstoff von Biontech und Pfizer“, so die „Pharmazeutische Zeitung“.

Im klinischen Protokoll für den Impfstoff von „BionTech/Pfizer“ wurden Kinder und Schwangere ausgenommen. Aus der Studie geht hervor, dass „Frauen, die schwanger sind oder stillen“ an diesen Tests nicht teilnehmen durften.

Weitere Gruppen, die von der Studie ausgeschlossen wurden, sind unter anderem:

Personen, die medizinische oder psychische Erkrankungen aufweisen, oder aber suizidgefährdet sind (Alle drei Phasen)

Personen, die das HIV-Virus, Hepatitis B oder C in sich tragen (Phase 1 und 2)

Personen, die nachweislich allergisch auf Impfungen reagieren (Phase 1 und 2)

Personen, die Medikamente zur Vorbeugung des Corona-Virus einnehmen (Phase 1 und 2)

Personen, bei denen zuvor das Corona-Virus festgestellt wurde (Phase 1 und 2)

Personen, die ein hohes Risiko für eine Corona-Erkrankung aufweisen (Phase 1 und 2)

Zu den Risikofaktoren gehören:

Hypertonie, Diabetes Mellitus, chronische Lungenerkrankungen, Asthma, Rauchen, chronisch Leberkrankheiten und chronisch Nierenkrankheiten im Stadium 3. Weiterhin wurden Personen ausgenommen, die in den kommenden sechs Monaten (zu Beginn der Studie) eine immunsuppressive Behandlung erhalten werden. Personen, die in Pflegeberufen oder ähnlichen Berufszweigen arbeiten, immungeschwächt sind oder bereits mit einem Corona-Impfstoff geimpft wurden, wurden auch ausgeschlossen. Diese Ausschlüsse gelten nur für die erste Phase.

Aus dem Protokoll geht hervor:

„Männliche Teilnehmer sind zur Teilnahme berechtigt, wenn sie den folgenden Anforderungen während des Interventionszeitraums und für mindestens 28 Tage nach der letzten Dosis der Studienintervention zustimmen, was der Zeit entspricht, die erforderlich ist, um das Reproduktions-Sicherheitsrisiko der Studienintervention (en) zu beseitigen:

  • Abstand nehmen von Samenspenden
  • Enthalten Sie sich vom heterosexuellen Verkehr mit einer Frau im gebärfähigen Alter als ihrem bevorzugten und üblichen Lebensstil (langfristig und dauerhaft abstinent) und stimmen Sie zu, abstinent zu bleiben.
  • Zustimmung zur Verwendung eines männlichen Kondoms, wenn Sie Aktivitäten ausführen, die den Übergang des Ejakulats zu einer anderen Person ermöglichen.
  • Zusätzlich zur Verwendung von Kondomen für Männer kann bei WOCBP-Partnern (Women of Child Bearing Potential/Frauen im gebärfähigen Alter, Anm. d. Red.) männlicher Teilnehmer eine hochwirksame Verhütungsmethode in Betracht gezogen werden.

Eine Teilnehmerin ist teilnahmeberechtigt, wenn sie nicht schwanger ist oder stillt und mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Ist keine WOCBP
  • Ist eine WOCBP und verwendet eine akzeptable Verhütungsmethode, wie nachstehend beschrieben, während des Interventionszeitraums (mindestens 28 Tage nach der letzten Dosis der Studienintervention). Der Prüfer sollte die Wirksamkeit des Verhütungsmittels bewerten (…) Der Prüfer ist für die Überprüfung der Krankengeschichte, der Menstruationsgeschichte und der jüngsten sexuellen Aktivitäten verantwortlich.“

Die primären Nebenwirkungen des Impfstoff „BNT162b2“, der von BionTech und Pfizer hergestellt wurde, sind laut „Focus“: „Schmerzen an Einstichstelle (mehr als 80 Prozent), Müdigkeit (mehr als 60 Prozent), Kopfschmerzen (mehr als 50 Prozent), Muskelschmerzen (mehr als 30 Prozent), Schüttelfrost (mehr als 30 Prozent), Gelenkschmerzen (mehr als 20 Prozent), Fieber (mehr als 10 Prozent)“. Über die Informationen aus dem Beipackzettel hatte „focus.de“ als Erster berichtet. Der Virologe Friedemann Weber sagte dem Portal, dass es keine schwerwiegenden Nebenwirkungen geben soll.

Das Portal „inFranken.de“ führt aus: „Laut dem Hersteller sollten Schwangere sowie Frauen, die einen unmittelbaren Kinderwunsch haben oder derzeit ein Baby stillen, auf die Covid-19-Impfung verzichten, da der Impfstoff bisher an diesen Personen nicht getestet wurde. Ähnliches gilt für Menschen mit starken Allergien. Virologe Weber rät ausdrücklich, dass diese Personen nicht geimpft werden sollen, da es sonst zu einem sogenannten anaphylaktischen Schock mit negativen Folgen kommt.“

Weitere Informationen können Sie in dem DWN-Artikel „Risiken und Nebenwirkungen: Das steht im Beipackzettel des Corona-Impfstoffs“ einsehen (HIER).

Es ist zu hoffen, dass sich bei den in Europa, in den USA, in China und in Russland hergestellten Impfstoffen nicht zu Komplikationen kommt, die dem chinesischen Skandal aus dem Jahr 2018 ähneln. Damals wurde enthüllt, dass die chinesische Pharmafirma „Changchun Changsheng“ seit dem Jahr 2014 Daten gefälscht hatte, um Tollwut-Impfstoffe in Umlauf zu bringen, bei denen die Daten gefälscht wurden. Es handelte sich um teilweise um Impfstoffe, die unwirksam waren. Damals waren Hunderttausende von Kindern betroffen. Die Urheber dieses Skandals wurden im Juli 2018 festgenommen.

Zudem muss ein Augenmerk auf den illegalen Handel von Impfstoffen gelegt werden. Beispielsweise wurde ebenfalls im Jahr 2018 enthüllt, dass ein Unternehmernetzwerk, zu dem auch ein brandenburgischer Arzneimittelhersteller gehörte, illegale Krebsmedikamente aus dem Ausland importiert hatte. Diese Medikamente wurden zuvor in Griechenland gestohlen, um sie ohne die erforderliche Kühlkette in Deutschland in Umlauf zu bringen.

In den vergangenen Jahrzehnten gab es immer wieder derartige Skandale, die auf eine Datenfälschung zurückgingen, damit die Arzneimittel verkauft werden können. Beispielsweise wurde im Jahr 2008 der gerinnungshemmende Wirkstoff Heparin mit einem minderwertigen, billigeren Stoff gestreckt, während in den Jahren 2014 und 2015 Generika zugelassen wurden, die auf Basis von Bioäquivalenzstudien basierten, deren Datenerhebungen sich im Nachhinein als nicht gesetzeskonform herausgestellt hatten.

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