- Welche Konsequenzen könnte die gestrige Erstürmung des Capitols in der amerikanischen Hauptstadt Washington D.C. für die – indirekt und direkt – Beteiligten nach sich ziehen?
Was Präsident Donald Trump angeht: Er könnte aufgrund seiner Posts in den sozialen Netzwerken des Straftatbestands „incitement to riot“ angeklagt werden. Anstiftung zum Landfriedensbruch wäre in etwa das deutsche Pendant.
Unter Umständen wäre sogar eine Anklage wegen „treason“ (Landesverrat) möglich. Die rechtlichen Vorschriften für solche Fälle gehen zurück auf den amerikanischen Unabhängigkeitskrieg gegen die britische Krone im 18. Jahrhundert, sie atmen sozusagen noch den Geist jener Zeit. Die Amerikaner sind in dieser Hinsicht sehr empfindlich.
Was diejenigen anbelangt, die ins Capitol eindrangen, sind viele unterschiedliche Anklagen möglich. Sie reichen vom Hausfriedensbruch über Sachbeschädigung, Körperverletzung, Landfriedensbruch, unter Umständen sogar versuchten Mord – schließlich sollen Polizisten schwer verletzt worden sein.
- Gilt für den Präsidenten seine Immunität? Könnte die Staatsanwaltschaft diese umgehen, indem sie wartet bis zum 20. Januar – wenn Trump sein Amt abgibt -, und ihn dann anklagen?
Letzteres ist wohl nicht möglich. Die Immunität eines gewählten Amtsträgers soll ihm ja unter anderem die Möglichkeit verschaffen, sich in der politischen Debatte frei zu äußern, ohne mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen.
Aber selbstverständlich schützt die Immunität nicht vor jeglicher strafrechtlicher Verfolgung. Trump hat einmal – wohl mehr oder minder scherzhaft – gesagt, er könne auf der Fifth Avenue in New York jemanden erschießen, ohne dass ihm das Wählerstimmen kosten würde. Das wäre ein Kapitalverbrechen, und selbstverständlich ist es nicht Sinn und Zweck der Immunität, Politikern jede Art von Straftat, selbst schwere Verbrechen, zu ermöglichen, ohne dass sie zur Verantwortung gezogen werden. Andererseits kommt dem Präsidenten im politischen System der USA eine besondere Rolle zu, eine ganz andere als etwa dem Bundeskanzler in Deutschland. Ihn strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, wirft außerordentlich komplexe Fragen auf, über die sich auch amerikanische Verfassungsrechtler nicht einig sind.
- Strafrechtliche Konsequenzen werden natürlich von Seiten der Justiz eingeleitet. Wie könnte die Politik reagieren?
Der 4. Absatz des 25. Verfassungszusatzes besagt, dass ein Präsident abgesetzt werden kann, falls er geschäftsunfähig ist. Der Vizepräsident und eine Mehrheit der Minister müssten das beschließen – der Vizepräsident, in diesem Fall Mike Pence – würde dann sofort das Amt des Präsidenten übernehmen. Das wäre natürlich ein historischer Präzedenzfall und ein Schritt, wie man ihn bisher kaum für möglich gehalten hätte. Wie realistisch er jetzt ist, ist derzeit schwer zu sagen – ausschließen kann man ein solches Szenario allerdings nicht. Tatsache ist, dass Trump einen politischen Flächenbrand ausgelöst hat, dass er den Republikanern die Präsidentschaft und die Senatsmehrheit gekostet hat. Eine Reihe von Republikanern hält weiterhin treu zu Trump, viele allerdings auch nicht – sie fürchten, dass die Welle, die Trump hinweggespült hat, auch sie erfasst. Man muss sich nur mal Folgendes vor Augen halten: Kelly Loeffler, die bisherige Senatorin des Bundesstaates Georgia, die vor zwei Tagen die Stichwahl um ihren Sitz verlor und die immer eine ausgesprochene Anhängerin von Trump war, hat nach der Erstürmung des Capitols angekündigt, die geplante Anfechtung ihrer Abwahl zurückzunehmen. Mit anderen Worten: Die gestrigen Ereignisse haben die politische Landschaft verändert – immer mehr Republikaner versuchen, ihre Haut zu retten, indem sie sich von Trump distanzieren.
- Was geschieht, wenn Trump die Entscheidung seines Vizepräsidenten und seiner Minister nicht akzeptiert und das Militär zur Hilfe holt?
Der Präsident ist Commander-in-Chief, also Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Wenn ein Angriff auf die staatlichen Institutionen erfolgt, wenn ein Staatsstreich versucht wird, könnte er das Militär einsetzen.
Jetzt muss man sich also fragen, was geschehen würde, wenn Trump das Militär anwiese, das Capitol zu besetzen, vielleicht sogar Joe Biden festzunehmen.
Man kann davon ausgehen, dass die obersten Generäle darüber bereits beraten haben. Tatsache ist: Sie – wie alle Offiziere – sind nicht in erster Linie dem Präsidenten, sondern der Verfassung verpflichtet. Sie haben alle ihre juristischen Berater, gerade für Fälle, in denen sie Befehle ausführen sollen, von denen sie nicht wissen, ob diese verfassungskonform sind.
Ein gutes Beispiel dafür ist die von Präsident George W. Bush angeordnete Invasion Panamas von Dezember 1989 bis Januar 1990, mit dem Ziel, Diktator Manuel Noriega festzunehmen, der ein ganz wichtiger Akteur im Drogenhandel war. Völkerrechtlich war das eine ganz heikle Aktion. Dementsprechend hatten alle an der Invasion beteiligten hohen Offiziere einen juristischen Berater an ihrer Seite. Die wurden auch benötigt – Noriega hatte sich in die Apostolische Nuntiatur, also die Botschaft des Vatikans, geflüchtet, und die Amerikaner standen vor der Frage: Was tun? Schließlich verfielen sie auf eine völkerrechtlich nicht zu beanstandende Methode: Sie beschallten die Botschaft mit Rock- und Pop-Musik, elf Tage später gab sich Noriega geschlagen. Aber diese Anekdote nur nebenbei.
Es ist wahrscheinlich, dass die Generäle einen Eingreif-Befehl von Trump nicht befolgen würden. Vorstellbar ist, dass sie ihn nicht offen verweigern, sondern den Präsidenten auflaufen lassen. Ihn vertrösten, ihn hinhalten – bis am 20. Januar Joe Biden das Amt übernimmt.
- Joe Biden hat immer betont, dass er für Versöhnung steht, dass er das massiv gespaltene Land wieder einen möchte. Könnte es sein, dass er im Falle einer Strafverfolgung von Donald Trump diesen begnadigt, um weitere mögliche Unruhen zu vermeiden?
Unabhängig davon, welche Entscheidung Biden träfe: Seine Begnadigung gilt nur für Straftaten, die „Federal Law“, also Bundesrecht betreffen. Straftaten, die mittels „State Law“, also dem Recht eines der 50 US-Einzelstaaten, geahndet werden, sind davon nicht berührt. Das heißt, die Staatsanwaltschaft von New York wird ihre Ermittlungen, die sie schon vor Trumps Amtsantritt gegen ihn führte, unter anderem wegen Steuervergehen, fortsetzen – das ist ein offenes Geheimnis. Man kann davon ausgehen, dass noch einiges auf Trump zukommt.
- Könnte Trump diejenigen, die das Capitol angegriffen haben, begnadigen?
Prinzipiell schon Aber es ist wohl nicht möglich, eine anonyme Masse zu begnadigen, wohl auch nicht jemanden, den man zwar in einem Video klar erkennen kann, dessen Identität man jedoch noch nicht festgestellt hat.
Es ist daher sehr gut möglich, dass die Ermittlungsbehörden zwar schon mit aller Kraft ermitteln, dass sie aber die Namen von Verdächtigen, selbst wenn sie diese identifiziert haben, vor dem 20. Januar, wenn Trump aus dem Amt ausscheidet, nicht preisgeben.