Deutschland

„Zwangsanweisung und höhere Bußgelder“: Härteres Vorgehen gegen Quarantäne-Verweigerer geplant

Mehrere Bundesländer wollen in der Corona-Pandemie härter gegen Quarantäne-Verweigerer vorgehen. Neben hohen Bußgeldern kommt es künftig im Extremfall zur Zwangseinweisung an zentralen Stellen.
17.01.2021 15:04
Lesezeit: 1 min
„Zwangsanweisung und höhere Bußgelder“: Härteres Vorgehen gegen Quarantäne-Verweigerer geplant
Polizisten und Passanten stehen an der Kollwitzstraße vor einem gastronomischen Betrieb. Wegen des Verstoßes gegen Corona-Regeln war die Berliner Polizei am Donnerstagabend in einem Lokal im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg im Einsatz. (Foto: dpa) Foto: Paul Zinken

Mehrere Bundesländer wollen in der Corona-Pandemie härter gegen Quarantäne-Verweigerer vorgehen. Neben hohen Bußgeldern kommt es künftig im Extremfall zur Zwangseinweisung an zentralen Stellen, berichtete die „Welt am Sonntag“ und verwies auf eigene Recherchen. Demnach wären Menschen betroffen, die die amtliche Anordnung missachten, sich wegen einer möglichen oder tatsächlichen Corona-Infektion für bestimmte Zeit zu isolieren. Mit einem Richterbeschluss können sie bei wiederholtem Verstoß oder Weigerung für bestimmte Zeit unter Aufsicht untergebracht werden.

Bereits bekannt war, dass Sachsen zeitnah eine Einrichtung für Quarantäne-Verweigerer in Betrieb nehmen will (HIER). Die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) hatte allerdings schon im Frühjahr 2020 klargestellt, dass eine solche Zwangsmaßnahme nur ein allerletztes Mittel sei.

In Baden-Württemberg werden für uneinsichtige Quarantäne-Verweigerer derzeit Plätze in zwei Kliniken geschaffen. Diese Plätze würden dauerhaft durch einen Wachdienst kontrolliert, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Stuttgart am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur. Demnach soll je eine Klinik im württembergischen und im badischen Landesteil liegen. „Die zwangsweise Unterbringung ist kein neues Instrument, sie konnte auch bisher schon angeordnet werden und wurde in Einzelfällen auch bisher schon angeordnet“, sagte der Sprecher. Es handle sich dabei nicht um eine Strafmaßnahme, sondern um eine Maßnahme des Infektionsschutzes.

In Schleswig-Holstein ist nach Angaben der „Welt am Sonntag“ eine Unterbringung auf dem Gelände der Jugendarrestanstalt Moltsfelde geplant. Dort entstehe eine vom Kreis Rendsburg-Eckernförde betriebene Einrichtung, hieß es unter Berufung auf den Landkreistag. Die anderen Länder haben laut Zeitung keine zentralen Einrichtungen. Bayerns Gesundheitsministerium habe mitgeteilt, meist gelinge es, Bürger durch den Hinweis auf „Zwangsabsonderung und Bußgeld“ zum Einlenken zu bewegen. Als letztes Mittel blieben Zwangseinweisungen in Kommunen.

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